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Nummer 115 — 23. Jahrgang ,6mal wöchentl. Bezugspreis: für Mai S R.-M. ausschl, Bestellgeld. BereilMing der Anzeigen nach Rent-.Mark.' Preise: Die emgespaltenc Petitzeile 3V L», s. Familien- u. Vereinsanz., Gesuch« 20 Die Petit-Neklamezeile 80 mni breit, 1 Osfertengebahr für Selbstabholer 20 bei Ueberscndung d. d. Post außerdem Porto- znschlag. Preis f. d. Einzelnummer 10 Rrntcn-Psennig. Äeschastlicher Teil: Josef Fohmann, Dresden. SiickMlie Sonnabend, den 17. Mai 1924 Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Lieferung sowie Erfüllung v. An,..Aufträgen « Leistung v. Schadenersatz. Für undeutlich u. d. Fernspr. übermittelte Anzeigen übernehmen wir keine Ver antwortung. Unverlangt etngesandte u. mit Rückport» nicht versehene Manuskript werden nicht ausbewahrt. Sprechstunde der Redaktion 5 bis 6 Uhr nachmittag«. Hauptschriftleiter: Dr. Josef Albert, Dresden, Tageszeitung für christliche Politik und Kultur » WWW M «W - Ak Mil »kl M - M IM U» Nedaktion der Sächsischen VoltSzeiturra Dresden > vl. 16 Holbeinsiras^e 40 ^ernrm 827LL und '1^36 Die Sitnatiou in Paris Po« der Ntliordmilig dn ErimbgloleitfiirioM Von E. Steudner. Der zur Erhaltung der Währungsstabiltsierung auf allen Gebieten zutage getretene Zwang zu größter Sparsamkeit und die im Winter 1923/24 cingetretene außergewöhnlich große Ar beitslosigkeit haben auch eine Neuordnung der Erwerbslosen- fiirscrge nötig gemacht. Diese Neuregelung ist durch die am 1. April 1924 in Kraft getretene Verordnung zur Aenderung der Verordnungen über die Erwerbslosenfürsorge und über die Auf bringung der Mittel für die Erwerbslosenfürsorge und des Arbeitsnachweisgesetzes vom 13. Februar 1924, Reichsgesetzblatt 24, Teil 1, Nr. 14, Seite 121 flg., sowie die Ausführungsvorschris- ten zur Verordnung über Erwcrbslosenfürsorge vom 25. Mörz 1924, Neichsgesetzblatt 24, 1. Nr. 2«, Seite 375 flg., erfolgt. Für den Freistaat Sachsen gehören hierzu noch die Aussührungsbe- strmmungen des Sächsischen Arbeitsministeriums zum oben ge nannten Gesetz vom 31. Mörz 1924. Das Ziel der Ermerbsloscnfiirsorge ist in jedem einzelnen Falle die Beendigung der Erwerbslosigkeit durch Aufnahme von Arbeit. Die Erwerbslosenfürsorge soll nur ein Notbehelf sein, um Erwerbslose vor größter Not zu schützen und ihnen für die Zeit der Erwerbslosigkeit den notdürftigen Lebensunterhalt zu gewahren. Im übrigen sind die einzelnen wesentlichen neuen Bestim mungen folgende: 1. Einrichtung der Fürsorge. Den Gemeinden ist die gesetzliche Verpflichtung aufgelegt, eine Erwerbslosenfürsorge einzurichten, wenn hierfür ein Be dürfnis besteht. Die Durchführung der Erwerbslosensürsorge ob liegt den Gemeinden und den bestehenden öffentlichen Arbeits nachweisen. Der Erwerbslosenunterstützung darf nicht die Eigen schaft als Armenunterstützung beigelegt iverden. Daher ist der Empfänger der Erwerbslosenunterstützung nicht verpflichtet, die empfangene Unterstützung später zurückzuzahlen. Nach den Be stimmungen der vorliegend behandelten Reichsverordnungen kann angeordnet werden, daß die Gemeinden auch eine Fürsorge für Kurzarbeiter einznrichten haben. Da bisher die hierzu erfor derliche Anordnung bezw. Genehmigung der obersten Landcsbe- hörde noch nicht ergangen ist, kann zur Zeit im Freistaat Sach sen Kurzarbeiterunterstützung aus den Mitteln der Erwerbs losenfürsorge nicht gewährt werden. Gemeinden, die trotz vorhandenen Bedürfnisses keine oder ungenügende Erwerbslosen- oder Kurzarbeiterfürsorge einrich ten, können von der zuständigen Gemeindcaufsichtsbchörde hier zu angehalten werden. Diese kan» auch die dazu nötigen An ordnungen für Rechnung der Gemeinden treffen. 2. Unterstützung. Anspruch auf Erwerbslosenunterstützung hat, wer das 13. bezw unter gewissen Voraussetzungen das 16. Lebensjahr voll endet hat, arbeitsfähig, arbeitswillig, aus Erwerb angewiesen und infolge des Krieges durch gänzliche oder teilweise Erwerbs losigkeit in eine bedürftige Lage geraten ist. sowie ferner in den letzten 12 Monaten vor Eintritt der Unterstützungsbedürftigkeit saiso vor Stellung des Unterstützungsantragess eine Beschäfti gung von mindestens drei Monaten Nachweisen kann, in der der Erwerbslose gegen Krankheit pflichtversichert war. Der Reichs arbeitsminister kann Ausnahmen hiervon zulasscn, solche sind aber bisher nicht zugelassen worden und auch nicht zu erwarten. Der Begriff der Kriegsfolge soll weit ausgelegt werden. Als Kriegsfolge sind alle Fülle der Arbeitslosigkeit, anzusehen, die sich auf Grund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage ergeben, oie durch den Krieg und seine Folgen allgemein gestört worden Ist. Dazu gehören z. B. der Verlust der Beschäftigung in der Industrie wegen Kapitals- und Auftragsmangel, bei Banken in folge Währungsstabilisierung, bei Behörden infolge des Perso nalabbaugesetzes. Dagegen liegt keine Kriegsfolge vor, wenn die Arbeit freiwillig aufgegebcn oder aus eigenen Verschulden oder ohne zwingenden Grund nusgegeben worden ist, z. B.. wenn sich der Arbeitnehmer eine Unredlichkeit gegen den Arbeitgeber hat zuschulden kommen lassen, oder wenn der Arbeitnehmer in folge Unbotmäßigkeit entlassen worden ist. Daher haben z. B. auch Untersuchungs- oder Strafgefangene keinen Anspruch auf Erwerbslosenunterstützung. Weiterhin haben wegen des Feh lens der obengenannten krankenversicherungspflichtigen Be schäftigungsdauer z. B. nunmehr viele Angehörige der freien Be rufe, selbständige Gewerbetreibende, abgebaute Beamte, frühere Neichswehrangehörige und Personen, deren früherer Arbeits verdienst die für die Krankenversicherungspflicht vorgeschriebene Grenze überschritten hatte, keinen Anspruch auf Erwerbslosen unterstützung. Bisherigen Eriverbslosenunterstiitzungsempsän- gern, die die vorgenannten neuen Bedingungen nicht erfüllen, mutz die Erwerbslosenunterstützung entzogen werden. Im Freistaat Sachsen haben Personen, die das 16., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, Anspruch auf Er werbslosenunterstützung. da das Sächsische Arbeitsministerium festgestellt hat, daß es diesen Personen nach der allgemeinen Ar beitsmarktlage In Sachsen trotz besonderer Bemühungen erst nach längerer Arbeitslosigkeit möglich ist, Arbeit zu finden. Ausländern wird die Erwerbslosenunterstiitzung nur ge währt, soweit Gegenseitigkeit verbürgt ist, wenn also die Aus landsstaaten deutschen Erwerbslosen nachweislich eine gleichwer tige Fürsorge angedeihen lassen. - In welchen Ländern die Gegenseitigkeit als verbürgt anzu sehen ist, bestimmt der Reichsarbeitsminister. Gegenseitigkeit ist verbürgt gegenüber Deutsch-Oesterreich, der Schweiz, Italien, Dänemark, der Tschocho-Sloivakei, den Deutsch-Balten, Nieder lande. Luxemburg, Schweden und Danzig, dagegen nicht verbürgt gegenüber Polen, Rußland, Ungarn, Frankreich, Jugoslawien usw. Auch Staatenlose haben Kernen Anspruch auf Erwerbs losenunterstützung. Eine bedürftige Lage, die die Gewährung von Erwerbs- losenurBerstützung begründet, ist nur insoweit anzunehmen, als Die iiiOIW-kii StlMlisikii Paris, 16. Mai. Die politische Situation ist unverändert. Bis zur Rückkehr Hcrriots nach Paris, die im Laufe der kom menden Woche erfolgt, dürfte keine wesentliche Veränderung in der Entwicklung der Situation eintreten. Die sozialdemokra tische Partei ist sich über die Möglichkeit einer aktiven Zusam menarbeit mit den Radikalsozialisten noch nicht schlüssig gewor den. Irgendwelche weiteren Schritte zur Klärung der Frage sind vor der Einberufung des Nationalkongresses am 1. Juni nicht zu erwarte». Immerhin hat eine Reihe führender sozia listischer Persönlichkeiten bereits inoffiziell zu der Frage im zu stimmenden wie auch im ablehnenden Sinne Stellung genom men. Bon radikalsozialistischcr Seite würde man eine Anleh nung der Sozialdemokraten, wie aus der heutigen Mocgenpresse hervorgeht, scheinbar ansrichtig bedauern, da das der Anlaß zu einer Neugruppierung der Parteien im Parlament sei» würde. Im „Oeuvre" schreibt De Iouvenel: Ein Verzicht der So zialdemokraten auf den Eintritt in die Regierung sei unverein bar mit der Tatsache, daß das Land sein Geschick in die Hände der radikalen und sozialistischen Partei gelegt habe. Keine die ser beiden Parteien würde sich der Mission entziehen, die das Land ihnen aufgetragen habe. Ws Schreiben Willems an Macbsnalb Paris, 16. Mai. „Echo de Paris" teilt mit, daß Poincare am 14. Mai einen langen Brief an Macdonald gerichtet hat. In diesem Briefe, der nicht weniger als vier Seiten umfaßt, gibt Poincare seinem Bedauern darüber Ausdruck, der Sin- iadung Macdonalds, ihn am 19. Mai in Cheguers zu besuchen, nicht Folge leisten zu können. Im übrigen erkennt Poincare Dcrlin. >6. Mai. Tie Parteileitung der D e u t s ch » n t i o- nalen Bolkspartei hat in 'Heer gestrigen Sitzung solgenoe Entschließung angenommen: Wir fordern, daß die gegenwärtige Regierung entsprechend dein Ausfall der Wahlen,, der den veränderten politi- Witlen des Volkes festgcstellt hat, dem Reichspräsidenten alsbald ihren Rücktritt anbictet. Die gegenwärtige Regierung entbehrt jeglichen Ntzchtes, Deutschland in den Verhandlungen über das Sachverständigengutachten noch entscheidend zu ver treten. Wir erheben entschieden Einspruch dagegen, daß das Kabinett etwa die Gesetzentwürfe zur Durchführung des Gutachtens der Reparativnölommission vorlegt oder auch nur in den vorbe reitenden Verhandlungen den Organisal>onskonntees oder der Ne- parationskoinmission irgendwelche Erklärungen über den Stand punkt der deutschen Regierung abgibt oder abgeben läßt. Die Deutschnationale Nolkspartet w>rd derartige Erklärungen nicht als für sich bindend anerkenne». Berlin. 16. Mai. .Hnckamtlich wird mitgeteilt: Das RelchSkaliinctt ist auch angesichts des Beschultes des VarstaiedeS der Deutschnationale,r Partei cntsch-oncn. pflichtgemäß nie ihr übertragenen Negienii.'gsgeschästc nicht vor dem Znsninnkentritt des Reichstages ans der Hand zu gebe». * Wenn irgend jemand kein Recht hat, solche Forderungen zu stellen, dann die Dentschnationale». Aber inan merkt, daß sie aus den politischen Kinderschuhen . nicht hernusgckommen sind. Der Oppositionsgeist steckt zu tief in ihnen. Wir dürfen nicht vergessen, daß die gegenwärtige Regierung ein voll st ü n- dig nktionsfnhiges Kabinett darstcllt, und sich absolut nicht im Stadium der Demission befindet. Wenn man dann noch in Betracht zieht, daß ausgerechnet ans Kreisen der Wirtschaft die jetzige Regierung aufgefordert wird, die außenpolitischen Arbeiten mit tunlichster Beschleuni gung fortzuführen, so erscheint uns das Berhalton der Deutsch- natianalen als ein infames Intrigenspiel. Es ist ge radezu unerhört, daß die Dentschnationalen auch heute »och keine eindeutige Stellung zum Sachverständigengutachten eingenommen haben. Diese „Taktik", die darauf hinausgeht, vorläufig »och mit dem Schein nationaler Gesinnung das Volk zu betören, und IM, zu tun, als ließe sich über das Gutachten allenfalls doch noch reden, ist mehr als Irreführung. Es ist Verrat an den Volksinteresscn, erschwert die künftige Regie rungsbildung, und verzögert die dringenden außenpoliti schen Arbeiten. Die Dentschnationalen haben als große Par tei die Pflicht, klar und ernst zu denken und dem Volke gegen über mit eben dieser Klarheit aufzutreten. Ihr jetziges Ver halten aber ist ein a l l z u d e u t l i ch e s Abbild ihrer die Einnahmen des Erwerbslosen einschl. der in seinem Haushalt lebenden Familienangehörigen derart geringe sind, daß er nicht imstande ist. damit den notwendigen Lebensunterhalt zu be streiten, und wenn ihm keine samilienrechtlichen Unterhaltungs ansprüche zustehen, deren Erfüllung den notwendigen Lebens unterhalt ermöglichen würde. Aus die Erwerbslosenunterstiitzung sind Einnahmen des Erwerbslosen, Zinsen und dergleichen voll anzurechnen. Unterstützungen, die der Erwerbslose aus Grund eigener oder freinder Vorsorge bezieht, sowie Rentenbezüge sind zur Hälfte auf die Erwerbslosenunterstiitzung anzurechnen. Ar beitsverdienst aus Gelegenheitsarbeit wird auf die Erwerbslosen unterstützung nicht angerechnet, wenn der Verdienst in einer Ka in längeren Ausführungen die Möglichkeit einer sranko-eng- lischen Verständigung in dcr Reparationssrage unter Zugrunde legung des Sachverständigenberichtcs an. Das Dokument fixiert den Stand der Oieparationsfrage zu einem Augenblick, wo ein neues französisches Kabinett im Begriff steht, die Führung zu übernehme». Der Oraanisationtzousschutz Pnris, 16. Mai. Staatssekretär Bergmann, der mit Staatssekretär Bogt Deutschland bei dem Organisationsausschuß für die Reichseisenbahn vertreten wird, traf gestern in Paris ein, um Fühlung mit den alliierten Vertretern Acwooth und Lefevre zu nehmen. Paris, 16. Mai. Der von der Reparationskommission zu Mitgliedern des Organisationsausschusses für die deutschen In- dustrieobligotianon bestimmte italienische Sachverständige Alberto Pirelli hat diesen Auftrag abgclehnt. Er wurde durch den italienischen Vertreter im Finanzausschüsse des Völ kerbundes, Bianchin >, ersetzt. Brüssel, 16. Mai. Theunis und Hymanns iverden entgegen einer gestrigen Meldung am Sonnabend ccm 6 Uhr in Beglei tung des Kadinettschefs nach Mailand ausbrechen, um sich mit Mussolini zu begegnen. Rumänische Absaae an Frankreich Paris, 16. Mai. Der Information wird aus Bukarest ge weidet, datz die rumänische Regierung auf den Abschluß eines Bündnisvertrages mit Frankreich zu verzichten be absichtige. Hauptsächlich in dem Wunsche, auch weiterhin gute Beziehungen zu Großbritannien zu unterhalten Der rumänische Außenminister Dougas hat während seines Londoner Aufenthaltes der englischen Negierung bestimmte Ausschlüsse in dieser Hinsicht erteilt. ten herum getrieben wurde, ohne jeden Ernst, ohne jede Würde. Es ist' selbstverständlich, daß die Reichsregierung, die allein Anspruch aus die Achtung des deutschen Volkes hat, sich nicht nurch solche Intrigen beeinflussen läßt. In eben diesem Sinne schreibt auch das WTB.: Die jet zige Regierung hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, Deutschland in den Verhandlungen über das Sachverständigen gutachten zu vertreten und die zur Durchführung des Gutachtens erforderlichen Gesetzentwürfe vorzubereitcn, sowohl im Hinblick aus die immer bedrohlicher iverden de Kredit Krise und die finanziellen und wirischastlichen Erfordernisse Deutsch lands, die ohne jeden Aufschub befriedigt worden müssen, wie aber auch in dem Bewußisein, dadurch dem Willen der M e hrheit des deutschen Volkes und der Mehrheit des neuen Reichstages zu entsprechen. Der von der Reichsregjerung vertretene Standpunkt hinsichtlich der Sachverständigen gutachten wird nach den eigenen Erklärungen geteilt von der Sozialdemokratischen Partei, von der Deut schen Volks Partei, von der Demokratischen Par tei und von der Bayerischen Volkspartei, die auch im neuen Reichstage auf jeden Fall über eine weit größere Stimnicnzahl verfügen, als eine etwaige gemeinsame Op position der Deutschnalionalen Bolkspartei, der Kommunistischen Partei und der Völkischen Freiheitspartei. Bei dieser Sachlage erachtet die Reichsregierung den Beschluß der Deutschnalionalen Volkspartei als nicht im Einklänge stehend mit den tatsächliche» Verhältnissen, wie sie sich nach der Wil lenskundgebung des deutschen Volkes in den Reichstagswahlen ergeben haben. Die Reichsregierung sieht in dem Beschlüsse des Parieivorslandcs der Dentschnationalen Bolkspartei eine ernste Gefährd u n g der deutschen Interessen in dcr Außen politik. lieber die Gründe, die die Reichsregierung zu ihrer Stellnngnohme zum Sachverständigengutachten gezwungen ha ben, sind die Parteiführer der Dentschnationalen Bolksparioi von seiten der Reicksregierung eingehend unterrichtet worden, ohne daß cs gelang, die dentschnatianalen Vertreter zu einer positiven Erklärung zu bewegen. Auch saust liegt im mer noch keine klare und bindende Erklärung der Deuischnalio- nalen Volkspartei darüber vor. ivie sie sich die Regelung des Sachverständigengutachtens denkt. Vielmehr wächst van Tag zu Tag die Unklarheit über ihre Absicht binsichtlich des Sachverständigengutachtens, das zum Kern- und Angelpunkt der deutschen Politik! geworden ist. Die schnellste Klärung der poli tischen Lage könnte die Dcutschnationaie Volkspartei selbst schaffen, wenn sie Antwort geben wollte auf die fortgesetzt an sie gestellten Fragen, wie sie denn zum Gutachten und zu den wichtigen Einzelfragen der deutschen Außenpolitik lteht. Das wäre auch die beste Vorbereitung der bevorstehenden Regierungs bildung. Für die Reichsrcgierung wäre es unverantwortlich, ivoklte sie aus innerpolitischen Gründen die außenpolitischen In teressen Deutschlands aufs Spiel setzen. lenderwochc 10 v. H. des Betrages nicht übersteigt, den der Er- iverbslvse bei voller Erwerbslosigkeit an Unterstützung einschl. der Familienzuschläge für die Kalenderwoche erhalten würde. Der Mehrbetrag wird zu 60 v. H. angerechnet. Dagegen bleibt völlig anrechnungsfrei: 1. Unterstützungen, die der Erwerbslose auf Grund eigner Vorsorge für »en Fall der Erwerbslosigkeit bezieht, 2. Stillgcld nach den reichsgesehlichcn Vorschriften über Wochcnhilse, 3. Zusatzrente, die aus Grund der 88 bis 95 des Neichs- versorgungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 30. Das Gegenspiel der Deutschnationalen Wk Mmm ganzen Bergangenheitspolitik, die stets von hin