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Beilage zum „Glbevlatt ««- Anzeiger" 82. Sonnabend, den 25. Mai 1878. AI. Jahr-. Der LandeSeulturrath für das Königreich Sachsen. Ebenso wie durch die Landes- resp. später Reichs gesetzgebung der neueren Zeit Organe ins Leben gerufen worden sind, die Interessen deS Handels- undGe- werbestandeS zu wahren und zu vertreten, wir meinen hiermit die Handels- und Gewerbe kammern, ebenso ist auch auf gesetzlichem Wege für unser Sächsisches Baterland ein Organ gebildet worden, ' welches zur Vertretung der Interessen der Land wirt h s ch a f t dienen soll, närnlich der L a n d e s c u l t u r- rath. Nachdem zuerst auf Grund Statuts vom 20. Februar 1850 ein denselben Namen führendes Collegium ins Leben gerufen worden war, ist dasselbe auf Grund deS Landesgesetzes vom 9. April 1872 einer Reorga nisation unterstellt und ist hierbei, wie dies vorher nicht der Fall war, der Schwerpunkt der Zusammensetzung zu einem nicht geringen Theile in die freie Wahl der betheiligten Interessenten gelegt worden. Die Aufgabe des Landesculturrathes nach dem Wortlaute des ungezogenen Gesetzes ist die Vertretung, Förderung und Fortbildung der Landwirthschaft. Zu diesem Ende hat er insbesondere 1) das Recht, durch selbstständige Anträge, Wünsche und Anregungen der Staatsregierung gegenüber die vorbezeichneten Aufgaben und Interessen zu fördern und zu vertreten, sowie 2) die Verpflichtung, als sachverständiges Organ in Bezug auf alle, die Bodencultur und die landwirthschaftlichen Interessen berührenden Fragen der Gesetzgebung und Verwaltung zu dienen. Soweit cs die Verhältnisse gestatten, soll er in jeder wichtigen Angelegenheit dieser Art gehört werden. Er besteht aus 26 ordentlichen Mitgliedern, nämlich aus 1) dem jedesmaligen Vorsitzenden der fünf landwirthschaftlichen Kreisvereine, 2) dreizehn, ohne Rücksicht auf die Mitgliedschaft in einem landwirth schaftlichen Vereine durch die Landivirthe gewählten Personen, 3) drei von dem Kgl. Ministerium des Innern ernannten Landwirthen oder der Landwirthschaft kundigen Personen, 4) dem von den vorstehend unter 1 bis mit 3 genannten Mitgliedern gewählten General sekretär, 5) je einem von den unter 1 bis mit 3 genannten Mitgliedern gewählten Vertreter u) der Volkswirthschaft, d) der Forstwirthschaft, c) der land- wirthschaftl. Lehranstalten und ä) der landwirthschaft!. Versuchsstation. Der LandeSeulturrath hat das Recht, für besondere Fragen der Thierheilkunde, der Pferde zucht, des Obst- und Gartenbaues, des Weinbaues, der Bienenzucht, der landwirthschaftlichen Mechanik und anderer verwandter Fächer ein für allemal auf die Dauer einer Wahlperiode außerordentliche Mitglieder hinzuzuwählen, welche dann zu allen Sitzungen, wo einschlagende Gegenstände zur Berathung kommen, zu gezogen werden, auch für einzelne Gegenstände und Sitzungen besondere Sachverständige einzu laden. Die Wahlen der unter 2 genannten 13 Mitglieder durch Landwirthe und der unter 3 genannten drei Mitglieder durch die Staatsregierung erfolgen auf sechs Jahre, und hat sonach, da das angezogene Gesetz mit dem ersten Mai 1872 in Wirksamkeit getreten ist und bald darauf die Wahlen vorgenommen worden sind, im Jahre 1878 eine Neuwahl stattzufinden. Zur Wahl der von den Landwirthen zu erwählenden Mit- > glieder werden durch das K. Ministerium des Innern 13 Wahlbezirke gebildet, welche wiederum in geeignete Wahlabtheilungen zu zerlegen sind. Stimmbe rechtigt bei der Wahl dieser 13 Mitglieder sind alle männliche Personen, welche s.) Besitzer oder Pächter landwirthschaftlicher Grundstücke, auf denen nach Ab rechnung der die Gebäude sammt Hofraum treffenden Einheiten mindestens 120 Steuereinheiten haften, d) volljährlich und c) der bürgerlichen Ehrenrechte nicht verlustig gegangen sind. Moralische Personen stimmen durch ihre Vertreter; Ehemännern wird der Besitz und die Steuer der Ehefrau angerechnet. Wählbar ist jeder Sächsische Staatsangehörige, welcher den obigen Bedingungen unter d und e entspricht. Wahllisten werden nicht aufgestellt, die Wahl erfolgt durch per sönliche Abgabe der Stimmzettel. Ueber Zweifel in Bezug auf die Wahlberechtigung entscheidet zunächst der für jede Wahlabtheilung ernannte Wahlvorsteher. Er kann zu diesem Behufs die Vorlage der erforderlichen Dokumente, als Besitzstandsverzeichniffe, Quittungen über Entrichtung der letzten Gewerbesteuer im zuletzt vorhergegangenen Termine u. a., verlangen. Auf den von den Wählern zusammengebrochen abzugebenden Stimmzetteln ist der Name des zu Wählenden so zu bezeichnen, daß über ihn kein Zweifel übrig bleibt. Durch Verordnung deS Königl. Ministeriums deS Innern vom 28. März 1878 sind für die diesjährigen Wahlen neue Wahlbezirke gebildet worden, von denen der die hiesige Umgegend berührende 6. Wahlbezirk die Gerich tsämter M e i ß e n, L o m m a tz s ch, N o s s e n, Großenhain und Riesa umfaßt. AIS Commissar für diesen Bezirk ist Herr Landtagsabgeordneter Ritter gutsbesitzer Richter auf Baselitz ernannt worden, der den Bezirk in 109 Wahlabtheilungen zerlegt hat. Gegenwärtiger Vertreter des hiesigen Bezirkes, der auch bei der vorigen Wahl dieselben Gerichtsämter in ihrem damaligen Umfange umfaßte,ist Herr Ritterguts besitzer Roßberg auf Zschaiten, der von ver schiedenen landwirthschaftlichen Vereinen, speciell dem zu Priestewitz, wiederum als Wahlcandidat aufgestellt worden ist und der zu dieser Wahl um so mehr zu empfehlen sein dürfte, als sein bisheriges Wirken auf öffentlichem Gebiete die Bürgschaft dafür bietet, daß er die Eigen schaften in sich vereinigt, welche ihn für dieses Amt ebenso befähigt als würdig erscheinen lassen. Allen zur Ausübung des Wahlrechts berechtigten Landwirthen innerhalb des hiesigen Wahlkreises kann nur auf das Wärmste empfohlen werden, von ihrem Stimmrechte Gebrauch zu machen und durch Festhalten an der Person des aufgestellten Candidaten einer Stimmenzersplitterung vorzubeugen. Land, und Bolkswirthschaftliches. (Uebt die Salzfütterung Einfluß auf die Milchergiebigkeit derKühe?) Obwohl die Lösung dieser Frage schon in der früheren Zeit zum öfteren Gegenstand der Untersuchung gewesen ist, hat man auch ganz neulich wieder Seitens verschiedener landwirthschaftlicher Versuchsstationen, sowie Seitens ver landwirthschaftlichen Lehranstalt in Worms über derartige Versuche berichtigt. Als Resultat hat es sich ergeben, daß die Verabreichung von Salz mit den Futterstoffen, vorausgesetzt, daß dieselben an sich tadellos sind, einen nennbaren Einfluß nicht zeigt, selbst wenn die Futterzufuhr über die normale Fütterung hinaus verstärkt wird. Hiermit soll nicht gesagt sein, daß die Verabreichung von Salz überhaupt unnöthig sei; es ist vielmehr hinlänglich bewiesen, daß dasselbe zeitweilig verabreicht, recht günstige Wirkungen auf den Gesund heitszustand der Thiere äußert, insbesondere ist dieses der Fall, wenn die verabreicht werdenden Futterstoffe mangelhaft ausgebildet sind, oder wenn Sie während der Lagerung durch Fäulniß, Schimmel, Staub rc. gelitten haben. Auch bei vorherrschend nasser Jahres zeit und dann bei stattfindendem Futterwechsel ist die Salzzugabe immer zu empfehlen. (Die Ernährung der Kälber nach der Abgewöhnung.) Die gesteigerten Milch- und Butterpreise geben immer mchr Veranlassung auch die für die Nachzucht bestimmten Kälber sehr frühzeitig abzugewöhnen. Daher muß es von Interesse sein, ein Verfahren, das wir nicht neu nennen wollen, kennen zu lernen, mit Hilfe dessen die frühentwöhnten Kälber beim Abbruche der Milch in ihrer Entwicklung nicht stille stehen, oder gar zurückfallen, sondern sich natur gemäß weiter entwickeln. Dieses Verfahren wird am Rheine mit bestem Erfolge geübt und verdient auch anderwärts bekannt zu werden. Es besteht dasselbe darin, daß man die für das Kalb bestimmten Futter stoffe: Heu, Kleie, Schrot, Oelkucheu, Gelbrüben rc. zusammenkocht, dann durchseiet und die laugewordene Flüssigkeit dem Kalbe als Tränke überweist. Die durch das Abseien sich ergebenden Rohstoffe können natürlich dem Futter der erwachsenen Thiere einverleibt werden. * Die North British and Mercantile- Versicherungs-Gesellschaft, deren Rechnungsabschluß pro 1877 erschienen ist, erzielte auch im verflossenen Jahre günstige Resultate und eine erhebliche Steigerung ihrer Prämien-Einnahme, welche für die Feuerbranche die Höhe von 23,389,320 Mt. 83 Pf. erreichte. Die Prämicn-Reserve der Feuerbranche beziffert sich auf 6,053,428 Mark 42 Pf., die Kapitalrcserve auf 16,591,539 Mark 32 Pf. und der Reingewinn der Gesellschaft auf 1,356,597 Mark 33 Pfennige. Auch das deutsche Geschäft der Gesellschaft erwei terte sich trotz der ungünstigen Zeitverhältniffe nicht unbeträchtlich, indem die Prämien-Einnahme pro 1877 1,493,677 Mk. beträgt und somit gegen 1876 eine Steigerung von 215,118 Mk. erfahren hat. Es zeigt dies am besten, daß die Gesellschaft es andauernd versteht, auch in Deutschland immer festeren Fuß zu fassen. * Angesichts der Thatsache, daß die glückliche körper liche Entwickelung der kleinen Kinder und Säuglinge hauptsächlich von der Ernährung abhängig, die Milch mancher Mutter jedoch gar zu wenig zureichend, um dem kindlichen Nahrungsbedürfnisse wirklich zu ent sprechen, die Kuhmilch indessen besonders in den heißen Monaten recht viele Bedenken gegen sich hat, so glauben wir, alle Mütter und Pflegerinnen auf die praktische Kindernahrung Kraftgries aufmerksam machen zu müssen, die wissenschaftlick wann empfohlen, eine so vollendete als preiswerthe Nahrung darbietet. Betreffs der Be zugsquellen verweisen wir auf den Jnseratentheil. Toilette- im- Parfümerie-Artikel, als: Seifen, Haaröle, Blumengeruch-Parfüms, Pomaden, worunter Ricinusölpomade, Räucher mittel, Puder, Gall-, Theer- u. Schwefelseife und Joch viel andere Artikel, den verschiedensten Zwecken dienend, sämmtlich aus einer der renommirtesten Fabriken, hält sorwährend Lager Rudolph Nagel in Riesa, * Buchbinderei und Buchhandlung. Ei» Müllergeselle, welcher im Besitz guter Zeugnisse ist, kann Arbeit erhalten bei Riesa. Franz Bohne. Tüchtige Bildhauer und Steinmetzen d> zum Anfertigen für Grabdenkmale sucht Moritz Fritzsche in Chemnitz. 2N S0 Arbeiter werden Montag früh zum Grundgraben des Riesaer Bahnhofs-Stations-Gebäudes angenommen. Zu melden beim Polier Ulrich. Gesucht wird zum sofortigen Antritt auf 3—4 Wochen eine Frau oder ein Mädchen in gesetzten Jahren zur Unterstützung eines kleinen Haushaltes. Wo? sagt die Exped. dss. Blattes. wird sofort bei hohem Lohn eine v2e^s UU/r Magd; nur solche mit guten Zeugnissen wollen sich melden bei Heinrich Boigt in Poppitz. ELIAM Eine neumelkende Kuh, wo- «DV... runter das Kalb saugt, ist zu verkaufen LMMLin Gohlis Nr. L«. Nr»»-^uvliou. Nächsten Montag, d. LV. Mat Nachmittags 4 Uhr, soll im Ttadt-Park das anstehende Gras par zellenweise für den Schnitt zum Trocknen unter den vorher bekannt zu gebenden Bedingungen nach dem Meistgebot versteigert werden. Riesa, d. 22. Mai 1878. Der Borstand des Berschönerungs-Bereins. Guts-Kauf. Von einem zahlungsfähigen Oeconom wird ein in guter Bodenlage befindliches Gut, ca. 50—60 Acker enthaltend, mit vollständigem Vieh, Schiff und Geschirr zu kaufen gesucht. Hierauf reflectirende Herren Besitzer wollen ihre Offerten unter 6. 8. Hr. 10V postlaxernä Aeisseu gefälligst nieder- legcn. Unterhändler finden keine Berücksichtigung. Sonnen- und Regenschirme, Regenröcke, Gummi- u. Holzschuhe, Reisekoffcr, Reise- und Damentaschen, Lederschürzen rc. rc. empfiehlt F. H. Springer in Riesa.