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ISS. Mentag, 84. Juli IS11, ulieuds. 64. Jahrg. Gßm. Eingegangen sind folgende Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen, die in der RatSkanzlei «ingesehen werden können: Bekanntmachung. Handschriftliche Berichtigung der Nachweisung, die Regelung der Gerichtsbarkeit über die Stäbe der Kommandobehörden, die Truppenteil« und Militärbe hörden (G.- u. B.-Bl. 1608 T. 2) betreffend; vom 13. Mai 1911. Verordnung» die Er richtung einer ZuwachSsteueramteS betreffend; vom 29. Mat 1911. Verordnung, di« Boll- ziehung des Zuwachssteuergesetzes vom 14. Februar 1911 betreffend; vom 29. Mat 1911. Verordnung über das Verfahren bei den aus Dänemark, Schweden und Norwegen über Seecsuarantäneanstalten eingesührten Schlachtrindern; vom 1. Juni 1911. Verordnung über die Einfuhr von Tieren für Tiergärten; vom 1. Juni 1911. Bekanntmachung, eine weitere Abänderung deS der Bekanntmachung vom 26. Januar 1864 beigefügten Verzeich nisse» über die Zuweisung der in den Oberlausitzer Parochien lebenden fremden Konfes- flonSverwandten an die Geistlichen ihre» Glauben» betreffend; vom 22. Mai 1911. Ver ordnung zur Abänderung und Ergänzung der Verordnung über die Anzetgepflicht bei an steckenden Krankheiten vom 29. April 1905; vom 21. Juni 1911. Verordnung zur Ab änderung der Ausführungsverordnungen zum ReichS-Viehseuchengesetze; vom 10. Juni 1911. Verordnung über die Schlachtsteurrkontrolle durch OrlSpoltzetbeamte und Fleischbeschauer; vom 20. Juni 1911. Bekanntmachung, di« dermalige Zusammensetzung der Landrenten bank-, LandeSkulturrentenbank- und AlterSrentenbank-Berwaltung betreffend; vom 1. Juli 1911. Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der Südafrikanischen Union und Sitülhp- desten- zu dem am 26. September 1906 in Bern unterzeichneten Internationalen Ab kommen über das Verbot der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor zur Anfer tigung von Zündhölzern. Vom 28. April 1911. Abkommen zur Bekämpfung der Ver breitung unzüchtiger Veröffentlichungen. Vom 4. Mat 1910. Bekanntmachung, betreffend die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden Deutschland», Belgien», Dänemarks, Spaniens, der Bereinigten Staaten von Amerika, Frankreichs, Großbritannien-, Italien» und der Schweiz zu dem am 4. Mai 1910 in Pari» unterzeichneten Abkommen zur Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen. Vom 5. Mat 1911. Bekanntmachung, Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede» Lag abend» mit Ausnahme der Lonn- und Festtage. Vierteljährlicher vezugSpret« del Abholung tn der Expedition in Riesa I Mart 80 Psg., durch nujen Trager frei in» Han» 1 Mark 68 Psg* bei Abholung am Schalter der kaijerl. Postanstalten 1 Mark 68 Psg* durch den ivrirstülger frei bl» Hau« 2 Mark 7 Psg. Auch Mona«»abonnrn>rni» werden angenommen. -lnzeigea-Aunahm« flir di« Rümmer de» Ausgabetage» bi» vonnltlag S Uhr ohne TewLhr. Rotationsdruck »md Verlag von Langer t winterlich in Riesa. — 6rsckait»stelle: lvoetbrstraste 8V. — Für die Redaktion veraniwortlich: Arthur Hähne! in Riesa. Freibank Poppitz. Morgen Dienstag abend» von 7—8 Uhr kommt Schweinefleisch in gekochtem Zustande zum Verkauf. kg 85 Pf. Der Gem.-Borstd. betreffend.Abrechnungsstellen im Echeckoerkehre. vom 9. Mai 1911. Bekanntmachung betreffend Bestimmungen zur Ausführung de« Gesetze» über den Absatz von Kalisalzen Dom 13. Mas 1911. Verordnung zur Ausführung de» Patentgesetzr» vom 7. April 1891 Dom 11t Mat 1911. Bekanntmachung, betreffend Schaffung von Rayon». Vom 14-Mat 1911. Bekanntmachung, betreffend den Notenwechsel zwischen dem Kaiserlichen Gesandten in Athen und dem Königlich Griechischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten vom 24. Februar 1911. über die Zollbehandlung der von Handlungsreisenden mitgeführten Warenmuster. Vom 17. Mai 1911. Bekanntmachung, betreffend die dem Jnternatio- nalen Uebereinkommen über den Stsenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 19. Mai 1911. Gesetz über die Verfassung Elsaß-Lothringen». Vom 31. Mai 1911. Gesetz über die Wahlen zur zweiten Kammer de» Landtag» für Elsaß-Lothringen. Vom 31. Mai 1911. Gesetz wegen Aenherung de» Zündwarensteuergesetze». Dom 6. Juni 1911. Gesetz, be treffend den PätentauSführungSzwang. vom 6. Juni 1911. Kaiserliche Verordnung, be treffend da» Inkrafttreten der Maß- und GewichtSordnung vom 30. Mat 1908. Bom 24. Mai 1911, Bekanntmachung, betreffend ben Beiiritt Marokko» zum Internationalen Funkentelegraphenvertrage vom 3. November 1906. Vom 31. Mai 1911. Gesetz, betref fend die Gewährung einer außerordentlichen Entschädigung an die Mitglieder de» Reichs tags. Vom 15. Juni 1911. Gesetz, betreffend die Beseitigung von Tierkadavern. Vom 17. Juni 1911. Bekanntmachung, betreffend die Behandlung der noch im Umlauf be findlichen Fünfzigpfeyntgstücke der älteren Geprägeformen. Dom 18. Mat 1911. Gesetz, betreffend die vorläufige Regelung der Handelsbeziehungen zu Japan. Vom 15. Juni 1911. Bekanntmachung, betreffend eine zur Ausführung de» Niederlassung-Vertrag» zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden vom 17. Dezember 1904 zwischen beiden Teilen am 19. Januar 1911 getroffene Verständigung. Dom 17. Juni 1911. Gesetz, betreffend di« EchiffStnrldüngen bei den Konsulaten de» Deutschen Reich». Bom 18. Juni 1911. Bekanntmachung, betreffend Grgänzrmg rmd Aenderung der Anlage 6 zur Etsenhqvn-Ver- kehrSordnung. Dom 26. Juni 1911. Bekanntmachung, betreffend Schaffung von Rayon». Vom 28. Juni 1911. Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung de» Gesetze» über den Absatz von Kalisalzen. Vom 28. Juni 1911. Bekanntmachung, be treffend da» Außerkrafttreten de» Freundschaft»-, Handel», und SchiffahrtSoertrag» mit dem Sultan von Zanstbar. Bom 5. Juli 1911. Verordnung über die Einteilung der Land- tag»wahlkretse für Elsaß-Lothringen. Dom 3. Juli 1911. Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Norwegen» zu der internationalen Uebereinkunft, betreffend Maßregeln gegen Pest, Cholera und Gelbfieber, vom 3. Dezember 1903 (Reich»-Gesetzbl. 1907 S. 425). Bom LO. Juli 1911. Riesa, am 21. Juli 1911. Der Rai -er Stadt Riesa. Obst-Verpachtung. Die an den Wegen der Gemeinde Mehlthener gutanstehenden Birnen sollen Sonnabend, den 29. Jnli, nachmittags 5 Nhr in Kretzschmar» Gasthof meistbietend gegen sofortige Bezahlung verpachtet werden. Mehltheuer, 24. Juli 1911. Der Gemeindevorstaud. Unter dem Viehbestände de» Rittergutsbesitzer» Rudolph zu Promnitz ist die «»ul- mwG au-gebrochen Die Königliche AmtShauptmannschast bestimmt daher gemäß 8 23 der Verordnung de» Königlichen Ministerium» de» Innern vom 5. Oktober 1908 — Gesetz- und Ver ordnungsblatt Seit« 335 ff. — den Gemeindrbezirk Premnitz mit selbständigem GulSs bezirk Promnitz als und die Temeindebezirke Lessa, Rödera« und Zeithain als Rwodwvksüueegwjzwlslwü. ES gelten demnach für den Sperrbezirk und für da» VeobachtungSgebiet die mit der Bekanntmachung vom 7. Jnli 1911 — siehe Nr. 156 des Riesaer Tageblattes — unter S und 6 bekauntgemachten Bestimmungen und Strafandrohungen. .Großenhain, am 24. Juli 1911. 2276 »L. Königliche AmtShauptmannschast. — . . > - .— Im Gasthofe zu GobliS — als VersteigerunoSort — sollen Donnerstag, de« 27. Jnlt 1911, vorm. 11 Nhr 1 Last- und 1 Kastenschlitten, 1 Mühlenwagen mit Plane, 1 Hinterlader, 1 Pferd, 2 Schweine, 300 leere Säcke, 28 Sack GrieSkleie, 3 Sack Baumwollsaatmehl, 1 Sack Roggen, 1 Tisch und 1 Karr« gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Riesa, 20. Juli 1911. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Riesaer Tageblatt «nd Anzeiger iLlbedlatt Md AHtiger). Amtsötatt für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. OertticheS rind Sächsisches. Riesa, 24. Juli 1911. —* Gegenwärtig sind im Barackenlager Zeithain untergebracht: die 3. Infanterie-Brigade Nr. 47, bestehend au» den Jnf.-Rgtrn. 139 (Döbeln) und 179 (Wurzen und LeiSnig), und die 3. Kavallerie-Brigade Nr. 32, bestehend au» den Hus.-Rgtru. 18 (Großenhain) und 29 (Bautzen). < — Bei den am 26. Juli auf dem Truppenübungsplätze stattfindenden BataillonS-vesichtigungen de» Jnf.-Rgt». 179 werden anwesend sein: der Seneral-Jnspekteur der U. Armee-Jnspektion, Se. Hoheit Erbring Bernhard von Meiningen, Se. Exzellenz der Kommandierende General XIX. A.K., General der Artillerie von Ktrchbach, Se. Exzellenz der Führer der 24. Division, Generalleutnant Krug von Nidda, sowie der Kommandeur der 47. Jnfan- terie-vrigade, Generalmajor Graf Vitzthum von Eckstädt. Dies« Vorgesetzten «erden am 27. Juli auch den vatail- lonS-Befichttgungen de» II. «nd III. Bataillon» de» Jnf.- Rgt». 189 beiwohnen.. —* Hier wurde «in Bauarbeiter festgenommen, der vom Kgl. AmtSgertcht Dresden steckbrieflich gesucht wurde. — Einem hiesigen Gastwirt ist einHund, Kreuzung Airedaleterrier und Schäferhund, gestohlen worden. Der Bestohlen« hat für die Wiedererlangung de» Hunde» oder di« Namhaftmachung de» Täter» «ine Belohnung ausgesetzt. —? Di« fünfte Ferienstrafkammer de» Dresdner Kgl. Landgericht» verhandelt« gegen den Schlaffer Adolf Noma- nowSky wigen SittlichkeitSoerbrechen». Der am 11. Mai 188S zu StautSlau in Galizien geborene «nd noch nicht bestrafte Angeklagte wohute bi» zu feiner Verhaftung l« Gröba. «ährend der Beweisaufnahme war die Öffent lichkeit ausgeschlossen. Der Angeklagte wurde für schuldig erkannt und wurde deshalb nach 8 176 Absatz 3 de» Reichsstrafgesetzbuches verurteilt. Da» Gericht ließ Milde walten und hielt 6 Monate Gefängni» al» angemessene Sühne; 14 Tage gelten al» verbüßt. —* Die Hund »tage haben gestern begonnen, und wir haben e» ja lebhaft empfunden» daß ihr Anfang nicht bloß im Kalender steht. Die 30 Grad 6. und mehr, die seit Sonnabend hier zu verzeichnen waren, haben e» un» erfahren lassen, wa« Tropenglut bedeutet, vielfach ist man der Meinung, daß der Name »HundStage" sich daher er- klärt, daß — wie Menschen und Vieh allgemein unter der gesteigerten Temperatur dieser Jahreszeit zu leiden haben — so besonder» die Hunde leicht von Tollwut er- griffen werden und eine Gefahr für un» bilden. Diese Ansicht ist irrig. Nicht von irdischen Hunden schreibt sich der Name her, sondern von einem himmlischen Hunde: dem Hundsstern oder viriu», dem hellsten Stern am Himmel, der dem Sternbild« de» Großen Hunde» angehört. Mit seinem Arühaufgang beginnend, rechnen wir di« HundStage bi» zum 23. August, während welcher Zeit die Sonne im Zeichen de» Löwe» steht. Hoffen wir, daß un» die HundStage gnädig sind, und nicht im Uebermaße die Gaben bescheren, di« un» an sich so willkommen sind: Licht, Sonne und warme Sommerluft mit allen ihren Freuden, damit nicht Wohltat Plage werde! — vezüglich de» 8 Uhr-Ladenschlüsse» der hiesigen Fleischer und Bardiere macht die Kgl. Kreishauptmannschaft Dresden im »Dresdner Journal" folgend,» bekannt: Nachdem bet der Abstimmung mehr al» zwei Drittel der beteiligten Geschäftsinhaber sich dafür er klärt Haden, wird auf Grund von 8 1S9t d« Reichs ¬ gewerbeordnung hiermit angeordnet, daß von Dien»1ag, den 1. August diese» Jahre» an in Riesa auch die offenen Verkaufrstellen der Fleischer, Fleisch- und Wurstwaren händler, sowie der Barbier- und FriseurgeschästSinhaber um 8 Uhr abend» sür den geschäftlichen Verkehr zu schließen sind. Für di« Sonnabende und die in 8 139 v Abs. 2 Ziffer I und 2 der Gewerbeordnung vorgesehenen Fälle gilt diese Bestimmung nicht. Während der Zeit, wo die BerkaufSflellen auf Grund gegenwärtiger Anordnung ge schlossen sein müssen, ist der verkauf von Waren der in denselben geführten Art, sowie das Feilbieten von solchen Waren auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten oder ohne vorherige Bestellung von Hau» zu Haus im stehenden Gewerbebetriebe — 8 42 b, Abs. 1 de» Gesetze» — sowie im Gewerbebetriebe im Umherztehen — 8 b5 Abs. 1 de» Gesetze» — verboten. Ausnahmen können von der OrtSpolizetbehörd« zugelassen werden. Zuwiderhandlungen unterliegen der Strafbestim mung tn 8 146» der Reich»gewerbeordnung. — Die dem Vrbeitgeberschutzverbande Deutscher Glasfabriken angehörenden vetriebe de» schlesisch- sächstsch-Lausitzer Bezirke» hielten Sonnabend mittag im Handel»kammerhausr zu Görlitz eine Sitzung ab, nm noch mals zu der bevorstehenden Aussperrung Stellung zu nehmen. Da die ausständigen Arbeiter in Rausch« bi» setzt die Arbeit nicht wieder ausgenommen haben, so bleibt der Beschluß bestehen, wonach die Aussperrung der organi sierten Arbeiter am 29. d. M. vollzogen wird. E» wurde jedoch den einzelnen Werken anheimgestrllt, die Nichtorgani sierten Arbeiter zu unterstützen. Die «S heißt, habe« sich di, österreichischen GlaShüttenbrfitzer mit den deutsch« * D Derken solidarisch erklärt. Von and«« GM« »Ad hierzu^ - - - -