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Umschlag zu 177 Dienstag, den 3. August 1909. Die Deutschnationale Buchhandlungsgehilfenschaft ladet die Kollegen vom Buchhandel zum Beitritt in den Deutschnationalcn Handlungsgehilfen-Verband ein, um in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der Standesgenossen — der eigenen Lage — zu wirken und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen .Halt in den Wechselfällen des Lebens zu bieten. Der Deutsch- nationalen Buchhandlungsgehilfenschaft gehört ohne weiteres jeder im Buch handel oder in verwandten Zweigen beschäftigte Gehilfe ohne örtlichen Sonder beitrag an, der Mitglied des D. L. V. ist. Der D. Ä. V. umfaßt z. Zt. 116000 Mitglieder, darunter etwa 2000 vom Buchhandel. Verbandsbeitrag: 5 M. halbj. Als größter kaufmännischer Verein der Wett, wie infolge seiner vielseitigen Beziehungen zum Gesamthandel, ist der D H V. in der Lage, dem Buchhandel und verwandten Zweigen zur Besetzung offener Stellen geeignete Gehilfen für Laden, Kontor, Lager, Reise, Versand, Buch führung, Abschluß, deutschen und fremdsprachigen Briefverkehr, Herstellung, Vertrieb, Auslieferung, Kurzschrift, Maschinenschreiben, Anzeigen-, Mahn- und Klagewesen usw. kostenfrei in Vorschlag zu bringen und strebsame Gehilfen, im Besitz eben dieser Kenntnisse und Fähigkeiten, zweckent sprechend und vorteilhaft in gutberufenen Geschäftshäusern unterzubringen. Am die Stellen vermittlung des D. L. V. in Anspruch zu nehmen, verlange man kostenfteie Zusendung der er forderlichen Papiere zur Besetzung oder Erlangung einer offenen Stelle. gewährt schon nach zweijähriger Mitgliedschaft klagbares Recht auf Rente. Die Löhe der Renten richtet sich nach der Dauer der Mitgliedschaft; sie beginnt mit 30 Mk. monatlich (Mindest dauer der Rentenzahlung bis zu 3 Monaten) und steigt mit weiteren Mitgliedsjahren nach und nach bis zum Löchftbetrage von 75 Mk. monatlich (Rentenbezug bis zur Höchstdauer von 12 Monaten). Die Stellenlosenkaffe ist dem Kaiser!. Aufsichtsamt für Privatversicherung unter stellt und bildet die einzige staatlich genehmigte Stellenlosen-Versicherung. Kein Sonderbeitrag (Bisher ausgezahlte Renten: 320000 Mark). bietet den Mitgliedern in Fällen dringender und unverschuldeter Not, nach zweijähriger Verbands zugehörigkeit Lilfe und Darlehn. (Bisher ausbezahlt: 74000 Mark). bietet den Mitgliedern Veranlassung und Gelegenheit zur sicheren Anlage ihrer Spargroschen. Einlagen von 5 Mark an auf Sparbuch mit 4°/» Zinsen bei monatlicher Kündigung. Kleinere Beträge auf Sparkarte durch 50 Pfg.-Sparmarken. gewährt Freizügigkeit für das ganze Deutsche Reich und befreit ibre Mitglieder von der Zwangs zugehörigkeit zu Orts-, Gemeinde- und Betriebskrankenkaffen. Kein Kaffenarztzwang. Höchst leistung: 26 Wochen freie ärztl. Behandlung, Arznei u. Heilmittel, 52 Wochen 28 Mk. wöchentliches Krankengeld, 375 Mark Begräbnisgeld. — Mitgliederzahl: 18000 — Vermögen: 260000 Mark. drucke umsonst. Daneben ist den verheirateten Mitgliedern noch durch eine besondere gleichfalls bei voller Freizügigkeit im Deutschen Reiche, Gelegenheit geboten, auch Frau und Kinder in die segensreiche Einrichtung einer Krankenversicherung einzubeziehen. Keine ärztliche Aufnahmeuntersuchung. Nähere Unterlagen für diese Familienversicherung ebenfalls auf Verlangen kostenfrei. Rechtsschutz, Auskunftei, Abteilung für Lehrlinge, Unterrichts- und Fortbildungsgelegen heiten (1907: 541 Kurse), Ausbildung zu Unterrichtsleitern und Rednern, Büchereien, standesgemäßen und gesellschaftlichen Anschluß in 1200 Ortsvereinen des In- und Aus landes usw. H Verbandssatzungen, Papiere der buchhändlerischen oder kaufmännischen Stellenvermittlung, Satzungen der Verbandskrankenkaffe wie der Familien-Kranken-UnterstützungSkaffe, Anfragen sowie Beitrittserklärungen sind zu richten an die Geschäftsstelle der veuttchnationalenkuchdaniliungsgedilsenschaft, Leipzig,