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XL VIII. Der Aberglaube. I. Die Tageszeiten. 1. Wenn man des Morgens den linken Strumpf zuerst anzieht, so leidet man an dem betreffenden Tage nicht an Zahnschmerzen. 2. Wenn man des Morgens den linken Strumpf zuerst anzieht, so hat man am Tage keinen Verdruss. 3. Wenn des Morgens unter dem Fenster eine Katze miaut, so stirbt bald Jemand aus der Familie. 4. Während der Mittagszeit darf man auf dem Felde nicht arbeiten. 5. Wenn man nach Sonnenuntergang über ein Wasser geht und man sieht sich dabei um, so fällt man hinein. 6. Des Abends darf man nicht in den Keller gehen, weil dann Hexen darin hausen. 7. Nach Sonnenuntergang darf man keine Milch mehr kaufen; hat man es dennoch gethan, so muss man sich hüten, etwas von der Milch zu vergiessen, damit nicht die Hexen, welche im Dorfe sind, Macht über das Vieh, von welchem die Milch ist, gewinnen. 8. Fegt man des Abends ein Zimmer aus, so muss man den Kehricht an der Thür liegen lassen. Fegt man den Kehricht zum Zimmer hinaus, so fegt man auch den Segen hinaus. 9. Tritt man des Abends auf eine Schlange, so wird man krank. 10. Wer des Nachts um zwölf Uhr mit einem kleinen Kinde aus dem Hause geht, dem tauscht der Böse das Kind gegen einen Wechselbalg um. 11. Wenn man über Nacht kein Brod im Hause hat, so verarmt man.