Volltext Seite (XML)
1520 PAPIER-ZEITUNG Nr. 44/1914 Briefkasten Der Frage muß 10-Pf.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt. Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet. Benutzung einer gekauften Zeichnung 13241. Frage: Bei einer geschäftlichen Aussprache erbot sich die Druckerei X in A, mir — ohne jede Verbindlichkeit für mich — eine Zeichnung meiner Geschäftsgebäude zu machen. Ich erhielt diese, konnte mich aber, da ich bauliche Veränderungen beabsichtigte, zur Bestellung eines Klischees nicht entschließen. Die Firma überließ mir die Zeichnung zum Preise von 25 M., ohne irgend welche Bedingung an den Kauf zu knüpfen. Vor kurzem ließ ich mir hier am Platze ein Klischee nach der Zeichnung arbeiten und dieses auf Briefbogen verwenden. Die Druckerei X verbietet mir nun das Verwenden des Klischees auf Grund des Urheberrechts- Gesetzes. Kann sie das ? Antwort: Nach dem Urheberrecht ist es nicht gestattet, Bilder oder Zeichnungen, die man gekauft hat, ohne Erlaubnis des Urhebers zu vervielfältigen. Die Vervielfältigung wäre des halb ohne Erlaubnis des Urhebers nur statthaft, falls die Zeichnung nicht als künstlerisches Erzeugnis im Sinne des Gesetzes gelten könnte. Da aber der Begriff der künstlerischen Betätigung, wie der Schutz photographischer Aufnahmen zeigt, sehr weit gefaßt wird, so halten wir es für sehr zweifelhaft, ob die Gerichte zu Gunsten des Fragestellers entscheiden würden. Pfandrecht im Konkurs des Gepfändeten 13242. Frage: Gegen einen faulen Kunden bin ich auf dem Klageweg vorgegangen. Am 2. 4. war im Termin Versäumnisurteil dem Klageantrag entsprechend ergangen; dagegen wurde am 9. 4 Pfändung vorgenommen und Versteigerungstermin auf den 29. 4. festgelegt. Am 17. 4. ist nun gegen den Schuldner das Konkurs verfahren eröffnet worden. Das Urteil war inzwischen rechtskräftig. Kann ich das Pfand in Arrest zurückbehalten lassen, oder bin ich ge zwungen, es zur Konkursmasse zurückzugeben ? Wegen langer Hinausschiebung der Angelegenheit habe ich meinem Rechtsanwalt einen Vorwurf gemacht, doch ergibt seine Antwort, daß die Ver zögerung auf Seiten des Gerichts liegt. An wen kann ich mich in die sem Falle wenden ? Antwort unseres rechtskundigen Mitarbeiters : Da die Pfändung innerhalb der letzten zehn Tage vor der Konkurseröffnung ei- folgt ist, unterliegt sie nach § 30 Nr. 2 KO. der Anfechtung seitens des Konkursverwalters, welcher Fragesteller nur mit dem Nach weise begegnen kann, daß ihm zur Zeit der Pfändung weder die Zahlungseinstellung und der Eröffnungsantrag noch eine Absicht des Gemeinschuldners, ihn vor den übrigen Gläubigern zu begünstigen, bekannt war. Dieser Nachweis ist erfahrungs gemäß so schwer zu führen, daß regelmäßig der Konkursver walter mit seiner Anfechtung durchdringt, und es sich daher zu meist empfiehlt, die Pfandstücke freizugeben, ohne sich erst auf den Prozeß einzulassen. Würde die Pfändung länger als zehn Tage vor der Konkurseröffnung zurückliegen, dann wäre ■die Rechtslage für den Fragesteller insofern günstiger, als eine Anfechtung nur unter den Voraussetzungen des § 30 Nr. 1 Satz 2 KO. statthaft wäre, d. h. wenn der Konkursverwalter beweisen könnte, daß dem Fragesteller zur Zeit der Pfändung die Zahlungs einstellung des Schuldners oder der Eröffnungsantrag bekannt war. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, daß es nach der Recht sprechung genügt, wenn nachgewiesen werden kann, daß einem Vertreter des pfändenden Gläubigers, also z. B. seinem Anwalt oder Gerichtsvollzieher die Zahlungseinstellung bekannt war, was häufig der Fall ist. Es bleibt hiernach zweifelhaft, ob Fragesteller, wenn die Pfändung einige Tage früher erfolgt -wäre, gegenüber der An fechtung obgesiegt hätte. Wäre das auch anzunehmen, so könnte er sich höchstens an den Gerichtsschreiber wegen verzögerter Erteilung der Urteilsausfertigung halten, da den Anwalt nach Lage der Sache kein Verschulden trifft. Der Gerichtsschreiber kann sich hinwiederum von der Haftung durch den Nachweis befreien, daß nach der Geschäftslage (Ueberlastung) die frühere Erteilung der Ausfertigung nicht möglich gewesen sei. Uebrigens macht man selbst bei den Amtsgerichten fast täglich die Er fahrung, daß zwischen Erlaß des Versäumnisurteils und Erhalt der Ausfertigung eine Woche vergeht. Holzmehl-Verwendung 13243. Frage: Für welche Zwecke lassen sich sehr feine Schleif späne (Holzmehl) verwenden, und welche Geschäfte sind Abnehmer ? Antwort: Die Verwendung des Holzmehls richtet sich nach der Beschaffenheit des Holzes und der Feinheit des Mehles. Sehr feines Mehl aus Fichtenholz kann z. B. als Füllstoff in der Pappenfabrikation und als Streupulver in Bäckereien verwendet werden. Die chemische Industrie, besonders die Fabrikation von Heilmitteln, verwendet Holzmehl zum Aufsaugen fäulniswidriger Flüssigkeiten. Sehr große Anwendung findet Holzmehl ge eigneter Art und Feinheit zum Aufsaugen von Nitroglyzerin und anderen explosiven Flüssigkeiten bei der Herstellung von Sprengstoffen. Mit Del gemischt, kann Holzmehl zum $ Be streuen von Fußböden als Staubverhütungsmittel dienen. Weitere Verwendungszwecke sind die Verbindung von Holzmehl .'mit Chlormagnesiumlösung oder Zementmörtel zur Herstellung” von Fußbodenplatten u. dgl. Schutz gegen Nachdruck 13244. Frage: Ich beabsichtige einen Frachtentarif heraus zugeben, der nicht nur hinsichtlich der Zusammenstellung, sondern besonders bezüglich der neuartigen, übersichtlichen, bis jetzt noch nicht vorhandenen Anordnung mein geistiges Eigentum ist. In welcher Weise kann ich den Tarif am wirksamsten vor Nachahmung schützen ? Antwort: Ein eigenartig zusammengestellter neuer Frachten tarif ist ein Schriftwerk im Sinne des Urheberrechts und als solches ohne weiteres gegen Nachbildung geschützt. Einen anderen Schutz gegen Nachdruck oder Nachbildung als diesen auf dem Gesetz beruhenden gibt es nicht, da weder Gebrauchsmuster schutz noch Geschmacksmusterschutz Druckwerke wirksam schützen. I 4,20 ■. 0. E , 4,80 „ m. F 69467 a 1000 | 3000 I 5000 110000 Stück rachtbriefe achnahme- karten od. Postpaketadr. mit Po»t- anw. d Zählkarte mit rot Dreieck. 5,60 p. T. 5,95 » » Kennen Sie die V orzüge des Auto-Edob? Vollkommenste Ausnutzung der Vervielfältigungsfläche durch den beweglichen Metallrahmen ohne irgend eine Mechanik (Deutsches Reichs-Patent) der sich mit Abnutzung der Masse selbsttätig senkt Reissbrett-Stifte in allen Ausführungen €4 auch verpackt in Blech« (949 iv schachteln zu 1 Dutz. usw. v Muster und Preisliste kostenfrei Reuter & Siecke • Berlin W.8 Verlangen Sie Listen und Beschreibung von den alleinigen Fabrikanten Deutsche Bürobedarfs-Gesellschaft Goslar Fabriken für Bürobedarf Weltbekannt sind Bargeo-Reform-KopiertücherD.R.. von Georg Bartsch in Nürnberg Verantwortlicher Schriftleiter i. V. Dr. Hans Hofmann, Berlin. Zuschriften nur an Panier-Zeitung. Berlin SlFH^iBetei 5,95 I 5,90 | 5,80 I 6,80 | 6,55 | 6,20 | 4,55 I 4,45 | 4,35 I 5,80 | 5,45 | 5,10 , ,. gar eine. Fr. Ang. Aretz, Rheydt.