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1526 BSrpnrlau s. d. Dtsq». Vuchhand-I. Nichtamtlicher Teil. ^ 29, 5, Februar 1912. scheu Verlag von H. Aschehoug L Co. zu Neuausgaben von dessen und Jörgen Moes unvergänglichen (auch deutsch er- erschienenen) Märchensammlungen »I^orslrs Wolfis- og Luickrs-Lveutz-r« veranlaßt. Ersterer bringt eine »Bilder ausgabe norwegischer Künstler« (36 Hefte ä. 30 Sre), auf die bis zum Gedenktag 13 600 Subskribenten gemeldet waren, Aschehoug eine billige Volksausgabe (2 Bde., ca. 700 S.; in 10 Heften L 40 Ore). Diese norwegischen Volksmärchen, für die ihre beiden Sammler erst nach vieler Mühe 1841 in Johan Dahl einen Verleger sanken, bildeten seit ihrem Erscheinen für Erzähler, Dichter und Rezitatoren eine unerschöpfliche Fundgrube. P. A. Munch bezeichnet sie 1843 als denen der Brüder Grimm ebenbürtig, ja insofern überlegen, als sie be stimmter das charakteristisch Nationale widerspiegeln und von Jakob Grimm selbst als alle früheren Märchensammlungen üdertreffend angesehen wurden. Weitere dänische Subskriptionswerke (Verlag: Ghlden- dal) aus der letzten Zeit sind Holger Drachmanns koeiiolro Slrrikter in Auswahl von Vilh. Andersen, mit — zum erstenmal im dänischen Buchhandel — nicht hest-, son dern bandweisem Erscheinen (10 Bde. fl 2 Kr., gebunden fl 2 Kr. 50 Ore, vollständig bis September 1912). Damit ist die Standard-Ausgabe von Drachmann begonnen, ein um so notwendigeres Unternehmen, als die Gesammelten Schriften (36 Kr. 70 Ore, geb. 66 Kr. 70 Ore) vergriffen sind. — Ge nannt sei noch die billige Gesamtausgabe von Johan Skjoldborgs Romanen und Erzählungen, Bilder aus dem Leben der Bauern, Häusler, Landarbeiter. (8 Bde., zu sammen 8 Kr., geb. 12 Kr., einzeln 1 Kr. 25 Öre, gebunden 1 Kr. 50 Sre). Däneniarks meistbenutztes und umfangreichstes Jahrbuch, das (durch Probinzabteilungen das ganze Land umfassende) Kopenhagcner Adreßbuch »Lralrs Vsjviser« (Nhgade Nr. 7, gebunden 10 Kr.), feierte mit dem zu Neujahr erschienenen 143. Jahrgang ein Doppeljubiläum, da cs seit 50 Jahren von der Familie Krak herausgegebcn und seit 10 Jahren von De. Ove Krak redigiert wird. Außer dem Schlagwortregister am Anfang über den gesamten Inhalt (Städte, Vereine usw.) sind neu ausgenommen Ausschlüsse über die Herkunst der dänischen Städtenamen (die der Straßennamen der Haupt stadt wird schon seit Jahren angegeben), von Professor Joh. Steenstrup bearbeitet. Ein kleines Taschen-Stadtadreßbuch »Lrusts I-ommsvejviskr« gab derselbe Verlag kürzlich her aus, das sich für Geschästsboten, Kutscher, Schutzleute usw. durch ein vollständiges Slratzenregister mit genauer Angabe ihrer Lage, Listen der Postämter, Güterannahmestellen, Frachtleute, Straßenbahnlinien usw. als praktisch erweist. Eine neue große, aktuell und gut illustrierte Wochenschrift »Voellon og Vi« begann im Dezember im Verlage der Buch druckerei von Poul Hertz (Expedition: Gammel Torv 8, Kopenhagen) in hohem, schmalem Quartformat, zum Num mernpreis von 25 Sre, statt der bisher üblichen 10 Sre- Wochenblätter, zu erscheinen. Der sehr vielseitige Inhalt (mit Preisausschreiben für Amateurphotographen, Haus frauen usw.) bringt auch kleine belletristische Beiträge be kannter dänischer Verfasser. Das wechselnde Umschlagbild illustriert jedesmal, mit Bezug auf den Titel (»Die Welt und wir«), irgendeine aktuelle Beziehung Dänemarks zum Aus lande, z. B. das neue Kainz-Denkmal in Wien, Hamlet, Uorricks Schädel betrachtend, usw. Ein eigentümlicher Zufall will, daß gleichzeitig in Italien eine ähnliche Zeitschrift mit fast gleichem Titel: »dloi s 11 stlonrlo« gegründet worden ist. Im Handel mit ausländischer Literatur ist am 1. Januar »eine wichtige Änderung« (wie es das dänische Buchhändler blatt nennt) eingetreten, indem die 1903 gegründete aus ländische Spezialbuchhandlung zu Kurs preisen von Peter Hansen, Nörregade 13 (gegenüber der Universität und der bekannten Frauenkirche), an Herrn Kai Frimodt überging, der auch dänische Literatur führen will und vom Buchhändlerverein als rabattberechtigt ange nommen ist, so daß dies Geschäft, das mit Bezug auf seine Lage gegenüber der Fruekirke »Vor Frue Boglade« firmiert, fortan dieselben Preise für ausländische Literatur berechnen mutz wie alle übrigen. Das teuerste neue Buch, das vielleicht je in Kopenhagen verkauft worden ist, erwarb kürzlich die Kaiserin-Witwe Dagmar von Rußland während ihres dänischen Aufenthaltes von der Hosbuchhandlung And. Fr. Höst L Sön, nämlich Mrs. Frankaus englische, in 250 Exemplaren gedruckte, mit allen bekannten Bildnissen der berühmten Frau geschmückte Lebensbeschreibung der Lady Hamilton (Ladenpreis 630 Kr.). G. Bargum. Kleine Mitteilungen. Znm Abschluß der literarische« «onventlon zwischen Frankreich und Rußland. — Im Herbst 1911 wurde von Dele gierten der russischen und der sranzösischenRegierung in Sitzungen in Paris der Entwurf einer Konvention über den Schutz literarischer und künstlerischer Weile auSgearbeitet und von beiden Regierungen gebilligt. Am 16 (29.) November desselben Jahres unterschrieben der russische Gesandte in Paris und der sranzösische Minister des Äußern in Paris diese aus 21 Paragraphen bestehende Konvention. Sie wird nach ihrer Genehmigung durch die gesetzgebenden Körperschaften in Frankreich von beiden Staaten ratifiziert werden und tritt sechs Monate nach dem Austausch der Ratifikationen in Kraft. Dies« Konvention bildet schon jetzt den Gegenstand von Er örterungen in der russischen Presse. Es werden Besorgnisse laut, die Konvention könnte die russischen Verleger von Musikalien schwer treffen, da sie es ihnen unmöglich mache, daraus zu rechnen, daß sie in einem halben Jahre, d. i. in der Zwischenzeit zwischen der Ratifikation der Konvention und ihrem Inkrafttreten, alle noch bei ihnen vorhandenen Exemplare der von ihnen vorher veranstalteten Ausgaben der Werke französischer Komponisten ver lausen werden. In dem Verbot des ferneren Verkaufs dieser Exemplare sieht man mit Recht ein Ausgeben des Prinzips, daß Gesetze keine rückwirkende Kraft haben dürfen. Nach einem dem skiovoje ^remja« entnommenen Artikel des »lluiskvxj zvjeetvist. ist eine solche Besorgnis unbegründet. Die Be stimmungen der Konvention hätten keine rückwirkende Kraft. Zur Zeit der obengenannten Verhandlungen im Herbst wurde von keiner Seite das Recht der Verleger bestritten, auch nach dem Inkrafttreten der Konvention alle Exemplare zu verkaufen, die vor diesem Moment herausgegeben waren. Deshalb fanden die Vorschläge der russischen Delegierten, Bestimmungen in die Konvention auszunehmen, denen gemäß Werke, die vor deren Inkrafttreten gesetzmäßig veröffentlicht wären, kein Gegen stand gerichtlicher, aus den Bestimmungen der Konvention be ruhender Verfolgungen sein könnten, keinen Widerspruch. In diesem Grundsatz ist zwar nicht positiv ausgesprochen, daß die Verleger das Recht hätten, vorher herausgegebene Exemplare zu verlausen; aber dieses Recht geht zweifellos aus dem allge meinen Sinn der angeführten Bestimmung hervor und wird un- auch solche Exemplare verkaufen, die tatsächlich erst nach Inkraft treten der Konvention herausgegeben wären: sie stellten daher den Antrag, die Konvention durch die Bestimmung zu ver vollständigen, daß sich beide Regierungen verpflichteten, Maß regeln zu ergreifen, daß zur Zeit des Inkrafttretens der neuen Konvention alle unverkauften Exemplare der vorher herausgegebenen Werke mit besonderen Marken (der so genannten tiwbrags) bezeichnet würden. Aber mit Rücksicht aus die kaum zu überwindenden praktischen Schwierigkeiten,