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* Pari», 21. Februar. (Tel.) Im weitere« Verlause Ler heutigrn Verhandlung gegen Wilson und Genosse« be antragte der Staaisanwalt, Wilsoa aus Grund de» Artikel» 40V de» Strafgesetzbuch»» zu vrrurtrilen, wonach betrügerisch» und schwindelhafte Manöver mit Gefängnis von 1 bis 5 Jahren bestraft werden. Gegen die anderen Angeklagten, welche nur eine untergeordnete Rolle gespielt hatten, wurden geringere Strafen beantragt. Morgen beginnen dir Plai. daher» der Verteidiger, dir voraussichtlich erst Donnerstag grschlossrn wrrdrn dürstrn. Grotzbritauate«. London, 20 Frbruar. Da» neur KrirgSamt ist rtwa folgendermaßen zusammengesetzt: Der KriegSminifter und rin UnterstaalSsrkrrtSr leiten tue ganze Organisation des Kriegswesens. Ferner steht rin Ober befehlt hader der Armee mit rinem Finanzsekretür an der Sp tze des HeereS. Diesem stehen zur Srite: der General-Adjutant, mit brn Funktionen drS Ehess drS deutschen Genrralstabe», der General-Ouar- tirrmeister, mit den Obliegenheiten drS deutschen Genrral- Jntrndanten, der General Inspekteur der Festungen, der Direktor der Artillerie, der Direktor der Erkundigungen (Intelligence), welcher etwa die Funktionen der ersten Ab- teilungen deS deutschen großen GeneralstabeS versteht, der Generalarzt, der General-Zahlmeister und der General- Direktor der W^ffe-fabrikatton. Die reue Organisation ist geschaffen, um das überwiegende Laienrlement auS der Ar mee hinwegzuschieben. — Den jüngsten Wahlsieg der Gladstonianer in West-Southwark (London) führt man darauf zurück, dcß in dem größtenteils von Proletariern bewohnten Stadiwrrül die unteren Gerölkerungtschichten den Ausschlag gegeben haben. Der erwähnte Stadtteil hat zu den Londoner Kra wallen der letzten Jahre stets eines der größten Kontingente gesandt, und daß derartige Elemente in dem heutigen Glad- stone und dessen Freunden die richtigen Führer gefunden zu haben glauben, kann nicht wundrrnrhmen. Da» Urteil ist scharf, aber nicht ungerecht. Jedenfalls wird man gut lhun, die Bedeutung de» Gladstoneschen Wahlsiege» in London nicht zu überschätzen. — Dem Parlament ist ein weiteres 400 Seiten umfassen des Blaubuch über mittelasiatische Angelegenheiten vorgelegt worden, welche» auch die zwischen Rußland und England über dir afghanische Grenzfrage in den Jahren 1885-87 gepflogenen Verhandlungen enthält. Der britische Botschafter stell! in einer vom 22 Juli 1887 datierten De pesche Herrn v. Gier» das hohe Lob aus, daß England nie mals die erlangten Vorteile erzielt hätte, wenn Herr v. Giers nickt mit unwandelbarer Loyalität in jedem kritischen Augen blick« eingetreten wäre und olle mit einer billigen Lösung der Frage unverträglichen Prätensionen niedergrkämpft hätte. — Die militärische Zeitschrift „Broad Airow- stellt in Abrede, daß der Major Templer, der Befehlshaber einer Luftsch-ffer-Abteilung, auS dem Grunde verhaftet worden sei, weil er Amtsgeheimnisse verraten habe. Vielmehr liege wahr- schrinlich nur ein unbedeutendes Vergehen gegen die DiS- ciplin (?) vor, auS welchem durchaus nicht so viel Wesens gemacht worden wäre, wenn nicht kleinliche Eifersucht ihre Hand im Spiele gehabt hätte. Schweden nud Norwegen. Stockholm, 20. Februar. Der König ist am Donners- tag in Christiani« eingetroffen. Der Kronprinz reist am 5 März nach England, um der Feier der silbernen Hoch zeit deS Prinzen und der Prinzessin von Wales, sowie der Vermählung seines Bruder», deS Prinzen Oskar, beizu wohnen. Die Kronprinzessin wird am 5 März eine Reise nach Badrn antreten und noch kurzem Besuch in Karls ruhe sich nach Berlin begeben, wo sie mit ihrem Gemahl zusammrntreffen wird, um dem GeburtStagSsest de» Kaisers Wilhelm beizuwohnrn. N»bl«ud. Warschau, 20. Februar. Das KreiSgrricht in Wilna wird am 5. März über die civilrechtlichen Ansprüche der Fürstin Hohenlohe auf den Nachlaß des Fliesten Wittgen stein in den Gouvernement- Minsk und Wilna Entscheidung treffen. Damit wird jedoch nicht die Besitznahme der Güter, welche der UkaS vom 26. März verbietet, präjudiziert werden. Afrika. Kairo, 20. Februar. DaS „Bureau Reuter" meldet: Nach hier Angegangenen amtlichen Drahtmeldungen aus Wady Halfa ist die in SarraS stehende sudanesische Streit kraft infolge der Knappheit an Lebensmitteln und allgemeiner Unzufriedenheit in der Auflösung begriffen. Die Franzosen scheinen in Madagaskar einen sehr ge- schickten Vertreter in der Person ihres Generalresidenten Le Myre de Viler» zu besitzen, denn ihm ist eS gelungen, den Premierminister Rainilairivor.y für sich zu gewinnen und die Verhaftung deS Generals Digby Willoughby zu bewerkstelligen, der, als Engländer von Geburt, Frank reich stets rin Dorn im Auge gewesen. Er war der Urheber de» Frankreich mißliebigen Zusatzes zu dem Vertrage von 1885 und ging als madagassischer Bevollmächtigter nach Europa, um eine Anleihe in England zu erheben und da- durch Frankreichs Ansprüche auf die Genehmigung solcher Anleihen zu umgehen. Bei seiner Rückkunft fand er die Stimmung umgrschlagen. Der Premierminister beabsichtigte seinen jüngsten Sohn zu seinem Nachfolger in der Premier- schoft zu bestellen. Leider soll derselbe ein ausgemachter Schurke und dadurch bei den HovaS selbst und bei den Eng ländern unmöglich sein. Der französische Ministerresident aber ging auf des Alten Lieblings plan ein und riet ihm selbstverständlich, erst General Willoughby und die englischen Ratgeber zu entfernen, dann werde sich schon kein Einspruch mehr gegen die Nachfolgerschaft seines Sohne» erheben Und so ward denn Willoughby auf eine Reihe von Beschul digungen hin, unter welchen sich auch die Zurückhaltung von 5000 Pfd. St. StaatSgeldern befindet, verhaftet und der französische Einfluß maßgebend. Um diesem entgrgenzuwirken, rät die „Time»" der englischen Regierung an, in Antana- narivo einen Generalkonsul statt de» bisherigen Vicekonsul» zu bestellen. ES scheint nun, al» habe sich General Wil loughby als englischer Unterthan an besagten Vicekonsul um Hilfe gewandt; auch hat letzterer schon dir madagassische Re gierung in dessen Sache angegargen, ward indessen von dieser dahin beschieden, daß Willoughby den madagassischen ErgrbenheitSrid in einheimischer Form durch Blutabzapfung 357 geleistet, also madagassischer Unterthan sei und al» solcher adgeurteilt werden dürfe. (Trotzdem scheine« die Schritte de« englischen Vic-konsul» von Erfolg gewesen zu sein, dr«u General Willoughby ist, wie eine Depesche au» Tawatav« meldet, am 8. Frbruar aus freien Fuß gesetzt Word?«.) Auftritte». Melbourne, 20. Frbruar. tR. B.) AuS Apia ist hier die Nachricht eingegaogrn, daß die Deutschrn zwti Samoa nische Häuptlinge wegen Aufwiegelung der Eingeborenen zum Widerstande gegen die Partei, welche König Malietoa stürzte, deportiert haben. Deutscher Reichstag. Berlin, 22. Frbruar. Den ersten Gegenstand der Tages ordnung der heutigen (43) Plenarsitzung bildete die zweite Beratung de» Anträge» Munckel (frris), betr. die Ent schädigung für unschuldig erlittene Strafen, in Ver- bindung mit der zweiten Beratung deS Anträge» de» Abg Rrntelrn (Centr), betr. Wiederaufnahme de» Verfahren». Abg Rintelrn befürwortete Altikrl 1 seines Antrages (Er- sckwerung drS Wiederaufnahmeverfahren»), indem er daraus tmwü», daß der Reichstag bereit» in einer früheren Session diele Bestimmungen mit großer Majorität angenommen habe; da» von ihm beantragte Verfahren biete die beste Garantie gegen eine Verurteilung unsckuldiger Personen. — Abg. Kultmann (nat-lib.) sprach sich au» juristisch-technischen Gründen gegen die Aufnahme der von dem Vorredner be- antragtrn Bestimmungen in da» Gesetz über dir Entschädig ung für unschuldig erlittene Strafen au»; Redner plaidirrte ve» weiteren für Annahme seiner AbändrrungSanträge, welche sich in drr Trndrnz mit dem Anträge Munckel decken, dem selben jedoch eine veränderte Fassung geben. — Abg. Träger erklärte sich mit dem Wiederaufnahme-Verfahren, wie rS drr Vorrrdnrr brantragt, nur rtnvrrstanden, wenn glrichzeitig die Berufung ringrsührt werde, ohne welche daSWiederaufnahme- Verfahren lediglich Unsichrrhrit im RechiSleben rrzeugrn werde. — Abg klemm (kons ) bezog sich auf feint früheren Ausführungen über diese Materie und erklärte von neuem, die Entschädigung sür unschuldig erlittene Strafe dürfe nicht durch Gesetzesbestimmung« vorgeschrieben werden, sondern müsse dem Einrissen der Justizverwaltung überlassen bleiben — Abg. Munckrl wollte lieber auf da» ganze Gesetz ver- richten, wenn die von dem Abg. Rintrlen beantragten Be stimmungen rn dasselbe ausgenommen werden sollten; die Enrschädigung für unschuldig erlittene Strasrn und das Wiederaufnahmeverfahren dürften nicht mit einander verquick! werden. — Nach einer kurzen Erwiderung deS Abg Rintelrn wurde dessen Abänderungsantrag abgelehnt und drr An trag Mui ckcl unter Ablehnung der Abänderungsanträge des Abg. Kulrmann unverändert angenommen. — Es folgte die erste Beratung de» von dem Abg. Johannsen (Däne) gestellten Antrages auf Revision deS Gefängnis- und StrafvollstreckungSwtsenS. Abg. Johannsen besür- wartete seinen Antrag unter Hervorkehrung seine- dänischen Standpunktes, indem er darzulrgen suchte, daß die Behandlung, welcher die Vertreter der Presse in denjenigen nordschleSwigschen Landstrichen, welche nur zwangsweise zum Deutschen Reiche gehören, ausgesetzt seien, dir von ihm beantragte Revision dringend notwendig mache. — Abg. Klemm (kons.) setzte aus einander, daß die reichSgesetzlichrn Bestimmungen über daS LtrasvollstreckungSvrrfahren sich nur auf wenige Paragraphen beschränkten und daß hier doch zu bedenken sei, wie gerade bei der Strafvollziehung die Individualisierung eine erhebliche Rolle spiele; namentlich sei letzteres der Fall bezüglich der Beschäftigung der Gefangenen Wa» ferner die drSciplinari- schen Bestimmungen betreffe, so seien dieselben den Einzel floaten überlassen und sie gestalteten sich überall verschieden. Er sei nicht der Meinung, daß der Reichstag auS den von dem Vorredner gekennzeichneten Fällen eine Veranlassung herleitrn werde, der hier angeregten Frage näher zu treten. ES ließe sich über die Sache vielleicht noch reden, wenn der Antrag weniger allgemein gefaßt wäre, denn er (Redner) halte rin allgemeines deutsches StrasvollzugSgesetz durchaus nicht für unmöglich, wiewohl die rntgegenstrhrndrn Schwierig keiten recht erheblich seien, insofern die Strafvollstreckung in den Einzrlstaaten zu ganz verschiedenen Ressorts gehöre; den Antrag, wie er hier vorliege, müsse er für unannehmbar er- klären. — Abg. Schmidt-Elberfeld (frris.) maß dem An träge eine gewisse Berechtigung zu und erging sich sodann in einer äußerst abfälligen Kritik de» GrfängmSwesen», wie eS in Preußen gehandhabt werde; Redner sprach sich besonder» gegen dir Art und Weise au», in welcher die Beschäftigung der Gefangenen erfolgt und plaidierte außerdem sür die Ein- sührung der Einzelhaft. — Abg. vr. Wivdthorst (Centr.) verwies den Antragsteller an da» preußische Abgeordneten- hauS, in welchem er den Antrag energisch unterstützen würde — Nachdem Abg. Klemm den Ausführungen des frei- sinnigen Redners entgegengrtretrn, führte Abg. Saro (kons.), welcher gleichfalls die Behauptungen deS freisinnigen Redners bekämpfte, auf Grund der in seinem Berufe (als OberstaatS- anwalt) gemachten Erfahrungen auS, daß die GesängniShaft in Preußen keineswegs eine zu harte sei; er möchte eher das Gegenteil behaupten, denn alljährlich begingen zahlreiche Leute immer dieselben Vergehen, lediglich um wieder in das Ge fängnis zu kommen, in welchem sie eine weit bessere Kost er- halten, als sie dieselbe sonst zu Hause hätten. Außerdem aber liege es im eigensten Interesse der Gesangenen selber, wenn sie zu fleißiger Arbeit aNgrhalten würden, denn daS erübrigte Geld gestatte ihnen dann viel eher die Rückkehr zu einem besseren Lebenswandel. — Nachdem darauf Abg Johannsen seinen Antrag unter dem Vorbehalt der von dem Abg. Windthorst angeregten Wiederaufnahme zurück gezogen, wurde die nächste Sitzung auf morgen 1 Uhr an- beraumt. Tagesordnung: Etat. — Schluß gegen 5 Uhr. — Die Kommission für den SonntagsarbeitSantrag Hitze-Lieber setzte gestern ihre Beratungen fort. Zu dem 5. Absatz des A 105a, welcher von den vom BundeSrat zu taillierenden Ausnahmen handelt, stellte Abg. vr. Buhl An- rägr, welche eine mehr an die Einzelbedürfmsse sich an- chließende Beschlußfassung de» BundeSratS ermöglichen sollen. Der Absatz wurde jedoch nach langer Diskussion schließlich unverändert angenommen. Auch zu Absatz 6, betr. die von den OrtSpolizribehörden zu gestattenden Ausnahmen, lag ein sie Berücksichtigung drr sogen. Saisonarbeit anstrebender Antrag Buhl vor und wurden im Laufe der Verhandlung weitere AbänderungSanträqe gestellt von den Abgg. Lieber und Schmidt-Elberfeld. Nach eingehender Besprechung all' dieser Anträge wurde die Beratung vertaat. — Heut« hat di« Kommission di, erste Lesung beendet und den Antrag (Hitze- Lieber) mit einigen Abänderungen einstimmig angrnommen. Diese Abänderungen beeinträchtige» den wesentlichen Inhalt deS Gesetzentwurfes in keiner Weise, und r» muß daher diese» Ergebnis al» ein erfreuliche» betrachtet werden. In der heutigen Sitzung wurde über die Befugnisse der OrtSpolizei- behörde verhandelt, Ausnahmen zuzulaffrn. Nach der Vor lage drr Antragsteller sollte dir OrtSpolizribrhördr „in dringrndrn Fällen" SuSnahmrn grstattrn könnrn und die rinzigr Garantie grgrn einen zu ausgiebigen Gebrauch dieser Befugnis darin bestehen, daß die Ortrpolizeibehörbe jeden Fall, wo sie solche Erlaubnis erteilt, in »in Verzeichnis ein trägt, welche» periodisch drr vorgesetzten Behörde zur Prüf ung vorzulrgrn srin soll. Drr RrgirrungSkommissar Geheim- rat Lohmann fürchtete, daß, wrnn die dringenden Fälle nicht nährr specialisirrt würden, durch diese Bestimmung die Wirkungen de» Gesetze» illusorisch gemacht werden könnten. Von den Antragstellern ist daraufhin eme Splciallsirrung versucht und schließlich der Absatz 6 de» § l05d al» § 105o durch die Kommission in folgender Fassung angrnommen: „In Fällrn drr Not, wir zur Nbwrndung plötzlich rintreten« drr Gefahr, zur Verhütung de» Verderbens von Rohstoffen oder eine» Mißlingen» de» ArbeitSerzeugnisse», sowie zur Abwendung eine» großen wirtschaftlichen Schaden» darf die OrtSpolizetbebörde die Beschäftigung an Sonr- und Festtagen di» zu zwei Wochen, die höhere Verwaltungsbehörde bis zu sechs Wochen gestatten." Man glaubt hierdurch insbesondere das Bedürfnis nach SonntagSarbrit bei den sogen. Saison arbeiten, so weit solches berechtigt und nicht durch bloßen Schlendrian des Unternehmers verursacht ist, ausreichend be rücksichtigt zu haben. — Die Kommission zur Beratung deS Anträge» auf Aufhebung deS Identität».Nachweises hat gestern abend in ihrer dritten Sitzung die Generaldwkuffion beendet und wird morgen in die Sprcialdebatte eintretrn. Doch wird auch die Specialdebatte sich kaum anders als zu einer Fortsetzung der Generaldiskussion gestalten, wie sich das auS der Natur des Antrages rrgiebt, dessen Schwerpunkt im wesentlichen in einem einzigen Paragraphen liegt. Den bevorstehende« Abstimmungen darf überdies ein allzu hoher Wert nicht bei- gemeffen werden, da daS dem Anträge sehr günstig« Mehr heits-Verhältnis der Kommission auch nicht annähernd zu Schlüssen darüber berechtigt, wie das Plenum deS Reichs tages sich zu der Frage füllen wird. Soviel bisher bekannt, dürfte von größeren Parteien des Hauses, wenn anders eine Erklärung deS Abg. von Huene richtig verstanden worden ist, nur das Centrum geschlossen gegen den Antrag, alle anderen Fraktionen aber gespalten stimmen. — Die Kommission, welche über den Antrag Loh reu (Brotvrrkauf nach Gewicht) zu beschließen hat, nahm heute folgende Änderungs-Anträge zu § 74 der Gewerbeord nung an: „Brot darf nur nach Gewichr und zwar in Größe« von j, 1 und ij Kilo verkauft werden. Das Gewicht muß mit dem Stempel deS Bäckers auf jedem Brot vermerkt sein. Da» angegebene Gewicht stellt das Gewicht des Brotes in frisch gebackenem Zustande dar. Wage und Gewichte müssen zum Vorwiegcn von jedem Brotvrrkäufer bereit gehalten werden. Auf kleinere Backwaren von unter j Kilo finden die vorstehenden Bestimmungen keine Anwendung." — Die PetitionS-Kommission hat die Petition gegen die Vivisektion für ungeeignet zur Erörterung im Ple num erklärt. Sächsischer Landtag. dr Dresden, 22. Februar. Die Erste Kammer be schäftigte sich in ihrer heutigen Sitzung, welche wiederum unter Vorsitz deS Herrn Viceprästdenten Oberbürgermeister vr. Stübrl stattfand, vom Herrn Präsidenten Zehmen aber eröffnet wurde, mit der Beratung deS Berg-, Münz- und Hüttenetat» (Kapitel 8 bis 15 deS ordentlichen Staatshaushaltsetats). Berichterstatter: Kommerzienrat Mannschaft. Eine ganz kurze Debatte knüpfte sich nur an Kapitel 11, fiskalische Hüttenwerke bei Freiberg, und Kapitel 12, fiskalische Erzbergwerke bei Freiberg. Bürgermeister Beutler-Freiberg knüpfte bezüglich drr Hüttenwerke an die bekannten Verhandlungen in der Zweiten Kammer an und zwar hinsichtlich der Frage, inwieweit die Hüttenwerke zu den Gemeindeanlagen hrrangezogrn werden könnin. Einerseits sei diese Frage lediglich durch die Verwaltung zu entscheiden, andererseits habe er die Überzeugung, daß die Regierung nicht auf diese Anregung zukommen werde, da die Stadt Fieiberg an dem Bergwerksbetriebe noch andere Rechte habe. — Kammerherr v. Finck-Nöthnitz vertrat die Petenten Böhme und Genossen in KrummhennerSdorf, Hüttenrauchschäden betr, und sprach die Hoffnung aus, daß durch den in Aussicht genommenen Essenbau die Hüttenrauchbelästigungen endlich beseitigt werden. — Kammerherr v. Schönberg.Mockritz besürchtete, daß die Errichtung der hohen Esse nicht nach allen Seiten hin die Vorteile bieten wird, die man erwartet, und wieS namentlich auf den nachteiligen Einfluß hin, de« die schwefelige Säure auf die Vegetation und auf die Bienen zucht in der Freiberger Gegend äußert. — Kammerherr von Burgk-Roßthal bemerkle, daß, wenn auch jetzt der Erzberg bau keinen glänzenden finanziellen Silberblick erkennen lasse, doch in Zukunft auf einen besseren Ertrag gehofft werde« könne. — Die Kammer bewilligte sodann ohne weitere Debatte und einstimmig dem DeputationSantrage gemäß und in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Zweiten Kammer sämtliche Postulate des Kapitel 8, Porzellanmanufaktur, Kapitel 9, Steinkohlenwerk Zauckerode, Kapitel 10, Braun- kohlrnwerk zu Kabitzsch, Kapitel 11, Freiberger Hüttenwerke, Kapitel 12, Freiberger Erzbergwerke, Kapitel 13, Blaufarbm« werk Oberschlema, Kapitel 14, Kuxantrile am Privat-Blau- farbenwerke und Kapitel 15, Münze, nach der Regierungs vorlage. — Nächste Sitzung Freitag. Die Zweite Kammer erledigte in einer fünfstündig« Sitzung, welcher StaatSminister Freiherr von Könneritz mit mehreren Regierungskommissaren beiwohnte, den Etat der Staats ei senbahnen. Die Finanzdeputation (Bericht erstatter: Abg. Kirbach) beantragte unveränderte Genehmig ung deS ElatS, nur bei den Einnahmen schlug eine nur all dem Berichterstatter bestehende Minderheit vor, die Ein nahmen auS dem Personen- und Gütervrrkehre um 114877 Mark höher einzusüllen. Zu den Einnahmen ergriff da- Wort Abg. Bebel, welcher drr Meinung war, daß die Eisen bahnen nicht in dem Maße den Verkehr erleichterten, wie si?