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Nummer lSS Sächsische Dvikszeilrrng Das sozialistische Schulprogramm AID. Dresden. 18. Juni. Die „Leipziger Volkszeitung" beschäftigt sich in einem längeren Artikel mit der Kulturpolitik nach den R e i chs t a g s wah le n. Darin werden die sozialistiscl)en Forderungen für ein Reichsschulgesetz angemeldet. „Kommt ein Reichsschulgesetz in diesem Reichstag zur Verhandlung", so heiht es u. a.. „so wird es unsere nicht sehr befriedigende, aber uner lässliche Ausgabe sein, innerhalb der verfassungsmässig einmal gegebenen Grenzen das Maximum des für die Arbeitersckzaft not wendigen zu sichern: Die weltliche Schule vollberechtigt und ungehindert als Wahlschule, die v e r f a s s u n g s m ä tz i g e G e in e i n s cha s t s s ch u l e — nicht die „christliche" der Demo kraten, die nur eine verkappte Konfessionsschule ist — als Regel schule, kein wie immer gearteter kirchlicher Einfluß ani Verwaltung und Aufsicht der Schulen über die verfassungs mässig gesicherte Einflußnahme auf den Religionsunterricht hinaus, Sicherung der Gewissensfreiheit der Lehrer an allen staatlicl-en Schulen — auch den konfessionellen. Diese Dinge sind unerläßlich". Schließlich wird beteuert, daß die hier aus gezählten Forderungen keineswegs das sozialistische Schulpro gramm darstellcn. Vielmehr handele es sich nur um ein Mini- ni al Programm einerb iirgerlich-demokratischen Koalition mit sozialem Einschlag und aus der Grundlage der Verfassungsbestimmungen. Diese Aussassungen zeigen zunächst einmal, daß man in sozialistischen Kreisen noch immer eine besondere Auffassung von der Gemeinschaftsschule der Reichsversassung hat. Es bleibt ebenso unlogisch wie unklar, wozu die Sozialdemokraten eine wel'.liche Schule »eben ihrer weltlichen „Gemeinscl-aftsschule" fordern. Denn diese Gemeinscl)aftsschule der Sozialdemokraten ist ebensogut eine weltliche Schule wie die von ihnen ge forderte weltliche Sonderschule. Daran ändern die zivei Stun den Religionsunterricht, die in der Gemeinschaftsschule erteilt werden, nichts, da eine Abmeldung und eine Nichtteilnahme an diesem Religionsunterricht für jeden Schüler ohne weiteres möglich ist. Wozu also dann überhaupt zwei Schularten? Doch oflensichllich nur deshalb, weil man von der geringen Zugkraft der weltlichen Schule bei der El>ernscl>ast überzeugt ist und weil man durch die „weltliche Gemeinsäiastsschule" sschon das Wort ist ein Widerspruch in sich selbst!) viele indifferente Kreise auf lgirinlojen Umwegen zur rein weltlichen Kindererziehung zu in?kehren hofft. Interessant an den sozialistische» Forderungen ist es wei terhin, das; man die weltliche Schule „vollberechtigt und un gehindert als Wahlschule" verlangt. Soweit in den letzten Jahren die christliche Elternschaft dasselbe Recht für ihrer Be in nnlnisschulen in Anspruch nahm, war die Beurteilung dieser Sachlage durch die sozialistische Presse allerdings eine ganz andere. Wer erinnerte sich nicht der liberal-sozialistischen Hetze gegen die Vestiminungcn über die Einrichtung von Bekenntnis- schulen, wie sie im letzten Rcichsschulgesetzentivurs vorgesel)en waren? Diese Dinge sind noch nicht vergessen. Aber wir nehmen ja sehr gern zur Kenntnis, daß die Sozialdemokraten auch in Sachsen im Begriffe sind, in diesen Fragen sehr schnell und sehr gründlich uptzulernen. Hoffentlich werden die Sozial demokraten auch in der Frage der Gemeinschaftsschule noch um lernen und sich den Standpunkt ihres früheren Ministerialdirek tors und Reichstagsabgeordneten Schulz zu eigen machen und die Reichsversassung auch in dieser wichtigen Frag« etwas loyaler auslegen. Dann könnte man ja beinahe zu hoffen wagen, daß der neue Reichstag doch vielleicht ein Stück deutscher Schul gesetzgebung zustande bringt. Sachsen—Thüringen Stimmen für und wider. In Anwesenheit des Reichstagsabgeordneten Dr. Ludwig Haas, des Staaisministers Dr. Paulßen und der beiden thü ringischen Landlagsabgeordneten Dr. Krüger und Dr. Maria Schulz fand in Weiinar eine stark besuchte Versammlung des thüringischen Parteivorstandes der Deutschen Demokratischen Partei statt. Ueber die Verhandlungen wird mitgeteilt, daß nach eingehender Beratung folgende Entschließung An- nähme gesunden hat: Der erweiterte Vorstand des Landesver bandes Thüringen der Deutschen Demokratischen Partei begrüßt die Bestrebungen, die Verwaltung des Landes durch Berwal- tungsgeme'nschasten mit anderen Ländern zu vereinheitlichen und verbilligen und sieht daher keinen Anlaß, gegen die Ver handlungen der thüringischen Regierung und der sächsischen Re gierung Stellung zu nehmen. Er ist der Ansicht, daß dadurch die Vereinheitlichung des Reiches gefördert wird. Diese Entschließung hebt die Bedenken, die von sächsischen demokratischen Kreisen erhoben worden sind, wohl grundsätzlich wieder auf. Die Ziele der Demokraten liegen trotzdem auf einer besonderen Ebene. Die Annäherung Mischen Sachsen und Thüringen wird von ihnen nur als ein Schritt auf dem Wege zum deutsckien Einheitsstaat betrachtet, während man auf demo kratischer Seite wohl kaum ein« Neugliederung des Reiches durch Schaffung eines mitteldeutschen Staatsgebildes im Auge haben dürft«. Immer bleibt es bedeutsam, daß di« thüringer Demokraten zur Mitarbeit an der Annäherung der beiden mit teldeutschen Länder grundsätzlich bereit sind. Aus verschiedenen katholische» Gemeinden Sachsens sind mir von in der Wohlfahrtspflege tätigen Personen in den letzten Monaten Anfragen zugegangen, in denen ich um Auskunft bzw. Hilfe bei der Unterbringung katho lischer Minderjähriger ersucht wurde. Die nachstehenden Ausführungen, die, wenn sie auch preußische Verhältnisse treffen, doch sinngemäß ebenso für Sachsen Geltung haben, dürften daher für die katholischen Pfarrämter, CariiaS- auSschüsse »nd alle anderen Helfer ver Wohlfahrtspflege von Interesse sein. Oberverwaltungssekretär R- Müller-Dresden. Die Zcntrumsfraktion des Preußischen Landtages hat unterm 1. 3. 1928 nachstehende Kleine Anfrage (A31) eingebracht: „Nach 8 33 des NeichsjugendwohlfahrtSgcsetzes hat der A in t s- Vormund auf das religiöse Bekenntnis seines Mündels oder sei ner Familie Rücksicht zu nehmen. Nach 8 60 RJWG. ist bei der Bestellung eines Helfers zur Ausübung der Schutzauf sicht auf das religiöse Bekenntnis des Minderjährigen Rücksicht zu nehmen. Nach 8 69 RJWG. ist im Falle der Famili eu er,; ich uug der Minderjährige, der unter Fürsorgeerziehung ge stellt ist, mindestens bis zum Aufhörcn der Schulpflicht in einer Familie seines Bekenntnisses, im Falle der Anstaltserziehung, soweit möglich, in einer Anstalt seines Bekenntnisses untcrzubringcn. E s in e h r e n s i ch d i e F ü l l e, i n d e n e n a u f d i c s e r e l i g i ö s e Bestimmung des RJWG. von seiten der Jugend ämter nicht genügend Rücksicht genommen wird. Außerdem ist für die Unterbringung von Pflege- In allen Kreisen kann man diese Bereitschaft heute noch nicht feststellen. So l)at sich z. B. der Gesamlausschuß der Keraer Arbeitgeberverbände in seiner letzten Sitzung mit dex Frage der Berwaltungsgemeinschaften zwischen Sachsen und Thüringen beschäftigt. Er lehnte „in ernster Be sorgnis um das Wohl des Thüringer Staates und um das zu erreichende Ziel der Schaffung eines Einheitsstaates" einstim mig und mit größter Entschiedenheit eine etwa vorgesehene Bereinigung Sachsens und Thüringens ab und ivornte olle beteiligten Stellen vor etwa dahingehenden Maß nahmen. Diese Stellungnahme ist umso verwunderlicl-er, als gerade für die großen wirtscl-astlichen Verbände schon bisher eine weit gehende Zusammenarbeit zwischen Sachsen und Thüringen prak tisch durchgeführt und auch zur vollen Zufriedenheit erprobt war. Der Gesamtvorstand des Verbandes Säch sischer Industrieller z. B. Hot sich am 14. Juni mit dieser Frage befaßt und einstimmig einen Beschluß angenom men, der die wirtschaftlich« Zusammengehörigkeit Sachsens und Thüringens sehr entschieden betont: „Die zu einer Arbeits gemeinschaft seit längerer Zeit verbundenen Verbände sächsischer Industrieller und des Verbandes der mitteldeutschen Industrie erklären angesichts der Bestrebungen verschiedener Stellen wegen Herbeiführung eines Gebietes Mitteldeutschland, dos für eine endgültige Lösung dieser Frage die engste Verbindung der Gebiete Sachsens und Thüringens eine notivendige Voraus setzung ist. Die Struktur nicht nur der Industrie, sondern der gesamten Wirtschaftsverhältnisse ist, in großen Zügen betrachet. in beiden Gebieten die gleiche. Die Industrie beider Verbands gebiete ist in bedeuteirdem Umpfange Fertig- und Export- industrie. Aber nicht nur in dieser Richtung, sonder» auch auf den anderen Gebieten der Wirtschafts-, Sozial- und Finanzpoli tik besteht eine weitgehende U eberein st immung der Interessen: denn die Industrie beider Gebiete ist an regionale in historischen Verhältnissen begründeten Eigenheiten gebunden und bedarf namentlich gegenüber der im Reich stark austretenden zentralistischen Bestrebungen einer stärkeren Vertretung im Reich. Die Verbindung beider Gebiet« durch Verwaltungsgemeinschaften würde die Wiederherstellung eines großen in vielen kulturellen und wirtschaftlichen Be ziehungen verwandten Gebietes bedeuten, eine Verbindung, die den Weg zu einem modernen Wirtschaftsnerhaltnilsen sich mehr anpassenden Mitteldeutschland zeigen kann". lindern im Gesetz überhaupt kein ausreichender Schuh für eine Unterbringung gemäß der Bc- kenntnisüberein st immung vorgesehen. Wir fragen: 1 Welche Schritte gedenkt das Staatsministerium zu unternehmen, um eine gewissenhafte Durchführung der vorge. nannten Gesetzesbestimmungen stchcrzustellen? 2. Ist es bereit, ein zelnen Jugendamtsmitgliedern das Recht zu gewährleisten, in ein- zelnen Fällen die Durchführung obiger Gesetzesbestimmungen an Ort und Stelle selbst zu Prüfen? 3. Ist endlich das Staatsministe- rium bereit, bei der Reichsregierung eine Ergänzung des Reichs- jugendwohlfahrtsgesetzes bezüglich der Unterbringung von Pflege, kindern nach dem Grundsatz der Bckenntnisübereinstimmung anzu regen?" Darauf wurde vom preußischen Minister für Volkswohlfahrt am 23. 3. 1928 — III F 541 - fol gende Antwort erteilt: Zu 1.: Soweit die Ausführung der Vorschriften des Reichs- gesehes für Jugciidwohfahrt in der Hand der Jugendämter liegt, erfolgt die Sicherung einer ordnungSmäßigcil Durchführung im Wege der von den Staatsbehörden auszuübeiiden Kommunalaiif- sicht. 88 15 ff. des Preußischen AussührungSgesches zum Reichs- gesetz für Jilgeiidwohlfahrt geben gegen die Entscheidung eine« Jugendamtes, die durch Nichtanwendung oder unrichtige Anwen dung des bestehenden Rechts das Interesse eines Kindes oder einer Gruppe von Kindern verletzt, dem gesetzlichen Vertreter, den Eltern oder dem das Interesse des Kindes wahrnehmendeii Verein der freien Wohlfahrtspflege das Recht des Einspruches und dar. über hinaus das der Beschwerde an die Kommunalaussichts- Eine wichtige Frage sür die Diaspora Berücksichtigung des religiösen Bekenntnisses des Minderjährigen bei Maßnahmen aus Grund -es Relchsjugendwohlfahrisgesetzes Beifall ml» Auspsiff Von Hermann Kodaio. Der Beifall ist grundsätzlich die Zustimmungserklärung des Publikums bei einer öffentlichen Angelegenheit. Er wird meist mit den Händen, mitunter aber auch mit den Füßen angefertigt. In seinen ekstatischen Stadien tritt er sogar aus dem Munde. Ueberall, wo Menschen um ein öffentliches Ereignis versammelt find, um einen Redner, Schauspieler oder Fußball, pflegt der Beifall in Händegeprassel der Menge lautbar zu werden. In ihm findet die angestaunte geistige Erregung, die akkumulierte Eefühlsmasse ihren hörbaren Ausdruck. Er ist irgendwie eine Art spontan organisiertes Erbrechen, Entladen des Reaktions- bedllrfnisses im Publikum, wenn einer oder einige vielen etwas vormachen. Beifall ist ein an sich gesundes Bejahen einer an regsamen Situation; aber er hat die bedenkliche Neigung be kommen, bei allen möglichen Gelegenheiten gewohnheitsmäßig und unverbindlich zu werden. Unverbindlichkeit aber ist nur eine zartsachliche Ausdrucksweise für Verantwortungslosigkeit. Wir haben heute überhaupt eine starke Tendenz, mit Wort legierungen und Begriffstalmi unser Leben zu garnieren. Vor allem die Leute, welche das Publikum zu behandeln verstehen, sind darin groß. Und sie nähren sich vom Beifall, ohne je satt zu werden. Es kommt auch vor, daß der Beifall vor den Er schütterungen der Seele zu Schweigen wird. Und dieser Beifall ist der schönste, weil er so sehr selten geworden ist. Schweigen wird aber durchweg peinlich aufgefaßt, und des halb macht lieber Lärm, um dadurch auch die eigene Kritik zu überdröhnen. Und das ist wesentlich für den Beifall der Masse- menschlichkeit: er ist kritiklos. Er brüllt einfach vor Wehlust auf, weil die Nerven so angenehm heftig kribbelte«. Wir sind sehr stolz auf unsere Nerven, wir renommieren und kokettieren mit ihnen, seitdem sie Ersatz für unsere Seele und unser Herz ge worden sind. Za. wir können kein Schweige« ertragen, selbst das Schweigen der Verachtung nicht mehr. Wir beachten alles, was eben Beifall verdient; wir hungern nach Sensationen; wir bewundern sie und beten sie an. An Leistungen in Technik und Wirtschaft haben wir uns gewöhnt; wir halten sie fast für selbst verständlich und schenken ihnen nur Aufmerksamkeit, wenn wir vom Trommelfeuer der Reklome getroffen werden. Ja, es ist so: Unser Beifall — also die Anerkennung einer öffentlichen An gelegenheit — kann durch Reklame künstlich reguliert werden. Man ist schon an der Arbeit, eine Wissenschaft der Reklame auszuarbeiten. Wenn man überdenkt, in welch einen Funktio nalismus von gehirn-nervlicher Mechanerie wir geraten sind, könnte man mutlos werden. Und der Beifall erinnert jedesmal an diese Tatsache — im Theater, auf Sportplätzen, in Gerichts sälen und Versammlungsräumen anderer Art. Zum Pfeifen, Johlen und Pfuirufen muß man Mut haben, wie zum Neinsagen überhaupt. Zum Pfeifen auf zwei Fingern — Ungeübte benützen Hausschlüssel! — ist Uebung nötig, genau wie zum Wersen von Blumen, faulen Aepfeln und anderen Obstsorten. Beifall geben ist immer leichter als Verdammen. Das hängt mit der Entstehungsgeschichte beider zusammen. Der eine ist Sache der Masten, der andere Sache der einzelnen. Das ist ein relativer Vorzug. Der Auspsiff hat nämlich immer die Kraft der Entschiedenheit; er enthält die Kritik des Leidenschaft lichen, Fanatikers und jugendlichen Eiferers. Wenn ein einziger wohlgesetzter Pfiff das allgemeine Händcprasseln durchschneidet, wirkt er eindringlicher als alle Mehrzahl. Hier steckt seine in fame Gewalt, die allerdings oftmals ans Unkosten der Wahrheit dem narben Uebermut oder der instinktlosen Roheit zugeneigt ist. Die Wahrheit erfordert Urteil. Wir pflegen neuerdings Urtei und Vorurteil zu ver wechseln. Letzteres wurde, zumal durch die Verwicklungen der Interesten, durch die Psychose der Modeformen und durch die Funktionalismen der Geschäfte hochgezüchtet. Darunter hat die Sauberkeit der Gesinnung, welche den Auspsiff zustandekommen läßt, gelitten. Er tritt selten schon al» reinrassiges Urteil auf. Immerhin ist der Auspfiff eher dazu befähigt, Publikums» Volk zu verwandeln. Daher ist er fast zu empfehle«. Der tönende Film ist da! Von dem kleinen Wanderkino der Landstraße bis zu den prächtigen, monumentalen Lichtbildbühnen der Großstädte ist ein weiter Iffeg. Die Technik hat ihn überraschend schnell zurllck- gelegt. Wenn man die Entwicklung des Films aus kleinen primitiven Anfängen zu der heutigen Machtstellung verfolgt, erscheint dem Betrachtenden die neue, große Revolution des Filmwesens, der tonende Film, als eine notwendige Ergän zung, eine Krönung dieser rapiden Entwicklung. Wo fand sich bei der heutigen Höhe der Darstellungskunst, der szenischen und photographischen, kurz, der technischen Regie noch eine andere Betätigungsmöglichkeit als eben die, den der art vollendeten Film nun noch tönend zu machen? Das ist der Gipfel, den die Filmindustrie schon lange zu erreichen bemüht gewesen ist. Heute kann man schon sagen, daß dieser Kipfel fast erreicht ist. Da« Problem des sprechenden Films kann technisch als gelöst gelten, nachdem soeben auf dem Bankett des britischen Filmklubs vor prominenten Fachleuten der Filmindustrie ein »euer Tonfilm lief, der alle Erwartungen rechtfertigte. Das Auditorium war von dem neuen Film derart begeistert, daß es stürmisch seine Wiederholung forderte und sich erst bei der dritten Vorführung zufrieden gab. Mit diesem Debüt des Tonfilms steht die gesamte Film industrie vor einer gewaltigen Umwälzung. Noch in diesem Jahre werden tausend der größten Theater der „Paramount" Sprechsilme bringen. Andere Gesellschaften werden folgen, um nicht von der Konkurrenz erdrückt zu werden. Es ist eine neue Epoche im Film vorauszusagcn. Die Produktion muß sich völlig umstellen. Der Schauspieler steht vor neuen Möglichkeiten. Der Kinobesucher aber kommt zu dem Film in ein noch engeres, lebendigeres Verhältnis. Die ersten großen tönenden Filme werden zwar noch manche stummen Stellen aufweisen, im Prinzip aber wird der größte Teil der amerikanischen Filmateliers nur noch Sprechsilme auf nehmen. Von dem neuen System verlautet vorerst nur, daß e»