Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. ^ik 224. 26. September 1918. Vereins 1889 fand. Damit war auch dem K 76 des Handels gesetzbuchs eine Handhabe für Brauch und Sitte im Buchhandel gegeben. Zur Möglichkeit der Durchführung des Ausbildungs plans sollten Lehrbücher geschaffen werden — die von Heer- degen-Barbeck aus Nürnberg am 28. August 1899 gestellte Forde rung nach einem fachlichen Fremdwörterbuch, wozu er durch die oft sehr ungenügenden Kenntnisse der Gehilfen veranlaßt war, fand keine Zustimmung —, die Anregung sollte sich durch die zu schaffenden Leitfäden selbst erledigen. Die Allgemeine Vereini gung gab dann bald diese Frage, die Lehrlingsfrage, auf, da ihr vom Börsenverein zu wenig Unterstützung zuteil wurde. Die Schaffung solcher Leitfäden stieß auf große Schwierigkeiten, — schließlich erlahmte das ganze Interesse. Da traten Paschke und Rath mit ihrem Lehrbuch auf den Plan! Der vom Börsen verein eingesetzte Lehrlings-Ausschuß prüfte eingehend die vor gelegte Ausarbeitung — das Buch erschien snun schon in 3. Auf lage) im Verlag des Börsenvereins. Die Lehrlingsausbildung sollte nunmehr eine bessere werden. Das Lehrbuch ist steckengeblieben. Die notwendigen Weiter führungen für Buchführung, literarisches Wissen des Buch händlers, enzyklopädische Wissenschaftskunde fehlen noch! Vielleicht bringt hier der hoffentlich recht bald eintretende Friede eine Wandlung. Das alles ist vom Börsenverein in Anerkennung der tat sächlichen Zustände und der Notwendigkeit, dem Z 76 des Han delsgesetzbuchs Unterstützung und Beihilfe zu schaffen, bereit willigst geleistet worden. Man kann recht dankbar dafür sein und nur der Hoffnung Ausdruck geben, daß das Fehlende auch noch folgt — dem ganzen Buchhandel zur Ehre! Wenn nun in der neuen Anregung der Lehrlings-Ausbildung die Einrichtung von Sonderklassen für Buchhändler gefordert wird, so ist der schon 1890 von mir ausgesprochene Gedanke der Einrichtung von Lehr- und Lern-Abteilungen durch die Gehilfen- Vereinc nunmehr in Verbindung gebracht mit der damals noch nicht als Pflichtfachs vorgesehenen Fortbildungsschule. Falls eine solche Einrichtung Zustimmung im Buchhandel finden würde — es wäre ein Glück für den Buchhandel —, so müßte eben auch wieder die Berufs-Vertretung des Buchhandels, der Börsenverein, auf Grund des A 1, Abs. b seiner Satzungen, diese Schulfrage im vollen Umfange in die Hand nehmen. Nützen kann es nicht viel, wenn nur in einzelnen Orten solche Sonder klassen eingerichtet würden. Eine solche Fachschul-Erweiterung der Fortbildungsschule, zu deren Besuche also pflichtgemäß alle jungen Leute bis zum zurückgelegten 18. Lebensjahre veranlaßt werden müßten, sollte aber auch von den jüngeren Gehilfen be sucht werden, um so eine allgemeine segensreiche Einrich tung werden zu können. Bei Anstellung eines jungen Gehilfen könnte jeder Geschäftsbesitzer den Besuch dieser Fachklassen zu einer Vertragsforderung machen, — das wäre niemals ein Zwang, der irgendwie von nachteiligem Einfluß auf Geist und Gesittung sein würde, sondern würde sowohl dem Betreffenden wie dem ganzen Stande zu höchstem Nutzen gereichen. Doch ich will mich auch hier nicht in solche Nebensächlichkeiten verlieren, sondern die große Frage der besseren Lehrlingsausbildung im Auge behalten. Jede Anregung zur Entwicklung und Hebung dieser Angelegenheit sollte Veranlassung geben, daß sich weite Kreise darüber äußerten, um daraus eine praktische Nutzanwen dung für eine Frage ziehen zu können, deren Lösung von vielen Seiten als notwendig anerkannt und gefördert wird. Ich möchte hier allen Ernstes dem Börsenverein nahelegen, sich doch dieser Anregung anzunehmen und untersuchen zu lassen, wie, aus welche Art und Weise sie zur Durchführung gelangen könnte. In dem erwähnten Aussatz ist auch schon der Stoff für solche Sonderklassen zusammengestellt. Da möchte ich aber doch bemer ken, daß sich in Paschke und Raths Lehrbuch in erster Linie der Stoff, der unbedingt in solchen Fachklassen ordentlich durchge arbeitet werden müßte, vorfindet. Wenn die beiden Bände gründlich durchgearbcitet worden sind und Übungen darangeknüpft werden, so wird die praktische Lehre in einer äußerst wertvollen Weise unterstützt und gefördert — zugleich aber auch unserem Nachwuchs eine 1238 andere, höhere Meinung von unserem Berufe, als sie seither leider vielfach vorhanden war, beigebracht. In jenem Aufsatze werden Buchgewerbekunde, Buchhandelsbetriebslehre und Ge schichte des Buchhandels gefordert. Diese drei Zusammenfas sungen : Herstellung, Vertrieb und Geschichte finden sich im Lehr buch in genügender Ausdehnung bearbeitet. Sollte ein Lehrer in einer Fachklasse mehr bieten können, so stehen ihm ja noch ausführlichere Einzelwerke zur Verfügung. Rach meiner Erfah rung aber — als ich meine Schule hatte, gab es noch kein Lehr buch, ich hatte mir selbst meine Bearbeitung niedergeschrieben — ist jener Stofs völlig genügend und dürfte anregend für spätere Zeilen wirken. Die ausgestellte Forderung nach Buch haltung für jene Sonderklassen ist nur zu berechtigt. Wie sehr das Bewußtsein im Buchhandel von der Unzulänglichkeit seiner buchhalterischen Kenntnisse und Anwendung der wirklichen (also doppelten) Buchführung im Berufe vorhanden und begründet ist, geht doch Wohl daraus hervor, daß der Börsenverein einen eigenen Ausschuß zur Untersuchung dieser Frage eingesetzt hat. Das Lehrbuch sollte unbedingt seine baldige Wetterführung — Buchhaltung —erleben. Einstweilen haben wir ja in Kirstens »Lehr buch der doppelten Buchführung für den Sortimentsbuchhandel« und inZwierzinas»DoPpelterBuchhaltung imVerlagsbuchhandel« zwei Werke, die geeignet sind, die Strebsamen vorwärts zu füh ren. Bei vorhandener Zeit lassen sich diese beiden Werke in den Sonderklassen mit Übungen durcharbeiten. Meine Überzeugung ist es aber, daß die Buchhaltung unter allen Umständen in einer Beziehung vereinheitlicht werden sollte — nämlich Einführung der doppelten Buchhaltung in allen Berufszweigen des Buch handels, wozu der Börsenverein — die bewährte Berussbertretung — im Lehrbuch ein praktisches und gutes Musterbuch schaffen müßte. Sollte — wie ich von ganzem Herzen hoffe — die Ver wirklichung dieser Anregung herankommen, so ließe sich ja dann über die Zeit, die man der buchhändlerischen Buchhaltung zu widmen hätte, noch Näheres ausführen. Heute soll nur nochmals auf diesen so sehr wichtigen Teil der Ausbildung des buch- händlerischen Nachwuchses mit Nachdruck hingewiesen werden. In gleicher Weise glaube ich, daß die Lehre und Pflege der Ge- seyeskunde zu fordern sind. Da kann es nun nicht genügen, wenn inan alle die einschlägigen Gesetze durchlieft, — da sollte eben ein Lehrbuch der buchhändlerischen Rechtskunde in systematischer Be- arbeitung geschaffen werden. Gewiß sind das alles große Fragen und Anregungen für den Börsenverein, — aber nur wenn man ernstlich nach Hebung und Besserung unseres Berufs strebt und die völlige, zielbewusste Erziehung zu geistiger Mitarbeit im Auge behält, wird man zugeben, daß alle diese Wünsche als eine Notwendigkeit erscheinen. Nichts ist zuviel oder un nötig, was zur Hebung in geistiger Beziehung, zur Ertüchtigung der Arbeitsleistung in wirtschaftlicher Hinsicht geschieht. Daß der Buchhändler seine Ware nicht nur nach Ausstattung und Druck kennen muß, dürfte keine Frage sein. Daraus ergibt sich aber, daß er eine Kenntnis der Entwicklung des Schrifttums aller Zeiten und Völker sowie einen genaueren Überblick über sein heimatliches Schrifttum besitzen sollte. Daran schließt sich dann auch eine Übersicht der Wissenschaftskunde, — die ungenügenden Kenntnisse der jungen Buchhändler (und auch vieler Erzieher des Nachwuchses) veranlatzten schon Barbeck 1899 zur Forderung eines Fremdwörterbuches. Dieses aber genügt nach meiner Erfahrung im wissenschaftlichen Sortiment nicht, — es muß eine klare Wissenschaftskunde sein. Bei der Ausbildung meiner Lehrlinge habe ich für beide Wissenszweige eigene Bear beitungen zugrunde gelegt, die ganz besonders auf buchhändle rische Notwendigkeiten Rücksicht nehmen. Doch ich will mich nicht auf die Ausführung von Fragen ein lassen, die erst an uns herantreten, wenn die Möglichkeit der Verwendung von Stoff in solchen Sonderklassen gegeben ist. Es dürfte doch Wohl kein Zweifel sein, daß eine solche allgemein durchgeführte Forderung des Fachwissens, als solches möchte ich die geforderte Kenntnis dieser Einzelgebiete zusammenfassend bezeichnen, von heilsamstem Einfluß auf den Buchhandel wäre. Soll dieser Einfluß tatsächlich erreicht werden, dann dürsten aber keine Jünglinge, die sich dem Buchhandel widmen wollen, ob sie nun Söhne von Besitzern sind, ob sie eine abgeschlossene