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2014 PAPIER-ZEITUNG Ex. 66/1919 Zur Angestelltenbewegung in München Die von der Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände and dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenverbände im Buchhandel geführten Tarifverhandlungen haben nun ihren Abschluß gefunden. Der neue Tarif zeigt ganz wesentliche Ver besserungen dem alten gegenüber. München befindet sich in Klasse 1. Es reihen sich dann noch vier weitere Ortsklassen an, so daß im ganzen fünf Ortsklassen bestehen. Der Tarif läuft vorerst bis zum 31. Dezember 1919. Das Mindestgehalt für München beträgt 230 M. und steigt bis auf 325 M. im 10. Berufsjahre. Nun wird das Gehalt lediglich nach Leistungen gestaffelt, und zwar erhalten so genannte erste Sortimenter, erste Verlagsgehilfen usw. bis zum 30. Lebensjahre 405 M. und über 30 Jahre 440 M., leitende Ange stellte beziehen ein Mindestgehalt von 505 M. Der Urlaub wird nach Berufsjahren gewährt; er beträgt im 1. bis 3. Berufsjahr (das ist die Lehrzeit) eine Woche, im 4. bis 6. Berufsjahr zwei Wochen, darüber drei Wochen. Für diereih kaufmännischen Kräfteim Buch handel ist in den ersten zehn Berufsjahren das Mindestgehalt etwas geringer, steht aber in der zweiten und dritten Kategorie der Ange stellten mit den buchhändlerischen Kräften auf einer Stufe. Weib liche Angestellte, die den Buchhandel ordnungsgemäß erlernten, erhalten die gleichen Gehälter wie ihre männlichen Kollegen. Bei den weiblichen kaufmännischen Angestellten tritt ein lOpro- zentiger Abschlag ein. M. (M. N. N.) den verschiedenen Pflanzen auch fernerhin zu einer Fülle inter essanter und wertvoller Ergebnisse führen. Das Institut hat sich des weiteren mit der Herstellung von Textilfasern aus Holzzell stoff befaßt, also mit der Verbesserung der Herstellungsmethoden der Papiergarne, Zellstoffgarne, Stapelfaser und Mischgarne. Es sind Versuche unternommen worden, den Zellstoff derart in seiner Oberflächenbeschaffenheit zu verändern, daß er, unter dem Mikro skop betrachtet, eine der Baumwolle ähnlichere Form zeigt. Eingehende Verbesserungen wurden in der Verarbeitung von Faserstoffen und in der Frage der Verwendung der Nebenprodukte z. B. der Ablaugen bei der Faserauf Schließung erzielt. Auch der biologischen und chemischen Erforschung der Faserstoffe hat sich das Institut gewidmet; insbesondere wurden neue Methoden zum Nachweis und zur Trennung von Faserstoffen ausgearbeitet. Die chemische Abteilung befaßte sich in ausgedehntem Maße mit den Vorgängen der Gewebeveredelung, mit dem Bleichen, Färben, Imprägnieren und Appretieren. Wir empfehlen unseren Lesern, sich vom Institut jenes Helt senden zu lassen, das kostenlos abgegeben wird,und über den Zweck, die bisher geleistete Arbeit und die Aufgaben des Institutes unter- richtet. Vor allem gibt es auch einen Ueberblick über die von dem Forschungsinstitut in Angriff genommenen, aber noch nicht zum Abschluß gelangten Arbeiten, und der Industrielle erhält Auskunft, in welchen Fragen er von dem Institut Rat und Unterstützung erwarten kann Zuweisung frei werdender Heeresbestände an das Handwerk. Die Zweigstelle Berlin des Reichsverwertungsamtes wird sich zur Belieferung des Handwerks mit Werkzeugen, Maschinen und Roh stoffen aus freiwerdenden Heeresbeständen derHandwerkskammer Berlin bedienen. — Anträge auf Ueberlassung von Waren aus frei gewordenen Heeresbeständen können von Handwerkern des Bezirks Groß-Berlin und des Regierungsbezirks Potsdam auf dem Wege über die zuständige Innung bezw. wirtschaftliche Interessenver tretung (Genossenschaft usw.) an das Verdingungsamt im Hand werkskammerbezirk Berlin G. m. b. H., Berlin, Teltower Str. 1 — 4, gerichtet werden, das die Verteilung unter Mitarbeit dieser Stellen bewirken wird. — Um eine gerechte Verteilung zu erreichen, wird die Zuteilung jeweils von der Bedürfnisfrage abhängig gemacht werden. In der Absicht des Reichsverwertungsamtes sowohl wie der Handwerkskammer liegt es, in erster Linie diejenigen Betriebe zu versorgen, die durch Enteignung von Rohstoffen oder Maschinen während des Krieges besonders hart betroffen wurden. Papierwirtschaft in Italien. Die italienischen Tageszeitungen dürfen je nach ihrem Format drei- oder viermal wöchentlich in sechs Seiten erscheinen. Büchertisch Der Illustrations-Photograph von F. C. Dielze. Zu beziehen von Ed. Liesegangs Verlag in Leipzig zum Preise von 4 M. 50 Pf. broschiert und 5 M. 50 Pf. gebunden. Das Buch soll dem Photographen die Wege zeigen, auf welche Weise er seine Aufnahmen gewinnbringend ausnutzen kann. Es enthält eine Reihe praktischer Winke und Ratschläge für den Verkauf photographischer Aufnahmen an illustrierte Zeitschriften. Für jeden Photographen, der aus seinen oft mit großem Zeit- und Müheaufwand liervorgebrachten Aufnahmen Gewinne er zielen will, ist das Buch von großem Nutzen. Mit Hilfe dieses Buches werden angehenden Illustrationsphotographen neue Wege der Betätigung gewiesen. Der erste Teil des gut ausgestatteten Buches befaßt sich mit dem Wesen der Illustrations-Photographie; weiter gibt er eine reiche Anzahl praktischer Anweisungen für sämtliche Arten von Aufnahmen und Winke für den Verkehr mit den Redaktionen Der zweite Teil ist ein reichhaltiges Adressenverzeichnis aller illustrierten Zeitschriften, die zwecks Veröffentlichung Photo graphien gegen Honorar erwerben. Der Photograph kann aus diesem Verzeichnis großen Nutzen ziehen, da auch die Art der von den Zeitschriften benötigten Photographien angegeben ist. Mitteilunsen aus dem Deutschen Forschunss* Institut für Textilstoffe in Karlsruhe Heft 11, Jahrg. 1918 Das IJ. Mitteilungsheft berichtet über die im Jahre 1918 er ledigten Aufgaben und Arbeiten des Institutes. Die biologische Abteilung des Institutes wird die in Angriff genommenen Züchtungs- und Kulturmethoden sowie die in Verbindung mit der chemischen und der maschinen-technischen Abteilung ausgeführten und in Angriff genommenen Verfahren zur Gewinnung- von Fasern aus Bind- und Webfäden aus Zellstoff Die Braunschweigische Akt.-Ges. für Jute- und Flachsindustrie in Braunschweig erhielt das DRP 310068, Klasse 76 c vom 20. Oktober 1917, auf ein Verfahren zur Herstellung von durchfärbbaren und rauh - fähigen Bind- und Webfäden aus Zellstoff. Bei diesem Verfahren werden die Fäden aus vielschichtiger, kurzfaseriger Pappe gewonnen, und zwar dadurch, daß letzterere in fertigem Zustand in nahezu quadratische Streifen gewünschter Fadenstärke geschnitten wird. Die so erhaltenen Kantlinge werden durch Walzen, Brechen' oder Verdreher in trockenem Zustand weich und geschmeidig gemacht. Das für die Herstellung von Kantlingen verwendete Ausgangsgut wird zu Rollen gewickelt, die man zu schmalen, aus zusammenhän genden Fäden von rechteckigem oder quadratischem Querschnitt bestehende Tellerrollen zerschneidet. Die erhaltenen kantigen Streifen von Garnstärke sind zunächst hart und zurVerwendung nicht geeignet, jedoch sind sie der Verarbeitung durch Walzen (Rundwalzen), Brechen, Spinnen (Zusammendrehen), Appretieren und Färben zugänglich, wodurch sie volle Geschmeidigkeit und Webfähigkeit erhalten. Das Garn ist auch nach seiner Verwebung bisauf den Kern durchfärbbar und läßt sich auf jede mechanische Art und Weise appretieren, so wie es die Gebrauchszwecke erheischen. Den aus solchem Garn hergestellten Geweben kann jeder beliebige Grad von Weichheit oder Sprödigkeit verliehen werden, so daß sie von allen Ersatzstoffen aus Zellstoff der eigentlichen Textilware am nächsten kommen. Durch Rauhen lassen sich auch Gewebe wolliger Struktur herstellen. Patentanspruch: Verfahren zur Herstellung von durchfärbbaren und rauhfähigen Bind- oder Webfäden aus Zellstoff, dadurch gekenn zeichnet, daß vielschichtige, kurzfaserige Pappe in fertigem Zustand in nahezu quadratische Streifen gewünschter Fadenstärke geschnitten wird und die so hergestellten, hinreichende Festigkeit besitzenden Kantlinge in trockenem Zustand durch Walzen, Brechen, Verdrehen o. dgl. weich und geschmeidig gemacht werden. Die Einzelheiten sind aus der Patentschrift zu ersehen * * * Die Braunschweigische Akt.-Ges. für Jute- und Flachs-Industrie in Braunschweig erhielt das DRP. 310198, Klasse 76 c vom 9. No vember 1917 ab auf ein Verfahren zur Herstellung von durchfärb baren und rauhfähigen Bind- und Webfäden aus Zellstoff Zusatz zum Patent 310068. Die Erfindung betrifft eine Ausgestaltung des Verfahrers zu Herstellung von Kantlingen zwecks Weiterverarbeitung zu Garn und Bindfaden gemäß dem Hauptpatent 310068. Bei diesem Verfahren verlaufen die Fasern schräg zu den Kanten der geschnittenen Streifen. Hierbei behält der Faden annähernd die gleiche Festigkeit wie bei parallel zu seiner Längsausdehnung verlaufenden Fasern. Das Durchschneiden der Fasern und ihr Sicht barwerden an den Kanten der Kantlinge bietet jedoch den Vorteil, daß die Fasern beim Verweben der Kantlinge unter sich einen voll ständigen Webverband bilden und neben dem so erzielten größeren Zusammenhalt des Stoffes eine wirksame Veredelungsbehandlung gestatten. Ein solches Gewebe läßt sich beliebig appretieren und er hält durch Rauhen bei voller Reißfestigkeit eine weiche, wollige und dichtmaschige Fläche. Patentanspruch : Verfahren zur Herstellung von durchfärbbaren und rauhfähigen Bind- oder Webfäden aus Zellstoff nach Patent 310068, dadurch gekennzeichnet, daß als Ausgangsstoff vielschichtige, kurzfaserige Pappe dient, welcher bei der Herstellung Textilfasern in einer ihrer Längsausdehnung entsprechenden systematischen Anordnung zugesetzt sind, und bei der beim Abtrennen der Kantlinge der Schnitt so gelegt wird, daß die Längsrichtung der Textilfasern schräg zu den beiden Schnittkanten der Kantelstreifen verläuft Einzelheiten sind aus der Patentschrift zu ersehen