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552 PAPIER-ZEITUNG Nr. 14 Der Handlungsgehilfe mit zwei Anstellungs- Verträgen Entscheidung des Berliner Kaufmannsgerichts. Nachdruck verboten Die Speditionsfirma H. klagte gegen den Expedienten W. auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung. W. ist bei ihr noch bis zum 1. April vertraglich gebunden. Dieser Vertrag kam folgendermaßen zustande: Um den Beklagten bewarb sich auch der Kaufmann A., früherer Gesellschafter des Klägers und jetzt Besitzer eines Konkurrenzgeschäfts. Durch Zusage höheren Ge halts gelang es A., den Expedienten zur Eingehung eines Dienst- verhältr isses vom 1. Januar an zu bewegen. Als er darauf den Dienstvertrag mit der Firma H. zum 1. Januar kündigen wollte, überredete ihn der Inhaber, doch wieder bei ihm zu bleiben. Beklagter war, wie er in der Verhandlung schilderte, durchaus abgeneigt und wies immer wieder auf den mit A. geschlossenen Vertrag hin, der Geschäftsherr fuhr aber mit ihm zum Notar, und dieser setzte ihm auseinander, der Vertrag mit A. sei nicht formgerecht abgefaßt, daher nicht bindend. Vom Notar aus packte ihn sein Chef in ein Automobil, und im Geschäftslokal ließ er sich dann überrumpeln, den neuen Anstellungsvertrag zu unterschreiben. Als er wieder zur Ueberlegung kam und einsab, was er für eine Dummheit begangen habe, war sein erster Weg zu A., den er bat, ihn vom Vertrage zu entbinden. A. erklärte aber, er denke garnicht daran, ihn frei zu lassen, und drohte ihm Zwangsmaßregeln an. So trat er denn bei A. am 1. Januar an, und die Firma H. verlangt jetzt Erlaß eines Ver bots weiterer Tätigkeit. Das Kaufmannsgericht erließ eine einst weilige Verfügung, nach der es dem Beklagten unter An drohung einer Geldstrafe von 50 M. für den Tag untersagt wird, für eine andere Firma als die klägerische tätig zu sein. Das Gericht sah die »Bearbeitung« des Beklagten mit Unterstützung eines Notars nicht als Ausübung eines Zwanges an. Der Stadtreisende als Geldeinzieher Entscheidung des Berliner Kautmannsgerichts. Nachdruck verboten Der Papier - Großhändler H. forderte eines Tages seinen Stadtreisenden T. auf, zu einem seiner Kunden zu gehen und einen fälligen Betrag einzuziehen. Dem’ Reisenden erschien dieser Auftrag bedenklich: Erstens hielt er den Kunden für durchaus zahlungsfähig, sodann fürchtete er, dieser könnte es als Zwangsmaßregel auffassen und ihm seine Kundschaft ent ziehen. T. lehnte sich zwar nicht gegen das Verlangen des Prinzipals auf, aber er gab ihm doch zu verstehen, daß er sehr ungern hingehe. Hierdurch kam es zu einem Streit, der zur so fortigen Entlassung des Reisenden führte. T. erhebt darum Klage auf Zahlung des Gehalts bis zum Ablauf der Kündi gungsfrist. Das Kaufmannsgericht entschied folgendermaßen: Wenn auch nicht Gefahr für völlige Zahlungsunfähigkeit des Kunden vorlag, so war nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme seine Lage zurzeit nicht ganz unbedenklich. Unter diesen Um ständen falle es aber unter die Dienstpflichten des Klägers, einem Kunden, von dem er selbst Aufträge gebracht habe, eine Quittung vorzulegen, denn dann handle es sich nicht nur um einen Botengang, sondern im wesentlichen darum, durch per sönlichen Einblick die finanziellen Verhältnisse des Kunden zu erforschen. Kläger sei also verpflichtet gewesen, der Auf forderung des Chefs Folge zu leisten. Indessen gewann das Gericht nicht die Ueberzeugung, daß der Kläger seine Dienst pflicht beharrlich verweigert habe. Nur das hätte zur so fortigen Entlassung berechtigt. Das Restgehalt war ihm darum zuzusprechen. WKaemmerer m• Barmen • Gold-, Silber-, Glace- und Glanzpapiere in schmalen Röllchen u. Bogen liefert K. Gebler Masohinenfabrik 12394 Leipzig-Plagwitz 10 Spezialität seit 1886 Drahtheftmaschinen Loch- und Oesenmasohinen Maschinen zur Faltschaohteifabrikation Bogen- und Zeitungs-Falzmaschinen Pappenbiegemaschinen etc. Heftdraht X Heftklammer» ASCHINEN- EXPORT-U. HL- KOMPANIE G. m. b. H Sämtliche Maschinen und Utensilien für die Papier-Industrie Leipzig Schrenzpapier, Goudronn-, Spelt-, Bast- Zellulose- und dünne Einschlagpapiere von 4° g/qm, sowie Packpappen bis zu 400 g/qm, liefert nrelswert In Bogen und auch hart gewickelten Rollen (9249 Ludwig Keferstein, Papierfabrik, Weddersleben am Osthan 6 goldene Medaillen I 1 Grand Prix I Meisterschaft von Deutschland!!! Kanzler Schreibmaschinen A. G., Berlin W 8 Friedrichstrasse 71 (12598 ■ Grosses Lager fertiger Geschäftsbücher ■ Extra-Anfertigungen in kürzester Zeit Vertretung für Berlin: Rob. Bachmann, Berlin HO, Linien.Ir. 1 ümsmamumanuuII•EI• Preisliste zu Diensten 0690 Jul. Bagel, Mülheim-Ruhr •=uee••naEmIEEE Geschäftsbücherfabrik 0 g Buch- und Steindruckerei ■na« Lithographische Anstalt KHNZLER Schnell- Schreibmaschine 16, ^nschlääe pro Sekunde 20 OardrsdilUge auf einmal (iaranlierte ’/ieilengeradheit Kzin Verklappen der Hebel!