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die Herren Staatsminister v. Metzsch und v. Watzdorf, sowie ein Regierungscommissar beiwohnten, in die all gemeine Vorberathung über das Kgl. Teeret Nr. 5, betreffend den Bericht über die Verwaltung und Ver mehrung der kgl. Sammlungen für Kunst und Wissen schaft in den Jahren l898 und 1899, ein. An der Aussprache betheiligten sich der Abgeordnete Gontard- Leipzig, der die Ueberweisung des Dccrets an die Rechenschaftsdeputation beantragte, sowie Behrens-Nieder- lößnitz, Hähnel-Kuppritz, Geh. Rath vr. von Seydlitz und Abgeordneter vr. Vogel-Dresden. Schließlich fand der Antrag Gontard einstimmig Annahme. Nächste Sitzung: Donnerstag, den 28. Nov., vormittags 10 Uhr. — In der 2. Kammer ist folgende Interpellation eingegangcn: »Wie steht die Königl. Staatsregierung zu dem von der Reichsregierung vorgelcglen Gesetz entwürfe, die Revision der Zolltarifgesctzgebung betreffend? Gedenkt die Königl. Staatsrcgierung dafür einzutreten, daß durch die Gestaltung des neuen Zolltarifs die in ländische Production gleichmäßig und mehr, als seither, geschützt werde?" Die Interpellation trägt den Namen des Abgeordneten Hähnel und ist von 43 Abgeordneten mit unterzeichnet. — Mit großer Freude und Dankbarkeit wird von den Turnern Sachsens die Einstellung von 60,000 Mk. zu Um- und Erweiterungsbauten in Titel 18 des außer ordentlichen Etats für 1902/1903 begrüßt. Tie König liche Staatsrcgierung hat sich eine eingehende Begrün dung dieser Forderung Vorbehalten, doch sind wir in der Lage, schon heute mittheilen zu können, daß im Königl. Landbauamtc 2 in Dresden nach den Plänen des Baurathcs Hülle vor allen Tingcn ein großes Lchr- zimmcr, ein Lese- und Versammlungszimmer, zwei ge nügend große und modern eingerichtete Garderoben, ein Brausebad für t6 gleichzeitig badende Turner, eine vor theilhafte neue Verbindung zwischen der Turnhalle und den Unterrichtsräumen und schließlich in allen den Unter richtszwecken dienenden Räumen eine Centralheizung Projectirt worden sind. Ter Umbau ist eine Noth- Wendigkeit, denn schon seit Jahren hat sich bei der starken Benutzung der Anstalt durch Schulen, Turnvereine und Turngesellschaften, sowie durch die Vermehrung der Theilnehmer an den Turnlehrer- und Turnlehrerinnen- Kurscn ein großer Mangel an Raum störend fühlbar- gemacht. Tas Amtsblatt der sächsischen Turner, der „Turner aus Sachsen", begrüßt die Regierungsforderung vrit Freude, ohne jedoch zu verhehlen, daß ein Neubau das Ideal der Anstalt gewesen sei und ein solcher nur die doppelie Summe gekostet haben würde. — Zwischen der Stadlgcmcinde Dresden und den Tirectioncn der beiden dortigen Straßenbahngesellschaftcn schweben gegenwärtig Verhandlungen wegen Uebernahme des gesammtcn Dresdner Straßenbahnbetriebes in städtische Verwaltung. Tie beiden Gesellschaften fordern hierfür die ansehnliche Summe von 28 bis 30 Millionen Mark. Wie man hört, besteht gegenwärtig im Stadt- derordneten-Collegium noch wenig Geneigtheit, diesem Projectc näher zu treten. — An dem Loose, auf das die Prämie der Säch sischen Landeslotterie — 400,000 Mk. — fiel, haben lediglich sogenannte „kleine Leute" in Dresden und Umgegend Antheil. — Tie Gesammtzahl der Hörer an der Universität Leipzig hat die Zahl 4000 wesentlich überschritten; genauere Angaben können noch nicht erfolgen, da das Personalverzeichniß für dieses Semester noch nicht ab geschlossen ist. — In Grotzbardan wurde der 14 Jahre alte Schulknabe Otto wegen Brandstiftung verhaftet. — Der Schmiedegeselle Großer aus Chemnitz, der am 1. Juli abends auf dem Wege zwischen Wachwiiz und Loschwitz den Prinzen Friedrich August durch ge meine Redensarten beleidigte, wurde vom Landgericht Dresden zu 2 Jahren Gefängniß verurtheilt. — Die Wanderer-Fahrradwerke Vorm. Winkelhofer L Jaenicke, A.-G., in Schönau bei Chemnitz, gestatten die Vertheilung einer Dividende von 12 Procent. — Einer Alkohol-Vergiftung erlegen ist am Donners- tag der in Klingenthal wohnhafte Handarbeiter Höffner. Ter Todte hatte eine geleerte Schnapsflasche neben sich liegen und wurde in der Nähe des Schießhauses im Freien liegend entseelt anfgefunden. Nach ärztlichem Ausspruch hat der übermäßig genossene Alkohol eine Herzlähmung hervorgerufen. — In Kirchberg bei Stollberg brannte am Mitt woch früh Uhr das Götzsche Gut ab. Tas Vieh wie die meisten Wirthschastsgeräthe konnten gerettet werden. — Ein Müllerbursche in Mülsen St. Jacob kam in die Transmission der Mühle, wobei er einige Mal um die Welle geschleudert und schwer verletzt wurde. — Ter kürzlich in Walddorf verstorbene Maler- Höpner hat der Kirche ein Vermächtniß von 5000 Mk. ausgesetzt. Tie Zinsen davon sollen zur Verschönerung der Kirche und zu mildthätigen Zwecken verwandt werden. - In der Nacht zum Mittwoch ist in Gera m der Zuckerfabrik von Steinert ein Großfeucr ausgebrochcn. Es ist das alte Fabrikgebäude völlig ausgebrannt. Ter Gesammtschaden wird auf 47,000 Mk. geschätzt. Tie Entstehungsursache des Feuers ist noch nicht festgestellt, doch vermuthet man fahrlässige Brandstiftung, da in der Fabrik bis 10 Uhr abends gearbeitet worden und kurz darnach das Feuer ausgekommen ist. Deutscher Reichstag. 98. Sitzung vom 27. November. 1^ Uhr: Das Haus ist wieder gut besetzt. Am Bundesrathstische Kriegsminister v. Goßler. Auf der Tagesordnung steht zunächst die Wahl des ersten Vicepräsidenten (an Stelle des Herrn v. Frege). Da die Socialdcmokraten den Abg. Singer zur Wahl präsentirt haben, so muß Zettelwahl stattfinden. Abge geben werden 238 Zettel, davon lauten 170 auf den Abgeordneten Grafen Stolberg-Wernigerode, 46 auf den Abgeordneten Singer, 1 au; den Präsidenten Ballestrem, (Heiterkeit), 1 auf den Abg. Heine (Socdem.), die übrigen sind unbeschrieben. Abg. Graf Stolberg-Wernigerode (cons.), der somit zum 1. Vicepräsidenten gewählt ist, nimmt die Wahl mit Dank an. Der Wahlactus hatte N/r Stunde gedauert. Es folgt die Interpellation Bassermann, betreffend das Jnsterburger Duell Blaskowitz-Hildebrand. Die Interpellation verlangt von dem Herrn Reichskanzler Auskunft: 1., über die Vor fälle, die das Tuell veranlaßt haben, 2., darüber, ob die Bestimmungen der Cabinetsororc vom Januar 1897 im vorliegenden Falle eingehalten wurden, 3., welche Maßregeln der Reichskanzler beabsichtige, um der Vor schrift, wonach künftig mehr als bisher den Zweikämpfen in der Armee vorgebeugt werden solle, wirksamere Geltung zu verschaffen? Krieg-münster v Goßler erklärt sich zur sofortigen Be antwortung der Interpellation bereit. Abg. Bassermann (nl.l, die Interpellation begründend, recapitulirt zunächst dis Borgängs in Insterburg, soweit sie bekannt geworden sind. Genaues über die unmittelbare Ursache des Duells wisse man ja nicht, da bei den Verbaud- lungen des Kriegsgerichts gegen den Oberleutnant Hilde brand dis Oeffentlichkeit ausgeschlossen war. Letzteres sei sehr bedauerlich, denn in einem solchen Falle Habs der Aus schluß der Oeffentlichkeit gar keinen Zweck gehabt, vielmehr würde das Bekanntwerden der vollen Wahrheit in Aller In tel esse und auch im öffentlichen Interesse geleg- n haben. Dis Interpellanten beabsichtigen heute keineswegs eine principielle Erörterung über die Duelle und ihre Berechtigung berbci- zusühren; jedenfalls durste dieses Duell nicht stanfinden. Entweder hat Blaskowitz im Zustande voller Unzurechnungs fähigkeit gehandelt, sodaß er überhaupt nicht beleidigen konnte; oder, wenn er nicht völlig unzurechnungsfähig war, so stand er doch so stark unter dem Einfluß -ines übermäßigen Ge nusses geistiger Gctiänke, daß seine Zurechnungsfähigkeit zum Mindesten beschränkt war. Dis Hauptfrage ist für uns, ob die Bestimmungen von 1897 in diesem Falls eingeaalten wurden? Es ist der feste Wille des Kaisers, die Duelle ein zuschränken. Der Ehrcnrath soll einen Ausgleich versuchen und ev. kann noch der NegimeMs-Commandeur das Duell verhindern. Der Ehrcnrath hat nun in diesem Falle keinen Ausgleichsversuch gemacht, und das scheint mir in diesem Falle nicht gerechtfertigt. Ebenso hat der Regimems-Com mandcur, der ja übrigens in diesen Tagen seinen Abschied bekommen hat, keinen Ausgleichsvorschlag gemacht. Zu be dauern ist der jammervolle Ausgang dieses Streites nament lich auch im Interesse des Osfizicrscorps. Dem Willen des Monarchen, daß die Duelle in der Armee abnehmen, müsse unbedingt Geltung verschafft werden. Die Militär-Verwal tung müsse zu dem Behufs energische Mittel ergreisen. Kricgsminister v. Goßler: Dor Interpellant Hal in wohl wollender und gerechter Weise die traurige Angelegenheit be sprochen. Auf alle Einzelheiten will ich nicht eingehon, das würde auch nicht in meiner Competenz liegen. Die Beben- umstände lasse ich bei Seite. Es kommt hier nur aus die Hauptsachen an. Blaskowitz hatte bis dahin vorwurfsfrei gelebt, er war aber durch die Unistände erregt und hat sich und andere mit ins Unglück gerissen Das tragische Geschick hat es gewollt, daß Blaskowitz in ein Haus gebracht wurde, das er bereits wegen Bezuges seiner neuen Wohnung ver lassen hatte. Das war die eigentliche Ursache der traurigen Angelegenheit, denn der Betrunkene wurde störiisch, als er sich auf einmal in einem fremden Hause befand. Näheres über die gefallenen Beleidigungen will ib nicht angebcn, es hätte auch keinen Zweck. Thatsache ist, daß Blaskowitz sich am andern Tage bereit erklärte, um Verzeihung zu bitten (Be wegung). Tamil war die Möglichkeit eines Ausgleichs vor handen Das ist nicht nur meine persönliche Ansicht, sondern auch die des obersten Kriegsherrn, der sich eingehend mit dieser Angelegenheit beschäftigt hat. Er hat seine Entscheidung dahin getroffen, daß seinen Absichten und den Bestimmungen von 1897 in diesem Falle nicht entsprochen worden ist. Und er hat dieser seiner Willensmeinung in der allerernstesten Form Ausdruck gegeben. Er will, daß der Autorität der Vorschriften von 1897 volle Geltung verschafft werde. Und damit, daß dies geschieht, ist auch die letzte Frage des Inter pellanten beantwortet. Im Uebrigen haben die Duelle in der Armee nicht zu, sondern abgenommen. (Der Minister giebt hierüber genaue Ziffern.) Ich würde allerdings wün schen, daß Beleidigungen schärfer als bisher bestraft werden. Gerade das Osfiziercorps wird sehr ost gehässig angegriffen. Ich kann den Offizieren nur meine Anerkennung aussprechcn für die ruhige und vornehme Art, mit der sie diese Be- jeidigungen ertragen. Man möge die Gegensätze zwischen Bürgerlichen und Osfiziercorps nicht verschärfen, den Bogen nicht zu straff spannen, denn das ist der gefährlichste Weg, der beschritten werden kann. Auf Antrag des Abg. Sattler (nl.) findet Besprechung der Interpellation statt. Abg. Bachem (Ctr.) bedauert, daß Bassermann habe durch blicken lassen, er und seine Freunde würden in gewissen Fällen und unter gewissen Umständen das Duell doch noch als zulässig anerkennen. Er sclbst und seine gesammtcn Freunde vom Centrum seien dem gegenüber der Ansicht, daß Duelle unter keinen Umständen zu rechtfertigen seien. Redner verbreitet sich dann noch ausführlich darüber, daß auch nach der Ansicht seiner Freunde den Vorschriften von 1897 nicht Genüge geschehen sei. Diese Vorschriften reichten aber nicht einmal aus. Denn wenn solche Fälle, wie der Jnsterburger, trotz jener Vorschriften noch vorkämen, so müsse doch noch etwas mehr geschehen! Jeder Offizier in der Armee muß wissen, daß er seine Stellung nicht untergräbt, wenn er das Duell ablehnt. Er bitte den Minister, das in Erwägung zu ziehen und dem allerhöchsten Kriegsherrn entsprechende Vorschläge zu machen. Was in der englschen Armee möglich sei, müsse es auch bei uns sein (Lachen rechts). Auch bei uns in Deutschland dürsten in der Armee die sittlichen Ge setze und die Gebote des Christenthums in keiner Weise eine Ausnahme dulden. Abg. Schrader (fr. Vrg.) führt insbesondere aus, daß vor Allem gerade in der Armes der Duellzwang aufhörsn müsse, denn derselbe wirke zu sehr zurück auf die Verhält nisse im Civilleben. In der Armee selbst verringere sich ja die Zahl der Duelle, das sei anzuerkennen, aber um so ver breiteter sei dasselbe noch in den Kreisen der Reserveoffiziere, die gleichfalls unter dem Druck des Duellzwanges ständen. Es müsse unbedingt etwas geschehen. Es müsse von höchster Stelle ausgesprochen werden, die Ehre des Offiziers wird nicht geschädigt, wenn er ein Duell ausschlägt. Es handelt sich hier für den Osfizierstand um ein Privilegium ockiosum. Derjenige Offizier, der die Ehre eines Kameraden grundlos verletzt, muß aus der Armee ausscbeiden. Abg. Graf Bernstorff-Louenburg (fr. cons.j erklärt sich vom christlichen Standpunkte aus grundsätzlich als Gegner des Duells. Allerdings müßten Beleidigungen auch strenger bestraft werden, als cs gegenwärtig noch geschehe. In dem vorliegenden Falle sei der Ehrenrath ijedenfalls nicht richtig vorgegangen. Vielleicht könnte das Institut des Ehrenralhs noch besser ausgestaltet werden. Zweifellos lehre der Jnster burger Fall, daß noch etwas geschehen müsse, und er bitte den Minister, darüber in Erwägungen einzutreten. Abg. Haase (Socdm.) weist aus die Bestimmung der kaiserlichen Beiordnung von 1897 hin: Der Offizier muß die ihm zur Versöhnung gebotene Hand annehmen, „soweit Standesehre und gute Sitten es zulassen." Da, meins Herren, liegt der Hase im Pfeffer (große Heiterkeit). Weiter erinnert er an den Fall des sächsischen Oberleutnants in Metz, der unter Zustimmung seines Ehrenwths eine Abbitte des be trunken gewesenen Beleidigers acceptirt habe, sodann aber von Dresden aus mit schlichtem Abschiede entlasten worden sei. Unter solchen Umständen bleibe den Osfizieren doch nichts übrig, als dem Rathe des Obersten in Metz zu folgen und unter allen Umständen mindestens auf Säbel zu fordern. Die bestehenden kaiserlichen Verordnungen genügten in keiner Weise. Ersorderlich sei eine kaiserliche Verordnung, die kurz und bündig aussprääc: Ich will, daß unter keinen Um ständen einer meiner Offiziere einen Zweikampf eingeht. Sächsischer Major Krug von Nidda geht auf ben Fall des sächsischen Oberleutnants Hofmann in Metz ein. Der Fall sei in den Bmttern doch nicht ganz richtig dargestellt worden Hofmann sei von dem betrunkenen Leutnant nicht nur leicht gestoßen, sondern so geschlagen worden, daß es klatschte und daß es sogar im Nebenzimmer gehört wurde. Dem Hofmann sei nicht von dein Beleidiger die Hand ge boten morden, sondern Hofmann habe zu dem Beleidiger ge schickt und um die Hand bitten lasten. (Heiterkeit.) Und zwar habe er diesen Schritt gethan, ehe er überhaupt von dem ganzen Vorfall dem Ehrenrath Miltheilung machte, ob wohl 8 9 der Verordnung von 1897 bestimme, der Beleidigte habe sich sofort an den Ehrenrath zu wenden, ehe er irgend einen anderen Schritt thue. Abg. Piunckel (fr. Vp.) findet die Hauptursache des vor liegenden Duells in der Cabinetsordre selbst, und zwar in dem Passus, wonach die Aussöhnung dem Offizier nur ge stattet sein soll, wenn Siandesehre und gute Sitte es zu- iasten. Es giebt hier nur ein Entweder — Oder. Entweder das Duell soll sein, oder es soll nicht sein. Und ich denke dock, unsre Meinung ist die, es soll nicht sein. Auch der niedertlächtigste Angriff aus die Ehre darf das Duell nicht rechtfertigen. Ist der Angriff noch so infam, so mag und wird er bestraft werden. Die Ehrengerichte machen das Ver brechen gegen das Gesetz erst fertig! Man sagt nun immer, der Ehrenrath schreibt niemals ein Duell nor. Ja, der Ehren- raih sagte freilich nur: Ich kann das Duell nicht hindern! Das ist so gut wie ein Zwang, sich zu duelliren. Abg. Bebel (Socdem.) bekämpft ebenfalls das Dnell- unwesen in der Armee, er behauptet, Kaiser Wilhelm I. habe das Duell während des Krieges 1870/71 verboten, und be- zcichnet die kaiserliche Verordnung von 1897, da sie das Duell in bedingter Form zulasse, als ungesetzlich. Auch der Kais.r flehe nicht über Gesetz und Verfassung. Dann geht Redner aus den Metzer Fall ein. Minister von Goßler erklärt, eine Ordre von 1870/71, die das Duelliren während des Krieges verboten habe, kenne er nicht Es ist nur eine traditionelle Sitte in der Armee, im Fcindeslande Duelle zu unterlassen. Was die Verord nung von 1897 anlangt und die Ministerveranlwortlichkeit, so übei sicht Vorredner, daß die Verordnung überhaupt nicht gegengezeichnet. Und zwar well die Verordnung lediglich ein Ausfluß der Commandogewast ist. Abg. Stöcker (sractionslos) giebt zu, daß das Duell ein Uebel sei. Tenr Kaiser könne nur gedankt werden, daß er bestrebt sei, das Uebel zu verringern. Der Kaiser allein sei aber auch in der Lage, dahin zu wirken, daß das Duell ganz aufhöre. Mit einigen Bemerkungen des Abg. Bebel endet die Besprechung der Interpellation. Donnerstag 1 Uhr: Seemannsordnung. Schluß 6 Uhr. Verwischtes. Allerlei. Ter bekannte Musiker und Componist Rheinberger ist am Dienstag in München gestorben. Joseph Gabriel Rheinberger war 17. März 1839 in Vaduz, der Hauptstadt des Fürstenthums Liechtenstein, ge boren. Seit 1877 wirkte er als königlicher Hofkapell meister in München. Von seinen Schöpfungen sind am bekanntesten das Symphonische Tongemälde und die Oper „7 Raben". — In Paris erschoß der Friseur Thion seine Gattin und deren Liebhaber. Die Beiden befanden sich in einer Droschke, Thion riß die Wagen- thür auf und gab 3 Schüsse ab. — Bei der Olden- burgichcn Staatsbahn sind Kohlen-Unterschlagungen vorgekommcn. Gegen die schuldigen Beamten ist mit schärfsten Disziplinarstrafen vorgegangen. — Der Helfers helfer des Königsmörders Bresci, der Anarchist Granotti, wurde in Mailand zu lebenslänglichem Zuchthaus ver- urthcilt, aber inzAbwescnheit, denn man hat ihn noch