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FveibergerAiHejg^ UN- Tageblatt UMSittitt sür dk Mglicha mb Mtischa BchSrdc» M Freiberg mb Brut. Vera»two»ttich« Lttt««-r »««»- V«»rh«»9t. AAKrtAut. >>. ---- , ^§38. j WNNlWZWW Sonntag, den s. Atbrnar. 1896 Konkursverfahren. Ueber da! Vermögen deS Bäckermeisters Ernst Sticharv He«gst in Frei-erg, wird he«t«, am 7. Febrna» 1»»«, Mittag» 12 Uhr, -ar Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Bürgermeister a. D Messerschmidt in Kreider-wird zum Konkurs« Verwalter ernannt KonkurSlorderungen find bi» z«m 1«. ML», 139« iet veur Gerichte anzumelden. ES wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, fowie über dte Br- stülung eines GläubigerauSschusseS und eintretendeu Falles über die io ß 120 der KonkurSordnurq bezeichneten Gegenstände auf de« SS. Februar 1896, Vormittag» '/.1t Uhr, and zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf de« L7. MS«, 1SVS, Vormittag» /,11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer No. 83, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zu» Konkursmasse etwas schuldig find, wird aufgegeben, nichts an den G-meinschuldner zu verab- folge» oder zu leisten, auch die Verpflichtung auserlegt, von dem Besitze der Sache und von der Forderungen, für welche sie auS der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen »dem Konkursverwalter bis zum 24. Februar 1896 Anzeige zu machen. Kö«iali<b<- Amtsgericht »u Freiberg. -X. 2/S6 Nr. 2. Bekannt gemacht durch den GertchtSschieiber Sekretär diioalett. Die Grundsteuer «uv die Anlage vom Grundbesitz sür 1. Termin 189k ist mit 2 Pfennig von jeder Steuereinheit beziehentlich mit 1 Prozent bei sistgeftellten Nutzertrages in der Zett VSM 1. bi» Mit 14. Februar d. I. an die Stodtfleuereinnahme hier zu eutrichte«. Freiberg, am 2S. Januar 1896. Der «tadtrath. . Bgm Bekanntmachung. Die Wasserfteuer auf da» 4. Vierteljahr 189S ist zur Vermeidung zwangsweiser Beitreibung nunmehr bis zum 1«. diese» Mouat» an die GaS> und WasserwelkSkafse hier zu entrichten. Freiberg, am 5. Februar 1896. Der Stadtrath. Wbr. Bekanntmachung. Gemäß Bekanntmachung vom 1 Mat 1895 wird veröffentlicht, daß im Monat Januar d. I. »achoerzeichaete Ehefrauen den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes angemeldet haben: 1. Ehefrau des Tapezierers Max Schmieder, Anna Marie geb. Krönert, Borngasse No 18, Topezierergeschäft unter der Firma ,M Schmieder"; 2. Ehefrau deS Kaufmanns Hermann Louis Glöckner, Ida Antonie geb. Keller, Mühl« gaffe Nr. 1, Kolonialwaaren- und Flaschenbierhandel unter der Firma »Hermann Glöckner"; 8. Ehefrau deS Schuhmachermeisters Karl August Andrea», Lina Ottilie geb. Beyer, Fischerstraße No. 4, Sckuhmachergeschäft unter der Firma »L. AndreaS". Freiberg, am s. Februar 1896. Der Gtadtrath. , VS8«I«r. Kdn. Bekanntmachung. Während der «outag, de« 17. und Die««tag, de« 13. Februar im srathhause üattfiude«de« Rrtutguug der sämmilichrn Kaffen» und Expeditionslokalitäten ist da» Gtande»amt »ur Mo«tag, de« 17. Februar Vormittag» vo« 9 bi» 12 Uhr für Aumeldu«« vom Sterbefülle« u«d Todtgeburte« geöffnet. Freiberg, am 7. Februar 1896. Der Sta«de»beamte. Vüaalvr. Brgr. Bekanntmachung. DaS Abladen von Schutt, Asche und sonstigem Unrath auf der sogenannten Teichwiese vor dem Justiz Gebäude wird hiermit verboten. Uebertretungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 MK oder entsprechender Haft bestraft. Freiberg, den 7. Februar 1896 Die Stadtpoli-eibehSsd-. »ÜS8Ü«r. L Stange«- und Brennholzversteiger««g im Hospitalwal-. Montag, den 17. Februar e. von früh 9 Uhr an sollen in der »Siestauratto« Feriresteche«" 80,50 Hundert fichtene Stangen von 2— 7 am Unterst. 4 50 .... 8—15 - . 158 Nur. harte und weich« Brennscheite und Rolle» 162*/, « fichtene Zacken 86 » » Stöcke 849 - weich»S Abraumreifig 11,2 Wellenhundert hartes und weiches Reisig gegen Baarzahlung und unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werde». Freiberg, den 4. Februar 1896 De» Gtadtrath. Abtheilnua für Forstsache u. Bekauutmachuug, Verpacht««- ei«er Mühle betreffe«». Auf Anordnung deS Königlichen Finanz-MtnipertumS soll die der Königlich Halkbrückner Schmelzhütte gehörigr, in Tultendorser Flur an der Mulde etwa 0,7 Irm von der Eisenbahnstation Tuttendorf und 3 km von diesiger Stadt entfernt gelegene niedere RathSmühle mit todtem Ja. ventar vom 1. April diese» Jahres ab auf sechs hintrretuanderfolgrnde Jahre anderweit verpachtet werden. Die genannte Mühl« verfügt über eine auShalteud« Wasserkraft von etwa 45 Pferdestärke», ist für die Fabrikation von-Wetzen-und Roggenmehl eingerichtet «nd besitzt eine tägliche Leistung»» fähigkeit von 75 bi» 100 Zentnern. Da» gangbare Zeug besteht au» 2 Schroistühlen, 2 franzö sischen Mahlgängen, 1 GrteSauslegstnhl, 4 Lichtmaschinen mit Vorsichter» und 1 vollständige» Reinigungsanlage. Ferner g«hört zur Mühle ein landwirthschastl>ch:S Areal von etwa 10 d». Außer du» Mühlevgrbäude mit eingebauter Wohnung ist ein Pferdestoll (sür 6 Pferde), ei» Viehstall mW ,jve Scheu»« «st eingebauter Dreschmaschinen»»!»-- vorhanden. Nähere Auskunft ertheilr da» unterzeichnete Obuhüttenamt sowie dir Verwaltung der HaU- brückner Schmelzhütte. Pachtgrbote find bis zum 29. Februar d. I. an OberhüttenamiSstelle schriftlich oder münd lich abzugebrn. Freiberg, den 29. Januar 1896. Da- »ö«i«lt»e Oberhüttenamt. It. MvirdmBbt Bekanntmachungen für Brand. AlS HilfSpolizeirr ist der Bergarbeiter Friedrich Emtl Rockstroh von hier verpflichtet und angestellr worden, wa« hierdurch zur öffentlichen Kenntntß gebracht wird Bra«V, den 7. Februar 1896. De» Stadtgemeinverath. »» LR«»»». Für die zum 1. Mai d. I. frei werdende Nachtpolizrierstelle werden selbstgeschriebene Offerten unter Beifügung von Original-Zeugnissen bis zum 1. März d. I erbeten. B»a«v, am 7. Februar 1893. De» Gtabtg«mei«de»ath. Li«»»«. Bekanntmachung. Diejenigen Personen, welche im lausenden Jahre Anschluß an daS Fernsprechnetz zu erhalte» wünschen, werden ersucht, ihre Anmeldung recht bald, spätestens aber bis zum 1. März zu bw wirken. Anmeldungen nimmt das Kaiserl. Postamt in Freiderg entgegen. Auf die Herstellung der Anschlüsse tm lausenden Jahre kann nur dann mit Sicherheit ge rechnet werden, wenn dte Anmeldungen bi» zu dem oben angegebene» Zeitpunkte ersolgeu. D»«»ve«, 5. Februar 1896. De» Kaiserliche Obeu-Poftviretto». u. 1423 s »«IL«. 80000 Mark Sparkasseu-Gewer find im Ganzen oder gethrilt gegen vierproz-ntige Verzinsung hypothekarisch an-zuleihe«. Die Beleihung der Grundstücke erfolgt in der R-ael bis zu s/, der Braudkaff-, außerdem werde« sür jede culturfähige Grundsteuereinheit bis zu 30 Mark gewühlt. Gesuche sind unter Beifügung von Brandkassenschein, BesitzstandSverzetchniß urdFolienabschrift anher etnzureichen. Sogenannte ortS- gerichtliche Taxen werden hier nicht berücksichtigt. Lommatzsch, am 29. Januar 1896. Der Stadrath. LlwU. Das LürgerLiche Gesetzbuch. Unter den Rednern bei Berathung deS Bürgerlichen Gesetz, buche- gebührt dem Vertreter der Verbündeten Regierungen Geh Justizraih vr Planck der Ehrenplatz. Früher selbst Mitglied deS Reichstages, kann wegen völliger Erblindung zu einer Enthaltung Von dem politischen Leben gezwungen, aber soweit noch dienstfähig, daß ihm — seiner hohen jurtstisch-n Begabung entsprechend — der Vorsitz tu der zweiten Kommission deS Bürgerlichen Gesetz buchs übertragen werden konnte, war er wie kaum ein Anderer i« Slande, den unermeßlichen Stoff der Vorlage zu beherrschen und dem deutichen Volke gegenüber zu vertreten Erst seine ge« Wattige, ebenso von Wiffenschastlichkelt, wie von höchster nationaler Begeisterung getragene Rede ermöglicbt auch tum Laievthum ein Unheil über dte Vorzüge deS neuen Gesetzbuch», insbesondere über seine Fähigkeit, dte vorhandenen theoretischen Gegensätze zu über brücken und sür dir wirklich praktischen Bedürfnisse im Leben ein heitliche Rechtsnormen, und zwar klare, bestimmt präzise RecktS» sätze keine blo» allgemeine RechrSgedanken aufzustellen. Wir entnehmen seiner Rede da» Folgende: E» handel > sich ncht darum, ein neue» Recht zu schaffen, daS ivire ein der m ff neS Unternehmen; e» ha»delt sich darum, da»! bestehende Recht sestzulegeu. ES war da» gemeinsame, dem ge» jammten Bewußtsein der deutschen Nation am meisten entsprechende Recht herausjufinden und auch daS werdend« Recht zu berück sichtigen und, soweit eS bereit- reif, zum Abschluß zu bringen Endlich mußten die wirklichen praktischen Bedürfnisse tm Leben, nicht theoretische Wünsche, berücksichtigt werden, und diese Aufgaben hat der Entwurf erfüllt. Man hat ihm den Vorwurf gemacht, daß er Vieles dem richterlichen Ermessen überlasse. Mit Unrecht. Der Entwurf bemüht sich aus» äußerste, nicht bloS all gemeine RechtSgedanken hinzustellen, sondern klare, bestimmte präzise RechtSsätze aufzustellen und zu einem geschloffenen System zu verbinden, so daß für jeden Fall deS Leben« auch dte Ent- chrtdung auS dem Gesetzbuch zu entnehmen ist Für einzelne RechtSsälle giebt rS allerdings keine allgemein zutreffenden RecktSrrgeln, und in diesen Fällen muß man daS richterliche Er messen entscheiden lassen, wenn man nicht in unbillige Härten verfallen will. Die» gilt in erster Linie vom Odttgattonenrech- und von den Schadenersatzansprüchen. ES wäre unmöglich, für diese Fälle allgemeine Regeln zu gebe«. Besonder« Einwendungen sind erhoben worden gegen die Bor schriftrn deS Entwurfs über die politischen, religiösen und sozialpolitischen Vereine. Ich hätte auch ge^ vünscht, baß diese Bestimmungen im Entwurf nicht nöthig ge wesen wären, aber sie find nun einmal nicht zu entbehren. Ma« stellt eS gewöhnlich alk ein natürliche» und menschliche» Recht hin, daß, wenn Mehrere sich zu einem Verein zusammenthun und dann beschließen, daß sie eine juristische Person bilde» wolle», dieser Beschluß ohne Weiteres maßgebend sei» soll. Selbst» oerständllch ist nur, daß Mehrere sich zu einem gemeinschaftliche» Zweck vereinigen können, nicht aber, daß dieser Zweck personistzirt werden kann Dieser persontfizirte Zweck wird künstlich z» einer Rech'sgestaliung gewacht, lieber dte Frage, wie weit eine solche juristische Persönlichkeir avzuerkennen ist, haben bisher so große NetnungSverschiedenhtilen geherrscht, daß eS in der Th°t wüuschen»- verth war, tm Gesetzbuch darüber Klarheit zu schaffen. Wen» mau aber solchen Vereinen die juristische Persönlichkeit und da- durch einen außerordentlichen Mach'zuwachS etnräumte, so war man auch vervflichtet, dafür zu sorgen, daß diese Gestaltung nicht Dritten schädlich würde. Dieser Zweck wird durch dte Vorschriften über da» Statut, da» jeder solche Beretn haben muß, »nd über ate «othwendigkeit der Eintragung gewährleistet. Auch du» öffenilrche Jntereffe wußte berücksichtigt werden, »nd zu diesem Zwecke wurde die RechtSbesttmmung über daS Einspruchsrecht: der Verwaltungsbehörden in de» Entwurf ausgenommen. Birk« In d«» Schläge»: «bth 1, 4 5, 10, 12, 16, in den Durchforstungen: Abth. 1, 6, 8, 9, 16 und tu de» Läster ungen: Abth. 4, 10.