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1796 PAPIER-ZEITUNG Nr. 52/1914 Briefkasten 5 [Der Frage muß 10-Pf. Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt. Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet. Angemessener Mietpreis 13277. Frage: Ich habe ein Kompagniegeschäft, doch kaufte ich allein ein Anwesen, und das Geschäft wird in diesem betrieben. Die Hypotheken stehen größtenteils zu 5 v. H. Außerdem habe ich die auf dem Anwesen ruhenden Steuern zu tragen. Die städti schen Umlagen sind 150 v. H. Mit welchem Prozentsatz muß ich die Miete anschlagen ? ( Antwort: U. E. sollte die Miete nicht nach einem Prozent satz des Grundstückspreises berechnet, sondern so bemessen werden, daß sie dem am Orte üblichen Mietspreis entspricht. Papier und Sonnenlicht 13278. Frage: Unser Rollen- und Pergamentpapier ist der Sonne ausgesetzt. Gibt es ein Mittel, vielleicht einen Anstrich der Fenster, um die Sonne undurchlässig zu machen, ohne den Raum wesentlich zu verdunkeln ? Antwort: Dunkelbraunes Glas verschluckt einen großen Teil der chemisch wirksamen Sonnenstrahlen, verdunkelt aber auch den Raum, und der Schutz des Papiers wird selbst bei Verwendung solch braunen Glases mangelhaft sein. Es empfiehlt sich also, die Papiere, besonders holzschliffhaltige, so zu lagern, daß sie dem unmittelbaren Sonnenlicht nicht ausgesetzt sind. Warenverzeichnisse 13279. Frage: Wir lieferten einem Kunden 3000 Warenver zeichnisse. Diese wurden von uns früher in etwas größerem Format geliefert, laut Manuskript. Bei der Anfertigung wurde gewünscht, daß das Format kleiner werden soll, damit es für den Abzugs apparat paßt. Infolge dieses Umstandes haben wir ein anderes, im Stoffe ziemlich gleichwertiges Papier genommen. Nachdem der Kunde 250 von den gelieferten und schon bezahlten Waren-Ver zeichnissen verarbeitet hat, stellt er uns den Rest mit der Be gründung zur Verfügung, daß das Papier geringer als das frühere sei und sich nicht zu Abzügen auf dem ‘Schapirograph-Verviel fältigungsapparat eignet, weil die Schrift nicht scharf genug heraus kommt. Wie Sie aus den hier beigefügten 3 Korrekturen ersehen, hat der Kunde die Abzüge auf dem zu verwendenden Papier er halten, jedoch bezüglich des Papiers keine Einwendungen erhoben. Nach unserer Ansicht geschieht die Verfügungstellung zu Unrecht, zumal wegen Papierqualität bei der Bestellung keine Abmachungen getroffen worden sind, auch ist der Preis nicht ein solcher, der eine außergewöhnlich gute Papierqualität rechtfertigt. Wir haben unserem Kunden bereits einen Nachlaß von 5 M. aufs Tausend angeboten, ihn aber nicht zur Abnahme der Formulare bewegen können. Können wir es im vorliegenden Falle auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen lassen ? Antwort: In das umfangreiche vorgedruckte Waren-Ver- zeichnis sollen die Preise mit Hilfe eines Vervielfältigers ein geschrieben werden. Dies war dem Fragesteller bekannt. Er hätte also, da es bei der Vervielfältigung auf die Art des Papiers ankommt, sich bemühen sollen, zu der neuen Auflage Papier zu verwenden, welches dem zur früheren Auflage benützten möglichst nahekommt. Obwohl beide Sorten ungefähr gleich stark und gleich geleimt sind, ist das zur früheren Auflage ver wendete Papier doch weicher, weniger glatt und undurchsichtiger. Immerhin ist der Unterschied nicht so groß, daß das Papier für seinen Zweck nicht verwendet werden könnte. Der Aus gang eines Rechtsstreites ist zwar nicht zweifellos, aber Frage steller hätte dabei bessere Aussichten als sein Gegner, da der Hauptwert der Drucksache im Druck und nicht im Papier liegt. Monogramm Prägepressen in verschiedenen Grössen sowie vollständige Prägeref-E nriehtungen I. 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