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Tageblatt Amtsblatt des Kgl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Kgl. Gerichtsämter u, der Stadträthe zu Freiberg, Sayda u. Brand. Preis vierttljährl. 20 Ngr. Inserate werden die gespaltene Zeile oder deren I DH DH Raum mit S Pf. berechnet. 1S7 Freitag, den 24. August Erscheint jeden Wochentag früh S U. Inserate werden bi» Nachm. 3 Uhr für die nächste Nr. angenommen. Handhabe byt, uraltdeutschem Rechte gemäß Georg V. wegen fehlen den Augenlichtes nicht den Thron besteigen zu lasten. Er war damals der einzige männliche Descendent deS Königs Ernst August, dessen Enkel Ernst August noch nicht geboren. Wäre das Staats« grundgesetz von 1833 unangetastet geblieben, so würde seinen Be stimmungen zufolge wahrscheinlich Georg V. den Thron nicht ein genommen haben, sondern nach des Königs Ernst August Tode während der Minderjährigkeit des Kronprinzen Ernst August eine Regentschaft eingeführt, und nunmehr seit drei Jahren die Regierung in des letzteren Händen gewesen sein. Schwerlich würde dieser in der letzten Krists eine preußenfeindliche Politik so hartnäckig verfolgt und fortgesetzt haben, wie Georg V.: und durch auch nur einiger maßen rechtzeitige Nachgiebigkeit, welche letzterer über sich zu ge winnen nicht vermochte, würde die Krone Hannovers dem Hause der Welfen erhalten worden sein. — Die „Weimarische Zeitung" begleitet die Botschaft deS Königs von Preußen betreff» der Uebernahme der Regierungen von Hannover, Kurhessen, Nassau und Frankfurt a. M. durch den preu ßischen Staat mit folgenden Worten: „Man wird in Berlin nicht verkennen, daß die Mehrzahl in den neuerworbenen Landestheilen dem neuen Regiment nicht unbedingt günstig gestimmt ist. Die Liebe der loyalen Unterthanen zu ihren Fürsten ist trotz mancher Vorgänge noch immer lebendig und zugleich mit dem allerdings weitaus lebhafEll Gefühl der Furcht vor dem Druck einer hohen Besteuerung, der allgemeinen Wehrpflicht und anderer staatlicher Einrichtungen ist sie wohl geeignet, ernste Schwierigkeit zu bereiten, zu deren Beseitigung eine eiserne Faust, wenn sie auch in den Sammthandschuh gehüllt ist, sich nicht immer eignet. Selbst die mit dem Anschluß an ein großes Staatswesen nicht selten ver bundene Förderung der materiellen Interessen wird nicht genügen, um diese Hemmnisse aus dem Wege zu räumen. Dauernd kann die neuen mit den alten Provinzen nur der den höchsten Gütern der Menschheit entspringende Segen verbinden: die Achtung vor dem Recht, die Gewährleistung der Freiheit bilden den Kitt, der die modernen Staaten zusammenhält. Bewegt sich die preußische Regierung innerhalb vieser Ziele, so wird die Verbindung jener durch Abstammung, Sprache, Sitten und Glauben so nahe dem preußischen Staat verwandten Länder eine dauernde Schöpfung werden, wozu sie nach einer Seite hin heute bereits insofern be rechtigt ist, als Preußen seiner eigenen Kraft die Neugestaltung verdankt und keinen Theil der neuen Errungenschaften aus der Hand eines fremden Sieger« entgegengenommen oder erkauft hat. Wir zweifeln nicht, daß Preußen auch fernerhin die hierdurch be dingte Stellung wahren und verschmähen wird, die Zustimmung fremder Mächte durch die Abtretung auch nur eines Fuß breit deutscher Erde zu gewinnen. — In den bi« jetzt veröffentlichten Verlustlisten der preußi schen Armee sind namhaft gemacht 2472 Todte, 5341 Schwer- und 8885 Leichtverwundete und 2559 Vermißte. In Summa: 19,257. — Unter den Opfern de« jüngsten Krieges befinden sich auch zwei Brüder deS bekannten Militärschriftstellers Wilhelm Rüstow, nämlich Cäsar Rüstow, preußischer Infanterie-Major, fiel bei Roß dorf am 4. Juli und Alexander Rüstow, preußischer Artillerie-Major, starb am 25. Juli zu Hortzig an seinen Wunden au« der Schlacht bei Königgrätz. Beide sind auch als Schriftsteller bekannt ge worden. Frankfurt, 21. August. Der königlich preußische Ltvilcom- missar, Herr v. Patow, hat heute folgende Bekanntmachung ver öffentlicht : „Nachdem mir von Sr. Majestät dem Könige von Preußen am 11. diese« Monats die Oberleitung der Civilverwaltung in den Tagesgeschichte. Berlin. Die „N. Pr. Z." berichtet über den Empfang der Deputation des Herrenhauses zur Ueberreichung der Adresse des letzter« wie folgt: „Der Präsident Graf Eberhard zu Stolberg- Wernigerode überreichte die Adresse mit einigen Worten, in denen er den Wunsch de« Hause« ausdrückte, Sr. Majestät die Gefühle deS Dankes auSzusprcchen für all' die großen Erfolge, und bat um die Erlaubniß, die Adresse verlesen zu dürfen, was Se. Majestät jedoch ablehnte, mit der Bemerkung, daß er sie soeben gelesen. Aeu- ßerm Vernehmen nach knüpfte Se. Majestät hieran die Frage, ob einer der Herren wohl noch vor 5 Wochen eS für möglich geglaubt habe, solche Erfolge in so kurzer Zeit zu erreichen. Er, seinerseits, habe eS nicht geglaubt. Jeder habe dabei seine Pflicht gethan; der Dank für das Große, wa« erreicht worden, gebühre aber Gott dem Herrn, und in Demuth möchten sich Alle des göttlichen Segens er freuen. Er beauftragte die Deputation, dem Herrenhause seinen Dank für die treue Haltung auszusprechen, mit der es ihn bei den vorbereitenden Einrichtungen unterstützt habe, gegenüber dem An drängen von anderer Seite zu abweichenden Schritten. Er sei ja geborner Fürstensohn, dies schon würde begreifen lassen, wie schwer es ihm geworden, jetzt Fürsten aus ihrem Besitze zu setzen. Er habe einen schweren Kampf darüber mit sich selbst gekämpft, und nur die gewonnene Ueberzeugung, daß es unumgänglich nothwendig sei für das Beste des Vaterlandes, habe ihn dazu vermocht. Auch die« möge die Deputation dem Hause sagen." — Das Herrenhaus wird in der nächsten Zeit keine Sitzungen haben, weil, avie die „N. Pr. Z." berichtet, der Präsident des Hauses, Graf Eberhard zu Stolberg-Wernigerode, in seiner militärischen Eigenschaft nach Böh men gereist ist, um die Evacuirung der Lazarethe zu bewirken. — Im auswärtigen Amte wurden am Montag Abend längere Confe- renzen mit den Friedensbevollmächtigten abgehalten. Wie verlautet, sind die Ratificationen mit Baden bereits ausgewechselt, und Würt temberg hat seine Kriegskostenentschädigung schon bezahlt. — Wenngleich für den Staat keine rechtliche Verpflichtung besteht, den Staatsbürgern Ersatz für Kriegsschäden zu leisten, so hat das Kriegsministerium doch anerkannt, daß in denjenigen Fällen, in welchen Gestellern von Vorspannsfuhren für die mobile Armee Verluste und Schäden an Pferden und Wagen entstanden sind, eine Ausnahme gerechtfertigt sei. Den Eigenthümern der Gespanne wird auS dem Militärfonds, für die ohne ihr Verschulden, lediglich durch kriegerische Ereignisse oder in deren Folge erlittenen Ver mögens-Beschädigungen Ersatz gewährt. Die Meldungen der Be schädigte« werden bei den Landräthen anzubringen sein. — Die „Zeitung für Norddeutschland" in Hannover schreibt: Seit dem Verfassungsbruche von 1855, dessen Unheil mehr als ein Jahrzehnt auf dem Lande lastete, haben wir unermüdet vaS Re« gierüngSsYstem bekämpft — bekämpft, soweit uns nicht die factische Gewalt mundtodt machte. Wir könnten jetzt, wo in dieser Beziehung zu reden unverwehrt sein würde, unserm Herzen Luft machen. Indessen die abgethanen Dinge sind abgethan und mögen abgethan bleiben; der Sturz de« Throne« und der Dynastie sühnt wie der Tod da» Vergangene, und kein practische» Bedürfniß zwingt, dem Gefalleneuen seine Fehler und Mißgriffe noch vorzurechnen. Nur auf Eine» mag hingewiesen sein, weil darin eine wahre Nemesis zu erkennen ist. Nicht die innere Mißregierung seit 1855 würde der Dynastie Thron und Land gekostet haben: wohl aber hat zu diesem Sturze beigetragen der Umsturz des Staatsgrundgesetzes von 1833 durch König Ernst August im Jahre 1837. Es ist eine bekannte, wenigstens allgemein angenommene Thatsache, daß jener Verfassungs bruch wessptlich deswegen geschah, weil das StaatSgrundgesetz die Möerger Anzeiger und