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988 PAPIER-ZEITUNG Nr. 29/1914 Nach der Ueberzeugung des Gerichts ist der Sinn der Karte der, daß sich ein unehelicher Vater seiner Alimentationspflicht durch die Flucht entzieht: „Somit weist die Karte durch die Andeutung der peinlichen Folgen mittelbar auf den außerehelichen Geschlechts verkehr hin und verletzt hierdurch das normale Scham- und Sitt lichkeitsgefühl in geschlechtlicher Beziehung. Den unzüchtigen Charakter der Karte haben S. und G. auch gekannt." Die von beiden Angeklagten eingelegte Revision erzielte auch diesmal die Aufhebung des Urteils durch das Reichsgericht und Zurückweisung an die Vorinstanz, da durch die Andeutung früheren außerehelichen Geschlechtsverkehrs die Unzüchtigkeit nicht genügend begründet sei. (Aktenzeichen 2 D. 159/14.) * * * Auf Grund von § 184, 1 StGB hat das Landgericht Berlin I am 29. November 1913 den Kaufmann Georg K. .Geschäftsleiter des Kunstverlages R., zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er durch seine Reisenden vom April bis August 1913 an Papierwarengeschäfte Künstlerpostkarten, zum Teil Wiedergaben berühmtester Skulp turen, hatte vertreiben lassen, welche später von kontrollierenden Schutzleuten als unzüchtig beschlagnahmt wurden. Die Straf kammer wies K.’s Einwand, es handle sich um Kunstblätter, zurück, da festgestelltermaßen durch die minderwertige Nachbildung das Künstlerische zurücktrete und das Sinnliche aufdringlich betont werde. Es wurde Wissentlichkeit angenommen, da K. bereits aus früheren Prozessen die Grundzüge der neueren Rechtsprechung kenne. Das Reichsgericht verwarf die Revision K.’s als unbegründet, da im Einklang mit der Entscheidung 2 D. 1037/13 der unzüchtige Charakter zu Recht auch aus der Minderwertigkeit der Wiedergabe hergeleitet werde. Was das Reichsgericht kürzlich in bezug auf andere technisch einwandfreie Wiedergaben entschieden habe, könne daher auf derartige Karten keine Anwendung finden. (Akten zeichen 2 D. 113/14.) Kampf um die Schundliteratur Am Mittwoch, 25. März, sprach hierüber in einer Ver sammlung des Vereins der Schreibwarenhändler für Magdeburg und Umgegend der Schriftsteller Herr Dr. Adrian Mohr aus Berlin. Der Vortragende beschränkte sich auf Besprechung der Bekämpfung der sogen, bunten Hefte, überging also die Frage des Kolportageromans, da dieser vöm Schreibwarenhandel nicht geführt wird. Seine Ausführungen gipfelten darin, daß das schlechte Groschenheft nur durch das bessere überwunden werden könne, daß die besseren Hefte dem Käufer und Leser aber wenigstens ebenso, wenn möglich besser gefallen müßten als die schlechten, da der Käufer — auch die kaufende Jugend — sich in der Wahl durch niemanden beeinflussen lasse, sondern immer zu dem greifen werde, was seinem Geschmack am meisten zusagt. Deshalb müsse dafür gesorgt werden, daß das bessere Heft auch besser gefalle als das Schundheft. Daß dieses Ziel erreichbar ist, beweise die Herausgebertätigkeit des Vortragenden. Anderseits gab dieser unumwunden zu, daß sich mit dieser Art der Schundbekämpfung immer nur verhältnismäßig Gutes, aber nichts durchaus Vorzügliches verbreiten lasse; indessen sei seine Art die einzige, die bisher Erfolge zu verzeichnen habe, alle Arbeit anderer auf diesem Gebiete sei vergeblich geblieben und würde stets vergeblich bleiben. Von größter Wichtigkeit, erklärte Vortragender, sei ferner, daß die besseren Hefte im Verlage der früheren Schundverleger erscheinen sollten, um diese abzuhalten, Schlechteres zu bringen. Daß seine Arbeit sehr verschiedene Beurteilung gefunden hat, gab Dr. Mohr zu, vermochte aber Verurteilungen ebenso- viele Anerkennungen entgegenzustellen. In der sehr lebhaften Aussprache kamen vor allem die Mit glieder des Magdeburger Prüfungsausschusses zu Worte, die ihren ablehnenden Standpunkt zur Geltung brachten. Die Meinung der Versammlung blieb geteilt. Ergebnis der Aussprache war, daß wohl sowohl der Prüfungsausschuß wie Dr. Mohr im gleichen Sinne wirken und daß die Meinungs verschiedenheit zwischen ihnen nur darin besteht, daß sie ihre Ziele verschieden weit gesteckt haben. Dem Ausschuß ist der Kampf gegen die Schundliteratur nur ein Teil der allgemeinen Volks- und Jugendbildungs-Bewegung, während Dr. Mohr auf Grund seiner langjährigen Erfahrung in der Praxis sich damit begnügen will, wirkliche Schäden zu beseitigen, um nur erst mal das Erreichbare zu erreichen. Die Versammlung war sehr gut besucht, auch (waren ver schiedene Papierhändler von auswärts anwesend. Verein der Schreibwarenhändler für Magdeburg und Umgebung Probenschau Klebetube auf der Lafette mit Collofix-Pinsel, Neuheiten von Otto E. Wolff, Chemische Fabrik in Berlin 0 112, Frank furter Allee 63. Die Tube ist das zweckmäßigste Gefäß für Klebepasten, die darin weder austrocknen noch verderben. Ihr Nachteil war bisher, daß die Klebepaste mit dem Finger verstrichen wurde, und daß die Tube im Lauf des Gebrauchs unansehnliche Form bekam. Bei der vorstehend abgebildeten Klebe tube wird an Stelle des Fingers zum Aufträgen der Paste der Collofix-Pinsel benutzt, bei welchem die Borsten durch eine Gummikappe ersetzt sind, ferner wird die, Tube auf die gesetz lich geschützte Tubenlafette gelegt. Der am Tubenende auf gewickelte Tubenschlüssel lagert drehbar mit Hals und Zapfen in einer Führung. Der Tubenschlüssel dient als Haspel, über welchem sich die Tube unter Auspressung des Inhalts aufwickelt. Während die linke Hand den Tubenschlüssel dreht, nimmt die rechte Hand mit dem Collofix-Pinsel die vor die Oeffnung ge tretene Paste ab. um sie sauber und fleckfrei aufzutragen. Die Lafette bewährt sich auch für Tuben mit anderem Inhalt, z. B. mit Zahnpasta, Lanolin, Tafelsenf u. dgl. Klapphutkarton von J. A. Schmidt in Lichtenberg, Ober franken. Dieser Firma wurde eine Hutschachtel geschützt, welche besonders für Klapphüte bestimmt ist. Sie kann den Hut sowohl in zusammengeklappter Form wie auch aufgestellt aufnehmen und schützt ihn in beiden Fällen sicher vor Staub. Nachstehendes Bild 1 zeigt die Schachtel ohne Deckel mit hoch geklappten Seitenrändern. Wie aus dem Bilde ersichtlich, klappen die Seitenwände längs der Linien a und b nach innen zusammen. Um dies zu ver hindern, wenn die . hohe ab gebildete Form der Schachtel gebraucht wird, legt man einen dünnen Holzrahmen, der am Boden der Schachtel lose lag, bis zur Kante des oberen Randes, wo er festgeklemmt wird, da die Schachtel am oberen Rande um ein geringes enger ist als unten. Soll die Schachtel mit dem Hut auf die Reise mitgenommen werden, so schiebt man den erwähnten dann legen sich die Seitenwände bereits von selbst nach innen, indem sie längs der Linien a und b einknicken, so daß die Linien c d die Oberkante der Schachtel bilden. Die Schachtel Bild 1 Aufbewahrungskarton Holzrahmen nach unten und sieht dann wie Bild 2 aus, und Bild 3 zeigt die mit dem Deckel ausgerüstete Schachtel mit je einem Druckknopf an beiden Seiten geschlossen und mit einem Metallgriff zum bequemen Tragen ausgestattet. Durch diese Form der Schachtel werden die bisher gebräuchlichen zwei Schachteln ersetzt. Vor der gebräuchlichen flachen ovalen Hutschachtel hat die neue den Vorzug größerer Haltbarkeit. Die neue Schachtel wird in zwei Größen angefertigt, die für alle Hutgrößen ausreichen. Neben dem in vorstehenden Bildern dargestellten Verschluß durch Druckknöpfe wird auch ein Verschluß durch Gummibänder und Hakenknöpfe hergestellt. Die Ausstattung ist zweckmäßig und die Arbeit sorgfältig.