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-ko. 28». Dienstag, den IS. December U87V. Aachener W Nachrichten VerorLnungsblatt der Kreisyauptmannschaft Bautzen zugleich als Conststorialbehörde der Oberlaufitz. Amtsblatt der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, der Gerichtsämter Bautzen, Schirgiswalda, Herrnhut, Bernstadt, Ostritz, Reichenau, der Stadträthe zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäthe zu Ostritz, Schirgiswalda und Weißellberg. In der Nacht vom 22. zum 23. vor. Monats sind aus einem zur Zeit unbenutzten Expeditionslocäle des auflässig gewordenen hiesigen Kohlenwerkes „Marienzeche" nach erfolgtem Einstossen eines eingesetzt gewesenen Sommersensters aus Drahtgace, Herausnehmen desselben und Einsteigen, ein Fensterflügel aus 4 Scheiben und 5 Rouleaux aus braun- und gclbgestreifter Leinwand sammt den Rouleaux-Stangen gestohlen worden, was Behufs Ermittelung des Diebes und Wiedererlangung des Gestohlenen hiermit bekannt gemacht wird. Reichenau, am 9. December 1876. Das Königliche Gerichtsamt. Richter. Berthold. Bekanntmachung, den Maulkorbzwang in dem hiesigen Stadtbezirke betreffend. Am 7. d. M. ist allhier ein Hund getödtet worden, welcher nach den an ihm beobachteten Symptomen von dem Königlichen Bezirksthierarzte als vdn der Tollwuth befallen dringend verdächtig bezeichnet worden ist. Da es wohl möglich, daß von diesem Hunde, welcher als bissig bekannt gewesen, andere Hunde ge bissen worden sind, so werden alle Hundebesitzer aufgefordcrt, ihre Hunde sorgsam zu beobachten und, dafern an denselben Beränderungen in ihrem bisherigen Be nehmen, nn Freffen und Saufen, in der Stimme und in dem äußeren Ansehen wahrgenommen werden, sofort den Tbierarzt herbeizurufen. Unter Bekanntmachung dessen sieht sich die unterzeichnete Behörde veranlaßt, den Maulkorbzwang auf die Dauer von 12 Wochen, von heute an gerechnet, über sämmtliche Hunde im hiesigen Stadtbezirk hiermit zu verhängens man erinnert hierbei an die desfalls bestehenden polizeilichen Bestimmungen sub T und er wartet, daß diesen von den Besitzern der Hunde im eigenen wie im Interesse der allgemeinen Sicherheit pünktlichst nachgegangen werde. Die Stadtpolizeibehörde Bautzen, am 11. December 1876. Heerklotz, Stadtrath. T 1) Das freie Herumlaufen der Hunde, wen» solche nicht mit einem gut construirtr», das Beitzen unmöglich machenden, aus starkem Draht gefertigte» Maulkorbe versehe» sind, wird untersagt. 2s Jeder der Vorschrift snb 1 zuwider herumlaufende Hund soll eingcfange» werden u»d wird, wen» der Eigenthiimer sich nicht binnen 24 Stunden anmeldet und legttimtrt, als herrenlos angesehen werden. 3) Jede Contravention gegen die Bestimmung unter 1 wird außer den etwa entstehenden und vom Contravenienten zu berichtigenden Eanzleikosten mit einer Ordnungsstrafe bis zu 20 geahndet werden, auch ist für jeden nach 8 2 eingefangenen Hund ein Löfegeld von 1 wenn der Hund am Tage, und von 2^l wenn der Hund während der Nachtzeit weggefangen worden ist, zu entrichten, auch der etwa entstandene Futterkostenaufwand zu vergüten; dagegen wird die Rückgabe des Hundes beanstandet werden, wenn an demselben Krankheitscrscheinungen bemerkt werden sollten. 4) Vorstehende Bestimmungen erleiden auch aus von Auswärts mitgebrachte Hunde Anwendung und sind namentlich von diesen Vorschriften Fletscherhunde, Jagd-, Zug- und Pferdehunde nicht ausgeschlossen. 5s Etwaige Widersetzlichkeiten oder Insulten gegen den Hundefänger oder den ihn begleitenden Polizeiofficianten werden unnachsichtlich zur strafrechtlichen Ahndung gebracht werden. 6> Ueber jeden Fall der Tollwuth ist sofort Anzeige bei der Polizeibehörde zu machen und deren svectelle, mit Kosten irgend welcher Art nicht ver bundene Anordnung z» erwarten, und wird hierbei nur bemerkt, daß alle von einem tollen oder der Tollwuth nur verdächtigen Hunde gebissenen Hausthiere sofort zu tödten und mindestens 2 Ellen tief zu verscharren sind. Neubau der Bautzen-Guttauer Halbchaussse. Steinfuhren Verdingung. Die zur Herstellung der Versteinung auf obengenanntem Neubau erforderlichen Vorlager- und Klarschlagsteine sollen im Accord angesahren werden und sind hierzu nachstehende Loose gebildet worden: Loos. Kubik meter. Länge. Gewinnungsstelle. Verwendungsstelle. Tract I Burk-Malschwitz. ' a) Vorlager-Transport. 1 l512 1800 herrschaftlicher Niedergurigcr Granitbruch an der Muskauer Chaussöe und Millners Granitbruch am Kreckwitzer Communicationswege. Etat. 0-18 von Burk bis Dorf Doberschütz. 2 1260 1500 herrschaftlicher Doberschützer Granitbruch. Etat. 18—33 von Dorf Doberschütz bis Ende Dorf Plieskowitz. 3 916 !090 herrschaftlicher Plieskowitzer, dem Dorfe zunächst liegender Granitbruch, bs Klarschlag-Transport. Stat. 33 — 43 -s- 90 von Ende Dorf Plieskowitz bis Anfang Dorf Malschwitz. 4 1440 1800 herrschaftlicher Doberschützer Quarzbruch. Wie bei Loos 1. 5 1200 1500 Quarzbruch von Dreßler und Kunath hei Doberschütz. Wie bei Loos 2. 6 872 1090 Derselbe. Tract » Malschwitz-Brösa, a) Vorlager-Transport. Wie bei Loos 3. 1 1185 1410 herrschaftlicher Plieskowitzer Granitbruch am sogenannten Teufelssteine. Stat. 43 -s- 90 — 58 von Anfang Dorf Malschwitz bis vor die herrschaftliche Malschwitzer Wiesenparcelle No. 417. 2 1201 1430 herrschaftlicher Klein-Bautzener Granitbruch am Klein-Bautzen- Malschwitzer Eommunicationswege. b) Klarschlag-Transport. Stat. 58 - 72 -ch 30 von letztgenannter Stelle bis zur fiscalischen Nieskyer Straße. - 3 1128 1410 fiskalischer Guttauer Basaltbruch. Wie bei Loos I. ,4 1144 1430 Derselbe. Wie bei LM 2.