Volltext Seite (XML)
nn^ k^attplllais un- Tageblatt » so. Jahrgang. — ' j Mittwoch, Sen 26. Januar Inserate werden bi» Vormittag 11 ühr angenommen. Prei» für die Spaltzelle IS Pfg. Auherhalb de» Landgericht»bezirk» 1» Pfg 18S«. Mlnisterium de» A« va» L»t«ok. '««er«. Münk»«. Treibers, am 22. Januar 1898. Der katholische Schulvorstand. Pfr. »oloa«, Borsitzdr. Der Freiberger Erzbergbau, seine Bedeutung in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunst. ausfertigen lassen. Dresden, den 27. Dezember 1897. Amtsblatt für die llniglichm and Witschen Behörden za Freiberg nab Brand. Verantwortliche Leitnngr »e«r- vnrthardt. gemeind« straßenmüßig hergestellt. Wegen Herstellung der Fußwege bewendet «S bei den Bor» schriften von AZ 51 folgende der hiesigen Bauordnung; die Stadtgemeinde übernimmt jedoch die« jenigen Kosten, welche durch eine infolge Verbreiterung der Straße erforderlrche Verlegung der Fußwege entstehen sollten. Soweit vorstehende Bestimmungen nicht abweichende Borschristen enthalten, finde» die allgemeinen landeS- und ortsgesetzlichen Vorschriften Anwendung. Treiberg, den 6. Dezember 1898. Der Stadtrath: Die Stadtverordnete«! Bürgermeister Vr 8kdravck«r. ^IsZci» Wbr. DaS Ministerium des Inner« hat daS vorstehende OrtSgesetz vom 6. Dezember 1897 genehmigt und hierüber diese Urkunde Vig. u. emmonatli»7S«ig. Bekanntmachung. oschen ^ " KleinwalterSdorf ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist Wied« er» Freiberg, de» 24. Januar 1898. Königliche AmtShauptmannschaft. „ 8t«ln«rt. - . Wegesperrung in Berthelsdorf. de» Dnrkni.»!» - e^ehungen stark ausgesetzte, zwischen Krausens Mühle und der Abzweigung C?mmunim^ befindliche Theil des Brand-Berthelsdors-Müdisdorfer hiermit gesperr"^^ Dauer des gegenwärtigen Winters für den Fährverkehr ^^,^ere wird auf die Dorfstraße in BerthelSVors verwiesen. Treiber-, am 24. Januar 1898. Königliche «mtShauptmannschast. — Idr 8tEl»«rt. Mit einem Appell an die Vertreter der Landwirthschaft schlossen wir unseren gestrigen Artikel. Derselbe war bereits im Satz, als wir in dem führenden politischen Organ der deutschen Landwirthschaft, der „Deutschen Tageszeitung" an leitender Stelle einen Artikel über das „Silber" trafen, in welchem der Verfasser direkt auf unsere sächsischen Verhältnisse Bezug nimmt und mit warmem Herzen und schlagenden Gründen für die Erhaltung unseres Bergbaues emtritt. Unsere Erwartung, daß wir auf Seiten der Landwirthschaft anstatt Gegner, wie von anderer Seite befürchtet wurde, warme Freunde unseres Bergbaues finden würden, hat uns also nicht getäuscht. Die Ausführungen der „Tageszeitung" begegnen sich in manchem Gedanken mit dem bereits von uns Dargelegten, sie greifen auch in manchem Punkte der dieser Artikelreihe untergelegten Disposition vor, doch wir möchten keinen Satz aus derselben missen und geben sie, soweit sie auf unseren Bergbau Bezug haben, hier im Wort laut wieder: „Der deutsche Silberbergbau, insbesondere der sächsische, bat eine glanzvolle, ehrenvolle Geschichte, und es würde tief be- klagenswerth sein, wenn diese Geschichte durch verkehrte wirth- schastliche Maßnahmen ein Ende finden sollte, wenn die berg krönenden, stattlichen und traulichen Städte dem Niedergange ver fallen müßten. Es erscheint uns fast als eine Ehrenpflicht der deutschen Stämme, ihren Silberbergbau, dem sie so viel Glanz und Ruhm, so viel Reichthum und Kraft verdanken, so lange es irgend möglich ist, zu halten und zu fördern, auch dann, wenn die unmittelbaren Ergebnisse des Betriebes dagegen zu sprechen scheinen. In besonderm Maße war und ist der brutsche Boden mit Silber gesegnet. Silber war das beliMe Hausgeräth deS deutschen Heims, bis das fremde rothe Gold oder das täuschende, trügende Ersatzmittel es verdrängte. Silbern winen Spangen und Ringe, die unsere Ahnen schmückten Der Eilberbergbau hat den Wald gelichtet, daS Land bevölkert, er Katholische Schule. Die schulpflichtigen Kinder hiesiger Katholiken sind behuf» Aufnahme in die katholische Schule bi» spätesten» Dienstag, den 1. Februar e. a. beim hiesigen kathol. Pfarramte (Kreuzgasse Nr. 1) Vorm, in der Zeit von 10—12 Uhr und nachmittag» von L—ö Uhr anzumelden. > ' Schulpflichtig sind jene Kinder, welch« Ostern laufenden Jahre» da« 8. Lebensjahr «füllt haben oder bis mit 30. Juni dieses Jahre» diese» Alter erreichen. Bei in der Stadt geborenen Kindern ist der Impfschein, bei nicht in Freiberg geborenen Kindern ist der Impfschein und eine standesamtliche Geburtsurkunde nebst Tausbescheinigung beizubringen. Unter dem Arbeitermangel schwer leidenden Landwirthschaft zu- gesührt werden könnten. Da» wird wohl ein frommer Wunsch bleiben. Die Bergleute, die unter Tage zu arbeiten gewöhnt sind, werden, wenn sie ein gewisses Alter erreicht haben, fast sämmtlich unfähig, landwirthschaftliche Arbeiten bei Wind und Wetter zu leisten. Wir fürchten vielmehr, daß die meiste» ab gelegten Bergleute binnen Kurzem nicht au» eigner Schuld arbeit- und brodlos werden müßten und sicher die Schaar der sogenannte« industriellen Reserve-Armee und noch sicherer den Heerbann der rothen Fahne verstärken würden. Der Staat hat s. Z. die Be triebe in seinen Besitz gebracht, nicht nur, um Geld zu verdienen, sondern damit er sie in wirthschaftlich und sozial zweckmäßiger Weise verwalte. Wenn ein Privateibenthümer einen Betrieb, der nicht mehr lohnt, rücksichtslos preisgiebt, so verdenkt man ihm dies in der Regel nicht. Der Staat hat aber al» Be triebsinhaber auch dann soziale Rücksichten zu nehme«, wenn sie mit den Rücksichten auf denErtrag in Wider spruch stehen. DaS ist seine Pflicht. Auf dieser seiner Pflicht beruht eigentlich allein daS Recht deS Staats betriebes. Gerade in diesem Falle wird er seiner Pflicht mehr eingedenk sein müssen und können, da die Hoffnung auf ein künftiges Wiederausblühen des Betriebe» gut gegründet »t. Jahr hunderte hindurch ist ein Strom des Reichthum» von den Silber städten ins Land hinausgegangen. Wenn jetzt da» Land ge ringe Opfer bringt, um diesc , Strom für künftige Zeiten zu behalten, so erfüllt :S nur die Pflicht der Vergeltung." So die „Deutsche Tageszeitung"! Unsere Bevölkerung wird auf richtig dankbar sein für ihr verständnißvolles Eintreten für unseren Bergbau. Auf Grund einer genauen Kenntniß unserer sächsische« Volksverhältnisse tritt der Artikel der in der 2. Kammer geäußerte« Ansichtentgegen,daß der Bergmann der unter dem Mangel an Arbeitskräften leidenden Landwirthschaft zugefübrt werden könnte. Zwar giebt es Viele unter ihnen, die selbst zur seßhaften Landbevölkerung gehören. Sie besitzen ein be scheidenes Häuschen, oft auch eine kleine Wirthschaft mit einem Stückchen Feld, auf dem sie ihre Kartoffeln bauen, ein paar Ziegels vielleicht auch eine Kuh. Meist ist es die Frau, die die Feldarbeit besorgt, doch auch der Mann hilft hier und da. Zu angestrengter Kotzversteigerung <mf dem Nassauer Staatsforstreviere. Im Gasthofe r« Bienenmühke sollen am 3. und 4. Februar dss. Js., jeden Lag vo« Vormittag- 10 Uhr a«, folgende im Nassauer Forstreviere auf den Kahlschlägen der Abth. 32 u. 82, im Einzelne» i» dm Abth. 36 bis 64 und in den Durchforstungen der Abth. 12, 70, 78, 88 u. 89 ausbereitete Nutz- und Brennhölzer an die Meistbietenden versteigert werden und zwar: Donnerstag, den S. Februar; 360 w. Stämme, 144 h. uud 26964 w. Klötzer, 9436 w. Schleifhölzer, 1SS20 w. ReiSstauge» a. 81,5 rw w. Nutzscheite; Freitag, de« 4. Februar; 275 rm w. Brennscheite, 613 rw w. Brennknüppel, 14,5 rw h. u. 889 rm w. Zacke», 1,5 rm h. u. 551,5 rw w. Aeste u. 44,5 rw w. Stöcke. Näheres ist aus den bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegend« Ort schaften aushängcnden Plakaten zu ersehen. König!. Forftrentamt Frauenstein und Königl. Forstrevierverwattung Nassau zu Btenenmühte, am 20. Januar 1898. Inkrafttreten eines Bebauungsplans nebst Ortsgesetz für einen Theil »er inneren Stadt. . Aber Bebauung der Weingosse, Engegasse, Buttermarktgasse, Theatergasse, an der Nikolai- nrche, Bndegänchcn, Nikolaigasse, Aschegasse, sowie der östlichen Seite der Burgstraße zwischen Thlelestraße und Kesselgasse, der Rittergasse zwischen Thielestraße und Weingasse, der Borngasse zwischen Weingasse und Kesselgasse und der Gerbergasse zwischen Nikolaigasse und Kesselgasse ist ein Bebauungsplan nebst Ortsgesetz aufgestellt uno vom Königlichen Ministerium deS Innern unter dem 27. Dezember 1897 genehmigt worden. Das Ortsgesetz ist nachstehend» abgedruckt, der Bebauungsplan kann im Baupolizeiamt Burgstraße 3 HI elngesehen werden. Freiberg, den 22. Januar 1898. Der Stadtrath. L,oiim«. Wbr. Ortsgesetz Aber die Bebauung von Wcingasse, Engegasse, Buttermarktgasse, Theatergasse, a« der Nikolaikirche, Badegäßchen, Nikolaigasse, Aschegasse, sowie der östlichen Seite der Burgstraße zwischen Thielestraße und Kessel gasse, der Rittergasse zwischen Thielestraße und Weingasse, der Borngaffe zwischen Weingaffe ukd Kesselgasse und der Gerbergaffe zwischen Nikolaigasse und Kesselgasse. 8 1- Für die Bebauung der Parzelle» 453, 459—471«, 478—485, 489—546, 549—581, 587—599, 736, 736«, 741, 761, 859 und 860 de» Flurbuchs für Freiberg, soweit sie an die vorbezeichneten Straßen und Straßeutheile angrenzen, wird der anliegende Bebauungsplan sestgestellt. 8 2. Die Gebäude sind unmittelbar i» die Fluchtlinie einzurücken, welche, soweit sie von der seitherigen Straßenflucht abweicht, i» den Bebauungsplan roth eingezeichnet ist. 8 »- Die Bebauung hat — von dem Nikolaikirchgebäude ab gesehen — in geschlossener Häuser reihe zu erfolgen. 8 4. Soweit die bauplanmäßig« Straßenbreite sechs Meter überschreitet, ist die Errichtung von Gebäuden mit weniger als zwei Stockwerken einschließlich des Erdgeschosses unzulässig; im Uebrigen bewendet es hinsichtlich der Höhe derselben bei den Vorschriften von Z 16 der Bau- polizeiordnung für Städte. 8 »- Die auf Grund von ZI 43 und 44 der hiesigen Bauordnung infolge der neuen Flucht linien zur Verbreiterung der S raße abzutretenden Grundflächen werden auf Kosten der Stadt ¬ ist fast wie ein Silberblick in die dunkelsten LandeStheile ge fallen. Ist daS nicht Grund genug, Alles zu thun, um ihn seiner geschichtlichen und wirthschaftlichen Bedeutung wegen zu heben und zu wahren? Fürwahr, eS muß Jeden, der einen gewissen Sinn für geschichtliche Größe und vaterländische Vergangenheit hat, ein tiefeS Weh übermannen, wenn er beim Wandern durch die einst gesegneten Silbergegenden sich sagen, muß, daß sie vielleicht der Verödung verfallen sind. ES liegt auch, wie wir wenigsten» meinen, kein zwingender Grund vor, den Silberbergbau preiszugeben. Wir sind vielmehr der festen Ueberzeugung, daß die Tage der Goldwährung gezählt seien. Je schneller alle Völker eilen, sich unter die Zwingherrschaft deS gelben Metalls zu begeben, um so eher wird seine Tyrannei ge brochen. Je mehr sich unter der Decke der Goldwährung zu sammendrängen, um so schneller wird sie sich als zu kurz erweisen. Das Silber wird und muß wieder zu seinem Rechte kommen und an seinem Theile den Fluch deS Goldes verringern. Eine weit schauende Staatswirthschuft wird sich also hüten, den Silberberg bau verfallen zu lassen; sie wird vielmehr alles thun, um ihm über die schwere Zeit hinwegzuhelfen, damit er leistungsfähig bleibe und dann wieder werthvoll werde. Die sächsische Regierung hat diese weitschauende Klugheit bewiesen. Obwohl in Sachsen der Silberbergbau einen nicht unbeträchtlichen Zuschuß fordert, vermeidet sie grundsätzlich Arbeiterentlassungen, läßt aber eine Ergänzung des natürlichen Mannschaftsabganges auS den Berg werken nur insoweit stattfinden, als sie wegen der Unentbehrlich keit einiger jugendlicher Arbeitskräfte unbedingt nöthig ist. Auf diese Weise wird zwar der Silberbergbau allmählich eingeschränkt; aber es werden die zumeist königstreuen Knappen nicht auf die Straße geworfen. Das ist sozial gedacht und klug ge handelt. Wr bedauern, daß bei der Etatsberathung in der zweiten sächs. Kammer der Wunsch geäußert wurde, daß die Abrüstung bei den Erzbergwerken etwas beschleunigt und die Belegschaft etwas schneller vermindert werde. Hoffentlich geht die Regierung auf diesen Wunsch nicht ein. Wir dürfen diese Hoffnung wohl um so eher hegen, als aus der konservativen Partei heraus der Regierung gleichzeitig gerathen wurde, die bisherigen klugen und sozial begründeten Grundsätze weiter zu bethätigen. ES wurde nebenbei die Ansicht geäußert, daß die abgelegten Bergleute der iber« as Me, erkauf bei Pflug b. Mulda. mde, stacke n, affe, »er- krjget. vo oVIvb»« m Dos« ^.10680. , Oro», ,AMK kaust zu» eftraße L 1804 Ue. »tV, 8 bischestr >maL p lntermach. r.oo, 1.00, tt. U. ühre fich der vor- n. Ifesser-u. hauSkeller. iockbltt id Flasche» auft billig tersstraße lM usscha«! 3