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Nummer ,o — 26. Jahrgang »mal wöch. Bezugspreis für Mürz 3,00 Mk. einschl. Oestellgelü Anzeigenpreise: Die Igesp. Petitzeile «VL, siellengefuäie 2» Die Petitreklamezeile. 8S Milli, „eter breit. 1 Öfferlengebiihren für Selbstabholer 20 bet Uebersendung durch die Post außerdem Porioznschlag. Einzel-Nr. 10 Sonntags-Nr. 15 H. Veichäfti'cher Teil: A r i » r >L e n z in Drr-Hcn. SWilMe ^reilng. ui >l Mürz 1927 Iin Folie höherer Genxiii erlischt jede Verpflichtung ,»f Lieferung sowie Erfüllung v. Anzeigenauftrttgen ». Leistung o Schavenersntz. Für undeutl u. d. Ferm ruf iibcrmitt. Anzeigen übernehmen wir keine Ber» anlworumg Unoerlanui eingesaudle u. m Nückport«' inch! o-rsch ue Nlannsinipie inerü nicht aufbewahrt. Sprechstunde oer Üteoaluion 2- 3 Uhr nachmittag» Hnuplschliflleit.: Dr. Joseph Albert. Dresden Zuwtkitr Part ^rötschntr Schietzg. v orsrrlirs^ ki»ct»ks>I«n o.-o. rv.b.re»»»« >r s. ^Um. ». 1.3ei pernnik rior« 's»IZ45L Geschäsksstelle, Druck und Berla«! Saronla« DreSde» il. r, Polterltrotze 17. üoslscheckkonto Dresden I47S7. ldn«r Bau«, Dresden. Luchdruckerst GmbH., S gernruf AVIS. Post Bankkonto: DreS! Für christliche Politik «ni» Kultur Nedaktlo« der ESchslkchen BullSzeltuna DreSden-UÜstadt l. PoUerstrahe 17. Fernruf 207II und »il»2. Nochmals: Warum Kvnkordal? 1. Ein Konkordat ist ein Vertrug zwischen Kirche und Staat zur praktischen Regelung solcher Angelegenheiten, die dein kirchlichen wie dem staatlichen Interessenbereich angehören. Soweit die katholische Kirche in Betracht kommt, können durch die staatliche Gesetzgebung allein diese Fragen nicht geregelt werden. Denn die katholische Kirche ist ihrer Aufgabe und ihrer Bestimmung nach eine Ge sellschaft eigener Art, wesentlich verschieden vom Staat und in ihren Angelegenheiten gerade so souverän, wie der Staat in den seinigen. Dort wo diese Angelegen heiten ineinander greifen, ist darum das Gege bene. daß Staat und katholische Kirche als zwei selbstän dige Mächte eine Regelung eingehen, einen Vertrag ab- schließcn. Diese Regelung kann nicht ohne den P a p st er folge», denn an der Spitze der katholischen Kirche steht der Papst, nicht der Episkopat einer Nation. Das ist all gemeine Tatsache der Geschichte und allgemeine Ueber- zeugung der Katholiken. Wie weit diese Tatsache und diese Ueberzeugung zurückreicht, ist nebensächlich. Heute und seit langem ist diese Tatsache und Ueberzeugung nachweisbar vorhanden, heute und seit langem ist diese Tatsache und Ueberzeugung auch in den konfessionell ge mischten deutschen Ländern staatlich anerkannt durch die Konkordate, die vor mehr denn tOO Jahren zwischen dem Papst und den deutschen Staaten abgeschlossen worden sind, und durch die deutschen Verfassungen, in denen die katholische Kirche, so wie sie ist, als staatlich anerkannte Religionsgesellschaft sanktioniert ist. Für Deutschland kommt noch ein besonderer Grund hinzu, daß das Konkordat mit dem Papst geschlossen werden muß und nicht mit der Gesamtheit der deutschen Bischöfe geschlossen werden kann. Das ist die Tatsache, daß die Konkordate, welche die deutschen Fürsten und Länder vor^etwa 100 Jahren mit dem Papst geschlossen haben, völkerrechtliche Verträge sind, die auch heute noch zu Recht bestehen, weil sie bis jetzt noch nicht von beiden Teilen, von Regierung u n d Papst, ge kündigt worden sind. Zwar hat der Staat durch die neue Reichsverfassung und durch neue Landesverfassungen einseitig in diese Konkordate eingegriffen. Aber da durch sind sie nicht aufgehoben. Denn der andere Ver tragschließende, der Papst, hat ihrer Aufhebung bis jetzt nicht zugestimmt. Soll also eine neue Regelung gemäß den neuen Verfassungen erfolgen, dann muß der Papst unbedingt mit einbezogen werden. 2. Es ist nicht richtig, daß durch ein Konkordat mit dem Reich oder Preußen „von dem p r o t e st a n t i - schen Deutschland die Anerkennung der kirchlichen Stellung des Papstes verlangt wird". Denn das Kon kordat ist von seiten des Staates nur die Anerkennung, daß der Papst das Oberhaupt der katholischen Staatsbürger ist. Auf die p r o t e st a u t i s ch e n Staats bürger wird durch das Konkordat in keiner Weise ein Gewissenszwang ausgeübt, noch viel weniger wird ihnen durch ein Konkordat die Anerkennung des Papstes im Weltanschaulichen zugemutet. 3. Das Konkordat mit einem konfessionell g e- mischtenStaat geht aus vom Gedanken der P a r i - tat, die auch dem katholische» Staatsbürger durch die Verfassung zugesichert ist. Das haben alle jene protestan tischen Fürsten und Staatsmänner erkannt, die.vor 100 Jahren mit dem Apostolischen Stuhl ein Konkordat ab geschlossen haben (Bayern 1817, Preußen 1821, Hannover 1824, die Staaten am Oberrhein 1821 bezw. 1827), das hat auch Bimarck gewußt, als er am Ende des Kultur kampfes mit Papst Leo Xlil. verhandelte. 4. Es ist nicht richtig, daß das Konkordat „u nser deutsches Recht mit römischem Recht infi zier t". Denn durch das Konkordat wird das katho lische Recht mit dem deutschen Recht in Einklang ge bracht; katholisches Recht ist aber nicht römisches Recht, sondern das aus der christlichen Glaubens- und Sitten lehre und Verfassung herausfließende Allgemein recht für alle Katholiken. Man weist zur Entkräftung auf die katholische Ehegesetzgebung hin. Doch mit Un recht. denn durch ein Konkordat wird die staatliche Ge setzgebung über die Che unter N i ch t k a t h o l i k e n nicht berührt, sondern nur die Ehe von Katholiken. In vielen Konkordaten ist von der Ehe überhaupt nicht die Rede. Hierdurch wird das deutsche Recht in keiner Weise „infiziert". Wenn das der Fall wäre, dann würde auch jeder Handelsvertrag, den Deutschland mit einem aus wärtigen Staate abschließt, das deutsche Recht durch „wel sches Recht" verderben. Dann durste der Preußenkönig Friedrich Wilhelm m. vor 100 Jahren die Bulle De salute animarum nicht in die preußische Gesetzgebung aufneh- M WM -er MMM Ablehnung -er Mihtrauensanlräge — Die Antwort Skresemanns an seine Kritiker Berlin. 21. Mürz. Der Reichstag hat gestern den Haushalt des Auswär tigen Amtes und den des Innenministeriums angenomine n. Die M i h t r a u e n s a n t r ä g e, die von kommunistischer Seite gegen den Innenminister und von völkisch»» Seite gegen den Außenminister gestellt worden waren, sind abgelehnt worden. Nach Abschluß der großen Aussprache über die Außenpolitik hat Dr. Stresemann sich in längeren Ausführungen mit seinen Kritikern auseinandergesetzt. — Der Reichstag begann dann die Beratung des Hanslialts des Reichsverkehrsminlsterlums. die Neichsverkehrsminister Koch mit einer kurzen Rebe einleitcte. Nach Beginn der Sitzung kamen zunächst noch drei Frak tionsredner zu Wort. Der Demokrat Haas (Karlsruhe) urteilte, die Negierung habe in Genf sowohl in der Saarfrage wie in der öberschlesischen Frage auf einwandfreie deutsche Ansprüche ver zichtet. Prasessor Dr. B redt (Wirtsch. Vgg > erklärte, es habe sich nun gezeigt, daß Thoiry für die Nheinlandräunning keine günstige Atmosphäre geschissen habe. Schz. E m m i nge r (Bayer. Bpt.) stellte fest, daß die außenpolitische Lage Deulschlauds sich in den letzten Monate» verschlechtert habe. Es sei aber ein Unsinn, wenn man den Eiulritt der Deutschualionaleu in die Negierung dafür uerautivortlich mache» wolle. Ein großer Teil der deutschen Außenpolitik werde jetzt in Gens gemacht. In der polnischen und in der Saarsiage stand das Recht auf unserer Seite. Man habe das anerkannt, aber sich diese Anerkennung bezahlen lassen. Anderthalb Jahre seil Locarna höre man nichts von der endgültigen Räumung des besetzten Gebietes, nichts von den deutschen Kolouialmanealeu. nichts von der allgemeinen Abrüstung. Reichsarchenmltiisrer Dr. Slrsfemam« Ich glaube, wohl sagen zu können, daß mit Ausnahme einer Fraktion des Hohen Hauses meine Darlegungen über die Stel lung der deutschen Reichsrcgiernng zu der gegenwärtigen außen politischen Lage Zustimmung gesunden haben. Abweichend und scharf kritisierend ist dagegen von k o m in u n i st i s ch e r Seite gesagt worden, daß die ganze Art meines gestrigen Auslrelens und meiner Aiisjührungen doch bewiese» Hallen, daß feste Per- cinbaruiigen zwischen Ehamberlai», Mussolini und Stresewan» beständen. Chamberlain. so l>elßt es. will Deutschland ols Auf marschgebiet. Turchmarschgebiet und Kriegsschauplatz gegen Ruß land gebrauchen. Ich darf doch daraus Hinweisen, daß es auch lm Interesse unserer iuteniationaleu Beziehungen liegt — dabei meine ich nicht nur die Beziehungen nach dem Westen —. daß es auch nicht im Interesse unserer Beziehungen zu Sowjetrnß!and liegt daß solche Behonpiungen fortgesetzt wiederholt werde». Denn wären sie richtig, dann würden wir vertrag-»»treu gegen über den Beiträgen sein, die wir geschlossen haben. Wenn es sich darum handelt, zu fragen, ob die !etzi-n Ergebnisse in Gens befriedigend oder nnbefeielnzend sind, so habe ich gar keine Veranlassung, mich nickt denen aiizuichOeßen, die sie als unbefriedigend erklären. Tie Frage ist nur die. eb an gesichts dessen, daß doch diese Tagung des Bä.'kerbundsrats eine Etappe ist. wie voraussichtlich eine große Reihe anderer Tagun gen auch, der Standpunkt der Delegation richtig oder mindestens verständlich war und dasjenige bewirkt hat, was angesichts der Gesamtsitnation bewirkt werden konnte. — Ich bin nicht etwa von dem mir sonst nacl>gesag!en strahlenden Optimismus in dir dnniile Nacht des Pessimismus hinabgestiegen. Aber einen Außenminister, der Ihnen jedesmal befriedigende Ergebnisse von Genf zmnckbringt, werden Sie schwor haben können. Jede Lösung, die der Bölkerbnndsrat findet, wiro der Natur des Völ- kerbnndsrates entsprechend ein Kompromiß sein — man wirb beinahe sagen — in allen politischen Fragen ein Kompromiß sein müssen. Ich habe iviederhoi! das Wort oon der Abstimmung im Völkerbundsrai gehört, das Wort: Dann hätten wir lieber in der Minderheit bleiben sollen! Es gibt aber ungeschriebene Gesetze in oer Politik, die manchmal eine größere psychologische Wirkung ansüöen als geschriebene Satzungen oder Verfassungen. Es hat bisher zu den »»geschriebenen Gesetzen des Bölkerbnndsrates gehört, niemals nach Nationen abzn- stimmen. Es Hai noch keine Abstimmung gegeben über irgend eine Frage, jederzeit »och waren die Bestrebungen auch in Fragen, die nicht Denischland oder einzelne Nationen angingen, die auch unter einem Berdiltt des Völkerbundes standen. — immer waren die Bestrebungen gesucht nno gefunden worden. Ob es bei dem Weg. den wir noch zu gehen haben und dessen weitere Strecke noch vor uns liegt, psychologisch richtig gewesen märe, wenn i» dem Augenblick, wo zum erstenmal der deutscl>e> Außenminister den Vorsitz süßet«, eine bis dahin von allen Nationen anerkannte Tradition gebrochen worden wäre, das möchte ich bezweifeln. Mn» mußte sich fragen, ob das Objekt, um das gestritten wird, oiese» Einsatz lohiiie. bei dein vielleicht das Unterliegen gefährlich gewesen wäre, weil man damil andere Länder für einen bestimmten Slandpnnkt nun iestmachte, und bei dem der Sieg, der vielleicht in einer einzelnen Frage er rungen wurde, ein Pyrrhussieg in bezug ans ein weiteres Fori- schreiten in dieser Richtung gewesen »rare. Der Minister legte dann ausführlich nachwals den Verlauf der Genfer Berainngcn über die Saarsrage und die o beli sch lc fische Schul frage dar und schloß: Ich glaube, bei aller unbefriedigenden Erledigung des Ganzen, daß man doch auch das Positive nicht verkennen und vielleicht sich einmal deck auch die Frage überlegen sollte, wenn auch alles bei uns crst verspäte! kommt, vb es überhaupt gekommen wäre, wen» nicht die Mögt!ebneit bestanden hätte, im Völkerbund von oen!- scher Seile ans für diese Dinge einzutreten. lieber die den! s ch - polni s ch c n B e z i e h nnge n sagte Dr. Slreseniann: Ich glaube nirgends Widerspruch zu finden, wenn ich sage, es wäre Sie größte Torheit, wenn jemand glaube,! n vilie. daß Dentschians oder Pole,, durch den Zollkrieg ans oie Dauer etinas gewinnen könnie. Ob wir die Polen lieben oder nicht lieben. Polen war doch das Kernstück des srühei-en Rußland, mit den, wir dauernd in einem durch oie ganze Natur beider Länder gegebenen Warenaustausch stände». Es wäre inen, wo sie im Jahrgang 1821 S. 113 f. zu lesen ist. Oder ist die preußische Monarchie durch diese Bulle zugrunde gerichtet worden? 5. Ein Konkordat verpflichtet beide Teile wie jeder andere feierliche Vertrag. Auch da. wo der Heilige Stuhl in einem Konkordat dem Staat ein Recht gewährt, auf das der Staat aus sich keinen Anspruch hat, z. B. Berücksichtigung staatlicher Wünsche bei der Be setzung des Bischofsamtes, ist dieses Privileg durch das Konkordat, und solange es besieht. Vertragsrecht, das die Kirche einznhalten verpflichtet ist und nicht willkürlich zurückziehen kann. Das ist die Auffassung aus katholi scher Seite. Jede andere Darstellung tut der Kirche Un recht. 6. Aber: Bedeutet das Konkordat nicht, ä m pari tätische Behandlung des protestantischen Valks- teils, der ja kein Konkordat abschiießen kann? Nein, denn Parität besagt nicht: Jedem das Gleiche, sondern jedem das Seine. Wenn für den protestanti schen Bolksleil Konkordate, d. h. Verträge mit völker rechtlicher Kraft, nicht in Frage kommen, sondern nur Vertrüge mit einein Staat ohne internationalen Cha rakter. so liegt das im Wesen nud in der Verfassung der protestantischen Konfession, die nur Landeskirchen kennt, keine einheitliche Weltkirche. Wollte man aber gerade deshalb, weil die protestantischen Landeskirchen keine Konkordate abschließen können, solche auch de» Kaiho- liken verweigern, so läge darin eine imparitätische Be handlung der Katholiken. 7. Man hat die Befürchtung ausgesprochen, daß durch das Konkordat die protestantischen Steuerzahler gezwungen würden, ihre Steuern vorzugsweise zur Be friedigung römischer Wünsche herzugeben. Diese Be fürchtung ist grundlos, denn die Katholiken bringen aus dem ihrigen weit mehr auf. als die katholische-Kirche von de» deutschen Staaten, mit denen sie ein Konkordat schließt, verlangt. Die deutschen Katholiken geben für die finanziellen Konkordatsleistungen dem Staat folgende Mittel: Erstens ihre Steuern, die sie dem Staat für ihre kirchlichen Bedürfnisse genau so entrichten, wie die Pro testanten sie dem Staat für ihre kirchlichen Bedürfnisse bezahlen. Darüber hinaus haben die deutschen Katho liken bei der sogenannten Säkularisation im Jahre 1803 den einzelnen deutschen Staaten ungeheure Territorien ausliefern müssen, deren Erträgnisse schon damals viele 100 Millionen Mark für die deutschen Staa ten obwarfen. Es waren das insbesondere die Terri torien und Kirchengüter der Bistümer Köln, Trier, Mün ster, Paderborn, Fulda und sämtlicher süddeutscher Bis tümer. ferner die reichen Besitzungen der Klöster. Stifte und Abteien im ganzen Deutschen Reich. Die Staaten haben diese Besitzungen damals z n U n recht genominen. Sie haben das gefühlt und haben dem Heiligen Stuhl durch die Konkordate in den Jahren 1821—1828 Ent schädigungen angeboten. Der Heilige Stuhl hat dieses Angebot durch die damaligen Konkordate ange nommen. Bis hellte aber sind die einzelnen Regierun gen den damaligen finanziellen Zusicherungen nur zum Teil nachgekommen. Preußen zahlt jetzt jährlich 191L Millionen Mark an die katholische Kirche. Dies stellt nur einen Teil dessen dar, wozu Preußen im Konkordat 1821 sich durch einen völkerrechtlichen Vertrag mit dein Heiligen Stuhl verpflichtet hat. Die Protestanten be kommen in Preußen vom Staat jährlich nicht weniger als 47Millionen Mark. Je wahrheitsgetreuer und leiden schaftsloser die Konkordatsfrage behandelt wird, desto dienlicher wird dies dem wahren Interesse des gesamten deutschen Volkes nach innen und außen sein. I