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Liebel, Kaufmann, Werdau, Hotel Kronprinz. MvbiuS, Kaufmann, Bautzen, Hotel schwarzes Roh. Marschner, Kauf«., Dresden, Hotel schwarzes Roß. w. Vettel, Ehef-Redalteur und ReichStagSabgeordneter, Südende bei Berlin, Hotü R. Hirsch. Waasche, Techniker, Freiberg, Hotrl Kron prinz. Naschke, Inspektor, Planen i. B., Hotel Stadt Altenburg. Reda«, Kaufmann, Berlin, Hotel R. Hirsch. Rieder, Wirthschafterin, .Nürnberger Hof. Reinert, Kaufmann, Berlin, Hotel de Gaze. Schmidt, Kaufmann, Zwickau. Hotel Kronprinz. Schaefer, Kaufmann, Nürnberg, Hotü R. Hirsch, vr. Schulze, Amtsrichter, mit Frau, Reichenbach i. B-, Hotck de Sax«. Urban, Kaufmann, Hamburg, Hotel schwarzes Roß. Noellmer, Inspektor, Dre-den, Hotel Kronprinz. Veit, PrivatuS, Niederschöna, Gasthau« zur Poft. Wahl. Reisender, BreSlau, Hotel d« Saxe. Wolf, Kaufmann, Köln, Hotel de Saxe. Ziegler, Kausm., Berlin, Hotü Kronprinz. Briefkasten der Redaktion. Jeder Anfrage muß die genau« Adresse des Fragestellers (Name und Woh nung) detgefugt ««dm. Anonyme Anfragen werde» nicht beantwortet. A. 17. 1. Ich bezahle eine Miethe von 210 Mark und nehme an, daß mir, da ich halbjährliche Kündigung habe, erst am letzten März und letzten September gekündigt werden kann. Oder kann mir mein Wirth schon zu Neujahr kündigen? 2. Ich bezahle meine Miethe zwar monatlich, jedoch sind Kündigungs bedingungen nicht ausgemacht, wohl aber ist der jährliche Mieth- ziu« vereinbart. Kann mich mein Wirth nur Ostern und Michaelis i« der Miethe steigern oder jeden beliebigen Monat? 3. Hab« ich die Verpflichtung, eine fremde Person in meine Räumlichkeiten zum Zweck der Besichtigung zu lasten, bevor unir gekündigt ist? Ich behaupte, es ist nur mein guter Wille, wenn ich die« zulasst. — Zu 1.: Ihre Annahme ist richtig. Eine am 31. Dezember oder 1. Januar erfolgte Kündigung gilt bet halbjährlicher Kündigung als erst am 31. März erfolgt. Zu 2.: Da nur der Jahres- nicht der MonatSmiethzinS verein bart ist, gilt trotz monatlicher MiethzinSzahlung im vorliegenden Falle halbjährliche Kündigung. Eine Steigerung ist an die selben Fristen gebunden wie die Kündigung. Erklärt also bei halbjährlicher Kündigung der Vermiether schon zu Neujahr, daß er steigere, so gilt die« so, al« wenn er erklärt, er kündige, falls der Mirther sich nicht bereit erklärt, vom 1. Oktober den verlangten höheren Zins zu zahlen. Es hängt nur von der Erklärung de« Miether» ab, ob er Ende September ausziehen oder bleäeu und vom 1. Oktober ab die höhere Miethe zahlen will. Zu 3.: Sie haben Recht. Krn« W., hier. Ich würde Sie bitten, mir doch zu sagen, wie man die Herren nennt, die Nachts 2 Uhr aus dem Bierhau» kommen und mit Schneebällen zwei große Fenster scheiben in der Nonnengasse eingeschlagen haben. — Man nennt sie — der Polizei und wartet das Weitere ruhig ab. A., Oberlangenau. Giebt es in Deutschland eine Fachzeitung für Schuhwaarenhändler? Giebt es in Deutschland eine Fachzeitung für Schuhfabrikanten? Wo werden dieselben herau-gkgeben? — Zeitschriften der Schuhbranche giebt er zahl reiche in Deutschland. In Berlin erscheinen: 1. Deutsche Schuh industrie-Zeitung, 2. Deutsche Schuhmacher-Zeitung, 3. Central blatt für die Pantoffel-, Holz- und Filzschuhwaaren-Jndustrie Deutschland«, 4. Schuh und Leder. — In Leipzig erscheinen: 1. Leipziger Jllustr. Schuhmacher-Zeitung, 2. Krahmer'S Zeitung für Schuhmacherei und Schuhhandel. — In Gotha: 1. Schuh macher-Fachblatt, 2. Fachzeitschrift für Schuhmacher. — In Frankfurt a. M.: Der Schuhmarkt. — In Pirmasens: Die Schuhindustrie. — In Artern i.TH.: Schuh-Anzeiger. — Von außerdeutschen Blättern der Schuhbranch« find noch zu nennen die Neue Wiener Schuhmacher-Zeitung und die Wiener Allge meine Schuhmacher-Zeitung (beide in Wien). Drei Schüler bitten im nächsten Brieflasten die ver breitetste Briefmarkensprache mitzutheilen. — Von einer„Ver- bieitung" der Briefmarkensprache kann durchaus nicht die Rede sein. Die sogenannte Briefmarkensprache ist eine Spielerei, deren vernünftige Leute sich nie bedienen werden, da sie das, was sie zu sagen haben, im Briefe selbst und zwar in paffender Form auszudrücken vermögen. Vom Standpunkt des postalischen Verkehrs aus kann man die Spielerei der Briefmarken sprache nur mißbilligen, da die Postbeamten mehr zu thun haben, als gerade das Fleckchen auf dem Couvert zu suchen, wo zartgestimmte Seelen ihre Freimarken hingeklebt haben. P. F., Borstendorf- 1- Welche Kenntnisse muß eine Person besitzen, die das Einjährig-Freiwilligen-Examen ablegen will? 2. Giebt es für die hierbei in Frage kommenden Fächer Selbstunterrichtswerke? — Solche Werke giebt es unsere« Wissens nicht. Die Kenntnisse, auf Grund welcher man sich die Be rechtigung zum Einjährig-Freiwilligen-Dienst erwirbt, lassen sich nur in ganz seltenen Fällen durch Selbststudium erlangen und auch dabei wäre eine ausreichende Vorbildung als Grundlage und außerordentlicher Fleiß Vorbedingung. Wer die Berechtig ung zum Einjährig-Freiwilligen-Dienst erlangen will, dabei aber zu alt ist, um sich die nöthigen Kenntnisse dazu noch auf einer Lehranstalt anzueignen, die zur Ertheilung giltiger Zeug nisse für die Befähigung zum Einjährig-Freiwilligen-Dienst be rechtigt ist, thut besser, eine sog. Militär-Vorbereitungsanstalt zu besuchen. Auf Grund der dort erworbenen Kenntnisse kann er sich zur Prüfung vor der Königl. Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige in Dresden melden. Sk. L., Hänichen. Am 30. Dezember v. I. bezahlte ich Miethe; ich machte früh im Miethsbuche die Quittung fertig bis zur Namensunterschrift des Wirthes; da aber Vormittags 10 Uhr mein Dienst aus dem */z Stunde entfernten Schachte beginnt und mein Wirth gewöhnlich früh bis 7, 8 auch bis 9 Uhr und noch länger schläft, so beauftragte ich meine Frau, die Zahlung tags über zu besorgen. Meine Frau hat den Auftrag besorgt, wobei der Wirth nichts äußerte. Abends gegen 5 Uhr ist er zu meiner Frau ins Logis gekommen, hat gefragt, wenn ich zu Hause sei, diese hat geantwortet: „Der kommt erst heute Abend um 9 Uhr und morgen früh ist er auch da bis 9 oder i/°10 Uhr." Ich bin dann selbigen Morgen, also am 31. Dezember, zur besagten Zeit weggegangen, ohne daß mein Wirth zu mir kam. Doch um 10 Uhr >st er gekommen und fragte nach mir. Da ich fort war, hat er geäußert, daß er einen eingeschriebenen Brief schicken wolle. Nachmittags gegen ^5 Uhr hat der Postbote einen ein geschriebenen Brief zu meiner Frau gebracht, meine Frau hat dessen Annahme jedoch verweigert. Gegen ^6 Uhr ist der Wirth zu meiner Frau mit einem Zeugen gekommen, und hat das Logis gekündigt. Meine Frau sagte: „Das haben Sie mit meinem Mann abzumachen, ich habe das Logis nicht gemiethet;" doch er hat geäußert: „Er könne mir nicht nachlaufen." Zwischen dem Wirthe und mir ist bis heute darüber kein Wort gesprochen worden, obgleich ich am Sylvesterabend gegen 7 Uhr nach Hause kam und seitdem viel zu Hause gewesen bin. — Da Sie durch I Ihre Ehefrau von der ihr gegenüber bewirkten Kündigung noch I am 31. Dezember Kenntniß erhalten haben, so ist die Kündigung W giltig. St. T«, Halsbach. Würden Sie die Güte haben und mir I die Adressen verschiedener deutscher Gerber-Zeitungen bekannt zu W geben? Ist Ihnen vielleicht bekannt, ob im deutschen Reiche I ein Kaufmännischer Verein für Lederindustrie existirt? — Zu 1. I „Deutsche Gerber-Zeitung", Berlin; „Schuh und Leder" (Kampfs- I meyersche Gerber-Zeitung), Berlin; „Der süddeutsche Gerber"„ N Waldsee. — Zu 2. Centralverein der deutschen Leder-Industrie I (Sitz Berlin), Verband sächsischer Leder-Produzenten. P. St., hier. Antwort. Jeder Zahnarzt oder Zahn- I techniker ist in der Lage, beim Ausziehen der Zähne Cocain zu I verwenden. Freilich wird dadurch eine völlig schmerzlose Operation I nicht zu erzielen sein, da das Cocain nur die Schleimhäute uu- I empfindlich macht und nicht auf die tieferliegenden Nerven I wirkt. Stammtisch Oberhof Freiberg. Es besteht an unserem V Stammtisch ein lebhafter Streit über die Frage, in wie weitem I Handwerker das Recht hat sich Fabrikant zu nennen. Wie viel I Arbeiter muß ein solcher beschäftigen. — Die von Ihnen aufge- W worfene Frage, inwiefern ein Handwerker das Recht hat, sich H Fabrikant zu nennen und wie viel Arbeiter ein solcher beschäftigen S muß, läßt sich nicht ausreichend beantworten, da der Gesetzgeber D selbst unterlassen hat, eine erschöpfende und durchgreifende Er- Z ktärung des Begriffes der „Fabrik" aufzustellen. Nach 8 1 des » Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 gelten als Fabriken V im Sinne dieses Gesetzes insbesondere diejenigen Betriebe, in 8 welchen die Bearbeitung oder Verarbeitung von Gegenständen N gewerbsmäßig ausgeführt wird, und in welchen zu diesem Zweck K mindestens zehn Arbeiter regelmäßig beschäftigt werden. Es giebt V verschiedene Merkmale, welche für den Begriff der Fabrik wesent- V lich find und bei deren Fehlen von dem Betriebe einer solchen I nicht gesprochen werden kann. Hierher gehören namentlich die I Größe und Ausdehnung der Räumlichkeiten, die Zahl der dauernd I darin beschäftigten Arbeiter, die vorwiegend mechanische (im I Gegensätze zu einer künstlerischen, wissenschaftlichen u. s. w.) Art I ihrer Thätigkeit und der Grundsatz der Arbeitstheilung. I. Sch., hier. Hat ein 78 Jahr alter ins Gnadengeld I versetzter Arbeiter trotz 700 Thlr. Vermögen auch Altersrente zu I beanspruchen? Wo kann er seine Rechte geltend machen? — I Altersrente erhält derjenige, welcher das 70. Lebensjahr vollendet I hat und noch in versicherungspflichtiger Beschäftigung steht, sowie I während der Jahre 1888 bis 1890 in mindestens 141 Wochen I eine versicherungspflichtige Thätigkeit ausgeübt hat. Weitere I Auskunft erhalten Sie beim hiesigen Stadtrath. D en Einsendern der KirchenRachrichten sei mitge- I theilt daß ihre Berichte bei der großen Anzahl der noch täglich D eingehenden Mittheilungen aus den einzelnen Parochien nur in a der Reihe des Eingangs zur Veröffentlichung kommen können. I In Hinblick auf den sonst vorliegenden reichlichen Stoff und da I die Mittheilungen in der Hauptsache nur für die betreffende I Parochie von Interesse sind, vermögen wir in jeder Nr. nur einige I Berichte aufzunehmen. Post-Omnibu» Freiberg-Weißenborn. Ab Bahnhos I Postamt Freiberg: Früh 6.55, 10.45, Rachm. 3.10. Ab Gasthof I Preuß. Hof: Früh 7.00, 10.50, Rachm 3.15. Ab Weißenborn I Harig« Restaurant: Früh 8.50, Rachm 1.00, 6.55. A l trthum«-Museum (Kaufhaus, S Treppen). Geöffnet: Son«, und Feiertags von Vormittags 11 Uhr und von Nachmittag» 2 Mr «m f L Person 10 Pfg. — Mittwoch Nachmittag» 20 Psg. — Oeffnung 8 außer dieser Zeit gegm Extrakarte L 1 Mark (beim Hautmann zu I babent kür 1 bi» 10 «ersonen qültta. Direktor Suelalt Sollst«, HL. Für einige Maschinen kann dauernde Beschäftigung gegeben werden. nur 78 Oliv l.oo8« 75 MV I« 5V Ovo 25 voll Taubenschlag Hsnnoverrcken esku-fsbnlc kür üsa krüdstüvLstisok: 2u Ls: ff. gesundes 2u Volu: LQ Lsosv / / » schnell 6rös«t.6sve.ist i.xänstixst.b'LU Lins krämis von dsrvorraxsnäes Oerväoks 6ali- tornisns; bongnetroioder natur reiner ^raubensakt; als 8tärk- unxsmittsl kür Kranke, ältere unä sobrväobUolw Versauen be- sonäers ewxkeklensrvertd. Nk. 2.— xr. kl. sxol. Aas. Heriunnir «Lettner, Lrbisekestrasse. llsnnov. LIsoults putlsnos, Susr, Otttsllo Ossssrt-IAsrmslactsn ^pfslslnsn-8c:ttnltts Oitronsn-Sottsldsn Ossssrt-I^Äkfoln Olins Olslclisn Olans Qlsicttsn mit Ottolcolscls I^orns, Oksmpssnsr-Llsoult 60 Pfg. Enthaarungspulver zur sofortigen Entfernung lästiger Haare. Mk. 1.50. Echt nur mit Firma »«mm. lWnsol»«, Magdeburg. Hier bei Jul. Müller, Bahnhosstr. und Mehner L Stransky, Petersstr. 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