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968 PAPIER-ZEITUNG Nr. 25 Steigens aller Lasten, Herabsetzung der Preise gefordert wird. Die Verleger müssen daher verlangen, daß der Tarif in seiner etzigen Form nicht eingeführt wird. Der Deutsche Verleger-Verein sandte diese Denkschrift dem Deutschen Buchdrucker-Verein mit der Aufforderung, gerechte Forderungen des Verlagsbuchhandels zu erfüllen und das geschäftliche Verhältnis zwischen Buchdruckern und Verlegern auch ferner beiderseits befriedigend zu ge stalten. Aus der in Nr. 22 der »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« abgedruckten Antwort, die wir nachstehend auszugsweise bringen, geht hervor, daß die Buchdrucker den Verlegern entgegenkommen wollen. .... Ihnen sind in der Beurteilung unserer Bestrebungen sowohl, wie der einzelnen Bestimmungen des Buchdruck-Preis tarifs verschiedene Irrtümer unterlaufen, die unzutreffende Be hauptungen und Schlußfolgerungen im Gefolge hatten. Auf einem solchen Irrtum beruht die Meinung, daß am 30. September 1909 die Uebergangsperiode zur Einführung des Deutschen Buchdruck-Preistarifs ablaufe. Das ist nicht zu treffend ; am 1. Oktober 1909 läuft nur eine Nebenbestimmung zu § ji des Tarifs ab, nach welcher beim Werkdruck in Fällen, die nicht immer eintreten, die Preise für die Zurichtung er mäßigt werden konnten. Im übrigen hat die Hauptversammlung unseres Vereins im Jahre 1907, die den Buchdruck-Preistarif an nahm und seine Einführung beschloß, in besonderer Rücksicht nahme auf den Verlagsbuchhandel bestimmt, diesen Preistarif nur ganz allmählich und unter Schonung aller berechtigten Inter essen zur Durchführung zu bringen. Zu diesem Zwecke sind Uebergangsbestimmungen getroffen worden, nach denen für fortlaufende und in gleieher Ausstattung wiederkehrende Ar beiten die Sätze des Druckpreistarifs vorerst nicht zur An wendung gebracht zu werden brauchen. Diese Bestimmungen gelten so lange, bis sie von einer späteren Hauptversammlung des Vereins aufgehoben werden. Ein dahingehender Beschluß ist bis jetzt weder gefaßt, noch ist ein Zeitpunkt dafür in Aussicht ge nommen worden. So wie diese wesentlichste Voraussetzung hinfällig ist, die wohl den nächsten Anlaß zur Abfassung der Denkschrift ge geben hat, erweisen sich auch viele andere in der Denkschrift zum Ausdruck gebrachte Auffassungen als nicht zutreffend. Das gilt beispielsweise sowohl hinsichtlich der Ringbildung im Buchdruckgewerbe, die bei der großen Anzahl (etwa 5000) und der Verschiedenartigkeit der Betriebe von vornherein unmöglich ist, als auch von vermeintlichen grundsätzlichen Aenderungen und ungerechtfertigten Erhöhungen, die der Buchdruck-Preis- tarif in den Beziehungen zwischen Verlagsbuchhandel und Buch druck herbeiführen solle, sowie davon, daß die Ausnutzung neuzeitlicher technischer Errungenschaften (Setzmaschinen) ver eitelt würde. Wenngleich nun durch die oben erfolgte Berichtigung des Irrtums betreffs einer am 1. Oktober 1909 eintretenden Aende- rung die Hauptveranlassung zu Ihrem Vorgehen hinfällig wird, so erklären wir uns doch gern bereit, den Wünschen des Ver lagsbuchhandels nach jeder Möglichkeit entgegenzukommen und zur Aufklärung von Mißverständnissen, wie sie in der Denk schrift zutage treten, beizutragen. Hierzu halten wir aber den von Ihnen eingeschlagenen Weg der öffentlichen Behandlung um deswillen weniger geeignet, weil damit der Zweck der Klar legung der Verhältnisse nicht so gut erreicht werden kann, wie das in mündlicher Aussprache möglich ist, und deshalb schlagen wir Ihnen vor, zunächst in eine solche mündliche Aussprache durch eine aus je fünf Mitgliedern unserer beiden Vereine be stehende Kommission einzutreten. Vereinigung für die Zollfragen der Papier ver arbeitenden Industrie und des Papierhandels Berlin W 9, Potsdamer Straße ioln II Dem Geschäftsbericht für den Monat Februar 1909 ent nehmen wir folgendes: Zu den amerikanischen Tarifverhandlungen vor dem Committee on Ways and Means of the House of Representatlves sind im Monat Februar bis Mitte März noch eine Anzahl weiterer ver traulicher Gutachten erstattet worden, so namentlich über die Zölle auf Buntpapier, auf Briefumschläge bezw. Papier ausstattungen, Nachträge zu den Gutachten über die Zölle auf lithographische Erzeugnisse und auf Buntpapier. Diese Gut achten wurden bei allen denjenigen Stellen hinterlegt, deren Aufklärung gegenüber den von den amerikanischen Hochschutz zöllnern behaupteten Unrichtigkeiten von Wert erschien. Der auf Grund der Tarifvernehmungen fertiggestellte neue ameri kanische Tarifentwurf wird aber bis zur Stunde streng geheim gehalten, sodaß die verschiedenen Pressemeldungen über den Inhalt des Entwurfes mit Vorsicht aufzunehmen sind und auch höchst widerspruchsvoll lauten. Dem Verzollungsverfahren soll künftig nicht mehr der Ausfuhrpreis im Ausfuhrland, sondern der amerikanische Großhandelspreis zugrunde gelegt werden. Vom preußischen Handelsministerium sind wir aufgefordert worden, uns gutachtlich über den Antrag einer Musterkarten fabrik betr. Bewilligung eines zollfreien Lohnveredelungsverkehrs in Garnen und Geweben zum Zweck der Herstellung von Muster karten für das Ausland zu äußern. Wir haben unter eingehender Begründung uns für die Bewilligung dieses Veredelungsverkehrs ausgesprochen. Eine private Anfrage hinsichtlich der tatsächlichen und juristischen Voraussetzungen eines Veredelungsverkehrs mit eng lischem Duplexpapier zur Herstellung von Abziehbildern für das Ausland wurde auf Grund eingezogener Erkundigungen be antwortet. Von der in unsern Monatsberichten schon mehrfach er wähnten amtlichen Zusammenstellung tWinke für den Verkehr deutscher Interessenten des Handels und der Industrie mit den Kaiser lichen Konsulaten im Auslandes ist ein zweiter Nachtrag erschienen. Derselbe enthält sehr beachtenswerte Ratschläge und Winke der deutschen Konsularbebörden in Antwerpen, Varna, Athen, London, Havre, Budapest, Petersburg, Charkow, Kowno, Belgrad, Kapstadt, Kalkutta, Yokohama. Die Budget-Kommission des Reichstages hat am 4. Februar 1909 anläßlich der Beratung des Etats des Auswärtigen Amtes bei der Verhandlung über den Titel ^Sachverständige für Handels angelegenheiten bei den Kaiserlichen Konsularämterm den Beschloß gefaßt, daß künftig 100000 M. von dem ausgeworfenen Betrage in Wegfall kommen sollen. Dieser Beschluß hat in weiten Kreisen der deutschen Export-Industrie Befremden erregt. Die Handelssachverständigen bei unsern deutschen Konsularen haben sich seither durchaus bewährt, und speziell die Papier verarbeitungs - Industrie hat die Dienste dieser Beamten des öfteren mit Nutzen in Anspruch genommen. Allgemein ist des halb der Wunsch rege geworden, daß noch weitere Handels sachverständige angestellt werden. Der Beschluß der Budget- Kommission entspricht deshalb, wie festgestellt werden muß, keineswegs der Auffassung der deutschen Export-Industrie. Gegen den Beschluß ist seitens des Zentralverbandes deutscher Industrieller und des Handelsvertragsvereins protestiert worden. Ueber das Schicksal der Reklamesteuer-Vorlage ist angesichts der Ungewißheit des Zustandekommens der Finanzreform nichts Näheres bekannt. Wie schwer inzwischen die Unsicherheit über diese Vorlage das Geschäft beeinträchtigt, geht aus den nach stehenden Ausführungen eines Briefes hervor, den ein Mitglied unserer Vereinigung von seinem Kunden, einer bekannten Welt firma, die Plakatreklame in großem Stil betreibt, erhalten und uns zur Verfügung gestellt hat: »Auf Ihre gefl. Zuschrift vom 22. pass, zurückkommend, nahmen wir Vormerkung von Ihren Ausführungen be züglich Chromolithographie und Vierfarbendruck, unter Kenntnisnahme der aufgegebenen Preise. Leider sehen wir uns heute nicht in der Lage, den Auftrag zu be stätigen, denn wie Ihnen bekannt geworden sein wird, drohen der allgemeinen Propaganda nicht geringe Lasten durch die Gesetzes-Vorlage der Inseraten- und Plakaten- Steuer. Inwieweit die Vorlage zur Durchführung kommt, ist heute nicht zu übersehen. Es scheint aber nach An näherung maßgebender Körperschaften, daß die Inseraten- Steuer fällt, dagegen die Plakaten-Steuer in Irgend einer Form zur Anwendung kommt. Würde dieses zutreffend sein, so würde mit uns mancher Groß industrielle wenn nicht ganz, so doch auf 3/4 seiner Propaganda durch Plakate verzichten müssen. Abgesehen von der enormen Arbeit, welche das Gesetz von dem Ausgeber der Plakate behufs Deklarierung usw. verlangt, würden die Steuer- Abgaben derartig groß sein, daß sie unmöglich aufgebracht werden können. Für unsern Teil würden wir jedenfalls, darin sind wir uns klar, auf den größten Teil der Plakate- Propaganda verzichten. Wir haben auch bereits unsere • Schlüsse gezogen durch Aufnahme von Reklame, die In das betr. Gesetz nicht fällt, um uns dadurch wenigstens In unserm Geschäfts - Umsätze nicht eingeschränkt zu sehen.< Gegen die drohende Verteuerung des Telephons naben wir eine Protest-Eingabe an den Reichstag vorbereitet. Diese Ein gabe wird demnächst dem Reichstag zugestellt werden. Durch den in Aussicht stehenden Zollkrieg zwischen Oester reich-Ungarn und Serbien Ist auch Deutschland In Mitleidenschaft gezogen, da infolge des Zollkrieges die im österreichisch- serbischen Handelsvertrag vereinbarten Ermäßigungen des serbischen Zolltarifs, die Infolge der Meistbegünstigung auch Deutschland zugute kamen, in Wegfall kommen. In Belgien ist endlich eine Bestimmung getroffen worden, um deren Erlaß die Vereinigung für die Zollfragen sich sehr nachdrücklich bemüht hat. Es handelt sich um die Zoll- freiheit von chromolithographischen Drucken, die lediglich als Buaer dienen. . Im neuen deutsch-belgischen Handelsvertrag vom 22. jun 1904 ist bei der Nr. 53 des belgischen Zolltarifs den »Oeldruc