Volltext Seite (XML)
sächsische Verheilung Bezugsbedingungen: IH» „vorfjettunL'«1ch«tnt i«d«n woch«mta, Milpnwa-» s Uhr mit drm Votum tx» folgend«!! Iaz«s. vir vqug»g«btihr beträgt IZV Mark Mrtrijihrlich ob« b0 pfg. fkr jede« Monat, vt« ^rf^itung" ist ;« drztrhrn durch di« kaiserlich«!, vostaustaltrn, di« canbbrirsträg« und durch Mstr« Voten vei frei« Lieferung in» hau, erhebt di« Post noch bi« Sustellungogebühr »an «S psg. U«I«gramm.Kdr.: Vorfzeitung Dresden. Anzeiger für Stadt und Land mit del Beilage: „Illustriertes Sonntags-Blatt" Amtsblatt für die Ugl. Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt, für das Rgl. Amtsgericht Dresden, die Ugl. Forstrentämter Dresden, Moritzburg, Tharandt und die Gemeinden Gberlößnitz und Radebeul. Anzeigen-Preise: vt« «tusp lng« A«il« lS pfg. unttr „tingesaudt- 40 Pta tinzetarn-Nnnahm« «rfolgt bi» mittag» 12 Uhr. — nnnahm«st«llen stnb: Uns«« ^richäft»sl«ll«, N«ine NI i>j, . i »ass« lbc. «, 3nvaiib«ndank, haasrnstrin i» voglrr, Nud Mast«, L. L. Vaud« L- to. in Lrturig, Z rankfuN a. M; <b Nohl in tichel»b»r,: Hugo Müchlir in llätzsthr». broda. Dito Vittrich in Nritzrndorf, Hugo t» Lrubnitz-Neuostra, tmil Noilau in kiadrbrul. lach. Lrinnn tn vrrstxn-woifnttz, Zrtedrtch gruchrrt in Losstbaud«, wtto iiunach in Lava. Mar 5«urtch tu c-schwi». Telephon: Dresden, Nr. ZY16. Dresden, Sonnabend, den 19. August 1905. Nr. 192. 67. Jahrgang. Da- Vteueste. Bei dem Stapellauf der .Kaiserin Auguste Viktoria" in Stettin wird der Kaiser selbst die Tauf - rede halten. Kaiser Franz Josef von Oesterreich-Ungarn vollendet heute sein 75. Lebensjahr. Die türkisch-bulgarische Poslkonvention wurde gestern unterzeichnet. Durch ein Manifest des Zaren wird morgen in Rußland die Einführung einer Verfassung verkündet werden. Die Sozialdemokratie in Warschau prokla mierte für heute einen eintägigen politischenGeneral- streik. In der gestrigen Vormittagssitzung der Friedens konferenz wurde ein Ein vernehmen über Artikels, welcher die Zahlung einer Kriegsentschädigung an Japan betrifft, nicht erreicht. Die Krankenversicherung der Haus gewerbetreibenden. Bei der Beratung des Entwurfes eines Gesetzes über Abänderung der Gewerbeordnung in der 1. Session der 10. Legislaturperiode 1898/99 war von der Kom mission einstimmig ein Antrag angenommen worden, wonach durch Zusätze zu den §8 2 und 54 des Kranken versicherungsgesetzes der Versicherungszwang auf die Hausgewerbetreibenden auch durch Beschluß des Bundes rates — nicht nur wie bisher durch Kommunalstatut — erstreckt und ferner für solche Fälle, in denen der Unter nehmer sich bei der Beschäftigung von Hausgewerbe treibenden der Vermittelung von Zwischenpersonen be dient, das Verhältnis der Unternehmer, der Zwischen personen und der Hausgewerbetreibenden hinsichtlich der Beitragspflicht besonders geregelt werden sollte. Auf die Einwendung des Staatssekretärs des Innern, daß gegen die Verbindung dieser Frage mit der Gewerbe ordnung staatsrechtliche Bedenken beständen, lehnte der Reichstag den Kommissionsantrag ab, erklärte sich aber für einen alsbald eingebrachten Initiativantrag Heyl und Genossen, der den Kommissionsantrag nach Form und Inhalt wieder aufnahm. Diesem Antrag wurde denn auch in dem Gesetze betreffend die Abänderung des Krankenversicherungsgesehes vom 30. Juni 1900 Rechnung getragen. Das Gesetz trat am 1. Oktober 1900 in Kraft. Schon in der Kommission war von den Regierungsvertretern geltend gemacht worden, „daß die in der Sache liegenden großen Schwierigkeiten, deren Ueberwindung auf dem vergleichsweise leicht über sehbarem Gebiete einzelner Gemeinden trotz aller Be mühungen bisher nicht gelungen sei, für das Reichs gebiet von einer Zentralstelle aus jedenfalls nicht leichter zu überwinden sein würden. Es sei daher sehr zweifel haft, ob mit der Erteilung dieser Ermächtigung an den BundeSrat in der Sache etwas gewonnen fei". Daß diese Zweifel in der Tat berechtigt waren, hat die wettere Geschichte des Gesetzes gelehrt. Zwar wurde im Jahre 1902 der Entwurf eines Bundes ratsbeschlusses veröffentlicht, der alle Hausgewerbe treibenden in die Krankenversicherung einbeziehen wollte, indessen hat dieser Entwurf, angesichts der zahlreich hiergegen erhobenen Bedenken praktischer und rechtlicher Art, nicht Gesetzeskraft erlangt. Einen Schritt weiter vorwärts wurde die Angelegenheit durch eine Resolution des Reichstages gebracht, die gelegent lich der Beratung der Krankenversicherungsnovelle vom 25. Mai 1903 angenommen wurde und die auf die baldige Vorlegung eines Gesetzentwurfes über die Ausdehnung der Krankenversicherungszwanges auf die Hausgewerbe treibenden abzielte. Die hierfür erforderlichen Vor arbeiten sind von der Regierung bereits vor längerer Zeit ausgenommen worden. Der preußische Minister für Handel und Gewerbe ordnete in einem an die Re- Pkrungspräsidenten gerichteten Erlaß vom 23. August 1904 Erhebungen darüber an, in welchem Umfange Gemeinden oder Kommunalverbände von dem Rechte der statutarischen Erstreckung der Versicherung auf die Hausgewerbetreibenden Gebrauch gemacht, wie viele ««tgewerbetreibenden einer jeden der beteiligten «assen im letzten Geschäftsjahr angehört, und wie hoch sich die für diese Versicherten eingezahlten Beiträge und Leistungen belaufen hätten. Neuerdings sind nun auch die einzelnen Bundesregierungen vom Reichsamt des Innern ersucht worden, an der Hand eines Frage bogens zu den Einzelheiten der gesetzgeberischen Materie Stellung zu nehmen, und es erscheint nicht unwahr scheinlich, daß dem Reichstag schon bei seinem nächsten Zusammentritte ein die Krankenversicherung der Haus gewerbetreibenden regelnder Gesetzentwurf vorgelegt werden wird. Hierbei wird man allerdings die Schwierigkeiten, die sich einer reichsgesetzlichen Regelung des Gegenstandes entgegenstellen, nicht verkennen dürfen. Daß es sich bei der Durchführung dieser vom Reichstage seit Jahren einmütig erhobenen und von der Reichsregierung als dringend anerkannten Forde rung um einen großen sozialpolitischen Fortschritt han deln würde, muß ohne weiteres zugegeben werden, zumal wenn man erwägt, daß bisher nur 33 Städte und Gemeinden von dem Rechte der Einführung der ortsstaiutarischen Versicherungspflicht Gebrauch gemacht haben. Auf der anderen Seite aber kann die Auf stellung für das Gebiet des ganzen Reicher geltender einheitlicher Normen — angesichts der Vielgestaltigkeit des Systems und der Fonnen der hausgewerblichen Arbeitsmethode — für Arbeitnehmer sowohl als für die Arbeitgeber zu Härten und Schwierigkeiten führen, die sich bei einer unter engster Anpassung an die Be dürfnisse und Verhältnisse des Bezirks erfolgenden orts gesetzlichen Regelung, wie die Erfahrung lehrt, häufig haben glücklich vermeiden lassen. Die verwaltungsrechtliche Durchführung der Ver sicherung im Rahmen eines Ortsgesetzes wird große Schwierigkeiten bieten und nicht minder groß sind die Schwierigkeiten für die Erfassung des Kreises der ver sicherungspflichtigen Personen. Hier wird es sich emp fehlen, den Eintritt der Versicherungspflicht von einer Untergrenze des Einkommens abhängig zu machen und nur solche Personen der Versicherungspflicht zu unter werfen, welche die Hausindustrie als Grundlage ihrer Existenz betreiben. Die verwaltungsrechtliche Durch führung der Versicherung würde aber dadurch wesentlich erleichtert werden, wenn für die Regelung einzelner versicherungstechnischer Fragen, wie die Frage der Meldepflicht, der Zahlung der Beiträge u. a. der orts gesetzlichen Festsetzung breitester Raum gelassen würde. Politische Weltscha«. Deutsches Reich. Der Kaiser und die Kaiserin unternahmen gestern in Wilhelmshöhe einen längeren Spaziergang mit den Herren des Gefolges. Mittags empfing der Kaiser den Museumsdirektor vr. Böhlau aus Kassel. Nachmittags empfing der Kaiser den eingetroffenen Oberstmarschall Fürst zu Fürstenberg und Gemahlin, während abends 7 Ubr Reichskanzler Fürst Bülow in Kassel eintraf und sich alsbald im kaiserlichen Automobil nach Wilhelmshöhe begab. Eine zweite Amerikafahrt des Prinzen Heinrich steht nach den „K. N. N." zum Herbste bevor. Der Prinz hat dem genannten Blatte zufolge an den Vorsitzenden der Vereinigung alter deutscher Studenten in Amerika die Mitteilung gerichtet, daß er sich nach den Herbstmanövern nach Amerika zu begeben gedenke. Brausteuerreform. Die in einigen Blättern aufgetauchten Meldungen von der Absicht einer durch greifenden Umgestaltung der Branntweinsteueraesetz- qebung des Reiches sind darauf rurückzuführen, daß bei der nächsten Reichssteuerreform auch Vorsorge für die Verhütung einer weiteren Abbröckelung der Maisch bottichsteuer getroffen werden soll. Eine Studienreise nach Amerika werden nach dem „Pos. Tgbl." in den nächsten Tagen mehrere höhere Beamte und ein Gutsverwalter der Könialichen Ansiedelungskommission unternehmen, um oie Ansiedelungsverhältnisse bei den Farmen an Ort und Stelle kennen zu lernen. Der Beraarbeiterstreik hat nach der „Soz. Prax." dem Allgemeinen Knappschaftsvereine rund 1700 000 M. gekostet. Der Knappschaftsverein ist durch den Streik benachteiligt worden, 1. durch Mehr ausgaben um 307 615,68 M., 2. durch Beitragsausfälle um 1401 374,19 M., zusammen um 1 708 989,87 M. Die Stärke unserer Truppen in Deutsch- Südwestafrika. Die „Wormser Ztg." hat an das Oberkommando der Schutztruppen eine Anfrage gerichtet, auf die ihr die folgende Antwort zuging: Die Stärke der zur Zeit in Deutsch-Südwestafrika befindlichen Truppen beträgt in runden Zahlen: 500 Offiziere und Sanitäts offiziere, 180 Beamte, 13 lX-O Unteroffiziere und Mann schaften mit 12 000 Pferden bezw. Maultieren. Die Löhnung beträgt pro Jahr: für den Reiter 1000 M., für den Gefreiten 1100 M., für den Unteroffizier 1200 M., für den Sergeanten 1300 M., für den Feld webel 1500 M. Außerdem erhalten die Genannten freie Verpflegung und Unterkunft. Defierreich-Ungarn. Einer der populärsten Herrscher Europas, der Alliierte des Deutschen Reiches, Kaiser Franz Josef, mit dessen Hause eine Reihe deutscher Fürstenfamilien durch nahe Verwandtschaft eng verbunden ist, begeht heute seinen 75. Geburts tag. Auch das deutsche Volk gedenkt aus diesem An lasse mit herzlicher Sympathie des ehrwürdigen Mo narchen, der alles, was nur die Erde an äußerem Glanze und an äußeren Ehren austeilen kann, in seiner Person vereinigte, der aber auch alles Furchtbare, was ein Menschenherz zu treffen und tief zu verwunden vermag, über sich ergehen lassen mußte, und der einst in schwerster Schickfalsstunde ausrief: .Es bleibt mir aber auch nichts in der Welt erspart!" An dem heutigen Tage einen Rückblick auf das Leben Franz Josefs werfen, heißt die Geschichte Oesterreich-Ungarns während der letzten sechs Dezennien vor unserem leiste vorüber ziehen lassen, denn seit dem 2. Dezember 1848, seit nahezu 57 Jahren steht der Monarch an dem verant wortungsvollen Platze, und alle die verschiedenen aus einanderstrebenden Völker der österreichisch ungarischen Monarchie erblicken zum großen Teil nur in der Person des Kaisers das sie verbindende Element! Wie bei den politischen Wahlen, so hat die ge meinsame Gegnerschaft gegen das Deutsch tum auch auf wirtschaftlichem Gebiet Adel und Tschechentum zusammengefübrt. So hat sich zum Beispiel in dem jüngsten erbitterten Wahlkampfe um die Mandate der Pilsener Handels- und Gewerbe kammer fast der gesamte Hochadel des Kammerbezirks, sowie die stimmberechtigte Hierarchie auf die Seite der Tschechen geschlagen. Hier siegten dennoch die Deut schen. Dagegen drangen im Handelskammerbezirke Budweis in der 1. Klaffe der Erwerbssteuer-Kommission die Tschechen, die in dieser Klasse nur zwei Stimmen besitzen, mit Hilfe des Feudaladels gegen die Deutschen durch. Für die tschechische Liste stimmten unter anderen die Vertreter des Erzherzog-Thronfolgers Franz Ferdinand, der Fürsten Paar, Lobkowitz und Schwarzenberg, sowie der Grafen Buquoy und Czernin. Diese Haltung des zum Teil deutschen Adels entspringt weniger nationalen, als vielmehr klerikalen Tendenzen. Sie zeigt den Deutschen neuerdings, daß der Kleri- kalismus sich jedem Gegner deutschen Volkstums ver bindet. Wann wird das wirklich freiheitliche Deutsch tum die Konsequenzen aus dieser Tatsache ziehen? Rußland. Ein Kaiserlicher Ukas ermächtigt den Finanzminister zur Ausgabe einer neuen, mit 5 Prozent verzinslichen inneren Anleihe von 200 Millionen Rubel. England. König Eduard hat seinen Kaiser lichen Neffen nicht seines Besuches für wert erachtet. Bei Nacht und Nebel ist er im Kurierzuge durch das ihm scheinbar nicht sehr sympathische Deutschland ge saust, um dem österreichischen Kaiser seine Glückwünsche zum Geburtstage persönlich zu überbringen. Gewiß sind auch wir der Ansicht, daß diesem Besuche in Ischl keine größere politische Bedeutung beizumessen ist, ist doch die Zusammenkunft zwischen dem englischen und dem österreichischen Herrscher geflissentlich so inszeniert worden, daß ihr lediglich das Gepräge persönlicher Freundschaft zukommt. Und dennoch — es läßt sich nicht leugnen, daß die Monarchen-Entrevue in Ischl einen gewissen politischen Beigeschmack dadurch erhält, daß eine andere Herrscherbegegnung nicht stattfindet. Spanien. Amtliche statistische Angaben schätzen den Getreideertrag in ganz Spanien auf 40 Mil lionen Hektoliter und bemerken dazu, daß die- einen erheblichen Ausfall bedeute, der besonders Andalusien und Aragonien betreffe. — Die gegenwärtige Agrar krisis ist eine Folge dieses Ausfalls. Griechenland. Aus Serres wird gemeldet: Sonnabend ermordeten Bulgaren in Egridere einen Griechen, dessen Weib und Kind und brannten sein und seines Bruders HauS nieder. Dienstag abend metzelten dieselben Bulgaren den Gemeindevorsteher de- DorfeS Melenkitsi nieder. In SerreS herrscht große Erregung.