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«ezugSPrrisi LiertkWhrlich jrei .paus SInSgab« t mi, Muslrierier »eil««- IL.VS A«Sga»e « litt« etnl«l«eblich Postbeslellgeld Li, Süchstsche BolkSzeinuca erlcheinl a„ aNen Wochentage» nachm. — Sprechstunde der Redaktion: II dir I« Uhr dorm. Anzeige«, Annahme don «eichtislSanzeigen di; I« Uhr, do» Famillenanzeigen bis II Uhr darin. — Preis sLr dl« Petit-Spaltzetle I.sV^r, Im Retlameieil!k.S« .kk. Familienanzelgcn — Für undeutlich gelchrledene, sowie durch Fernsprecher aufgegcbene Anzeigen Ihnnen wir die Beraiiiwortlichkeit für die Richtigkeit des Texte? nicht übernehme« Widerspruchsvolle Schulpolitik Von Dr. Hermann Rolle, Bautzen Der Deutsche Lehrerverein hat sich auf seiner 27. Vertreterversamwluna in Berlin (10. bis 12. Juni 1919) ein Schulprogramm gegeben, das in der Behandlung des Ver hältnisses von Schule und Religionsunterricht »wesentlich ab weicht von der Stellung, die zu diesen Dingen die wenige Wochen später zum Abschluß gelangte neue Reichsverfassung eingenom men hat. Es wäre eine eindrucksvolle Bekundung wahrer demo kratischer Gesinnung und nicht minder ein Akt kluger schulpoli tischer Taktik gewesen, wenn der geschäftsführende Ausschuß des Deutschen LebrervereinS sich bewogen gefühlt hätte, sein Schul programm auf der Grundlage des in der Reichsverfassung zum Ausdruck gebrachten Volkswillens einer nachträglichen Revision zu unterziehen und seine Schulforderungen mit denjenigen der neuen Verfassung in Einklang zu bringen. Statt dessen ver öffentlicht letzt der ZeitungSdienst des Deutschen Lehrervereins eine „Abwehr" gegen die mancherlei Angriffe auf sein Schul programm. in der sich dieser ausdrücklich auf die Schulforderun gen der Pfingsttagung von 1919 festlegt, sich so in wichtigen Punkten außerhalb der Verfassung stellend. Artikel 140 der Neichsverfassung stellt als Negelform der deutschen Volksschule die Gemeinschafts- oder Simultanschule auf, neben die „auf Antrag von Erziehungsberechtigten Volks schulen ihres Bekenntnisses oder ihrer Weltanschauung", das heißt also Konfessionöschulen und bekenntnisfreie oder weltliche Schulen trete» können. Nach Artikel 149 ist weiter „mit Aus nahme der bekenntniSfreicn (weltlichen) Schulen", also in glei cher Weise für die Konfessionsschule wie für die Simnltanschule der Religionsunterricht „ordentliches Lehrfach", das „in ttebcr- eiiistimmung mit den Grundsätzen der betreffenden Religions gemeinschaft, unbeschadet des Aufsichtsrechtes des Staates, er teilt' wird. Von den sechs Forderungen, in denen das Schulprogramm des Deutschen Lehrcrvereins das Verhältnis von «Schule und Religionsunterricht" darstellt, widersprechen Satz 1 und 3 den klaren Richtlinien, die die Neichsverfassung für die Organisation des Schulwesens entworfen hat. Die erste These des Deutschen Lehrerverein^ lautet: „Die öffentlichen Schulen sind grundsätz lich für Kinder aller Bekenntnisse gemeinsam." Das ist min destens unvollständig; denn die Reichsverfassung läßt in Artikel 140 neben der „für alle gemeinsamen Grundschule" auch Konfes sionsschulen und weltliche Schulen zu. In der dritten These fordert der Deutsche Lehrerverein: „Der Religionsunterricht als besonderes Lehrfach ist Sache der religiösen Geineinschaften." Das steht in schroffstem Gegensätze zu dem, was Artikel 149 der Reichsverfassung bestimmt: „Der Religionsunterricht ist or dentliches Lehrfach der Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien (weltlichen) Schulen. Seine Erteilung wird im Rahmen der Schulgesetzgeb nng geregelt." Der Widerspruch zwischen den Forderungen des Deutschen Lehrervereins und den Bestimmungen der Verfassung liegt also in einem doppelten Gegensatz: 1. Der Deutsche Lehrervcrein läßt nur eine für alle Kinder gemeinsame Schule zu; die Reichsverfassung duldet neben der GcmeinschaftS- oder Simul tanschule auch die konfessionelle und die bekenntnisfreie (welt liche) Schule. 2. Der Deutsche Lehrervcrein schließt den Reli gionsunterricht aus seiner Schule aus und macht diese damit zu einer weltlichen Schule; die Reichsverfassung erhebt dagegen für die Simultanschule und die Konfessionsschule den Religions unterricht zu einem „im Rahmen der Schulgesetzgebung" zu regelnden ordentlichen Lehrfache und bringt ihn nur für die be- keuninissreie (weltliche) Schule in Wegfall. Aus Vieser Gegen sätzlichkeit der Forderungen ergibt sich für die vom Deutschen Lehrerverein vertretene Schule folgende Situation, die man scharf erfassen muß. will man der Gefahr der Verwirrung erst» gehen, die in den hier und dort in verschiedenem Sinne gebrauch te» Namen schlummert. Die „für Kinder aller Bekenntnisse gemeinsame Schule", wie sie der Deutsche Lehrerbereiu versteht, ist keineswegs gleichbedeutend mit der Gemeinschaft?- oder Si multanschule im S'»ne der Reichsverfassung, denn letztere hat einen bekenntnismäßigen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach, während diesen die Schule des Deutschen Lehrervereins ausdrücklich die religiösen Gemeinschaften zuweist. Andererseits ist aber diese Idealschul« des Deutschen LehrervcreinS, wie die ser in seiner „Abwehr" sehr bestimmt betont, auch scharf zu un terscheide» von den besonderen WeltanschauuugSschuIcn oder bekenntnisfreien (weltlichen) Schulen, von denen Artikel 146 und 149 der Verfassung reden; denn für diese letztere Schulgattung gibt es, weil sie eine Schule für die bewußten Religionslosen ist. auch keinen Religionsunterricht außerhalb der Schule durch die Bekenntnisse, denen ja ihre Kinder nicht mehr angehören. D>e „weltliche" Schule des Deutschen Lehrervereins will viel mehr eine Schute werden für die Angehörigen nicht nur aller Bekenntnisse, sondern auch für die Vekenntnissreien und Reli gionslosen. Sie will „in rcsiaiöten Dingen Vollme Neutralität bewahren", sie „vermeidet es peinlich, an das Verhältnis der Kin der 'und der Elter» zum religiösen Bekenntnis und zur Kirche z» rühren". „Gerade um den verschiedene» Weltanschauungen der Eltern gerecht zu werden und um eine Trennung der Kinder in der Schule zu verhindern, soll der Religionsunterricht als be sonderes Lebrkach den Religionsgemeinschaften überlassen wer den " «Die Forderung des Deutschen LebrervereinS null also," wie cS in jener „Abwehr" heißt, „den Kampf der Bekenntnisse »nd Weltanschannnoe» von der Schule fernhalten, damit die .Kinder des gesamten deutschen Volkes obne Unterschied des Glaubens »nd der politischen Partei zum Bewußtsein ihrer Zu sammengehörigkeit als Glieder einer Volksgemeinschaft, als künftige Büraer eines Staates im Geiste deutschen Volkstums erzogen westden." In dem Bemühen, eine Einheitsschule zu schaffen, die alle Unterschiede der religiöse» Stellung und die unvereinbarsten Gegensätzlichkeiten der Weltanschauung ignoriert, liegt die innere Unmöglichkeit des vom Deutschen Lehrerverein erstrebten Schul ideals. Als sich die Vertreter de? deutschen Volkes an der der- sassunggebenven Nationalversammlung über die Form der neuen deutschen Volksschule aiiSemaiidersetzte». da ist zuerst theoretisch an der inneren Uhckercinbarkeit der Weltanschauungsstandpunkte dieses Ideal der radikalen Einheitsschule zerbrochen. Käme es zu einem Versuche, diese „weltliche" Schule des Deutsckien Leh rervereins. die sich richtiger eine „Allerweltsschule" nennen müßte, praktisch zu verwirkliche», so würde damit gewissermaßen auf experimentellem Wege bewiesen werden, was für ein mecha nisches Produkt und was für eine ideologische Konstruktion diese Schulforderung des Deutschen Lehrervereins ist. Die Art und Weise, wie die Deutsche Nationalpersammlung in der Reichsver- fassung das Schulproblem zu löse» versucht bat, enthält die An erkennung, daß ui der Jugenderziehung differente gei stige Werte zu verwirklichen sind nach Maßgabe des religiö sen und Weltanschaunngssinndpunktcs, zu dem die ältere Ge neration den Nachwuchs hingeführt zu sehen wünscht. So hat man in Weimar für die positiv Gläubigen die Möglichkeit einer christlichen Schulerziehung geschaffen in der doppelten Form: der Bekenntnisschule, in der die religiösen Erziehungswirkungen am vollkommensten zur Entfaltung gelangen können, und der Simultccnschnle, die dem christlichen ErziehungSgedaukcn doch wenigstens in der Gestalt besonderer dem Nahmen der Schul arbeit einzufügenden Neligionsstnndcn gerecht zu werben sucht. Denjenigen aber, die diese ErzichungSmacht ablehnen, bietet die Verfassung den dritte» Weg: die religionslose, weltliche Sck.ule. Diese schiedlich-friedlichc Lösung ist der einsig mög liche Ausweg ans der inneren Unvereinbarkeit der Weitanschau- ungsgcgensätze. Diese grundlegende pädagogische Tatsache, daß eS verschie dene Zielstellungen, gegensätzliche Mldungsideale gibt, zu denen die in WcltcmschauniigSfragen einmal getrennte Nation ihre Kinder hinführen will, übersieht der Deutsche Lehrerverein in seinen Schulforderungen. Oder wenigstens macht er sich die Lösung aus dieser Schwierigkeit sehr leicht, indem er io mecha nisch wie nur möglich verführt. Er glaubt, „den verschiedenen Weltanschauungen der Eltern dadurch gerecht werden zu kön nen," daß er allen Weltanschauungen auswcicht, indem er es peinlich vermeiden will, „an das Verhältnis der Kinder und Eltern zum religiösen Bekenntnis und zur K'rche zu rühren." Aber man schafft doch trennende Schranken nicht schon damit aus der Welt, daß man sie umgeht. Das heißt nicht das Pro blem lösen, sondern sich an der Lösung vorbeidrncken. Voraus gesetzt aber, es ließe sich eine solche „völlige Neutralität" der Schule erreichen, so würde diese Schule eben damit auf die Fruchtbarmachung gerade der Erziehungseinflüsse verzichten, die ihre überlegene Kraft aus dem Boden konkreter Weltanschauun gen schöpfen. Kein Geringerer als Eduard SPranger hat diesen Vermischnngs- und Verwischungsbestrebnngen gegenüber betont: „Zwischen diesen Gegensätzen der Weltanschauung und des Ethos die mittlere Linie suchen, heißt alle tieferen Erziehungs-Werte verwischen." (Fünfundzwanzig Jahre deutscher ErziehnngSpolitik. Berlin 1916. Seite 17.) Aber jene Voraussetzung kür die Verwirklichung der „welt sichen" Schule des Deutschen Lchrervereins, die Vobachtn.ig „völliger Neutralität", ist praktisch, selbst beim besten Willen aller Beteiligten, in keiner Weise erreichbar, am wenigsten für die Stufe der Volksschule. Auch für die Wissenschaft gibt eS keine völlige VorauIsetzmigSlosigkeii. Nicht nur ernste Forscher und Gelehrte, sondern selbst so eifrige Verfechter der religionslosen Schule wie der sozialdemokratische llnterstaatssekretär Hein rich Schulz haben die Unmöglichkeit zugegeben, bei alle!» Willen zur Neutralität von dem persönlichen WcltanschaunngS- Pondpuiikle loszukvmmeii. tVergl. Heinrich Schulz. Die Schul reform der Sozialdemokratie. 1911. S. 168 f.) Zu einer solchen Sclbstentänßernng und Zurückstellung der eigenen Persönlich keit wie die weltliche Schule des Deutschen Lehrerverein?- sie verlangt, wird auf die Dauer kein Lehrer fähig und bereit sein. Alle Erziehung nimmt zuletzt ihre tiefste Kraft ans der über zeugenden Wirkung, die vyn der Selbstoffeiibarung einer in sich einheitlichen Persönlichkeit ansgeht. In der Praris wird darum jede Schule wieder Weitanschaunngsschule sein. Daß !ie sich da vor hüten soll, die? zu werden, darin liegt schon die innere Widersprüchlichkeit der Simnltanschule, in der der Weltanschau- ungsstandpunkt der beiden christlichen Konfessionen nicht zu freier Auswirkung gelangen darf. Viel widerspruchsvoller ist aber noch die Situation der weltlichen Schule des Deutschen LebrervereinS. in der sich die christliche llcberzeugnng vor der völligen Religionslosigkeit verbergen muß und »ing-'lehrt, in der gleichwohl aber diesen durch eine ganze Welt von einander getrennten Gästen dieselbe geistige Nahrung geboten werde,' soll. Dres wird dann, bildlich gesprochen, eine sehr dünne Suppe sein, von der niemand satt wird; oder aber, wenn man wirklich eine kräftigere Kost biete» wollte, liefe man Gefabr, daß diese von einem Teile der Schülerschaft zurückgewicscii würde. Indessen scheint man allmählich auch in den Kreisen des Deutschen LebrervereinS zu begreifen, daß man mit der Forde rung dieser weltlichen Schule sich tu eine sehr gefahrvolle Situa tion verstrickt hat. Darauf deuten die sehr beachtenswerten Aus führungen hin. die kein anderer als der Generalsekretär des Deutschen Lehrcrvereins Iah. Tews im Iaiinarhcft der „Deutschen Schule", des OraanS des Deutschen Lebrer- vereinS, in der regelmäßig von ihm geschriebenen „Umschau" gegeben hat. Nachdem Tews dort den Mißerfolg in der Wer bung für die weltliche Schule offen znaestanden hat, bezeichnet er die weltliche Schule der deutschen Reiche-Verfassung, weil sie keinen Religio:is,mterricht als ordentliches Lehrfach hat als eine religionslose und r c l i g i o n S f e i n l i ch e Schule, die der Erziehungswissenschaft widerspreche. (S. 27.) Seine Begründung kann sich der überzeugteste Verfech ter der Konfessionsschnle zu eigen machen: „Die Go!leslehre, die auf dem Bode» des F'otteSbewußtscins entstandene Dichtung und Kunst sind MldungSaütcr wie alle anderen . . . Aber bei ihrer Stellung in der geschichtlichen Entwicklung der Menschheit und ihrer engen Verbindung niit allen anderen BildungSgütcrn und menschlichen Schöpfungen kann niemand da'mn denken, sie so aus dem Ganzen zu lösen, daß doch noch ein Ganzes bleibt." (S. 27 f.) Die einzige mögliche Folgerung daraus, daß die Re ligion mit den übrigen Kulturgütern unlöslich verbunden ist, müßte, so sollte man meinen, die sein, daß der Religionsunter richt als ordentliches Lehrfach in die Schule ausgenommen werde. Aber Tews versucht es allen Ernstes, von der doch auch auf den Religionsunterricht verzichtenden Schule des Deutschen Lchrer vereins zu beweise», daß sie gleichwohl jener Forderung ent spreche. Er deduziert nämlich folgendermaßen: „Dann: ist frei lich noch nicht erwiesen, daß die Gotteslehre ein ordentliches Lehrfach der Schule sein müsse," (denn diese gradlinige Konse quenz widerstritte ja dein Schulprogramm des Deutsche» Lehrer- vereinS! — Dec Vers.) „sondern nur, daß sic aus dem Bil- duugsplan nicht ausgeschlossen werden dürfe. AlS Bestandteil des Schullebens oder anderer Lehrfächer kann die Gotteslehre nach ihrem erkenntnismäßigen und Gemütsinhalt, sowie nach ihren sittlichen Antrieben unter Ilmständcn (!) voller zur Einwirkung gelangen als in einem besonderen Lehrfache." (S. 28.) Es gewährt einen eigenartigen Genuß, zu beobachten, wie hier versucht wird, die Schule, die den Religionsunterricht ablehnt, die „in religiösen Dingen völlige Neniralstät beobach ten" will, „um den verschiedene» Weltanschauungen der Eltern gerecht zu werden,' denjenigen schmackhaft zu machen, die die Religion als ein uneucdehrlicheS Bestandstüct aller Erziehung auseheu. Die ma» auf diese Weise für die welcliche Schule des Deutschen LehrerbercinS gewiuucu will, werden der Tcwsscheu Schlußfolgerung gleichwohl nicht glauben, daß die Religion „als Bestandteil des Schusiebeiis oder anderer Lehrfächer" unter Um- ständen (I) mehr leisten werde, als ei» selbständiger Religions unterricht. Das- Merkwürdigste aber ist, daß Tews gar nicht sieht, daß diese Schule, die die „Gotteslehre" im Schullebe» und in den anderen Lehrfächern nnterhriiigen will, aus der anderen Seile von allen Dissidenten und NeligionSgegncrn abgelehnt werden muß, für deren Kinder der Deutsche Lehrerverein sein« weltliche Schule doch ebenso als geeianeiste Bilduugösiäite emp fiehlt. Es bleibt dabei: man kau» sie nicht beide zu Freunden haben, die die Religion schätzen und die sie hassen. Noch hnudgrcifsichcr tritt die widerspruchsvolle Art der Tewsschen Beweisführung an einer anderen Stelle seiner Dar legungen zutage: „Es ist meine uuersciäuterciche Ueberzcugnng, daß der gcwaltiae Schulkamps, der sich am deutschen Dnmnel schon als eine schwere schwarte Wolke zusammenballt, für u»S nur auf dem Boden einer gemeinsamen, die Goltcslebre als Lchrgegeiistaiid nicht nur duldende», souderu unumwundcn an erkennenden Schule zu gewinnen ist . . . Darum ist es schnk- Politisch kurzsichtig und törichi, inr eine Srvuisorm idie weltliche Schule) einzutretkii. die nach der Lagerung der Parteiverhält- nisse und der Bckeniituiszuge:ö igkeit die Schule der Zukunft niemals werde» kann, aauz abgesehen von ihren erzieherischen und uutcrrichtlicheii Mängeln und EimeitigkeUen." iS. 29.) ES konute dem Deutschen Lehrerverein kau»! Schlimmeres ge schehen als eine solche Verurieilung seiner Schulpolitik, wie sie hier sein eiaeuer Generalsekretär ungewollt geliefert bat. Tenn wenn auch Tews hiermit nur die weltliche Schule der Rests-4- verfassung zu tressen meint, so gilt doch sein Urteil eben so sehr für die weltliche Schule des Deutschen. Lehrerbereiu?. die die Goiteslehre als- L e h r g e g e n sta » d weder „unumwunden anerkennt" »och duldet" und die sie bei ibrer nnbedingien Ver pflichtung, völlige Neutralität zu beobachten, auch nicht als „Bestnudleil des- Schullehen? oder anderer Lehrfächer" wird ecnführen dürfen, wenn sie wirklich die gemeinsame Schule für „die Kinder des gesamte» deutschen Volkes obne Unterschied de? Glaubens und der polnischen Partei" sein will. Der ganze ungeheuerliche Widcrs"r»ch. den Te"-s sieb zu schulden kämmen läßt, sammelt sich zuletzt in der überraschenden Bebauvinna: „In den Schulfordernnaen des Di-uische» LebrervereinS ist die Kamvflinio-rsthtig gezo-wu." Darin, dast seine "ll---le ..den Gaiiesuuterricht" als besonderes Lehrfach den Bekenntnissen überläßt, aber die Sch-st-önine zu den für die "ck---le aeewneien Zeiten zur Verfügung stellt, darin soll die Vau TewS selbst ge- farderie Duldung > nd unumwundene Anerkennung der Got'es- lebre als Lehrgenenstand liegen. Vau der er doch kurz vorher betank batte, es könne „niemand daran denke». sie ans dem aan-en sa zu lasen, dost doch »ach oin Gan-eS blest-t." Die erzieherischen und i-nierricstttichen Mängel und Einseitigkeiten der TemS-sche» Schule Weeden nicht viel geringer sei» als die jenigen, die nach seinem eigenen Urteil der „religianssemdlichen" westlichen Sckmle im Sinne der Reich-ner-saüui'a anbaslen. Letz tere wäre wenigste»?- in sich einbeiilich und kguseanent. Der Schn!.' de?- Deutschen Leb'-ervc-reinS aber wird es nie gelingen, ans der widersnruchsvollen Sil»a6-'»: Be-b»st''»»g vi-lstaer Nentrasität und Anerkenn»"» der Rel-ast-u »'s st.-r-,->-»enstand, einen A->sweg z» finden, der die gegensätzlichen Ansprüche in gleicher Weise befriedigt. Kr^easanleilien und Die Anrechnung pan KrieoS-a-sei'en als Zabinnae- a»k dg« R->ch«"lstcwser llt seht durch 'ine neue Erklärung he? we-ch'sst,-n-. mtn'sters h-handest wa-di-n ar»? ->ne AiE-aoe Ab-wardneren Dr. ^ tt tel m c> nn hat d-er Relckstfinan'miliisler folgend? schrstfll che Auskunft erteilt: Entsprechend meiner Z->faae stn §st-"w>an«schnk d-s Re-ch«tgg- habe ich „nie- d-m 21. kredrn->r 19 g' »nd o, dr, >«'t die ;v-n'n . ämter angen'te'en, Kriegsanleihe, die nar dem 9 November 1618 entoelrl'ch. aber »ickst durch S--'l»l:?'chmma c-mmbe» ,pard-n 'st. auf Antrag nir B rmeitmna anheraemöbul eher Hart'», w'e selb"« gezeichnete Kr'ea'anieihe auf da? N-'-''Sn>"avse- in Zab'-na »„ nehm n. Weitere Borg'EEh',naen kür d e Unngbme V rzna«, knrse sind der nnn- terbrachene 8>e0ß d-r Kriegsanleihen du ch den Abgab-'fl chtl'en und ein Enwerh ungefähr »»m Zetchnunaskurle. E>ne anßerg-wNwsiche Oärte ist rec>elw"irig »»>' dann ">»« nebmen, w--r>n 1, die Leiedpnpgkfltsterr aus zrplnaenden G lGden, z. B. wegen Krankheit, T tlnabme am K-iege Reste zu verwundeten Anocbvngen nickst cinisth"sien weide» ko-"»-» 9 die K icaSanleibe unter Berückst chstgnna der Zest der wpschaffnnq erkennbar an ^tell« von Z-tchnnna «-warben worden ist und 8. d'<- N'chtavnahme --er Aule he zmn Narznosknrs« eine hem ^teuervfl'ch'ig''N b'"ig-rwets« nicht zuzumutrnd« wirtschaftliche Belastung darstellen würde.