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Riesaer H Tageblatt Montag, 19 Februar 1917, abeubS «9 Aabra ««d Anxei-rr (DteblM imd A»)tiger). Amtsökatt 'r-r- für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, da- König!. LmtSgeriLt und den Skat der Stadt Nteß^ sowie den Gemeinderat Grvba. Da« Riesaer Tageblau «scheint lebe«! Laß abend« '/,? Uhr mit Au«nahme der Sonn- und Festtag«. Bez«,«preis, gegen Vorauszahlung, durch unser« Tröger frei Hau« oder b«i Abholung am Schalter drr Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,lS Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige« Nr die Nummer de« Ausgabetage» find bi« 10 Uhr vormittag« aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine «Sewcihr filr da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen Preis für die 43 mm breit« Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprei» IS Pf.; zeitraubender uns tabellarischer Sag ent sprechend höher. Nachweisung», und vermittelungSgebilhr 20 Pf. Fes:, irife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klag« eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät, Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentlich« Un.i.yaltungSbeilag« «Erzähler an der Elbe". — Am Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreises Rotationsdruck und Verlag: Langerä Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetbeftraki« 89. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; fttt Anzeigenteil: Wilhelm Dtttrich, Riel» „Offene Kantinenpächterstellen" enthalten. Zyr Truppe eingezogene, nur garnisondienstfähige Kantinenpächter sollen bei Versetzung zu anderen Truppenteilen tunlichst in ihrem Standort belassen werden, soweit es die militärischen Rück sichten zulassen. In verpachteten Kantine» und deren Auf bewahrungsräumen ist jede Beschäftigung von Soldaten verboten. Auf die Kantinen (Markctendereien) der Feld truppen, des Etappengebietes und der Kriegsgefangenen laster finden die neuen Bestimmungen keine Anwendung. Für die Kantinen (Markctendereien) im Bereich der General gouvernements in Belgien und Warschau bestimmen die Gcneralgouverneure, welche Kantinen selbst bewirtschaftet und welche nach den vorstehenden Gesichtspunkten verpach tet werden sollen. — Vom Kriestsmintsterium wird uns hierzu mitgeteilt, da« an der bisherigen Eigenschaft der Militärkantinen als Privateinrichtung der Truppenteile nichts geändert worden ist. Die Auswahl der Pachter ist Sache der Truppenkommandeure, auf die hierbei vom Kriegs- Heimatgebiet lediglich an den betreffenden Ersatztruppenteil, nicht an das Kriegsministerium, zu richten. Die Bewerber werden zur Ersparung unnötiger Mühe und Kosten gut tun, zunächst die Bekanntgabe offener Kantinenpächterstellen in den oben genannten „Anstellungs-Nachrichten" abzuwarten. —*D,e Sommerzeit 1917. Durch eine Verordnung des BundeSratS vom 15. Februar wird auch für das lau fende Jahr die Sommerzeit eingeführt. Sie beginnt am 16. April vormittags 2 Uhr (mitteleuropäische Zeit) und endet am 17. Septen; ber vormittags 3 Uhr (Sommerzeit). Zn dem erstgenannten Zeitpunkte werden die öffentlichen Uhren um eine Stunde vor, zu dem letztgenannten um eine Stunde zurückgestellt. Am Vormittage des 17. September erscheint danach die Stunde von 2 bis 3 Uhr doppelt: die erste dieser Stunden trägt die amtliche Bezeichnung 2^ (2 L 1 Min. usw. bis 2 59 Min.), die zweite die amtliche Bezeichnung 2 3 (2 S 1 Min. usw. bis 2 3 59 Min.). Die Früherlegung des Sommerzeitabschnittes gegenüber dem Vorjahre ermöglicht eine noch bessere Anpassung an die tat sächlichen Lichtverhältnisse. Tag und Stunde des Uebergangs zur Sommerzeit sind mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des Eisenbahnbetriebes gewählt worden. Die Sommerzeit hat sich im Vorjahr bewährt und insbesondere die erwarteten Ersparnisse an künstlicher Beleuchtung gebracht. Gewisse Nachteile, über die geklagt wurde, können zum größten Teile, insbesondere durch geeignete Verlegung der Eisen- babnzüge in den Morgenstunden, sowie dnrrb zweckmäßige Acnderungen des Schulbeginns (Beibehaltung des Winter- stundenplaneS während des Sommers) behoben werden. (Amtlich.) — Landeskulturrat. In der Sitzung beS Stän digen Ausschusses des Landeskulturrates vom 12. Feb. wur den unter anderem folgend«. Beschlüsse gefaßt: Dem Kö niglichen Ministerium des Innern wird auf feine Anfrage empfohlen, Seuchenaustalten für Pferde, die von der Hee resverwaltung an Landwirte abgegeben wurden, an ge eigneten Orten des Landes einzurichten. In diesen sollen die betreffenden erkrankten Pferde bis zur Heilung unter gebracht werden. Damit würde eine wirksame Gegenmaß regel gegen die Weiterverbreitung von Seuchen gegeben sein. — Im Anschluß hieran soll das Königliche Mini sterium des Innern auf den bedenklichen Mangel an Tier ärzten auf dem Lande aufmerksam gemacht und um Ab hilfe gebeten werden. — Das Königliche Ministerium des Innern soll darauf Hingelviesen werden, daß zahlreiche Motorpflüge wegen Mangels an Personal und Betriebs mitteln stillgelegt sind und daß die einschlägigen Fabriken aus denselben Gründen gezwungen sind, die Anfertigung von Motorpflügcn cinzustellcn. Bei der außerordentlichen Dichtigkeit der Ausnutzung sämtlicher Motorpflüge für die nächste Frühjahrsbestellung mutz mit allen Mitteln hier helfend eingegriffen und den Besitzern geeignete Betriebs mittel und Leute, sowie den Fabriken Arbeiter, Metalle und Betriebsmaterial in ausreichenden Mengen zugängig gemacht werden. — Zur Vorberatung aller den Feldge müsebau betreffenden Fragen wird ein besonderer Aus schuß beim Landeskulturrat gebildet, zu dessen Sitzungen praktische Gemüsebauer auS allen Teilen des Landes hinzu gezogen werden solle«. — HD. Heimatdank-Sammlung. Mit gro ßem Interesse sieht man im Lande der am 2. und 3. März stattfindenden Landessammlung für den Heimatdank ent gegen. Ist eS doch das erste Mal, daß der Heimatdank mit einer solchen, auf das ganze Land ausgedehnten Samm lung an die Ocffentlichkeit tritt. Tie Notwendigkeit ist eine dringende, denn die Ansprüche wachsen leider von Tag zu Tag, daher der Sammlung ein reiches Ergebnis not tut. T-ieS ist mich der Grund, weshalb der für die Sammlung gebildete Ausschuß diese in größerem Maß stabe plant, als bei derartigen Unternehmungen bisher Bekanntmachung, " den AuSbruch der Räude bei Pferden bei«. Im Gehöft des Gutsbesitzers Edmund Richter in Riesa, Meißner Straße 7, ist am 15. 2. 1917 amsStierärztlich die Räude bei Pferden festgestellt worden. Das genannte Gehöft wird deshalb bis zur Beendigung des Seuchenfalles und nach Durchführung der vorschriftsmäßigen Desinfektion bis auf weiteres gesperrt. Der Rat der Stadt Riesa, am 19. Februar 1917. Schdr. üblich war. Außer der gewöhnlichen Büchsensammlung sollen nämlich auch Mzcichen und Postkarten verkauft werden. Die Abzeichen, geschmackvoll in Metall ausge führt, stellen ein Kreuz zivischeu Lorbeerzweigen dar und tragen die Inschrift Hermatdank; sie sollen zum Preise von 50 Pf. für das Stück verkauft werden. Erncn beson deren Reiz werden die Postkarten ausüben. Tie tragen einen faksimilierten Gruß in den kräftigen Zügen von der Harr- unseres geliebten Königs an seine im Felde weilen den Soldaten. Sie sind als Feldpostkarten gedruckt, und zwar rrntcr Berücksichtigung der neuen, vom 15. Februar ab geltenden Vorschriften für die Lldressierung in das Feld, und sollen zum Preise von 20 Pf. für das Stück verkauft werden. Bei beiden Derkaufsgegenständen sind selbstverständlich der Mildtätigkeit keine Schranken gesetzt. Hoffentlich ergibt sich aus dem Verkaufe ein recht reich licher Gewinn für den Heimatdank. Ein jeder in unserem sächsischen Vaterlands sollte es sich zur Eh e anrechnen, <un 2. und 3. März ein Abzeichen der gedachten Art zu Königs-Postkarten an seine Lieben inS Feld zu schicken. —"VaterländischerHilfSdienst. Aufforderung des KricaSamts zur freiwilligen Meldung gemäß 8 7 Abs. 2 des Gesetzes für den vaterländischen Hilfsdienst. ES werden gebraucht: Schiffsmannschaften: l. Deckmann schaften. ») Kapitäne und Schiffer, v) Steuerleute, «) Ma trosen, ä) Schiffsjungen, s) andere (Köcke, Aufwartepersonal u. dergl.); U. Maschinenpersonal. ») Maschinisten, b) Hei zer, e) Motorbootführer. 9. Arbeitskräfte an Land: l. Ar beiter. a) technisch vorgebildet (Kranführer, Landmaschi- nisten, Schiebebühnenführer, gelernte Zimmerleute u. dergl.); l>) sonstige (Stauer, Umschlags-, Lagerhaus-, Kaischuppen arbeiter u. dergl.); ll. Verwaltungspersonal. Mittlere und höhere Stellung: ») technisch vorgcbildet (Ingenieure usw., Seekapitäne), ») kaufmännisch vorgebildet (Expedienten, Buchhalter u. dergl.). Unterbeamtc: o) Schreibkräfte, ä) Verwalter, Aufseher, Zähler, Vorarbeiter, Lagerhausbe amte, Wachleuten, dergl.; 0. Kanal-, Schleusen-, Brücken- und Fäbrpersonal, Treidelleute; D. Verschiedenes (Fischer, Flößer, Bergungssachleute u. a.). Mündlich oder schriftliche Meldungen an die Kriegsamtstelle Referat Hl, Leipzig, Döllnitzerstr. 3. Diese Aufforderung bezieht sich nicht auf Personen, die bereits in der Binnenschiffahrt oder sonst im Hilfsdienst tätig sind. Bei dem großen Bedarf an Schiffs- kundigen wird erwartet, daß im vaterländischen Interesse sofort zahlreiche Meldungen eingtzhen. — Backvcrsuche von Rübenbrot. Es wurde bereits in der Presse darauf hingewicsen, daß der Zu satz von rohen, getrockneten oder gemahlenen Kohlrüben bei der Brotbereitung ein einwandfreies, angenehm schmeckendes Brot ergibt. ES dürste aber immerhin in teressieren, zu erfahren, in welcher Art die Backweise vor genommen worden ist, um daraus mich zu lernen, wie rn der Praxis zweckmäßig vorzngehen ist. Die Versuchs bäckerei der Reichsgetreidestelle hat zwei Backprobe,, unter nommen, wobei Rübcnmchl verwendet wurde. Bei dem ersten Verfrühe wurden angesetzt: 250 Gramm Roggenvoll sauer, 450 Gramm Roggenmehl (zu 82 v. H. ausgemah len), 330 Kubikzentimeter Wasser, 10 Gramm Salz nu tzt) Gramm Kohlrübenmehl von ungekochten Rüben. Der Teig wurde gelblich-braun und roch angenehm; die Gär zeit der Brote betrug 90 Minuten, die Backzeit 45 Minu ten. Das Gebäck hat gelb-braune Färbung und gute Po rung. — Der zweite Versuch erstreckte sich auf die Ver wendung von Kohlrübenmehl auS gekochten Jttibcn. Ter Brottcig wurde bereitet auS: 275 Gramm NoggenvoN- sauer, 450 Gramm Roggenmehl (zu 82 v. H. ausgemahlcu-, 320 Kubikzentimeter Wasser, 10 Gramm Salz, 50 Gramm Kohlrübenmehl. Der Teig war gelb-braun. Die Gärung in der Form dauerte 85 Minuten, die Backzeit 55 Minuten. Tie .Krume deS Gebäcks ist dunkler als normal. Nach den Leiden Versuchen scheint die Verwendung von Mehl aus rohen (ungekochten) Rüben vorzuziehen zu sein. Nicht nur, daß das Kochen der Rüben wcgfällt und die Backzeit des BroteS 10 Minuten kürzer ist. fällt das Gebäck auch Heller aus als das mit gekochten Rüben bereitete. Ter um I(» Gramm höhere Zusatz von Rübenmehl dürfte durch diese Vorteile auSgeglrchen werden. Außerdem ist aber auch zu beachten, daß die Herstellung von Rübcnmchl aus rohen Früchten ergiebiger zu sein scheint, als die üns gekochten. — lieber die Bereitung des Rübenmehls ist noch kurz zn sagen, daß, wenn man Mehl aus ungekochten Rüben Her stellen will,. die Kohlrüben sorgfältig vom Schmutz ge reinigt und darauf durch den Wolf zerkleinert werden müssen. Tiefe Masse ist bei 80 Grad zu trocknen und als dann fein zu mahlen. Sollen gekochte Kohlrüben benutzt werden, so sind sie nach der Reinigung 2>/s Stunde zu kochen und dann durch den Wolf fein zu reiben. Die er kaltete Masse tvird dann ebenfalls fern gemahlen. ES möge hier noch erwähnt sein, daß auch gcauctschte rohe Schlachtvcrvot für Schaflümmer. Im Interesse der zukünftigen Wollversorgung wird die Abschlachtung aller Schaf- lammer bis zu 6 Monaten verboten, soweit sie nickt durck Krankheit oder andere unge wöhnliche Umstände notwendig und ihre gewerbliche oder Hausschlachtung deshalb aus- nahmsweise vom Kommunalverband genehmigt wird. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Dresden, den 16. Februar 1917. 199 allSin Ministerium deS Innern. 772 Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 19. Februar 1917. Königsbesuch. Seine ^Majestät der König wohnte am Sonnabend im Hotel Hvpfner, hier, der ge selligen Vereinigung der Offiziere des Feldartilleriercgiments Nr. 32 bei. Die Ankunft erfolgte abends 7" Ubr mit Sonderzug, die Rückkehr mit dem fahrplanmäßigen Zug 9°° Uhr. In Begleitung seiner Maj. befanden sich der Gene- raladjutant Exzellenz Freiherr v. Müller und Flügclad- jutant Major v. Fritsch. — —* Persouenzuaverkehr. Der Zug 3442 ab Roderau 3,56 nachm., ab Riesa 4,5 nackm., an Cbemnitz- Hauptbahnhof 6,4 nachm., führt vom 19. bis mit 26. Fe bruar nur 3. und 4. Wagenklaffe und kann nur eine be- schrankte Zahl von Reisenden aufnehmen. —KM. Seine Majest 8 t der König hat dem Jägerregiment nachstehendes Telegramm gesandt: „Nach Meldung des Divisionskommandeurs haben Sturmtrupp» Meiner Jäger mit unvergleichlichem Schneid nach Ein dringen in die russische Stellung mehrere Angriffe abgewie sen und sind mit S Offizieren und 300 Mann an Gefange nen zurückgekehrt. Die Haltung der Jäger und die Mit wirkung der Artillerie waren vorzüglich. Ick spreche allen Beteiligten Meine volle Anerkennung und Meinen wärm sten Dank aus für diese neue gute Leistung Meiner braven Soldaten." —* Hülsenfrüchte (Erbsen, Bohnen, Linsen, Acker bohnen, Peluschken, Gemenge, in denen sich Hülsenfrüchte befinden, ausgenommen Gemenge, in denen Hafer enthalten ist) sind der Verordnung über Hülsenfrüchte unterworfen und demnach beschlagnahmt. Landwirte, die Früchte der vorstehend gedachten Art geerntet und in Verwahrung ha ben, haben dieselben sofort an die mit dem Aufkauf beauf tragten Kommissionäre Firma Lauschte L Franke in Dres- den oder an die Firma E. F. Schulze in Großenhain abzu- liefern. Zuwiderhandlungen werden nach 8 14 der Ver ordnung über Hülsenfrüchte vom 14. Dezember 1916 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 15 000 M. bestraft. —* Verlustliste. Einoeganaen ist die am 17. Fe bruar 1917 ausaegebene Sächsische Verlustliste Nr. 386, die in unserer Geschäftsstelle zur Einsichtnahme ausliegt. —*Gerste» und Kartoffelanbau. Die verschiedene Behandlung der Hafers und der Gerste hinsichtlich des Preises uns der Ablieferungspflicht hat schon im vorigen Jahre dazu geführt, daß Gerste auf mehr zn Haferbau ge- eigneten Böden gesät und daß der Ertrag des Landes da durch »um Schaden der Volkswirtschaft herabgesetzt wurde. Um einem ähnlichen Mißstand bei der diesjährigen Früh jahrsbestellung vorzubeugen, werden die Landwirte schon letzt darauf hingewiesen, daß m den demnächst bekannt zu ae- benden Bestimmungen die bisherige Bevorzugung der Gerste vor dem Hafer nicht beibehalten werden wird. Nach zahlreichen Nachrichten besteht auf dem Lande die Neigung, anstelle der Kartoffeln in vermehrtem Maße Futterrüben oder Kohl rüben anzubauen, weil letztere Früchte bei den diesjährigen Preisen und der diesjährigen schlechten Kartoffelernte er heblich höhere Einnahmen gebracht haben. Auch vor dieser Maßregel ist eindringlich zu warnen. Die in nächster Zeit bekannt zu gebenden Preise der Kartoffeln und der als Er satz in Frage kommenden Feldfrüchte werden so bemessen sein, daß ein Mißverhältnis zwischen den Preisen der Kar toffeln uud denen der Ersatzfrüchte nicht wieder cintritt. Den Kartoffelanbau soweit wie möglich, mindestens in bis herigem Umfange aufrecht zu erhalten, muß jeder Landwirt als seine vaterländische Pflicht betrachten. —KM. Aenderungen im Kantinenweseu derLruvpen. Die Bestimmungen über die Bewirtschaf tung der Militärkantinen im Heimatgebiet sind neuerdings wie folgt geändert worden: Vom 1. April 1917 ab dürfen die Kantinen durch die Truppen nickt mehr selbst bewirt schaftet, sondern sollen verpachtet werden. Bei Verpachtung der Kantinen find künftig nur noch aus dem Etat auSge- schiebens kriegSbeschädigte oder zivilversorgungsberechtigte Unteroffiziere zu berücksichtigen. Vor Bekanntgabe des neuen Erlasses bereit« angenommene, bewährte Pächter, die nicht zu diesem Personenkreise gehören, können jedoch in ihrer Stellung verbleiben. Die Kantinen können unter Umständen auch durch die Ehefrauen der im Felde befind lichen Pächter «eitergefübrt werden. Bei der durch die Verhältnisse bedingten Einschränkung des Bicrvcrbrauchs und des Verkaufs von Lebensmitteln und Web- usw. Wa- ren soll die Pachtsumme möglichst niedrig bemessen werden Den Truppen ist empfohlen, von der Ausschreibung frei- werdender oder neu zu besetzender KanttnenpächteZtellen in den vom Kriegsministerium herausgegebenen „Anstel lungs-Nachrichten^ möglichst weitgehende» Gebrauch zu machen. Diese Nachrichten werden künstig-,unter_.Stellen- Nachweis für den Privatdienst" einen besonderen Abschnitt: