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Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 1b für Nichtmitglteder 20 bet Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) b mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umsaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 150. Leipzig, Mittwoch den 1. Juli 1908. 75. Jahrgang. Amtlicher Teil. Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. An die Verleger-Mitglieder des Börsenvereins. In dem Bestreben, der Notlage zu steuern, in der sich der deutsche Sortimentsbuchhandel z. Z. befindet, hat der Vorstand des Deutschen Verleger-Vereins nach vorgängiger eingehender Beratung mit dem Vorstand des Börsenvereins, veranlaßt durch das Ergebnis der im vorigen Jahre gemeinsam veranstalteten Umfrage, der diesjährigen Haupt versammlung des Deutschen Verleger-Vereins folgende Fragen vorgelegt: 1. Will der Deutsche Verlegerverein es seinen Mitgliedern ans Herz legen, bei der Herausgabe neuer Bücher in jedem einzelnen Falle zu erwägen, ob der Verleger etwa in diesem besonderen Falle in der Lage ist, mit 30 Prozent statt mit 25 Prozent zu rabattieren? 2. Hält der Deutsche Verlegerverein es für angängig, seinen Mitgliedern die Einführung eines Novitäten rabatts für das Erscheinungsjahr in näher festzustellender Form zu empfehlen, der 5 Prozent betragen und sich auf diejenigen Bücher beziehen soll, die nicht schon von vornherein mit mehr als 25 Prozent rabattiert sind? 3. Hält der Deutsche Verlegerverein es für angebracht, seinen Mitgliedern zu erklären, daß ein Rabattsatz von weniger als 25 Prozent nur auf die zwingendsten Ausnahmefälle beschränkt bleiben soll? Die Fragen zu 1 und 3 sind in dieser Hauptversammlung mit großer Mehrheit bejaht worden, während die Frage zu 2 mit einer kleinen Mehrheit verneint worden ist, letzteres vermutlich weniger aus grundsätzlichen Bedenken als mit Rücksicht auf die Schwierigkeit der praktischen Durchführung. Da es als festgestellt gelten darf, daß die Spesen des Sortiments im Durchschnitt gegenwärtig eine solche Höhe erreicht haben, daß diesem bei den mit 25 Prozent rabattierten Artikeln ein auskömmlicher Reingewinn nicht mehr ver bleibt, so richten wir, indem wir den Beschluß der Hauptversammlung des Deutschen Verlegervereins hiermit bekannt geben, auch unsererseits an alle unsere Verlegermitglieder die Bitte, bei künftig erscheinenden Büchern stets zu erwägen, ob es nicht möglich ist, den Rabatt statt auf 25 auf 30 Prozent festzusetzen, einen Rabattsatz von weniger als 25 Prozent aber in Zukunft auf die zwingendsten Ausnahmefälle zu beschränken, und insbesondere auch bei etwaigem Abschluß von Ver trägen mit Behörden rc. auf dessen Vermeidung nach Möglichkeit hinzuwirken. Wir hoffen, daß diesem ersten Ergebnis unserer Fragebogen weitere Maßnahmen zur Stärkung des Sortiments werden folgen können, die dieses immer mehr in den Stand setzen sollen, berechtigten Anforderungen des Verlages be züglich des Büchervertriebes durch das Sortiment in vollstem Maße zu entsprechen. Leipzig, den 1. Juli 1908. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Ernst Vollert. Karl Siegismund. Alfred Voerster. vr. Erich Ehlermann. Arthur Sellier. Bernhard Hartmann. Börsenblatt sür de» Deupchen Buchhandel. 7b. Jahrgang. 937