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PAPIER-ZEITUNG Nr. 4 116 Gummiertes Papier 696. Schiedspruch kommen würden, auch wenn das Papier schon von seiner Kundschaft bedruckt wäre. Auf diesen Vorschlag konnten wir nicht eingehen. X, Papierfabrik in A Schiedsprüche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Aus der Schweiz In Uebereinstimmung mit der Firma X in A, welche mir gummiertes Papier lieferte, das zu Beanstandung Veranlassung gibt, übersende ich Ihnen hiermit Probebogen dieses Papiers zur Entscheidung des Falles. Ich bezog früher das gleiche Papier vom gleichen Lieferanten und konnte es gut verwenden, da es schön flach lag. Die letzte Sendung ist völlig unbrauch bar für meinen Zweck, da Ich ganze Bogen bedrucken muß, was Infolge Rollens des Papiers unmöglich ist Ganze Lagen krümmen sich miteinander. Ich verlangte deshalb sofortige Er satzlieferung, welche der Fabrikant verweigerte indem er sagte: »Die Sendung sei ja bezahlt und damit deren Richtigkeit be wiesen!« Y, Steindruckerei in B (Ausland) * * * Die Papiergroßhandlung C in Z bestellte am 20. Juli 1908 gummiertes Papier, das am 30. Juli von uns in bester Ausführung geliefert wurde. Am 10. Oktober, nachdem das Papier bereits bezahlt war, wurde es uns wegen Rollens zur Verfügung ge stellt. Das Papier wurde bestellt unter der Bedingung, daß es in 3 bis 4 Wochen greifbar sein müsse. C teilte uns dagegen am 17. Oktober mit, sein Abnehmer habe, »weil er im Platz sehr eingeschränkt sei«, die Kisten erst in den letzten Tagen öffnen können. Es ist nicht möglich, diese beiden Tatsachen in Ueber einstimmung zu bringen; es erscheint uns bedenklich und un zulässig, so empfindliche Papiere, höchstwahrscheinlich hoch kant, monatelang in einem Lagerraum stehen zu lassen, von dem wir hier unmöglich feststellen können, ob er für gummierte Papiere geeignet Ist, noch dazu, wenn, wie der Abnehmer schreibt, die Kisten in schlechtem Zustande angekommen sind. Wir können uns keinesfalls für verpflichtet halten, das Papier, welches auf ein Sonderformat geschnitten Ist, für das wir sonst keine Verwendung haben, unter obwaltenden Um ständen zurückzunehmen. Wir bitten um Ihren Schiedspruch in der Angelegenheit, dem wir uns unterwerfen. X, Papierverarbeiter in A Das Papier, welches verbürgt flachliegend sein sollte, krümmt sich beim Ausbreiten. Ob dieses »Rollen« durch langes unzweckmäßiges Lagern verursacht ist, läßt sich nicht feststellen. Auf keinen Fall aber kann der Verkäufer für Mängel der von ihm gelieferten Ware haftbar gemacht werden, wenn die Rüge erst 2 Monate nach der Lieferung erfolgt, da die Ware inzwischen durch allerlei äußere Ein flüsse die verbürgten Eigenschaften verloren haben kann. Die Steindruckerei hätte das Papier gleich nach Empfang prüfen müssen. Da sie dies unterließ, hat sie sich still schweigend mit der Sendung einverstanden erklärt und sich ihres Rügerechts begeben. Wir entscheiden daher, daß die Steindruckerei das Papier zum vereinbarten Preis behalten muß. Konzeptpapier 697. Schiedspruch Mit der Papierfabrik X, in A bin ich uneinig wegen Ab nahme einer Anfertigung Kpnzeptpaplers, die nach meiner An sicht nicht genug geleimt ist. Das Konzept wird von mir in kleinen Posten verkauft, und ich bin überzeugt, Schwierigkeiten mit der Kundschaft zu erhalten, weshalb ich vorschlug, die Ware schlankweg anzunehmen, wenn die Papierfabrik damit einverstanden wäre, daß ich bei Rügen der Kundschaft auf sie zurückgreifen könne. Ausfallmuster und Muster alter Lieferungen anbei. Mir scheint die Ware auch zu weich. Y, Papiergroßhandlung in B * * * Herr Y, Papiergroßhändler in B, welcher von uns holzfrei Konzeptpapier zu empfangen hat, beanstandet dies, well es nicht genügend geleimt und zu weich sei. Da wir uns mit ihm in dieser Sache nicht einigen können, so sind wir überein gekommen, die Angelegenheit Ihnen zur Begutachtung zu unterbreiten, und wie wir heute von Herrn Y hören, hat er sich bereits an Sie gewandt, indem er uns gleichzeitig die Kopie seines Briefes an Sie übermittelte. Es handelt sich um holzfreie Ware billigster Qualität, bei der die geringe Abweichung hinsichtlich der Leimung, welche die Anfertigung gegenüber den früheren Lieferungen zeigt, u. E. nicht beanstandet werden dürfte. Daß das Konzept zu weich ausgefallen sei, können wir nach sorgfältigem Vergleich zwischen den beanstandeten Ausfall mustern und den Proben der früheren Sendung nicht finden. Herr Y hatte sich bereit erklärt, die Ware zu übernehmen, wenn wir für alle etwa entstehenden Beanstandungen auf- Aus dem Briefwechsel geht hervor, daß beide Teile sich unserm Schiedspruch unterwerfen wollen. Das gelieferte Papier ist nicht erheblich weicher als die früheren Lieferungen, es fühlt sich nur etwas dünner an, weil es schärfer satiniert ist. Die Leimung ist dagegen ein wenig geringer, und wenn die Abweichung auch nur klein ist, so rechtfertigt sie doch Preisminderung, weil die Leimung bei Konzeptpapier sehr wichtig ist. Wir ent scheiden daher, daß die Papierfabrik 2 v. H. vom Rech nungsbetrag nachlassen muß, daß aber Besteller das Papier fest übernimmt. F. R. Foller, Leipzig,» Festigkeltsprüfer, Dickenmesser, Papierwagen, Aschegehaltsprüfer, Feuctitigkeltsgehaltsprflfer Aelteste Spezial-Fabrik für Prüfungs -Apparate = Geschäftsgründung 1780 ===== Chemikalien, Reagentien etc. zur Papierprüfung. (12379 Chlor, flüssig, W asser stof f, komprimiert, arsenfrei 8950 liefert Deutsche Solvay-Werke Akt.-Ges., Beruburg HARZLEIM! Vorzüge meines Harzleimes: Ganz leicht löslich, ohne jeden Apparat und ohne Rückstände. Gründliche Entfärbung des Harzes, daher ganz weisse Milch. Kein Verschmieren der Siebe und Filze, kein Kleben an Pressen. Gibt dem Papier einen guten Schluss, harten Klang und feinste Glätte. Leichtes Fällen mit wenig Alaun. (son A. Schiller, Harzlelmfabrik, Theissen, Prov. Saohsen Vertreter f. Deutschland: E. Niesmann, Leipzig