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Elbckall und Anzeiger Sonnabend den 25. Mai 1878 Uhr der Die Eltern Winkler, Reg. d. . d. . d. d. ' d. d. d- s d. ' i denselben Anwesend sind Musterung der Pferde vom vom vom diese Bestimmung fallen Staats-und Gemeindeabgaben, Geldstrafen und Kosten in Verwaltungssachen, sowie alle anderen Geldleistungen, welche vermöge ihres öffentlichen rechtlichen Ursprungs oder zufolge ihrer gesetzlichen Gleichstellung mit Geldleistungen deS öffent lichen Rechts der executivischen Einziehung im Ver waltungswege zugewiesen sind. Die Finanzdeputation der 2. Kammer hat sich über das Gesetz, dre Besteue rung des Gewerbebetriebes im Umherziehen betr., schlüssig gemacht und schlägt der Kammer die unver änderte Annahme desselben mit einer einzigen Aus nahme vor. Während die Regierungsvorlage die Kreissteuerräthe u. A. ermächtigt, nach näherer An weisung deS Finanzministeriums für Gewerbebetriebe von bedeutendem Umfange, wie diejenigen der Vorsteher der Kammer sein Buch über König Johann überreicht, wofür ihm der Dank zu Protokoll ausgesprochen wird. Dem Grafen Schall wurde zu seiner Hochzeitsreise ein 6wöchiger Urlaub bewilligt. Die nächste Sitzung findet Freitag statt, an welchem Tage in die Be- rathung der neuen Steuergesetze eingetreten werden soll. Der Kammer ist der Entwurf eines Ge setzes, die Zwangsvollstreckung wegen Geld leistungen in Verwaltungssachen betr., zugegangen. Danach sollen künftig solche Zwangsvollstreckungen in bewegliche körperliche Sachen der Zahlungspflichtigen von den Verwaltungsbehörden selbst durch eigene Voll streckungsbeamte oder durch Gerichtsvollzieher dann vollzogen werden, wenn dieselben zur Vollziehung des Auftrags vom Justizministerium ermächtigt sind. Unter den Herren Guts- 31. Mai in Radeburg auf demMarktpla Ye, statt Viehmarkte, 1. Juni in Kalkreuth auf einem zum Kammergut gehörigen Grundstück, 3. Juni auf dem an der Elsterwerdaer Straße gelegenen Exercierplaye hiesigen Königlichen Husarenregiments, statt 4. Juni auf dem neben der städtischen Baumschule gelegenen Exereierplatze — nicht in Großraschütz — 5. Juni in Colmniy, 6. Juni in Riesa aus dem Markte von früh 8 Uhr, statt 7 Uhr, Auf Befehl des Königlichen Kriegsministcriums soll die Erbauung eines Barackenlagers bei Zeithain (Riesa) als ein Object im Wege der öffentlichen unbeschränkten Submission, jedoch vorbehältlich der Auswahl unter den Licitanten, vergeben werden. Reflektanten wollen ihre Gebote versiegelt mit der Aufschrift „Bau des Barackenlagers bei Zeithain" bis spätestens de« »L. Mai d. I., Bormittag S Uhr SO Minuten, an die Königliche Militär-Bau-Directjon einschicken. Die Eröffnung der Gebote wird zu genannter Stunde in Gegenwart der etwa erschienenen Reflectanten stattfinden. Kostenanschlag, Pläne und Contractsbedingungen liegen von früh 9 bis 1 Uhr im Baudirectionsbureau im neuen Arsenale zu Dresden zur Einsicht nahme aus. Copien hiervon können daselbst gegen Erlegung der Copialien verabfolgt werden und wird jede gewünschte Auskunft hierüber ertheilt. Dresden, den 18. Mai 1876. Die Militär-Bau-Direetiou. Portius. vom vom vonr stattfinden wird. Die zur Vormusterung gehenden und von derselben zurückkehrenden Pferde haben Chaussee-- und Brückengelder-Befreiung. Die umgehende Einreichung der rückständigen namentlichen Verzeichnisse der Pferdebesitzer wird in Erinnerung gebracht. Großenhain, am 20. Mai 1878. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Pechmann. 26. Juli 2. August 9. 16. 23. 30. Unter Bezugnahme auf die 6. Bezirk am 5. Bezirk am 4. Bezirk am in Naundorf, 3. Bezirk am 2. Bezirk an, 1. Bezirk am Bekanntmachung. :s- und Gemeinde-Vorständen zugegangenen Verfügungen wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Vor- i. Vormittags 9 9 9 9 9 9 9 Vormittags 9 Uhr 9 - 9 - 9 - 9 - 9 - 9 - 9 - S1. Jahrs. , . . . Effcöcint i» Riesa wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. — ribonncmentdpreis vierteljährlich I Mark Ls Pia. — Bestellungen nehmen alle Naiserl. Poft-Anstalte^ die Expeditionen in Riesa und Strehla (E. Schon), sowie alle Ä'oicn entgegen. Inserate, welche bei dein anSgebrciteten Leserkreise eine wirksame Veröffentlichung finden, erbitte« wir uns bis Lags vorher Vormittags l v Uhr. — Jnseriiontbciräge von unbekannten audwänigen Äustraggeöern werden, wenn dieselben nicht in Postmarken beiUegen, per Postvorschuh erhöben. Taaesaefchilüte. Deutsches Reich. Dresden, 22. Mai. (Erste Kammer.) Präsident Kammeryerr v. Zehmen begrüßt die zu der ersten Sitzung erschie nenen Kammermitglieder und dankt für ihr zahlreiches Erscheinen. l" 37 Kammermitglieder. Geh. Rath v. Könneritz theilt die Eingänge mit, darunter eine wahre Sündfluth von Petitionen, zumeist von landwirthschaftlichen Vereinen, um Aufhebung der Grundsteuer, um Auf hebung der Differential- und Äusnahmetarife, um Steuerbefreiung von denaturirtem Spiritus und um Einführung von Schutzzöllen, sowie Aufhebung der Eisenzölle. Staatsminister Frhr. v. Falkenstein hat Nach der Vorschrift in 812 der Ausführungsverordnung zum Reichsimpfgesetz werden die Eltern^ Pflegeeltern und Vormünder der impfpstichtige« Kinder des hiesigen Jmpfbezirkes (Stadt und Rittergut Riesa mit Göhlis) hiermit aufgefordert, mit ihren Kindern in den nachstehend anberaumten Jmpf- und Revisionsterminen im Saale des hiesigen Rathhauses behufs der Impfung und ihrer Contröle zu erscheinen, oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen, welche im Impftermine auszuweisen sind. Jmpspflichtrg sind folgende Kinder: 1. jedes Kind vor dem Ablauf des auf sein Geburtsjahr folgenden Kalenderjahres, sofern es nicht die natürlichen Blattern überstanden hat, 2. alle Schüler und Schülerinnen der hiesigen Schulen, welche in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurücklegen oder zurückgelegt haben, sofern sie nicht in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden Haden oder nicht mit Erfolg geimpft worden sind, 3. alle Kinder, welche überhaupt nicht oder nicht mit Erfolg geimpft worden sind und bei welchen die Impfung nachgeholt oder wiederholt werden soll. Als Impf- und Revisionstermine werden anberaumt: der 31. Mai " - 7. Juni - 14. - - 21. - - 2«. - - 5. Juli - 12. - - 19. - d. d. d. d. b. d. 7. September d. der impfpflichtigen Kinder werden durch Bestellzettel zu einem der vorgenannten Impftermine besonders vorgeladen. Das Jmpfgesetz vom 8. April 1874 enthält in 8 14 die Bestimmung: „Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung entzogen geblieben sind, werden mit Geldstrafe bis zn SV Mark oder mit Haft bis z« drei Tagen bestraft Die angeordneten Impfungen erfolgen unentgeldlich. Riesa, den 23. Mai 1878. D e r S t a d t r a t h. Sieger. Amtsblatt -er König!. Amtshauptmannschast Großenhain, -er Lüuigl. Gerichtsämter Mesa und Strehla, sowie -es Ztadtraths M Mesa «n- Stadtgemein-eraths M Strehla. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. 62