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MrorSnunMlatt »er K»iSha«pt«««nschaft Bautzen zugleich als AanfiftarialbehSrde der Oderlaußtz. Amtsblatt her A«tShauptma»nschaften Bautzen «nd Löbau, des Landgerichts Bautzen undsder Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Ostritz, des Hauptsteueramte- Bautzen, ingleichen der Stadträthe zu Bautzen und Bernstadt sowie der Stadtgemeinderäthe zu Schirgiswalde und Weißenberg. Organ der Handels- und Gewerbekammer zn Zittau. Die Bautzener,Rachr. erscheinen, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, täglich abend». Preis deß viertrljährl- AbonniementS 3 ^l JnserttonSgebühr flir den Raum einer Petit-bpalt-eve Gewöhnlichen Satzes 12 in geeignete»Fällen unter Gewährung von Rabatt; Ziffern-, Tabellen» und anderer schwieriger Sah entsprechend teurer. RachweiSgebühr für jede Anzeige und Insertion w Psg.» für briefl. Auskunftsertrilung 10 Pfg. (und Porto). Bis früh 9 Uhr eingehende Inserat« finden in dem abends erscheinenden Blatt« Aufnahme. Inserat« nehmen dir Expedition und die AmwncenburrauS an, d«Sgl. die Herren Walde in Löbau, Clauß in Weißenberg, Ltppttsch in Schirgiswalde, Buhr in Königshain b. Oftrttz, Reußner in Ober-CunnerSdorf und v. Lindenau in PulSaitz- (Kerns-rech-Anschluk Nr. 51.) Mr. 96. Mittwoch, den L7. April, abends. 1892, Bekanntmachung, die Anmeldung zu dem an der Königlichen Turolehrer-vtldungS-Anstalt zu Dresden abzuhaltenden Lehrcursus zur Ausbildung von Turnlehrern betreffend. An der Königlichen TurnlehrerBildungs. Anstalt zu Dresden findet vom IS. Juni bi» St. Oktober lS»S ein CursuS zur Ausbildung von Turnlehrern statt. Die Thetlnehmer an diesem GursuS müssen mindestens den vollen Nachmittag jeden Wochentages zur Beifügung haben. Ge- suche um Zulassung zu demselben sind unter Betiügung >) des Gebmts- oder Tausschetnes, 2) eines änttltchcn Zeugnisses über den Gesundheitszustand, 3) eines amtlichen Zeugnisses über die sittliche Führung, 4) eines selbstgefertigten Lebenslaufes, 5) Ker Zeugnisse über die genossene wissenschaftliche »nd turnerische Vorbildung bet dem unterzeichneten Ministerium bis zum 28. Mat laufenden Jahres etnzuretchen. Dresden, am 20. April 1892. Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts. Für den Minister: Or. Petzoldt. . Götz. Bekanntmachung. Das Kriegsmtntsterium beabsichtigt auch in diesem Jahre Pferde sächsischer Züchtung als Nemonten lür die Armee freihändig ankauien zu lassen. Zu diesem Zwecke sollen in Kamenz auf dem Marktplatze am 6. Mat ». o., Vormittags 9 Uhr, in Bautzen auf dem Sckützenplatze am 7. Mat a. o., Vormittags 9 Uhr, in H-rruhut auf dem Marktplätze vor dem Gasthofe am 9. Mat a. o, Vormittags 10 Uhr, stattfinden. Die hierzu vom Kriegsministerium entsendete Kommission wird zu Remontezwecken geeignete Pferde nach Maßgabe folgender Bestimmungen ankauten. I) Die Verkäufer haben durch eine Bereinigung der Polizeibehörde ihres Wohnortes nachzuwetsen, daß die von thnen vorgetührten Picrde in Sachsen gezüchtet sind. 2) Die Pferde sollen 5—6 Jahre alt sein; Pferde zwischen 4 und 5 Jahren werden nur ausnahmsweise angenommen, wenn sie dabei besonders gut und kräftig entwickelt sind. DaS Mtndestmaaß der anzukausenden Pferde muß 1 Meter 54 Centtmeter betragen. 3) Schimmel, sowie Hengste und tragende Stuten werden nicht gekauft. 4) Die Verkäufer sind verpflichtet, für alle Gewährssehler nach Maßgabe der 899—929 des Bürgert. Gesetzbuchs für vas Königreich Sachsen (Gesetz, und Verordnungsblatt vom Jahre 1863, Sette 109 flg.) sowie gegen die Untugend des KoppenS oder Kökens aus die Dauer von 14 Tagen, Garantie zu leisten. 5) Die als geeignet befundenen Pferde werden dem Verkäufer sofort abgenommen und zur Stelle bezahlt. S) Zu jedem angekauften Pferde sind seitens des Verkäufers ohne besondere Vergütung mit zu liefern: 1 rindslederne haltbare Trense, 1 Gurt- oder Strickhalfier und 2 hänfene Stränge. Dresden, den 23. April 1892. K r i e g s - M i n i st e r i u m. vou der Planitz. Prcusker. Bekanntmachung, die Prüfung der A-othekergehilfen betreffend. Bei dec hierselbst errichteten Prüfungsbehörde für Apothekcrgehilsen wird die Nächste Prüfung « im Monat Jnni dieses Jahres stattfinden. Gesuche um Zulassung zu derselben, denen die in der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 13. November 1875 unter 8 3,1 bis 3 vorgcschriebenen Nachweise bci- jMgt sein müssen, sind spätestens bis zum 2V. Mai dieses Jahres von dem betreffenden Lehrherrn bei der Kanzlei der unterzeichneten Königlichen Kreis- hauptmannschaft cinzureichen. Bautzen, am 25. April 1892. Königliche Kreishauptmannschaft. von Salza und Lichten««. Wgr. Zwangsversteigerung. Das tm Grundbuch: auf die Namen Anna verw. Sigismund (oder Siegmund) geb. Stutze (oder Bedrich) und Anna Marie verw Schrade geb. Sigismund (oder Siegmund) eingetragene Häuslernahrungs Grundstück in Jobnsdorf, Brand Versicherungs-Cataster-No. 8, Folium 7 detz Grund- und No. 10a, 10b, 16o, 31. 51o, 69, 85. 108, 109. 110, 111, 113, 124, 133, 137, 138, 1» und 145o deS Flurbuchs für Johnsdors, nach dem Flurbuche insgefammt 10 Hektar 17.2 Ar --- 18 Acker 1l3 Diuthrn groß, mit 98,79 Steuereinheiten belegt und einschließlich des vorhandene» Torfstichs auf 6720 geschätzt, soll an htesizer Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden »nd ist der ü. Mai 1892. vormittags II Uhr, als Versteigerungstermiu, sowie! Her i:t. Mat 1892, Vormittags II Uhr, als Termin zu Verkündung des VertheilungsplanS anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhättntfl«» kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Bautzen, am 14. März 1892. Königliches Amtsgericht. Arnold. Höser. ^^LNL»«8LLLN» LIL «»LLtLV». Au Mnaigtor 'loilnabms an äsr Naukksisr äs» Oodurtstags» 8r. KaisstLt äs» XSnib» ^äbort, vslolrs äarub siuon imsrUsbon L.ktu» Oonnsrstag äsn 28. ä. R. von 9 Obr ur äsr ^.ula bsaangsn vsräsn »oll. laäst äis llobsu LÄnisUobsn Lsböräsn, äis gssirrtvn ölit- glisäsr äsr O^moasial-Kommismon, äsn gssbrtsn ?atron äs» O^mnauium», sovis alls dünn« unä lkrsuaä« äse Anstalt, insbogonäsrs absr äis Ntsrn äsr Lobülsr auob täsräarod im Ilamsu äs» OsürsrlcoIIgsiuin» srgsdsnst sin Dautrsn, 26. ^.prä 1893 äsr Rektor Or. ^^L»N»8LILIN LIL LttlLtL«». zVäkrsnä äs» dsvorstsdsnäsv Lommsrssmsstsr» bin iotr an allsn zVookonMzon mit nairms äsr §srisn vorm. von 11—12 llbr in Oxmaasiai-^llgslsgsnüoitsn kür gsiisrmann s« »prsobsn. Lautrsn, 26. ^pril 1892. Or. 8olml»»rt, Rolctor L»I»«I^trL»LirS4Vk«8 GvIILl»»!'. Ois Al»l!l»1«t«i7 «I«« Sir. ltl»z «1»^ KOnIsl« rvirä äsn 29 ä. Äl vormittag» 10 k nn 8aals äsr Anstalt adgskaltsn vsräsn. Oünnsr unä 1'rsunäs äs» 8»minar» bsstrrt »ivb nur Itisr<lurob srxsbsnst sinrulaäso LautLSN, äsn 27. ^.prä 1892. äa» Osbrsrkollseium. I»r »1UII«r. Generalversammlung der Ortskrankenkasse zu Herrnhut. Montag, den 9. Mai, 7 Uhr Abends, im Saale des Gasthofes. Tagesordnuna: 1) Abnahme der JahreSrechnung von 1891. 2) Antrag: Die Bezahlung detz Fahraeldes auf der Eisenbahn betreffend. 3) Festsetzung des Gehaltes für den Kassirer der Jn- valtdttüts- und Altersversicherung. 4) Bestätigung eines Beschlusses der vorigen Generalversammlung. Herrnhut, den 27. April 1892. Für den Vorstand G. Klitzke, Vorsitzender. Ein schlichtes Kaiserwort. Wir haben vor einiger Zeit (bergt. Nr. 90) „«in be- «chttnswertes KönigSwoct" besprochen, welches geeignet war, xnseren sächsischen Patriotismus zu steigern. Seitenblicke auf Preußen und die Rcichslettung waren dabei unvermeid lich. Aber w r möchten nicht gern in den falschen Verdacht kommen, als ob wir nur den Partikularpatriotismus er muntern, dggegen die leider in der Lust liegende „Re ichS- nörgelei" fördern wollten. Deshalb ist eS unS sehr er wünscht, nun auch ein Kais er wort besprechen zu können, baS unS einen Blick thun läßt in die Werkstatt einer socialen Gesetzgebung, die hoffentlich dem deutschen Volke zum Segen gereichen wird. Wir haben es als schlichtes Kaiserwort bezeichnet, um dadurch seinen Charakter zu kennzeichnen, der rS von manchen anderen berühmten Kaiserworten unter- scheidet, dagegen eS in Parallele stellt mit dem KönigSwotte «nserer Landesvaters. Als Kaiser Wilhelm ll. aus eigener lebhafter Initiative baS Nrbcitrrschutzgesitz, welches gerade jetzt in Wirksamkeit treten soll, in Angriff nahm, sprach er — wie berichtet wird - Wohl zu einem der mit der Ausarbeitung des Gesetzentwurfes betrauten Räte: „Ich weiß nicht, ob eS was nützt, ober wenn nicht — dann ist unser Gewissen be ruhigt. Wir habe« gethan, was Menschen möglich war." DaS Wort klingt sehr bescheiden. Mit dem Worte „Wir" bezeichnet der Kaiser offenbar nicht nur sich selbst, sondern er schließt sich hier zusammm mit den tm BundeSrate vertretenen deutschen Regierungen, ohne deren Mitwirkung ja nicht einmal eine Gesetzvorlage zustande kommen kann. Ein Nörgler könnte wohl sagen: „Dies Wort klingt zu bescheiden! Wenn man rin so tief ein schneidendes Gesetz vorlegt, so muß man doch dir feste Ueber- zeugung haben, daß eS etwas nützen werde. Sonst sollte inan die Sache lieber ganz unterlassen. Aber Se. Majestät hat hier Wohl nur dir Ueberzruaung aukspiechrn wollen, daß auch das beste menschliche Gesetz etwas Unvollkommenes bleiben muß, und daß seine segensreiche Wirkung wesentlich davon abhängt, wie es von den Bteiligtcn ausgenommen und in daS praktische Leben eingeführt wird. Dies letztere gilt ja ganz besonders von socialen Gesetzen. Sir können immer nur Gefäße sein, die mit dem rechten Inhalt durch das sociale Leben gefüllt sein wollen. Darin liegt eine kräftige Mahnung an alle beteiligten Kreise: „Helft dazu mit, daß das Gesetz etwas nütze." Die Arbeitgeber sollten durch das nun in Kraft tretende Gesetz sich daran erinnern lassen, daß sie gegen die von ihnen abhä -gigen Arbeiter Pflichten zu erfüllen haben, die noch über den Wortlaut des Gesetze« hinausgehen! Die Arbeiter aber sollten nun doch endlich einsehen lernen, daß ihnen von dem durch ihre Parteiletter hart verleumdeten Staate doch mehr wirkliche Hilfe kommt, als von den Umsturzplänen der Socialdemokratie jemals zu ertönten ist. Aber auch die Vereine für sociale Zwecke und die einsichtsvollen Organe der Presse haben die Pflicht, dahin zu wirken daß die guten Absichten deS ArbeiterschutzgesetzeS möglichst vollständig er reicht werden. Die Männer der Regierung haben nach dem Worte deS Kaisers gethan, „was Menschen möglich ist". Dasselbe sollen nun aber auch die eben genannten Volks» kreise erstreben. UebermenschUches kann weder Regierung noch Volk leisten. Es gilt auch von einem solchen Gesetz daS fromme Sprichwort: „An Gottes Segen ist alles gelegen." Nur darf man Gottes Segen nicht verachten oder vergeuden. Wir hatten daS Kaiserwort mit zwei Gedankenstrichen ( ) abgeschlossen. Die friedliche Bedeutung deS einen haben wir nach unserem Verständnis so eben ent wickelt. DaS andere hat eine kriegerische Bedeutung. Wenn trotz aller wohlwollenden Bemühungen der Regier ung und der Gesetzgebung, durch die fortgesetzte H.-tzerri der Parteileitung und der Parteiorgane die Socialoemokratie zu einer „Militärfrage" wird, wenn es gilt Tumult und Aufruhr mit Waffengewalt niederzuschlagen, dann kann die Obrigkeit mit gutem Gewissen daran denken, daß sie das Schwert nicht umsonst trägt, sondern eine Rächerin sein soll zur Strafe der Uebelthäter Ein gutes Gewissen ist für Tbrou und Obrigkeit in solchen kritischen Momenten da» beste Unterpfand des Sieges. Als am Tage der Arbetter- tumulte der Kaffer Wilhelm II ohne militärische Eskorte durch die Straßen Berlins ritt, mag ihn das Bewußtsein beseelt haben, was er in dem erörterten Kaiserwort auS- spricht: „unser Gewissen ist beruhigt", und die wohl» thätige Wirkung dieses Auftretens auf Arbeiterkreise ist nicht ausgeblieben Noch eine über das Arbeiterschutzgesetz hinauSgreifendc Bemerkung möchten wir beifügen: Möge Se Majestät bald Veranlassung haben, dies Wort in Bezug auf andere Ge biete der socialen Gesetzgebung zu wiederholen! Möchte die Reichsregierung bald ernstlich Hand anlegen an einen wirk lich:» Handwelkerschutz, sowie au die Beschneidung deS be kannten „ Gistbaumes (der Börse). Beides mag schwierig sein, aber wenn nur nach dem Wunsch der immer lauter werdenden Volksstimme ein ernstlicher Versuch gemacht wird, so wird nicht nur das Gewissen der Obrigkeit beruhigt sein, sondern (wie wir dies auch von dem Arbeiterschutzgesetz hoffen) es wird schon was nützen. 6. R. Neueste Telegraphische Korrespondenz. Brüssel, 26. April, nachm. Dit Kammer begann heute die Beratung der VerfassungSreoision. Der Minister präsident Beernaert entwickelte in längerer Rede die Vor geschichte der Frage. Er erklärte alle vorgeschlagenen Systeme der Revision abzulehnen und sprach sich für da» englische System aus, welches das Wahlrecht von der Inne- habung eines Wohngebäudes oder eines Teiles eines Wohn gebäudes abghänig mache. Der Minister bekämpfte lebhaft