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PAPIER-ZEITUNG Nr. ioi 38a4 Wer erfand die Abziehbilder? Zu Nr. 93 S. 3523 Die Angaben der beiden Berichterstatter sind irrig, die Sache verhält sich wie folgt: Im Anfang der 1860er (nicht 1850) Jahre kam ein Reisender aus Wien nach Nürnberg und lud Interessenten in den Gasthof •Zum Adler* ein, um sie gegen Entgelt das Verfahren zu lehren, wie man Abziehbilder herstellt. Es fanden sich dort ein die Steindruckereibesitzer Schmidt und Voelkel und der Porzellanmaler Moehring. Schmidt und Moehring vereinigten sich dann, um Abziehbilder herzustellen, hörten jedoch bald wieder auf. Voelkel begann für sich mit dem Druck von Abziehbildern und zeigte diese Herrn C. A. Pocher, welcher damals eine Pappspielwarenfabrikation betrieb und seine hierfür benötigten Bilder bei Voelkel drucken ließ, bei einem Besuch desselben in seiner (Voelkel’s) Druckerei. Pocher gefiel die Sache, er verband sich mit Voelkel, und sie arbeiteten dann eine Zeitlang zusammen, bis Voelkel sich von Pocher trennte und jeder für sich fortfuhr, Abziehbilder herzustellen. Wie wir ferner erfahren haben, sind gute Abziehbilder in den 1850er Jahren bereits von auswärtigen Firmen hergestellt worden. Daß in Nürnberg der Gründer unserer Firma Friedrich Voelkel die Abziehbilder nicht nur zuerst druckte, sondern auch einführte, steht nachweisbar fest. Huber, Jordan & Koerner, Nürnberg Entziehung der Organschaft Zu 20000 M. Schadenersatz verurteilt wurde der Vorstand des Wirte-Vereins Hannover und Umgegend auf Klage des früheren Buchdruckereibesitzers und Zeitungsverlegers Gustav Bormann, die am 29. November vor dem Landgericht zu Hannover, Zivilkammer 4, entschieden wurde. Kläger war Ver leger der Gastwirtschaftlichen Wochenschrift, die vertragsmäßig auch das Organ des beklagten Wirtevereins war. . Im Juli 1909 entzog der Vorstand des Wirtevereins dem klägerischen Blatt die Eigenschaft als Vereinsorgan, rief unter demselben Namen in anderem Verlage eine neue Zeitung ins Leben und richtete an die Anzeigenden der Gastwirtschaftlichen Wochenschrift ein Rundschreiben, worin mitgeteilt wurde, daß Bormann nicht mehr Verleger des Vereinsorgans sei. Durch dieses Vorgehen wurde Kläger gezwungen, seine Zeitung eingehen zu lassen; er strengte aber Schadenersatzklage gegen den Vorstand des Wirte-Vereins an, die nach einjähriger Dauer zu seinen Gunsten entschieden wurde. Da die beklagten Vorstandsmitglieder sich nachträglich durch den Verein decken ließen, so wird dieser für den Schaden aufzukommen haben. (Hannov. Anzeiger) Mitgliedschaft bei der Zwangsinnung Am hiesigen Ort ist seit kurzem eine Buchbinder-Zwangs innung gegründet. Soweit ich aus dem Rundschreiben derselben ersehen kann, bin auch ich als Mitglied der Zwangsinnung ohne mein Einverständnis eingetragen. Ich beschäftige keinen Ge hilfen, auch keinen Lehrling, nehme aber Buchbinderarbeiten auf eigene Rechnung an. Da ich neben meinem Papiergeschäft auch Bilder einrahme und auf einer Tiegeldruckpresse auch Drucksachen herstelle, so lasse ich meist die Buchbinderarbeiten bei einem Fachgenossen anfertigen; einige Sachen mache ich selbst, wenn es die Zeit erlaubt. Bin ich gezwungen, der Buch binder-Zwangsinnung anzugehören? Meisterprüfung habe ich bis jetzt noch nicht gemacht. X. Im allgemeinen sind alle in dem Bezirk einer Zwangs innung das betr. Gewerbe ausübenden Handwerksmeister zur Mitgliedschaft verpflichtet. Nur wenn der Antrag auf Errichtung einer Zwangsinnung ausdrücklich auf Vereinigung der personalbeschäftigenden Handwerker gestellt wurde und diese Bestimmung in das Innungsstatut aufgenommen wurde, sind die ohne Personal arbeitenden Meister von der Mitgliedschaft ausgeschlossen. Ob die Meister aber Meister prüfung abgelegt haben oder nicht, kommt dabei nicht in Betracht; dies ist nur von Einfluß in bezug auf die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen. (Gewerbetreibende, welche 3 Jahre gelernt und die Gesellenprüfung bestanden oder 5 Jahre das Gewerbe selbständig ausgeübt hatten, besaßen bis zum 1. Oktober 1908 die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen und behalten sie auch nach dieser Zeit, wenn sie seit 1903 selbständig oder in leitender Stellung das Gewerbe ausgeübt haben; ist das letztere nicht der Fall, so kann ihnen diese Befugnis von der Unteren Verwaltungs behörde (Magistrat) verliehen werden, ohne daß es der Meisterprüfung bedarf.) B. Papier auf Holzpappen kleben Zur Frage 10913 in Nr. 84 Ich habe mit verschiedenen Rollenklebmaschinen gearbeitet. Die eine hatte 3 Zylinder, die andere 5 von 1,5 m Arbeitsbreite und die dritte 9 Zylinder von 2,1 Arbeitsbreite. Das Ergebnis war, daß ich mit 5 Zylindern von 1,5 m Arbeitsbreite mehr Leistung erreicht habe bei weniger Ausschuß als mit 9 Zylindern. Jetzt arbeite ich mit einer Kaschiermaschine von 2 Zylindern, kaschiere zweiseitig Karton von 8oXrro cm Format, und erziele in xostündiger Arbeitszeit 4—5000 kg mit sehr wenig Ausschuß. Man hat immer das alte Lied gehört, das Papier sei schuld, was aber nicht wahr ist. Jedes Papier muß sich auf Pappe kleben lassen, denn unsere Papierfabrikation erzeugt jetzt nur brauch bare Ware. Hapert es beim Kleben, so muß sich der Fach mann durch entsprechende Aenderung an den Maschinen helfen. Oft wird im Briefkasten dieses Blattes wegen Klebstoffs zum Kaschieren angefragt. Nach meiner Erfahrung ist aber Kartoffel mehl das beste und billigste Klebemittel. So klebe ich alle Monate für die Uhren-Industrie 500—1000 m Druckpapier auf weiß Flanelltuch in tadelloser Ausführung ohne Ausschuß nur mit Kartoffelmehl! Ich lege Ihnen ein Muster bei, damit Sie sich überzeugen, daß es sich gut verbunden hat. (Stimmt! Schriftleitung.) C. Japanische Ausstellung in Berlin In der ersten Etage des Hauses Friedrichstr. 108 ist bis zu den Weihnachtsfeiertagen eine Ausstellung von Publikationen der Verlagshandlung Snimbi Shoin in Tokyo bei freiem Eintritt zu besichtigen, bestehend aus Originalzeichnungen und farbigen Wiedergaben alter und neuer japanischer Künstler. Die Aus stellung bietet einerseits dem Graphiker Gelegenheit zum Studium der Technik japanischen Farbenholzschnitts und der Druck technik, anderseits aber gestattet sie einen Einblick in eine elfhundert Jahre zurückliegende Kultur, denn ein großer Teil der umfangreichen Druckwerke gibt die Schätze im Bilde wieder, die die Kaiserin-Witwe Komyo nach dem Tode ihres Ge mahls, des Kaisers Shomu, dem Tempel Todaiji vor elfhundert fünfzig Jahren überwies. Andere monumentale mehrbändige Werke geben, teils in Lichtdruck, teils in mit zahlreichen Tonplatten aus geführten Holzschnitten, die Werke der bedeutendsten Künstler Ostasiens wieder. Die in ungemein zarten Abstufungen gedruckten Farbentöne, die bei einzelnen Tafeln bis zu 50 Druckformen an steigen, lassen das feine Farbengefühl der Japaner erkennen und machen die hohen Preise solcher Publikationen verständlich. So kostet ein Exemplar des Toyo Bijatsu Taikwan (Meisterwerke der bildenden Kunst Ostasiens), eines Werkes mit 915 Lichtdruck- und Farbenholzschnitt-Tafeln, in der gewöhnlichen Ausgabe 1120 M., in der Luxusausgabe 1345 M. Das von der Verlagshandlung herausgegebene große illustrierte Werk über die Technik des japanischen Farbenholzschnitts zum Preise von 153 M. ist ver griffen, als Ersatz dient eine kleine Oktav-Ausgabe, enthaltend 22 Abzüge eines Farbenholzschnitts, in welchen die Entstehung eines solchen, 21 Farbentöne aufweisenden Holzschnitts veran schaulicht und textlich erläutert wird. Von unschätzbarem Wert sind die aus Privatbesitz stammenden unverkäuflichen Kopien in meterlangen Rollen hergestellter Werke chinesischer und japanischer Malerei aus dem 12. und 14. Jahrhundert, historische Ereignisse darstellend. Außer diesen umfangreichen Kunst werken und Blättern, von denen einzelne in Riesenformaten an gefertigt wurden, zeigt die Ausstellung auch Kalender, Ansichts karten und andere reizvolle Werke der Kleinkunst, die zu mäßigen Preisen käuflich sind. B. Internationaler Bund der Lithographen, Steindrucker und verwandten Berufe. Die in Spanien beschäftigten Lithographen und Steindrucker waren bisher nur örtlich organisiert. Auf einem am 29., 30. und 31. Oktober abgehaltenen Kongreß, auf dem die Ortsvereine von Barcelona, Ledida, Madrid, Murcia, Sabodell, Saragosa, Valencia und Vigo mit 648 Mitgliedern ver treten waren, wurde beschlossen, die Ortsvereine zu dem »Spanischen Lithographenbund« zu vereinigen. Als Vorbild zu ihren Satzungen dienten ihnen mit wenigen Aenderungen die der französischen Lithographen-Organisation. Der neue Zentral verband, der nur Lithographen und Steindrucker als Mitglieder aufnimmt, will u. a. den Mitgliedern nach einer Woche eine Streikunterstützung von 2,50 Frank täglich gewähren. Der spanische Lithographenbund beginnt seine Tätigkeit am 1. Januar 1911; auch wurde auf dem Kongreß der sofortige Anschluß des Verbandes an den internationalen Bund beschlossen, dessen Sekretariat seinen Sitz in Berlin hat. Diesem sind fast alle Landesverbände der Lithographen, Steindrucker und verwandten Berufe angeschlossen. *,*