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«rtzt« Fessel, die das alte Deutsche Reich zusammenhlelt. Sie war der Anfang vom tiefsten Niedergang, den das deutsche Volk in feiner Geschichte bisher «riebt hat. Aus diesen Gründen möchten wir nicht gern an das Zeit alter der Reformation erinnert werden. Wir möchten ver gessen. ive!ci)er fürchterliche, in Jahrhunderten nicht wieder gut zumachende Schaden dem deutschen Volke damals zugesügt worden ist. Man könnte ja auch einen Film „Der dreitzig- jährige Krieg" drehen, in dem plastisch vorgeführt wird, wie Danen und Schiveden im Namen des Evangeliums gegen oen iAUhoUjchen Kaiser Krieg sichren und dabei das Deutsche Reich in allen vier Himmelsrichtungen verwüsten, wie protestantische Fürsten sich nicht nur mit allen auswärtigen Mächten, die nur entsprechende Subsidien zahle», verbünden, um im Namen der Glaubensfreiheit d,c Reichssinheit zu zerstören. Es liehen sich da auherordeniUch bildwirksame Szenen drehen, die noch viel lieblicher anzusehen wären, als die Ablahpredigt des Johannes Tetzei. Aber wir würden auch einen solclwn Film als schädlich und taktlos bezeichnen Wir haben heute nichts weniger not- ivendig als derartige Erinnerungen und Hab« gerade genug zu tun mir den Schwierigkeiten, die heute unser Volk zu über winden hat. Doch diese einfach)? Wahrheit werden Journalisten, die alle 14 Tage mit giftigen Artikeln die eine Konfession gegen die andere auszuhetzen versuchen, niemals begreifen. Dyk. vrrrckn unc! Umgebung Schwere Verfehlunpen Dresden. 29. Februar. Am 12. Oktober o. I. hatte sich das Gemeinsame Schössen gerichr Dresden in einer, auf Amtsunterschlagung und Vernich tung von Urkunde» in amtlicher Eigenschaft gegen den Regie rungsrat Dr. jur. et. phil. Robert Franz Rudolf Ho ff mann aus Nadebeul lautenden Anklage zu beschäftigen. Dem An geklagten war zur Last gelegt worden, als Geschäftsführer des Wohnungsverlxmöes Dresden-Neustadt-Land amtlich vereiw- nabmte Gelder unterschlagen, sowie die dazu in ne gehabten Belege vernichtet zu haben. Das Gericht kam damals auf eine Verurteilung wegen Untreue und Vernichtung von Urkunden von 10 Monaten Gefängnis zu Weiter wurde für den Ange klagten die Führung öffentliciier Aemter auf die Dauer von drei Jahren aberkannt. Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte und aus gegen teiligen Gründen auch die Staat Anwaltschaft Berufung ein gelegt. ivomit sich am Dienstag die 3. Straskammer des Land gerichtes Dresden, unter Vorsitz des Landgerichtsdirek tors Dr. Lehmann zu befassen hatte. Dem Angeklagten der wiederum bestritt, sich einer strafbaren Handlung schuldig gemacht zu haben, standen Rechtsanwalt Hanefeld aus Nadebeul und Dr Venen aus Dresden als Verteidiger zur Seite. Nach neunstündiger Beweiserhebung beantragte Staatsanwalt Dr. Harlmanii, de, den Angeklagten einer Amtsunterschlagung nach st "50 des Strafgesetzbuches und einer Untrevhondlung nach 8 266 des Str.-G -B. für überführt hielt, die Bestrafung des Angeklagten, wobei er zu berücksichtigen bat. das Urteil der ersten Instanz zu erhöhen. Nach über zweistündiger Beratung wurde kurz vor 8 Uhr abends folgendes Urteil verkündet: Aus kür Derusunaen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten wird dos erstinstanzliche Urteil aufaehoben nnd der Angeklagte wegen Amtsunlerschlagung und Untreue zu 10 Monaten Gefängnis und zur Unfähigkeit der Bekleidung össentlicher Aemter aus die Dauer von drei Jahren verurteilt. Aus der Begründung dieses Urteils ging hervor, dass das Gericht eme B"rnichtnng amtlicher Urkunden als nicht erwie sen angesehen hatte, da cs univahrscheinlch erschien, daß solch« tiberh"upt vorhanden ivaren. Insoweit in erster Instanz dazu «ine Verurteilung erfolgt ivar, wurde auf Freispruch erkannt. Eine gefährliche Einbrecherbande vor Gericht Dresden, 29. Februar. Am Dienstag verbandelle das Gemeinsame Sch fsengericht Dres den in einer Verhandlung gegen cmc langgcsuchie schwere Einbre- chcrbaii'dc, der nich' weniger als 12 schwere EinbruchSdiebslählc in den verschiedensten Teilen von Subscn zur Last gelegt wurden. We gen schweren Einbrnchsdiebst-chls /bcsiV'enstick Hehlerei) waren on- geklagt der 25» Jabrc alte bereiis oft vorbestrafte Bergmann Fer dinand Höl'ckcr der nlcickialls vorb-straftc Bergmann Em l Son- -opssi aus Watlcickckeid, der gleicklal's vorbestrafte, erst 21 Jahre All WM WI! M teuWr KM Zwei Ausstellungen in Dertin I. In der Akademie der Künste (Pariser Platz) bat man in Gemeinschaft mit dem öjterreichijch-üeutschen Vollsbund eine reichhalt ige Schau „Oesterreichische Kunst 1700 bis 1928" veranstaltet! viereinhalohundert Zeichnungen, Aqua relle und Eraphi.en geben einen wohl lückenlosen Uebcrblick über das hislorifck^ Werden der österreichisch-deutschen Eonderart, über die Beziehungen der Zeiten untereinander, der Meister und Landstriche. Jede Spezies bildkünstlerischer Gestaltung kommt zum Ausdruck, und nicht zuletzt verweilen wir vor den aujschluzreichen Abteilungen, wo die Entwürfe und Skizzen der grogc» österreichische» Barock- und Nokokobaumeister vor uns ausgebr--let werden, auch wie die festlichen Prospekte und Deko rationen zum allen Theener. Im ganzen eme vielfältig«, an schauliche Reminiszenz, wenn wir so durch die ungefüllten Säle wandern. Klangvoll wie die Musik des Landes ist diese Kunst. Wir stellten dies :n bestimmtem Plaste schon vor kurzem fest, als die Oesterreicher in der Deutschen Kunstgsmeivschaft im Schloß eine Eastausstellung als Querschnitt durch das Schasse» der Gegenwart zujammcnbrachten. Diese neue Veranstaltung der Akadennc jedoch, die zeitlich viel weiter ausgrijs, wurde noch mehr zur StaatsaUion, und der sein ausgestatictr Katalog unterstreicht in seinen Beiträgen die Tatiache. Dazu hat der Direktor der ausgezeichneten Sammlung, dir wir unter dem Namen „Albertina tcnnen, AlsreS Stix, erläuternde Worte über das Werden und d-le markantesten Seiten des zeichnerischen Gesamtwertes der Oestcrreicher seit 1700 beigesteuert. Der Aus satz dieses Fachmannes ist siir die kunstgeschichtliche E-kennInis wesentlich: zahlreiche Dilderbeigaben erhöhen den Reiz des Ge sagten und tragen zum bleibenden Wert des Katalogcs bei. sa. wenn alle diese hier gezeigten Kostbarkeiten wieder in die Schränke der Sammlungen zurückgewandert sein werden. Wir tun vor den zahlreichen Blättern einen kiesen Blick ln die Kultur des Brudcrlandcs. in die Kultur der alten Haupt stadt Wien. Das ist alles vcrivai-dt. deutsch, und doch wieder in vielem so ganz anders als bei uns. Man entdeckt da und dort weltanschauliche Unterschiede. Verschiedenheiten des Tempera ments. Gefühlvoll, natürlich, dabei sellchsicher und lo selbst verständlich ist diese Kunst. Diese Eigenschaften ziehm sich durch das Ganze, jahrhundertelang wie rin roter Faden. Man konnte immer wieder von frommer Hingabe an das Objekt, dem man sich gern, mit einem Lächeln aus den Zugen unterwirst, reden. Und dock ist', im Grund« aenommen ko ernst, als wenn lick mi- Fragen Ses Arbeilsrechls Ist Verweigerung von Ueberzeilarbeil Tarifbruch? Dresden, 29. Februar. Die Erste Deutsche Feinjute-Gornspinnerei in Branden burg hat den Deutsche» Textilarbeiterverband, den Gauverband und die Zahlstelle Brandenburg sowie den Zahlstellenleiter Drescher der letzteren aus Schadenersatz wegen Tarifbruchs ver klagt. Die Höhe der eingeklagten Summe ist 10 090 Mark. Es handelt sich um folgenden Tatbestand: Die genannte Firma hat. während generelle Verhand lungen über den Abschluß eines Tarifvertrages im Textilgewerbe noch schwebten, mit ihren Arbeitern ein Abkommen getroffen, das am 31. Mai 1927 in Kraft trat und nach dem wöchentlich 54 Stunden gearbeitet werden sollte. Am 1. Juni ist die Hälfte der Belegschaft, nämlich 250 Mitglieder des Deutsck-en Textil- arbeitervcrbondes, nach Ableistung von 8 Stunden aus dem Betrieb gegangen, desgleichen am 2. Juni, nachdem bei Wieder holung des Vorkommnisses fristlose Entlassung angekündigr ivar. Die Entlassung ersolgte, und der Textilorbeiterverband -ahlte Unterskilkungsaelder an die Entlassenen. — Die von der Firma elngereichte Schadenersatzklage ist zunächst vom Arbeits gericht Brandenburg ai^ewiesen worden. Das Landesarbe>ts- gericht Berlin hat durch Urteil vom 25. Oktober 1927 die Be rufung der Firma zurückgewiesen mit der Begründung, die vom klagenden Arbeitgeber verfügte fristlos« Entlassung der tarif widrig handelnden Arbeitnehmer sei eine Verletzung der Pflicht zur Erbaltung des Arbeitsfriedens durch den Ärbeiigeber selbst als Träger des Werktorifvertroges. Unter diesen Umständen Imbe der Arbeitgeber auch von der Gewerkschaft tarifliches Ver- halte» nicht mehr verlangen können. Das Reichsavbeitsgericht hat das Urteil des Landesarbeits gerichts Berlm aufgehoben und hat die Sache zu erneuter Ver handlung nach Berlin zurückvenvicscn. Dabei lzat bas Reichs arbeitsgericht ausgesprochen, daß zwischen dem Arbeitgeber als Tarifvertrvgsträger und ois Einzelvertroqstrüg-er scharf unter schieden werden müsse. Die fristlose Entlastung der ihren Ein- zclvertrag verletzenden Arbeiter bedeut« Keine Verletzung der larisbchsn Frledensvfücht. (Aktenzeichen R. A. G. 78/27 Urteil vom 22. Februar 1928.) Die Kündiaunq -es Bekriebsrakes 88 50/51 des BetrirbSrätegrsetzes Dresden, 29. Februar. Drei zum gleichen Konzern gehörige Hamburger Lichtspiel theater hotten ihrer Gesamtbelegschaft mit 51 Köpfen aus Gründen der wirtschaftlichen Vereinfachung gekündigt. Die Mitglieder des Betriebsrates, der für all« drei Theater zusammen gewählt worden vor, hatte gegen diese Kündigung Einspruch erhoben, weil die im Betricbsrätegesek für die Kündiaung von Betriebsrotsmitgliedern vorgesehene Znstimvning de« SchlichtrmgSouSschusscs nicht eingeholt worden sei. Das LandesarbeitSgcricht Homburg hat init Urteil vom 2. Dezember 1927 eine Berufung verworfen, die argen ein dem Standpunkt der Betricbsratsmitglieder zustimmcnldes Urteil des Hamburger Arbeitsgerichts eingelegt worden war. Auf die gegen dieses Urteil eingelegte Revision hat das Reichsarbeits- gericht unter dem Vorsitz des Senatspräsidentcn Oegg entschiede,,; Die in dem abwcijenden Bcrusungsurleil getroffenen Feststellungen sind nicht zu beanstanden, sie beruhe» aber auf einer Verkennung der Paragraphen 50 und 51 des BetriebSrätcgesctzcs. Im vorliegenden Falle must fcstgestellt werden, ob die in Frage kommenden drei Licht spieltheater einen gemeinsame» Betrieb darstellen. Aus keinen Fall aber kann der klagende Betriebsrat als gemeinsamer Betriebsrat an erkannt werden; es ist gemäß Paragraph 59 und 51 Voraussetzung für die Errichtung eines gemeinsamen Betriebsrates, das; die Vc^ triebsräte der Einzelbetriebe einen solche» gemeinsamen Betriebsrat durch übereinstimmende Beschlüsse fordern. Insofern ist der klagende Betriebsrat unzulässig gebildet worden und muß als nicht vorhanden angesehen imrden. (Aktenzeichen R A. G. 103/27 — 9/28 Urteil von, 22- Februar 1929). Sächsische Gemeinoenammer Dresden, 29. Februar. Die Ge m« i nd e k a m m e r l^rl am 25. d. Pt. eine Sitzung abgehalten. Abgesehen von einer größeren Anzahl von Streitfällen über die Höhe der Zuschlagssteuern zur Geive rbe- und Grundsteuer wurden insbesondere folgende Ange legenheiten behandelt: Ein Bezirksverband hatte den Bau eines Bezirks- Krankenhauses beschlossen. Im Verfahren wegen Aus nahme des dazu nötigen Darlehens von etwa 2K Millionen Reichsmark hat die Gemeindekammer ausgesprochen, daß so zweckmäßig dieser Bau nach den Verhältnissen des Bezirks an sich sei, derartige Pläne nur unter sorgfältiger Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der beteiligten Gemeinden gurchgeführt werden könnten. Sie hat diese Voraussetzung in dem ooriie- genden Falle nicht als gegeben angesehen und die Ausnahme des Darlehens dem Antrag« des Kreishauptmanns entsprechend entgegen dem Beschluß der Beschlußbehörde nicht genehmigt. Weiter beschäftigte die Gemeindekammer eine vom Mini- sterium des Innern beabsichtigte Aenderung der Richtlinien über Nuhestandsbezllge von Gemeinde-Angestellten und -Arbci- tern. Dem vorliegenden Entwurf wunde in den meisten Punk, ten zugestimmt. Auf Beschwerde einer Gemeinde wurde ausgesprochen, das, nach 8 83 Abs. 5 der Gemeindeordnung ortsgesetzlich in Ge meinden, in denen der Gemeinderat keine Körperschaft bildet, die Anstellung und Entlassung von Beamten, Angestellten und Arbeitern den Gemrindeverordneten allein (ohne Mitwirkung des Gemeinderates) übertragen werden könne. Eine „Zwangsbeurlaubung" eines Bürgermeisters wurde in Wiederholung der früheren Rechtsprechung erneut al, unzulässig bezeichnet. Ebenso wurde erneut entschieden, daß di« Verletzung der Neutralität in Wirtschaftskämpfen ein« schuldhafte Vernach lässigung von Gemeindeaufgaben dorstell«. Die Unterstützung von Arbeitnehmern und deren Familien, die durch einen Streik hilfe-bedürftig geworden sind, bedeute nur dann keine solche Der- letzung der Neutralität, wenn sie nach Prüfung der Verhältnisse des Einzelfalles im Rahmen der all gemeinen Fürsorge gewährt werde. Schließlich wurde eine Anzahl von Satzungsänderungen siir größere Verbände genehmigt. alte Maschinenschlosser Kurt Paul JunghanS aus Dresden, der Tief bauarbeiter Georg Otto Klotz aus Dresden der Schlosser Egon Körner aus Königsberg und der Schneidermeister Erwin Otte aus Dresden. Bei den Ihnen zur Last gelegten EinbruchsdiMählen in Reins dorf bei Zwickau, Dresden, Freital, Mülsen-St.-Nillas. Hartha/Hin. tergerSdorf, Grillenburg, Mülsen St-Jakob, Frledrichsgrün und Ml- dcnfels bandelte es sich sämssrch um schwere Einbrüche, bezw. Ver such dazu, wobei die verschiedenartigsten Beuicjächen in Werten von vielen lausend Mark erlangt worden waren. Nach einer vielstündigen Beweiserhebung hielt Staatsanwalt Dr. Römisch den Cchuld- bcweis in allen Punzen der Anklage für voll erbracht nnd beanlragte gegen Hölscher vier Jahre Zuchthaus, Santovssi 4 Jahre Zuchthaus, inr die Angeklagten Jnnghans, Klotz und Körner je eine Gefängnis strafe nickt unter zwei Jahren sowie gegen Otte wegen- gewerbsmä ßiger Hehlerei e'n Jabr sechs Monate ZuchV-ans. Bei den ersten beiden Angeklagten erstreckte sich der Antrag des Staatsanwalts auch auf Stellung unter Polizeiaufsicht, sür alle Angeklagten würbe auch die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte beantragt. Nach einer fast dreistündigen Beratung verkündete daß Ekricht folgendes Urteil: Wegen gemeinschaftlichen Einbruchsdiebftahls i» sechs Fällen, bezw. vier Fällen versuchten EinbruchödiebstahlS n»d Hehlerei erhielt Hölscher vier Jahre Zuchthaus und fünf Jal«r Ebrenrrchtsvrrlust; Santopssi wegen sieben Fällen schweren »nd vier Fällen versuchten Einbruchsdiebstahls vier Jahre Zuchthaus u»d fünf Jahre Ehrrnrechtsverlnst. linier Zubilligung mildernder Ilm stände erhielt Jnnghans aus gleichen Gründen 1 Jahr 10 Monaie Gefängnis, Klotz 1 Jahr 8 Monate Gefängnis, Körner 1 Jahr 4 Monate Gefänqrsss, Jnnghans und Körner anßerdcm je 2 Jahre Ehrrnrechtsverlnst, Klotz 1 Jahr Ehrrnrechtsverlnst. Der Ange klagte Otte kam wegen einfacher Hehlerei mit 1 Jahr 2 Monate» Gefängnis nnd 2 Jahren Ehrrnrechtsverlnst davon. Da sämtliche Angeklagten geständig waren, wurde ihnen die erlittene Untersu chungshaft voll angerechnet. ,ere Meister in ihre Probleme und Aufgaben verbeißen. Das ganze „alte" Oesterreich steht im Bilde vor uns auf — die Kunst war da trotz vieler Zeiihärten immer im Spiel, im ernsten Spiel, besangen, sic wird sicherlich auch wieder aus den Härten unserer Tage auserstchen, das Naturell setzt sich durch. Wie die alten Varockmeisler, die M. I. Schmidt, die Troger, Gran u. a. den Grund zur Tradition gelegt haben. Unter den Architekten stehen die beidcn Fischer v. Erlach und I. L. v. Hildebrandt voran, aber die Reihe acht bis auf die Bahnbrecher unserer Jahrzehnte, die sicher nicht minder genialen Otto Wagner oder Olbrich herunter, um mit Clemens Wolzme-'ster. d«i neuerlich zu uns gehört, zu endigen. Die barocke Graphik tritt uns becont und lebendig am stärksten in den Radierungen eines Maul- partsch, den wir als grandiosen Deckcnmaler kennen, entgegen. Ueberhaupt di« Deckenmalerei, in wie vielen luftigen, beschwing ten Skizzen und Entwürfen können wir sie hier ahnen! Venedig spielt da und dort herein und wird doch von den andersgearteten Tcmveramenten resorbiert. Dem Barock folgt das naturichwär- menbe und wiederum sentimcntalische 18. Jahrhundert (Lader), allmählich durch Fugcr, dem eigentlichen Repräsentanten der Auflläruneszeit in Oesterreich, auch zu den strengeren Prinzi pien des Klassizismus hiniritend. Aber schon meldet sich wieder die Romantik, man denke an Echeffer von Leonhardshofs; Fi'hrich kommt und die Erfüllung sonach in Schwind. Echt und selbstverständlich hier das. was wir Biedermeier nennen; Höhe punkte in diesem Kunstvollen bringt das Werk der Waldmüller, Krichuber uüd eine immerfort sich steigernde, bis an die Schwelle der Moderne gelangend« Kunst eines Rudolf v. Alt der jung bleibt bis zum letzten Strich, fast möchte man ihn den österreichischen Menzel nennen. Aber der Naturalismus meldet sich, zum Teil von Paris bergereist, Pettenkofen ist ein großes Plus Oesterreichs, das Vieles aus der „historisierenden Seuche" aufwiegt, wenn wir an Makart und die um ihn denken. Neben Pettenkofen sei der uns aus dem Leiblkrcise vertrante Schuch nicht übersehen. Ein großer Einschnitt die Sezession, 1898 ge gründet. Voran der umstrittene Gustav Klimt, der aus seine Art den imitativen Naturalismus überwand wie der Architekt Wagner den Historizismus im Bauen. Schiele, Andri Pech«, der Bahnbrecher im Kunstgewerb«, sodann Egger-Lienz, der um den Monumentalstil rang, folgen, ein neues Oesterreich, dasselbe, das auch eine zusammenfassende Kunst, formstark, neu und doch traditionsbewußt, hrrvorbringt, die in einem Anton Aoistauer hoffentlich neuer Ertüllung zustrebt (wenn nicht der Mangel an Aufgaben auch hier wie ein Rauhreif wirken wird). Und zwischen all dem steht ein anderer, noch Junger, und bei seinem ausgesprochenen Ocsterreichertum europäischer Künstler: Kokoschka. Oesterreichische Kunst, ein Eiland; viel „gute alte" Zeit, die nicht mehr zu wecken ist. Und doch führen Verbindun- «n über die rngeren Grenze«, zu uns herüber und weiter. «etvst dann auch, wenn es aus dem reichen Bcstaude des- „alten" Wien nicht zu folgern wäre. II Im Hause Wertheim findet eine hiswnscy nuererpeienoe orientierende Ausstellung „Alte Kulturwcrte aus deutschen Landen" statt, veranstaltet vom Deutschen Lnzeu-msklub. Eine Tat, dir von unseren Sammlern ein gutes Maß .Selbstlosigkeit verlangte, die sich aber lohnt, wenn uns klar wird, daß echtes Sammlertum bei uns doch noch durch Gene rationen und schlimme Jahre hindurch bis aus unsere Tage ge rettet worden ist. Alter Fainilieiibcsitz — nicht neu zusammen gewürfelte „Sammlungen^ — wird in guter Fülle und bis weilen in bemerkenswerter Qualität gezeigt; mein ausgestelltes .Museum", md doch so vieles, Laß manches Kunstgewerbe museum irgend einer deutschen Stadt neidisch auf das aufge reihte Kunstgut und sein« Besitzer werden könnte. Dieser alle FamilieirLesitz hat verpflichtende Kraft genug gehabt, um io als Gegenbeispiel gegen die wohl dock) .zu allgemein geworden« Ansicht vom Verschleudern der Sammlungen innerhalb der deutschen Häuser zu dienen. Man kann sagen: Gott sei Dank. Die Anregung zu dieser Ausstellung kommt von seiten der Frau Hedwig Heyl, und im Verein mit den tätigen Kräften inner halb des Lyzeumsklubs bat der Leiter der Veranstaltung, der bekannte Berliner Architekt Hans Alfred Richter, er sprießlich« und dankenswert« Arbeit geleistet. So stehen sie vor uns da, aufgereiht oder wohnlich eingruppiert, di« vielfältigen Kulturgüter aus alter Zeit, phrasenlos. bestimmt ihres inneren Wertes gewiß gerade im Hause als aiHestaniinter, gehsAter Besitz, sinnige Andenken, aus allen Schichten des Volkes gesammelt, aus dem Hcrreichaus, aus dem Bürgerhaus, aber auch aus dem Haufe des Lauern und des einfachen Mannes. Zufammengetragen aus dam ganzen Reiche, nachdcn schon andere örtliche Ausstellungen dieser Gcsaimschau vorange gangen waren. Von der Zeit der Gotik, der Renaissance, der Barocks und seinen Folgezeiten bis aufs Biedermeier reichen t-ie Kunstgüter und edel gefaßten kunsthand-werklichen Dinge, die oft stofflich geordnet guten Ile-berblick über einzelne Zweig« geben, so wenn wir nur auf Silber, Spitzen und Porzellan etwa Hinweise«. Hier dominiert der Selbstzweck, dort der Gebrauchs zweck, und in anderen Fällen LLcrwiegt der Erinnerungswert, der uns geistig in die Tage historischer Persönlichkeiten zurück- führt, wie der Guckkasten des jungen Goethe oder Schinkel« Schreibtisch. Co drückt sich vieles auch durch las vornehmlich als Erbgut, nicht Sammelgut behandelte Material wie von selksst aus. Gemälde, Zimmerschmuck, Möbel und Kunstrat Geographisch führt «ns di« Reihe durch Schlesien, Sachsen, Thü ringen, mit dem Mittelpunkt Weimar (!), dann Danzig, di» »rutsche Stadt, di« besonders eindrucksvoll in einer alten Di«>«