Volltext Seite (XML)
lü im. .rtnsu>ivi<ttm,en am »rr «nvar- leileHelirrvVI. :DovvrIzx»e..unterm <L)rtm" Nkmaeiondl' «o Hninv- «eile «iir Monlaae vt>er >,acl> gcsnagen roPia mir gum>>,knnaa,ri««en ic ), de,. «v Ps. — »„»wSrliae NnttrSir nur «eaen Vora»Üdk»abI»na. VstesblSNerwer». m >oPi. berechn«. Sür Riickaabe eiimeiandlrr SLrtkt» ftllcke keine verbmdlimeil. dernkvrechankchlub: A«,» I Nr. 1» u- Nr. LN«»». Die Dresdner Nachnchlen eiicheiaeo tL,li» MoraenL. 44. Jahrgang. un<1 HIw«Ie-ftI»8«r»i» llolllss«r»ot L 41 Osxrllnäkt 1843 v LIt»u»rLt S », UM» 4» Hta»»»rltt S 8tr«N- mul D1IrI»atr»di»t blstet stots nur äas lssuests unä kssts ru biliissstso krslasv. gl»»»»»r«a L»t »vs cksn dsäoutsnckstsn vlanklittso 6s» l>. ggz Losirmäos, «writobisn Il> rsie.Iikalti^ar ^asmrdl VIIK. w !8nlm, Xxl. liot'Iigfsrrmtsv, II, I«nn»s»re»«t»^t«Ik« lim. «« Vrvsckvn, r»«viiN'»8s« 5, I. LLRV. . I. 4a»ove«»v-L»pe<1iUv» kür »Uo Lsivmff«». I !l. VM«t-Verli»uf kirr üi« ÖroväLvr 'kkvLt«». Ul. Lkkeltl^v-KoiUroll« rurldr 6»r»ntj». kV. IL»Uektlv» il«r 8kied». L«i°I Hvel«a»l»na, llolliekerant, se^r. 1823, »mpdeiüt t» »»il.Uoeer VE. ^»ph»It-k,netze,Nleek.t,»ehe,s'apol-l-ncll«, V»wsr-I,nvtze, 8iecntlr« n. 8plrito!,-I netze. ^lwtuät: klarienstr 18, Nmniienstc. 16. I«Ivk»usn>ti'.S2, dieubi. ^ Heineiobstr.sLiLäiOörUtr). i.sgöl'ImMimüsut§l:!i8i'm.asW8l:Ii.sIsgüntsl'knrllg-.k!o8Sll-«»äpLlgtot8l8!fs »IvrmttNN Iw>, » U»„LL«»»»L ^LL. gUg^ mbllkl'NSIl kskbsll m»a Mms-usülstsn ru billigstsn kksissn. S4vI,vtte»8ti-»88« LN. Nr. 64. Reform des Militürstrasprvzesses. Hvfnachrichte», Stadtrath a. D. Kretzichmar 7, Abg. Erilitz 1°, Dresdner Produktenbörse, Victorinsalon, Gerichtsverhandlungen. „Auf Strnsurlaub." Mulhmaßl. Wiiterung: Auibcssernd. Lountaq. 5.Mär; Politisches. Der Gesetzentwurf, betreffend die Einrichtung eines besonderen Senats für das bäuerische Heer bei dem Rcichsmilitärgericht in Perl in hat den Bundesrath unbeanstandet passirt und liegt nun mehr dem Reichstage zur Beschlußfassung vor. An der glatten Erledigung der Vorlage auch in der zweiten gesetzgebenden Körper schaft des Reiches ist jeder Zweifel ausgeschlossen. Damit ist der letzte Stein in das neue strafprozessuale Gebäude für das deutsche Heer gefügt worden und eine Entwickelung zum befriedigenden Abschluß gelangt, die einen weiteren erheblichen Fortschritt aus der Bahn der Einheit ohne Beeinträchtigung der Rechte und Besonderheiten der Einzelstaaten darstellt und wegen der hohen nationalen Bedeutsamkeit der von ihr gezeitigten Errungenschaft die Erstattung eines aufrichtigen Dankes an die um das Zustande kommen der Reform vornehmlich verdienten Stellen allen deutschen Patrioten zur Pflicht macht. Als der Reichstag im November vorigen Jahres die Vor lage über die Reform des Militärstrafprvzesses verabschiedete, waren die Verhandlungen mit Bahern über dessen Stellung zum Reichsmilitärgericht noch nicht zum Abschlüsse gelangt, und es wurde daher im EinführungSgesctze zu der Militärstrafprozeß ordnung für das Deutsche Reich die Bestimmung getroffen, daß die Einrichtung der obersten militärgcrichtlichen Instanz mit Rück sicht aus die Verhältnisse Baperns anderweit gesetzlich zu regeln sei. Die zwischen Berlin und München gepflogenen Erörterungen über den Gegenstand ließen sich zuerst ziemlich schwierig an. In Bahern war. Von partiknlnristischcn Heißspornen geschürt, eine Bewegung in Fluß gerathen. die sich mit der Forderung eines besonderen obersten Militärgerichts für die bayerische Monarchie aus einen unversöhnlichen Standpunkt stellte und wegen ihres anscheinend starken Rückhalts im bayerischen Volke dem Prinz- regcnten zunächsi Sorge bereitete. Eine Zeit lang hatte es sogar ganz das Aussehen, als wenn die erhoffte Verständigung ganz in die Brüche zu gehen drohte. Die künstlich erzeugte Heftigkeit der Bewegung hielt jedoch nicht lange Stand, sondern machte bald einer vernünftigeren Stimmung Platz, die in dem bereits bedeutend gemäßigteren Verlangen eines besonderen bayerischen Senats mit dem Sitze in München zum Ausdruck kam. Auch diesem Wuniche konnte aber in Berlin mit Rücksicht auf die unumgängliche Ein heitlichkeit des militärischen Verfahrens nicht stattgegeben werden, und so verstand sich der Prinzregcnt denn endlich zu dem in, höheren allgemeinen Interesse erforderlichen Opfer, daß er der ungetheilten Verlegung des Reichsmilitärgerichts nach Berlin seine Zustimmung gab. Dafür hat aber auch Preußen erhebliche Zugeständnisse an d^n bayerischen Standpunkt gemacht, so daß Bayern mit der jetzigen endgiltigen Regelung der Sache nach icder Richtung Wohl zufrieden sein kann. Im Einzelnen stellt sich das Verhültniß folgendermaßen: Der bayerische Senat des Rcichsmilitärgerichts in Berlin ist ein cingegliedertcr Bestandtheil des GesammtgerichtS- Die Konseaucnz dieser Auffassung ist u. A- darin gezogen worden, daß der Präsi dent, der an der Spitze des gelammten Gerichtshofes steht, und sein Stellvertreter allein vom Kaiser ernannt werde». Fenier ist kür gewisse Fälle Vorsorge getroffen, daß der bayrische Senat mit einem vom Präsidenten des Rcichsmilitärgerichts zu bezeichnen den anderen Senate zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheid ung zusammenzuwirken hat. Während aber im Nebligen die SenatSpräsidenten und die Räthe vom Kaiser auf Vorschlag des Bundesrathö. nach Analogie des für das Reichsgericht geltenden Verfahrens, ernannt werden, ist dem bayerische»Prinzregenten ein besonderer selbstständiger Einfluß bei der Besetzung des bayerischen Senats zugebilligt worden. Der bayerische Landesherr soll näm lich sowohl den Präsidenten, wie die Räthe des bayerischen Senats, als auch einen Militäranwalt und die militärischen Mit glieder des Senats aus eigenem Recht ernennen. Das sind weit gehende Befugnisse, deren Werth man in elnsichtsvollen und gemäßigte» bayerischen Kreisen sicherlich zu würdigen wissen wird Ueberdies ist zu bedenken, daß bei dem Reichsmilitärgcricht zunächst überhaupt nur 3 Senate eingerichtet werden. Demnach entfällt auf Bayern allein ein volles Drittel als Autheil bei der Bildung des Gerichts. Wenn der Reichstag die Bestimmungen über die Einrichtung eines besonderen bäuerischen Senats genehmigt haben wird, fleht dem Inkrafttreten der neuen deutschen Militärstrasprozeßordnung nichts mehr im Wege. Ueber den Zeitpunkt entscheidet der Kaiser auf dem BerordnungSwege; der späteste Termin ist der 1. Januar 1902. Die Zwischenzeit ist für das Eindringen der betheiligten Offfzlerskrelie in die schwierige Materie des Geictzes nicht zu reichlich bemessen. Die neuen Ausgaben, die die Militärstraf- prozeßordnung der Bethätlgung des deutschen Offlzlers im richterlichen Amte stellt, sind groß und verantworlungsreich. Dem Vernehmen nach hat man daher in leitenden Kreisen eine besondere Ausbildung drS OsfizlerkorpS in militärrechtlicher Beziehung in'S Äuge gefaßt: auch soll das Milltärrecht als UntcrrichtSgegenstand bei den MilitärbildungSonstalten, sowie als Borlelungsobiekt an den Universitäten Angeführt werden. Jedenfalls erwächst dem deutschen OssizierkorpS eine neue hochwichtige volkserzleherische Pflicht, indrm et nunmehr da» Problem rn löse« hat, da» auf den Grundsätzen moderner Rechtspflege aufgebautc Militärstraf- versahren in einer dem Geist und der Absicht des Gesetzgebers ent sprechenden Weise i» die Praxis einzubürgern, ohne daß die Grundlage aller militärischen Tüchtigkeit, die straffe MnnneSzucht. Schaden leidet. Die leitenden Grundsätze des neuen Verfahrens sind bereits früher an dieser Stelle beleuchtet worden. In formaler Beziehung mag noch hervorgchoben sein, daß die Mllitärstrasprozeß- ordnung. im Gegensatz zu dem civlleu Strafprozcßrecht, für die rechtskräftigen Urthetle noch eine sogenannte „Bestätigungsordre" vorschreibt. In der Bestätignngsordre ist zum Ausdruck zu bringen, daß das Urthcil rechtskräftig geworden und, soweit es aus Ver- urtheilung lautet, zu vollstreckcn ist. Bon wem die BestätigungS- ordre erthetlt wird, bestimmt für die bei der Marine ergehenden Urtheile der Kaiser, im Uebrigen der zuständige Kontingentsherr. Unter den Faktoren, durch deren vcrstkndnißvolles selbstloses Wirken im Interesse der Ncichsmohlsnhrt das große Gesetzgebniigs- werk über alle Klippen binweg in den sicheren Hasen geführt worden ist. stehen in erster Linie Kaiser Wilhelm und der bayerische Prinzrcgent. Beide Monarchen haben in der Angelegenheit kein leichtes Spiel gehabt. Aus beiden Seiten standen gewichtige Bedenken, weittragende Interessen waren zn schützen, scharsc Gegensätze mußten gemildert, abweichende Anschauungen genähert werden. Dabei ergaben sich manche Lagen, die dem ausgeprägten Jouveränctätsgesühl insbesondere Kaffer Wilhelms schwer genug geworden sein dürften und deren Ueberwiuduug auch dem bäuerl ichen Prinzregenten manchen Kamps gekostet haben mag. Je ein gehender alle jene Schwierigkeiten gewürdigt werden, desto auf richtiger wird auch der Dank sein, den die patriotischen Kreise im ganze» Reiche den beiden verbündeten Herrschern zollen, weil sie in dieser für das nationale Wohl und Wehe so wichtige» Frage ihre monarchische Pflicht in echt fürstlicher Weise erfüllt und ihre vcrsönlichen Anschauungen und Ueberzeugungen dem allgemeinen Wvhle geopfert haben. Wer weiß aber, ob die ganze Angelegenheit zu einem gedeih lichen Ende gekommen wäre, wenn nicht ihre Vertretung in der Hand eines io ausgezeichneten Vermittlers wie des Reichskanzlers Fürsten zu Hohenlohe gelegen hätte. Gerade zu der schlicyiichc» Nachgiebigkeit des bayerischen Prinzregenten dürste nicht zum Mindesten die Erwägung deigetragen baden, daß Fürst Hohenlohe 'elbst als ehemaliger bayerischer Ministerpräsident die moderne bayerische Militärstrasprozeßordnung durchgeieht hatte. Wenn jetzt derselbe Staatsmann als deutscher Reichskanzler von dem bayerilchen Bundesstaate gewisse Zugeständnisse forderte, die eine Ausdehnung der bayerischen Einrichtung aus das gekämmte Reich ermöglichen sollten, so fiel eine solche Autorität gewiß schwer genug in die Waagschale, um das Einlenken des Prinzregenten von jedem Odium einer unzulänglichen bayerischen Interessenvertretung in der maßgebenden öffentlichen Meinung des Landes zu befreien Ueberdies hatte Fürst Hohenlohe auch gegen allerlei störende und hemmende Einflüsse aus höheren militärischen Kreisen zu kämpfen, die aus dem starren traditionellen Staudpuntt beharrten. weil sie die neuen Einrichtungen nicht mit den Anforderungen der Disziplin vereinigen zu können glaubten. Fürst Hohenlohe hat es verstanden, allen solchen Widerständen zum Trotz das Placet seines kaiserlichen Herrn für die neue Militärstrasvrozeßvrdnung zu gewinnen und das Reformwerk, für dessen Gelingen er in feierlicher Erklärung vor dem Reichstage sein Amt eingesetzt hatte, zur That zu machen Die Arbeit, die Fürst Hohenlohe aus diesem Anlaß verrichtet hat, ist still und geräuschlos gewesen, aber darum nicht minder ehren voll für den Fürsten, wie ersprießlich für das gemeine Wohl. Aernschreib- «nd Fcrnf-rech-Verichte vom 4. März. Berlin. Reichstag. Aus der Tagesordnung steht zu nächst die erste Bcralhung der Vorlage betr den Bayerischen Senat beim Reichsmililärgericht. — Abg. Dr. Schädler «Eenkr.): Ich will der Ansicht der übergroßen Mehrheit meiner politischen Freunde in Bayern Ausdruck geben: Wir meinen Bayern stehr aus dem Gebiet des Mililärwciens ein Reicrvatrecht zu und eö fragt sich nur. ob dasselbe in dieser Vorlage gewahrt ist. Das kan» von mir nicht voll bciaht werden, weil der bayerische Senat nicht selbst einen besonderen Gerichtshof darstellt, sonder» nur ein Theil eines solchen ist. Inwieweit die bayerische Regier ung für ihre Zustimmung zu dieser Vorlage verantwortlich ist, das zu entscheide», ist hier nicht der Ort Aber cs fragt sich doch, und hierüber möchte ich »och eine Austunft habe», ob zn einer etwaigen Abänderung dieses Gesetzes es der Zustimmung Bayerns bedarf. Ich bin jedenfalls bis jetzt nicht in der Lage, diesem Gesetz zu- stlnnnen zu können. — Reichskanzler Fürst Hohenlohe: Aus die Anfrage des Vorredners habe ich zu erwidern, daß unter den verbündeten Regierungen volles Einverständniß darüber be steht. daß eine etwaige spatere Abänderung dieses Gesetzes, sofern sie nothwendig werden sollte, nicht ohne eine neue Vereinbarung mit Bayern erfolgen wird (Beifall rm Centrnm), da der vor liegende Gesetzentwurf, wie die Begründung desselben aiiaietst. auf einer Vereinbarung mit diesem Bundesstaate beruht. (Bravo! kn Centn!»,.) — Abg. v. tzertlina (Centn): Ich gebe mich der Hoffnung bin. baß durch di« eben vernommene Erklärung des Herrn Reichskanzlers dir Bedenken meines Freundes Schädler be schwichtigt worden sind. Redner legt sodann dar. wie er auch mit einen politischen Freunden aiffänglich einen besonderen bavcriichen NerichtShof verlangt habe. Wir haben uns aber de» dagegen geltend gemachten Erwägungen angeschlvffen: wir mußten bas ' söderanven Programms., Die vorliegend« Ber nsen der Natur der Sache nach nicht alle Hoffnungen: beide Thcüe haben Opfer gebracht. Wenn der Prinz-Rcgcnt sich eiisi'chlvsiü» hat, im Interesse der Einheitlichkeit unseres Mililärgerichlsweseiw solche Osffer zu bringen, so gebührt ihm. wie ich glaube, der Dank des Reiches dafür. Die Art, wie das Gesetz zu Stande gekommen ist. besitz! eine über das gewöhnliche Praß weit hinansgchende B deutung. Ich begrüße es, daß in dem Mainent. wo sich bewndccc Schwierigkeiten zu erheben schiene», der Weg vom Bundessnrstcn zum Bundesuirsten beichritte» worden ist Ich und mcim Freunde stimmen der Vorlage zn. Wir hoffe», daß dir: Schritt einer weiteren Ausgcstaitling deS Neichsgedanlc:» förderlich sein wird. — Bayerischer Gesandter Gra> Lerchenseld führt aus. daß die bayerische Regierung stets an ihrem Reiervatrechte in dieicr Frage sesigehalten habe un das auch noch jetzt thue. DieS Rcicivalrecht sei aber in dc> gegenwärtigen Vorlage gewahrt. Bayern ist das gewährt worden, was ihm gewährt werde» konnle. Bayern hat die Vorlage aimehwcu lönnen. ohne seine grundiätzlühe Anschannng ansgeben zn miosin und ohne sich i» sinnen Rechten irgend elwaS zn vergeben Tie Frage des Herrn Schädler bat bereits der Hen Reichskanzler beantwortet Daraus, daß das Gesetz den Verlragscharatter hat. folgt auch, dap cs nicht ohne Zustimmung Banerns geändert werden kann. — Abg. Bassermann (nat.-lrb.): NamenS meiner Freunde gebe icb meiner Genngtlmnng über die Vorlngc. sowie der Freude Ausdruck, daß die Verhandlungen einen gedeihlichen Abichlns; gesunden Huben und daß damit die letzten Schwierigkeiten ans dem Wege geränml worden sind, welche der Einheitlichkeit nnseces MilitärgerichtS- wcicns noch im Wege stunden. Dem Danke an Se. König! Hoheit den Prinzlcgenten können wir uns nur anschließc». weil er diese Schwierigkeiten anS dem Wege geräumt hat. — Abgg von BcinslvrN-Laneiiburg iReichSp.l, v. Ttandy «koiff.) und Hermes «kreis. Vcr.) geben ebenfalls kurze Zustimmungserklärungen ab. Es folgt sofort die zweite Lesung In dieser wird die ^Vorlage ohne Debatte angenommen. Dagegen stimmte nur Schädler! nebst seinen übrigen bayerischen FraltionSgenoffen, ausaeuommcni v. Hertling. -- Hieraus wird die Bernkhung des Militär « etats fortgesetzt. Beim Abschnitt ..Koinmandanturen" :c. be-^ ichwert sich der Abg. Bebe! darüber, daß die Komniandantur sitz Altona den Offizieren und Mannsihakle» den Besuch des Kursi Lchnlze-TbeaicrS verboten habe, weil daielbsi zuweilen Nach mittagsvorstellungen der Freie» Volksbühne sinittändcn — General-! mnivr v. d. Decken: Es ist erst vor wenig Tagen mir eine ichrislliche Eingabe darüber zngegcnige»: ich weide die An-! gelegenheit erst näher untersuchen. Ich möchte aber esiisimcilen! doch der Meinung Ausdruck geben, daß der Herr >to»ima»dani.! wenn er sich zu einer solchen' Anordnung enttchloß, dazu wohl« seine Gründe gehabt habe» muß. — Bei dein Kapitel ..Geck ' Verpflegung" empfiehlt Abg Gras Kunitz toi" eine Reiositticm Bismarck-Bohlen, betr. Erhöhung des Gehalis der Zahimrrsterj and der Rvßärzte. — Abg. Dr. Lieber iEentr.) warnt davor. letzt.: nachdem die Bcsistdungsanfdesiernngeir vorläufig abgeichtoffcn Wien.! wieder einige Kategorien von Beamten hcranszügseife» Wo blieben denn schlieylich die Steuerzahler? Abgesehen von einigen weniger dringenden Ausnahmesiillen sollte man einstweilen von allen wichen Nenfvrderungen ableben. —Abg Hoffman» siüdd VolkSV.) tritt sür die Resolution ein. insbesondere hinsichtlich der Roßärzte. — Abg. Paaiche (nat.-lib > tritt im Wescul lichen dem Abg. Lieber bei: man vrovozire sonst eine Schraube ohne Ende. — Abg. Müller-Sagan (sreff i. ferner Abg. Werue> (Res.) sind für die Resolution, namentlich im Interesse der Zahlmeister. Nach weiterer Debatte wird die Resolution msi großer Majorität abgelehnt, nachdem noch der Abg. v. Kcudorsi «Reichsp.) sich entschieden gegen dieselbe geäußert hatte. — Auf Anregung deS Abg. Gröber (Centr) erklärt Generalmaio» v. d. Decken, wenngleich die Heeresverwaltung glaube, daß di berechtigten Wünsche der Militärmnsikdirigeitten wegen Ausbesserung ihres Gehalts schon eine wesentliche Berücksichtigung geinndcn haben, sei sie doch bereits den von dem Vorredner vorgetragenei kleineren Wünschen noch näher getreten. — Bei dem Kcwitc! ..Natiiralverpflcgung" ersucht Abg. Herold <Eeu:r. darum, daß die Proviantämter ihren Bedarf mvaliclp. direkt bei den Produzenten decke». Daß in dicwr Hinsicht bereits eine Bcfferung eingetrcte». lei znzugeben — Abg Oertcl «kons.1 schließt sich dem Wunsche an. Es ' ' aber »ameittlich nöthig. die Proviantämter hinreichend mit Ja itruktionen zn versehen. Die Proviantämter stellten zu niedrig Preisangebote, was sür die Landmsithe um io schlimmer sei, ^l auch die Händler sich nach jenen Preisangeboten richteten. Tw Militärverwaltung tollte sich nach den zuverläffigen Punsnotir.iilg.o der landwirthichasilichen Eentraliiotirnngssielle richten, die ancll schon vom Statistischen Amt als offiziell anerkannt worden n Die Landwirthichaft trage ohnehin mittelbar und nnnisiiclb.ir de > stärksten Tbeil der Militärlasten trotz der ianioien Retrutirungsstatist!! des Pros. Brentano in München. — Gcneralmnivr v. H e e > i n g e erwidert, in die inilitäriicke Maiktkonimüsion wie» avsichtlich an d Mitglieder der Landwirthichaslslainmern ausgenommen worden. Wenn dieser Einrichtung gewisse Mängel anhaften, so liege da doch mehr an der Handhabung, nicht aber an der Zusammen setzuna ver Kommission Die vom Vorrcbner erwähnten Fäll seien ver Verwaltung nicht bekannt, sie sei aber bereit, dieselben näher zu untersuchen. Die Heeresverwaltung lei jedenfalls zniii gioßlc: Entgegenkommen bereit. Es werde streng kontrolirt, ob die Provian: Ämter nach icder Richtung de» Ankauf aus erster Hand föiderlen — Abg. >szmula lEentr.) schlickst sich aus Grund seiner Eisaln nngen in Schlesien den Wünschen des Abg. Herold an. — Abg Jakobskötter (kons.) äußert seine Gcnugthnnng darüber, dag der Minister in der Kommiision zugciagl bade, versnchsmeffe würde» die Bekleidnngsäniter sich mit Ewilhnndwerkcrn in Verbind inifl setzen. Ueberall sonst habe man doch freie Arbeiter ui allen Militärwerkstätten, weshalb nicht auch in den Bekleidungswerk stätten ? — Generalmajor v Heeringen wiederholt, daß cm Ver such gemacht werden solle, von dem abzinvaitca sei. wie er sich be währe: ganz entbehren könne man aber die Mililärbandwerkcr nicht, schon mit Rücksicht auf VenMolnlmachnngsfall. - Abg v Frege tkoni.) tritt sür die Garnffonirung nach Möglnbkeit in kleinen Orten ein. mSbewndcre im Interesse der Lanbwirtbichaft. — Minister v. Moßler: Ich stimme prinzipiell ganz mit dem Vol-rcdncc überein. Wen» wir seinem Wunsche nicht überall folgen können, so liegt das down, daß nach den Grenze» Truppen vorgeschoben werden müssen. ES geschieht Alles, was mit den Bcdarfnissca der Militärverwaltung einigermaßen vereinbar ist. Sicher ist ja. daß kleine Garnisonen tbeurcr sind, denn dort bedarf es für jede: Truppentheil eines Schießplatzes, während dieser io großen Ganst- 3 -- >, n ^