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Notor aufen gesucht. L Haler, .Reudnitz. tung. z ist ein schönes Wt,. mter günstigen iktober zu ver- bei Gemeinde« LchweinSdors !N. Der Dreyfus-Prozeß in Keimes. Die Verhandlungen des Kriegsgerichts wurden am Frei tag mitten in der Vernehmung.des Maiors Hartmann abge brochen. Hartmann ist ein wissenschaftlich hervorragender Offizier. Seine Aussage ist im Gegensatz zu der Hinterhältig keit und Zweideutigkeit des Generals Deloye, mit dem er heute ziemlich scharf zusammenstieß, offen, klar, unumwunden. Sie lautet erheblich zu Gunsten des Angeklagten und füllte auch am Sonnabend den ersten Theil der Sitzung: Rennes, 2. September. Nach Eröffnung der Sitzung um 6 Uhr 30 Minuten setzt Major Hartmann seine Aus sage fort. Er behandelt die Nummer des Begleitschrei bens, die die neue Artillerieformation betrifft, und zeigt, daß man nicht wisse, was in dieser Nummer wirklich enthalten sein möge, daß sie entweder die im Juli 1894 beschlossene neue Zu- theilung von Feldartillerieregimentern zu den Armeecorps over die Umwandlung der damals aufgelösten Brückenbauregimenter in Artillerieregimenter behandeln könne und daß in beiden Fällen zahlreiche Offiziere außerhalb des Generalstabs die be treffenden Beschlüsse des Krieasamts kannten. Was endlich die Artillerieschießvorschrift, die letzte Nummer des Begleit ¬ muß meist antworten: „Ihre Frage stützt sich auf Vermuthuu- gen ohne jede thatsächliche Begründung, und ich sage nur über Thatsachen aus." Labori: „Ist die Wasserluftbremse in einem fremden Heer angenommen Hartmann: „Nur in Deutschland hat man Versuche angestellt, sie jedoch 1893 aufgegeben und nicht wieder ausgenommen. Das würde beweisen, daß mit dem Begleitschreiben keine genügenden Aufschlüsse über die fran zösische Wasserluftbremse geliefert wurden." Labori; „Was konnte ein Infanterie-Offizier im August 1894 in Chfi- lons über das Zwölfcentimeter-Geschiitz erfahren?" Hart mann: „Durch bloße Betrachtung des Geschützes wemg oder nichts, durch Gespräche mit Artillerie-Offizieren alles, waL er zu einer Mittheilungan den fremden Attache brauchte." L a - bori: „General M er cie r und Roget haben Frey- städter Lügen aestraft, weil er versicherte, daß 1894 in einem der Geheimpapiere von dem Verrath einer Granate die Rede war. Vom Granatenverrath soll nach diesen Generalen erst 1896 Kenntniß erlangt worden sein. Hat Zeuge nun nicht be kundet, daß die Melinitgranate schon 1890 verrathen und der Verrath bekannt war?" Hartmann: „Gewiß." La - bori:„HatAeugeaufdertechnische»S1ttl^e« schreibens, angehe, so wurde sie 1894 in über dreitausend Ab zügen hergestellt und ihre Geheimhaltung nirgends empfohlen. Einzelnen Regimentern stellten die Regimentspressen selbst Neu drucke her, und jeder Artillerie-Offizier, auch der Reserve, er hielt einen Abdruck. Ein Artillerie-Offizier konnte unmöglich fchreiben, der Empfänger des Begleitschreibens solle selbst sehen, was in der Schießvorschrift für ihn Bedeutung habe, er werde sie im Ganzen abschreiben lassen. Denn ein Fachmann wußte, worin die neue Schießvorschrift von 1894 sich von der alten aus dem Jahre 1889 unterschied, und er hatte bloß die Unter- chiede hervorgehoben. Nun zum Shrapnel! Zeuge hat chon in der Geheimsitzung gezeigt, daß zwischen dem franzö- ischen Shrapnel von 1891 und dem deutschen große grundsätz- iche Unterschiede bestehen und daß das deutsche Geschoß un möglich eine Nachahmung des französischen in Folge Verrathes sein könne. Um den Nachweis zu wiederholen, müßte er auf zehn Minuten den Ausschluß der Oeffentlichleit verlangen. (Vorsitzender: „Darüber werden wir am Schluß der Sitzung emen Beschluß fassen.") Nach Beendigung seiner Aus sage wird Hartmann von den Beisitzern und selbst von einem zum ersten Mal hervortretenden Ersatzrichter einem äußerst umständlichen Kreuzverhör unterzogen. Zeuge »SS. ». Mstw, felbigSdorf eindevorstand «alter. :diEk <Us a besseren luaarsa- lung „Wem mr itber darüber n den Handel vorzügliche» hne erhebliche Pfund einer n alle 15 Pf. «d . L M. hast rleits belieäe iben, sondnn »ahn'S KM- c Wüsche, st, edrigen Preise lizenden Ken. alS billigster ütungen irui- m Transport agenvm i iS. lchch Mittags find Dredm-N. Aufträge zn u. «/Mägen tmvi*. W- U en Mulde» freiberg ge- »d »M cerpaebtet den belieben lamel, null Taaeklatt vn- Tageblatt Inserat« werden bis Vormittag« 11 Uhr angenommen. Preis für die Spaltzell« IS Pfg. D FMzDzW Außerhalb deS LandgerichtSbezirkS 16 Pfg. sj Anttio« Gerichtsvollzieher. --- --- ----- r, — ... vu- Verzeichniß der den MilitSranwärtern im Königlich Sächsischen Staatsdienste vorbehaltenen Stellen betreffend; No. 35. Verordnung vom 30. Mai 1899, die silbernen Zwanzigpfennigstücke betreffend; No. 36. Bekanntmachung vom 19. Juli 1899, die Ordnung der Prüfung für daS höhere Schulamt betreffend; No. 37. Verordnung vom 8. Juni 1899 wegen Abänderung der Ausführungsverordnung vom 23. Mai 1888, die Unfall- und Krankenversicherung der in land» und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen betreffend; No. 38. Bekanntmachung vom 21. Juni 1899, daS zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Fürstenthume Reuß älterer Linie wegen Auspfarrung der Fürstlich Reußischen Gemeinde Frotschau aus der evangelisch-lutherischen Parochie Syrau im Königreich« Sachsen abgeschlossene llebereinkommen betreffend; Freitag, den 8. September 1899, Nachmittag */,» Uhr kommen in Berthels dorf 1 Fohlenstute und 7 Ferkelschweine gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Sammelort : Gasthof Deutscher Adler Brand, am 2. September 1899 Bei der unterzeichneten Anstalt findet am 1. Oktober e. ein« filtere, unbescholtene welche kochen kann, Anstellung als milkovfirtrrti» in der Anstaltsküche. Anfangsgehalt monatlich 18 Nik. bei freier Station. Bewerberinnen um diese Stelle wollen sich unter Vorlegung der Zeugniffe bis zum 8. September e. melden bei der Königlichen Anstaltsdireetton Brännsdorf b. Freiberg. tlLlSbkau M w lwigltche» mW Witsche» Behörde» z» Freiberg um» Brand. Verantwortliche Leitung der Redaktion: Georg Burkhardt. Die Sparkasse W Lichtenberg verzinst alle Spareinlagen mit 3^ vom Hundert und gewährt Darlehne gegen Hypothek, Bürgschaft, oder auch gegen Hinterlegung von Werthpapieren unter günstigen Bedingungen; sie expedirt für Einlagen und Rücknahmen alldienstags von 2—6 Uhr. Die Tparkassen-Berwaltung. > >- bL Jahrgang. > Dienstag, Sen 5 September ES wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Schneidermeister _ . .cs Hermann Paul Zieger in Kleinwaltersdorf M-alsTrichinenschauerfurKleinwalte^ FreibergSdorf, Friedeburg, Loßnitz und Lotznttz verpflichtet worden ist. Freiberg, am 4. September 1899. Königliche Amtshauptmannschaft. Bekanntmachung. , Stuck des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899, enthaltend: " No- 30. Bekanntmachung vom 19. April 1899, eine weitere Abänderung des der Bekannt machung vom 26. ^anuar 1864 beigefügten Verzeichnisses über die Zuweisung der in den Ober- lausitzer Parolen lebenden fremden Konfessionsverwandten an die Geistlichen ihres Glaubens betreffend; No. 31. Bekanntmachung vom 6. Mai 1899, eine Abänderung der Hofrangordnung vom 21. August 1862 betreffend; » v, u v No. 32. Verordnung vom 13. Mai 1899, die Hundemaulkörbe betreffend; No. 33. Verordnung vom 23. Mai 1899, die Behandlung nachgemachten, verfälschten, beschädigten und abgenutzten Metall- und Papiergeldes betreffend; No. 34. Bekanntmachung vom 17. Mai 1899, das Verzeick ' ' ' —" Nr. 2590. Gesetz vom 1. Juli 1899, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum HaushaltS-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1899; Nr. 2591. Gesetz vom 1. Juli 1899, betreffend die Aufnahme einer Anleihe; Nr. 2592. Gesetz vom 1. Juli 1899, betreffend die HandelSbeziehungeu zum Britisch« Reiche; Nr. 2593. Bekanntmachung vom 1. Juli 1899, betreffend die Führung des Genossen» schaftSregisterS und die Anmeldung zu diesem Register; Nr. 2594. Bekanntmachung vom 7. Juli 1899, betreffend die Handelsbeziehungen zu» Britischen Reiche; Nr. 2595. Bekanntmachung vom 7. Juli 1899, betreffend daS Inkrafttreten deS Handels und SchifffahrtSvertragS und deS Konsularvertrags zwischen dem Deutschen Reiche und Japan Vom 4. April 1896; Nr. 2596. Gesetz vom 2. Juli 1899, betreffend Abänderung und Ergänzung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (Reichs-Gesetzbl. 1888 S. 75); Nr. 2597. Verordnung vom 3. Juli 1899, betreffend die Vereinigung von Wohuplätze« in den Schutzgebieten zu kommunalen Verbänden; Nr. 2598. Bekanntmachung vom 6. Juli 1899, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs; Nr. 2599. Bekanntmachung vom 7. Juli 1899, betreffend die Einfuhr von Pflanz« und sonstigen Gegenständen deS Gartenbaues; Nr. 2600. Verordnung vom 13. Juli 1899, betreffend Beschränkungen der Einfuhr au» Egypten; Nr. 2601. Bekanntmachung vom 8. Juli 1899, betreffend Aenderungen der Anlage S zur VerkehrS-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands; Nr. 2602. Bekanntmachung vom 8. Juli 1899, betreffend Linderung der Bestimmung im § 14 (1) der Betriebsordnung für die Haupteisenbabnen Deutschland»; Nr. 2603. Bekanntmachung vom 15. Juli 1899, betreffend Ausnahmen von dem Verbote der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe; Nr. 2604. Bekanntmachung vom 17. Juli 1899, betreffend die Gestattung des Feilbietms von Bier im Umherziehen; Nr. 2605. Hypothekenbankgesetz vom 18. Juli 1899; Nr. 2606. Bekanntmachung vom 16. Juli 1899, betreffend Aenderung der Militär» TranSport-Ordnung vom 18. Januar 1899 (ReichSgesetzbl. S. 15); Nr. 2607. Jnvalidenversicherungsgesetz vom 13. Juli 1899; Nr. 2608. Bekanntmachung vom 19. Juli 1899, betreffend den Text des Jnvalidenver» sicherungSgesetzes vom 13. Juli 1899; Nr. 2609. Staatsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Oesterreich-Ungarn wegen Herstellung der Eisenbahnverbindung von Tannwald nach Petersdorf vom 5. November 1898; Nr. 2610. Allerhöchster Erlaß vom 18. Juli 1899, betreffend die Erklärung des Schutzes über die Karolinen, Palau und Marianen; Nr. 2611. Verordnung vom 18. Juli 1899, betreffend die Rechtsverhältnisse im Insel« gebiete der Karolinen, Palau und Marianen; Nr. 2612. Bekanntmachung vom 18. August 1899, betreffend die technische Einheit im Eisenbahnwesen; Nr. 2613. Bekanntmachung vom 17. August 1899, betreffend den Schutz deutscher Waaren» bezeichnungen in Guatemala; Nr. 2614. Verordnung vom 22. August 1899, betreffend Beschränkungen der Einfuhr aus Portugal, sind hier eingegangen und liegen in unserer RathSkanzlei zu Jedermann» Einsicht au». Freiberg, am 31. August 1899. Ler Stavtrath. /zO ! orderen Tag. Prew merteljährllch 1 Mk. 80 Psa. «/ ! einmonatlich 60 Pfg.; durch die Post 2 Mk. 2b Psg. No. 39. Verordnung vom 28. Juni 1899, die Enteignung von Grundeigenthum für Verbreiterung des Weißeritzbettes in Flur Hainsberg betreffend; No. 40. Verordnung vom 4. Juli 1899, die Enteignung von Grundeigenthum für Er weiterung des Bahnhofes Schwarzenberg betreffend; No. 41. Verordnung vom 11. Juli 1899, die Enteignung von Grundeigenthum zur Er bauung einer normalspurigen Nebenbahn von Altenburg nach Langenleuba betreffend; No. 42. Verordnung vom 14. Juli 1899, einige Abänderungen in der Begrenzung und in der Bezeichnung von Bestcindtheilen der Landtagswahlkreise betreffend; No. 43. Verordnung vom 12. Juli 1899, die Ausführung deS Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 in der vom 1. Januar 1900 an geltenden Fassung betreffend; No. 44. Verordnung vom 6. Juli 1899 zur Ausführung de» Bürgerlichen Gesetzbuchs und der zu dessen Ein- und Ausführung ergangenen Gesetze; No. 45. Verordnung vom 24. Juli 1899 zur Ausführung einiger mit dem Bürgerlichen Gesetzbuche zusammenhängender Reichsgesetze; No. 46. Verordnung vom 25. Juli 1899 zur Ausführung der gesetzlichen Bestimmungen über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Hinterlegungswesens; No. 47. Verordnung vom 26. Juli 1899 zur Ausführung der Grundbuchordnung, sind hier eingegangen und liegen in unserer RathSkanzlei zu Jedermann» Einsicht auS. Freiberg, am 81. August 1899. Der Stavtrath. Hs*. GoIrravSsr. Wgr Bekanntmachung. DaS 23.-38. Stück des Reichs-Gesetzblattes vom Jahre 1899, enthaltend: Nr. 2581. Gesetz vom 7. Juni 1899, betreffend die Abänderung de» Bankgesetzes vom 14. März 1875; Nr. 2582. Bekanntmachung vom 31. Mai 1899, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburg»; Nr. 2583. Gesetz vom 20. Juni 1899, betreffend die Gebühren für die Benutzung deS Kaiser Wilhelm-Kanals; Nr. 2584. Gesetz vom 22. Juni 1899, betreffend das Flaggenrecht der Kauffahrteischiffe; Nr. 2585. Gesetz vom 22. Juni 1899, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1899; Nr. 2586. Gesetz vom 22. Juni 1899, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf daS Rechnungsjahr 1899; Nr. 2587. Notenwechsel vom 12. Februar 1899, betreffend die Handelsbeziehungen zwischen dem Reiche und Spanien; Nr. 2588. Gesetz vom 1. Juli 1899 wegen Verwendung von Mitteln deS ReichS- Jnvalidenfonds; Nr. 2589. Gesetz vom 1. Juli 1899, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1899;