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md Taaeblatt Md Tageblatt (I. 8.) auf das Jahr 189S, »k »k »k auf dir Jahre 1899 u. 1900, ff ff Bäckerobermeister Franz FuchS wieder-, beziehentlich aufs Neue gewählt worden. kk tt Die Stadtverordnete« Tüo«Iu»«r. Der Stadtrath Vr. l8«l»r»vcker. bestätigt. Dresden, am 30. Dezember 1898. auf die Jahre 1899, 1900 und 1901, gebracht. Freiberg, den 7. Januar 1899. Ministerium des Inner«, (v. 8. ) v. LLotLsod. Auktion. Dienstag, de« 10. Januar 1899, Rachm. S Uhr werden im amtsgerichtlichen Auctionslocale 49 Ballen weißer und bunter Barchent, bez. Flanell, carr. Kleiderstoffe, Bettüber züge und Kattun unwiderruflich versteigert. Freiberg, den 9. Januar 1899. Sekr. lH»u»r8l»«ru«r, G.-B. Der vorstehende III. Nachtrag vom 20. Dezember 1898 zum revidirten Statute für eine Dienstbotcnkrankenkasfe zu Freiberg vom 8. Februar 1887 wird kraft dieser Urkunde klmMlatt flr die kölltglichcu Md Wüschen Behörden zu Freiberg Md Brand Verantwortliche Leitung: Georg Burkhardt. Auktion in Weigmannsdorf vetr. Bei der Mittwoch, den 11. Januar daselbst stattfindenden Versteigerung kommen noch 200 Ctr. Heu und 1 Ochsenkalb mit zur Versteigerung. Brand, am 8. Januar 1899. 8Ul»»r»»»uua, Gerichtsvollzieher. die Dienstbotenkrankenkasse betr. Der zum revidirten Statut für die Dienstbotenkrankenkasse hier aufgestellte HI. Nachtrag wird nachstehend zur allgemeinen Kenntniß gebrockt. Freiberg, am 9. Januar 1899. Bekanntmachung für Hilbersdorf. Zu der zu erfolgenden Abschätzung zum Zwecke der Aufbringung der kommunlichen Anlage« für das Jahr 1899 wird auf Z 12 des Anlagenregulativs aufmerksam gemacht, wonach eS Jedem freisteht, sein Einkommen selbst zu veranschlagen. Formulare hierzu sind bei dem Unterzeichneten zu erlangen und ausgesüllt bis zum 20. Januar 1899 bei demselben wieder einzureichen. Hilbersdorf, den 6. Januar 1899. Der Gemeinderath. M^lvvUvr, G.-B. bl. Jahrgang.' Dienstag, de« 10. Januar 1.1 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. und zum Der Stadtrath. Ur Paul m. Nachtrag zum revidirte« Statute für die Dienstbotenkrankenkasse zu Freiberg. I. § 7 Absatz 1 des Statuts erhält unter Aushebung des Punktes III des zweiten Nachtrags vom 7. November 1892 folgende Fassung: „die zu zahlenden Beiträge betragen bis aus Weiteres 0,60 Mark auf den Monat „für jeden männlichen, 0,40 Mark auf den Monat für jeden weiblichen Dienstboten". II. Diese Aenderung tritt mit dem 1. Januar 1899 in Kraft. Freiberg, den 20. Dezember 1898. Bekanntmachung für Freibergsdorf. Alle hier aufhältlichen militärpflichtigen Personen, welche im Laufe dieses JahreS da- 20.Lebensjahr vollenden und die den älteren Jährgängen angehörigen Mannschaften, über welche eine endglltige Entscheidung bezüglich ihres Militärverhältnisses durch die Ersatzbchörden noch nicht erfolgt ist, werden in Gemäßheit der Wehrordnung hiermit aufgefordert, sich in der Zeit vom 18. Januar bis 1. Februar dieses Jahre- bei dem Unterzeichnete» zur Rekru- tirungsstammrolle anzumelden. Alles Nähere darüber ist aus den im hiesigen Gemeindeamte, sowie in allen hiesigen Restau rationen aushängenden Bekanntmachungen ersichtlich. Die Unterlassung der Anmeldung wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft biS zu 3 Tagen bestraft. Freibergsdorf, am 9. Januar 1899. Der Gemeindevorstand. vr. meä. Heinrich Richard Philipp, Fleischermeister A. P. A. Kortz, Baugcwerke Max Zemmrich, Vorwerksbesitzer Karl Brückner, Kaufmann Max Wächtler, Oberamtsrichter Richard Bretschneider, Schneidermeister Gustav Handmann, Gymnasialoberlehrer vr. R. Schellhorn. Fabrikant Franz Streubel, Kaufmann Theodor Stötzner, Rechtsanwalt Bernhard Blüher, Kunst- und Handelsgärtner Hermann Geifert, Privatmann C. G. Mey, Lohgerbermeister Karl Heinrich Müller, Fabriktheilhaber Georg Schippan, Rechtsanwalt Justizrath Alexis Täschner, Zahlmeister a. D I. H. Lehmann, Malermeister Karl Konst. Hahn, Fleischermeister Emil Matthes, Kupferschmiedemeister Gustav Adolf Weife, Baumeister William Seim, Fleischermeister Heinrich Berger, Fabriktheilhaber Theodor Fuchs, Klempnerobermeister Adolph Witt, Oberdirektor Karl Heinrich Fischer, Geh. Bergrath Kurt Merbach, Oberturnlehrer Albin Franke, Der Stadtrath. (v. 8.) Bürgermeister Vr. stand unserer Residenz ist zum großen Theil auf die unsicheren politischen Verhältnisse zurückzufnyren. Die dringende Hoffnung des lippischen Bölkes ging deshalb dahin, die lippischeFrage möge endlich ein für allemal aus der Welt geschafft werden. Für den Bundesrath wäre es unseres Erachtens in erster Linie Pflicht gewesen, eine Entscheidung zu fällen, die der leidigen Sache ein Ende machte. Er mußte entweder seine Zuständigkeit verneinen — und das wäre nach unserer Ansicht und nach der Meinung der ersten Staatsrechtslehrer Deutschlands das Richtigste gewesen, da ein im Art. 76 vorgesehener Streit zwischen zwei Bundes staaten nicht vorliegt — oder der Bundesrath mußte, wenn er sich trotzdem für zuständig erklärte, auch in die Materie selbst eintreten und für einen Richterspruch sorgen. Diese Entscheidung würde heute unschwer zu fallen sein, da durch den Spruch des Schiedsgerichts und seine Begründung Grundsätze für das lippische Hausrecht aufgestellt worden sind, auf Grund deren an der Eben- Politisch« Umschau. Freiberg, den 9. Januar. Deutschland. Die Nachricht, Abg. vr. Lieber habe einen Antrag eingebracht, das Gehalt des Staatssekretärs des Reichs amts des Innern um 6000 Mark zu kürzen, ist unzutreffend. Ueber den Beschluß des Bundesrathes in oer lippischen Angelegenheit schreibt die „Lippische Landes zeitung": Für unser Land ist die gefallene Entscheidung so ziemlich die schlimmste, welche überhaupt getroffen werden konnte, «sie bedeutet für uns die Fortdauer eines Zustandes der Unruhe und des Unfriedens. Der Thronfolgestreit hat seit Jahren in das politische, gesellschaftliche und wirthschastliche Leben unseres Staates auf das Empfindlichste eingegriffen. Seit mehr als drei Jahren wird im Lande in unerhörter Weise ge hetzt und geschürt. Der wirthschastliche Niedergang oder Still- bürtigkeit der gräflichen Söhne kein Zweifel mehr möglich ist. Es tritt abermals das Verschleppungssystem zu Tage, welches Schaumburg-Lippe von Anfang an in der lippischen Frage ver folgt und angestrebt hat. Mit Rücksicht hierauf aber erscheint es um so mehr als eine unerläßliche Pflicht der gesetzgebenden Faktoren unseres Landes, d. h. der Regierung und des Land-' tages, die Thronfolge durch Landesgesetz zu regeln, wie das auch in Meiningen vor Jahren durch den Landtag einstimmig und ohne Zögern geschehen ist. Wird dann die Frage nach An sicht des Bundesrathes aktuell, — das würde also beim Tode des Fürsten Alexander oder auch beim Tode des Grafregenten sein — so hat der Bundesrath mit dem Gesetze eines deutschen Bundesstaates zn rechnen und wir glauben, er würde es sich allein um des Präjudizes willen sehr überlegen, ob über ein solches Landesgesetz hinweg eine Entscheidung gefällt werden darf. Eine Entscheidung ohne Rücksicht auf bestehende LandeSgesetze Erscheint jeden Wochentag Ab md- '/,d-Ihr für den anderen Tag. Preis vierteljährlich 2 M. 2b Pfg. zweimonatlich I Mk. bOPfg. u. «i»monatlich7öPsg. Bekanntmachung. Nach der am 5. dieses Monats stattgefundenen Konstituirung des Stadtverordneten-Kollegiums gehören diesem als Mitglieder an: " Herr Restaurateur Wilhelm Butze, Fabrikbesitzer Ernst Ewald Paschke, Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Gutsbesitzer- EmU Theodor Ficke« in Falkenberg ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den S7. Januar 1899, vormittag- 9»/« Uhr vor dem Königlichen Amtsgericht hierselbst, Zimmer Nr. 33, anberaumt. Freiberg, den 5. Januar 1899. Sekr Zsloalul, K. 14/98. Nr. 100.Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Von der unterzeichneten Verwaltung werden LU 12. dss. Mts. Domittass LM 9 Mr all in der Jägerkaserne, Hof — ein Posten eiserne Kochkessel, ca. 6000 kx altes Eisen, ferner Blei, Zink, 165 üx leinene Lumpen rc. öffentlich gegen sofortige Baarzahlung versteigert. Die Verkaufsbedingungen werden vor der Versteigerung bekannt gegeben. Freiberg, den 8. Januar 1899. Königliche Garnison-Verwaltung. Bekanntmachung für Brau». Die Anmeldung der Militärpflichtigen 1« Brand z«r Ausnah «re irr die Rekrutirungsstammrolle hat unter Hinweis auf den hier ersichtlichen Anschlag vom 15. Ja«uar bis 1. Februar d. I. in der RathSexpeditiou unter Abgabe der Geburts- bez. Loosungs- und Gestellungsscheine zu erfolgen. Auf Grund der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 sind hierzu verpflichtet alle diejenigen hier aufhältlichen Mannschaften, welche im Jahre 1879 geboren, sowie solche au- früheren Altersklassen, über deren Militärpflicht «ndgiltige Entscheidungen noch nicht getroffen worden sind. Im Behinderungsfalle find deren Elter«, Vormünder, Arbeitgeber, Lehr- Herre« «. s. w. zur Anzeige verpflichtet. Brand, am 7. Januar 1899. De» v^germetWer. Bekanntmachung für Braus. — Die Anmeldung der Hunde zum Zweck ihrer Besteuerung ist spätesten- bi- zum SO. VsS. MtS. hier zu bewirken. Die Jahressteuer im Betrage von sech- Mark ist dabei voll gegen Empfang nahme der Marke in der Rathskaffenstube einzuzahlen. Nach Ablauf dieser Frist tritt sofort daS Mahnverfahren ein, insoweit keine Steuer hinterziehung vorliegt. Brand, am 7. Januar 1899. Der Bürgermeister. Volor. Juserare werden bi- Borolittag U llyr .FNckUFU angenommen. Brei» für dt« Spaltzeile IS Pfg. DXzDKH Luherhalb des Laudgertcht-bezirk- 15 Pfg. L W V- sind Herr Rechtsanwalt Justizrath Täschner zum Vorsteher, Herr Geh. Bergrath Merbach ersten und Herr Baumeister William Seim zum zweiten Stellvertreter des Vorstehers Dies wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß Oesfeutliche Sitzung des Bezirks-Ausschusses Sonnabend, den 14. Januar 1899, — . vormittags 10 Uhr. Freiberg, am 2. Januar 1899. Der AmtShauptman«. Vr. 8t»1u«rt. Im Handelsregister für die Stadt Freiberg sind heute auf Folium 656 die Firma Scheunert öd Rüdiger und als ihre Inhaber die Herren Franz Eurt Scheunert und Franz Maximilian Rüdiger, beide Kaufleute in Freiberg, eingetragen worden. Freiberg, am 5. Januar 1899. Königliche- Amtsgericht. Reg. V 4/99. Vrvtsoluvvlckvr. Bekanntmachung,