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Briefkasten Der Frage muß 10-Pf.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt. Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet. Graue Kartonnagenpappe 13233. Frage: Ich verarbeite in. meiner Fabrik eine spezifisch leichte graue Pappe, die jedoch den Wünschen nicht ganz ent spricht, indem sie zu lappig ist. Es fehlt dieser Pappe der ent sprechende Stand. Woran liegt dies ? Ich glaube, daß die Pappe, um richtigen Stand zu bekommen, Holzschliff enthalten sollte. Ich sende Ihnen einige Bogen. Antwort: Die mehrere Millimeter dicke und verhältnis mäßig sehr leichte, also griffige Pappe ist außergewöhnlich weich und lappig. Wahrscheinlich war das Altpapier, welches zu dieser Pappe verarbeitet wurde, weich und mürbe. Wenn Fragesteller härtere Pappe haben will,' so muß der Pappenfabrikant dazu härteren Stoff verarbeiten, z. B. festere Späne von Zellstoff papieren oder Abfallzellstoff aus Zellstoffabriken. Auch durch stärkeres Pressen und Glätten wird die Pappe standfester, jedoch auch spezifisch schwerer. Ausschluß des Wettbewerbs 13234. Frage: Ich stehe mit einem Herrn zwecks Uebernahme meiner Provisionsvertretung für meine Buchdruck- und Buch binder-Erzeugnisse in Unterhandlung. Der Herr hat beim Verkauf seiner Druckerei einen Vertrag abgeschlossen, in welchem es u. a. heißt: „Herr und dessen Frau verpflichten sich bei Meidung einer sofort zahlbaren Konventionalstrafe von 10 000 M. als Ge samtschuldner, sich im Kreise weder an einem anderen Unternehmen derselben Art zu beteiligen noch ein solches zu er werben oder zu gründen. Der Käufer verpflichtet sich ebenfalls 10 000 M. Konventionalstrafe zu zahlen, falls er die Maschinen und sonstigen Utensilien verpfändet, veräußert ohne Einwilligung der Verkäufer.“ Ist dem Herrn auf Grund dessen eine Einschränkung in bezug auf die Uebernahme meiner Vertretung auferlegt ? Antwort: Es wird darauf ankommen, ob der Provisions vertreter durch Verkauf der Waren des Fragestellers in Wett bewerb mit dem jetzigen Besitzer der Druckerei tritt. Wenn dies der Fall ist, kann die Uebernahme der Provisions-Vertretung vom Gericht als Wettbewerb im Sinne der Konkurrenzklausel angesehen werden. Katalog-Lieferung 13235. Frage : Die Firma X in A will die Annahme des Kataloges Anlage A verweigern, da der Druck nicht sauber ausgefallen sei, auch auf Seiten 63 und 64 die Druckstöcke 32 und 33 verkehrt (auf dem Kopf) stehen. Als Vorlage für die Druckausführung betr. Sauberkeit galt der alte Katalog B. Der neue Katalog sollte min destens ebenso sauber, eher noch besser ausfallen. Auch die Falzung und das Register werden beanstandet. Die Druckerei hat den alten Preis, ohne daß ein Grund vorlag, um 25 v. H. unterboten. Kann die Annahme des Kataloges verweigert werden ? Falls der Katalog angenommen werden muß, gegen welchen Nachlaß ? Es liegt dem Besteller nicht an einer Preisdrückerei, sondern an einem eleganten Katalog. Antwort: Der neue Katalog ist aus wesentlich dünnerem Papier hergestellt, und deshalb scheinen auch die Abbildungen und der Text von der einen Seite stark nach der anderen Seite durch. Dies läßt den Druck unsauber erscheinen. Der Unter schied des Papiers allein berechtigt schon zur Beanstandung des Kataloges. Man kann den Besteller nicht zur Uebernahme zwingen, und die Uebernahme mit Nachlaß ist Gegenstand freier Vereinbarung oder schiedsrichterlicher Entscheidung. Wir fällen solches Urteil nur, wenn wir von beiden Teilen unter richtet und als Schiedsrichter angerufen werden. Einblättriger Karton 13236. Frage: Ich überreiche Ihnen zwei kleine Proben Karton, welcher als Naturkarton geliefert wurde. Ich gab der Fabrik auf, einschichtigen Naturkarton anzufertigen, finde aber, daß sich der Karton beim Rüffeln spaltet, während er bei der Brennprobe keine Spaltung zeigt. Aus letzterem Grunde halte ich den Karton für gegautscht. Antwort: Die Brennprobe ist u. W. maßgebend für die Entscheidung der Frage, ob der Karton geklebt ist oder nicht. Papier läßt sich in umso mehr Lagen spalten, je dicker es ist. Vor vielen Jahren ist in unserm Blatte eine Abhandlung er schienen, worin auf Grund von Versuchen nachgewiesen wurde, daß sich Papier in so viele Lagen spalten läßt, wie sein Quadrat metergewicht in Grammen durch 70 teilbar ist. Ob Karton in einer Schicht auf der Langsiebmaschine hergestellt oder aus mehreren Schichten auf einer Maschine mit mehreren Rund sieben zusammengegautscht ist, läßt sich nicht immer leicht feststellen. Amerikanische Tageszeitung 13237. Frage: Ich bitte Sie, mir bei der Wahl einer amerika nischen (englischen) Tageszeitung zu helfen. Ich möchte diese Zeitung lesen, sowohl um mich mit der englischen Sprache auf dem Laufenden zu erhalten, als auch um die amerikanischen Ver hältnisse auf diesem Wege etwas kennen zu lernen, da ich in ein paar Jahren die Union für längere Zeit zu meiner weiteren Aus bildung zu besuchen gedenke. Antwort: Die verbreitetsten und angesehensten New Yorker Tageszeitungen sind: New York Herald, New York Times, The World und Sun. Jede dieser Zeitungen dürfte dem Zweck des Fragestellers genügen. Fenster-Briefumschläge 13238. Frage: Ich behändige Ihnen Abschriften betreffend eine Reklamation von Fensterbriefumschlägen mit der Bitte, mir Ihre Ansicht hierüber mitzuteilen. Um Ruhe zu haben, bot ich dem Kunden am 7. Mai 1914 10 v. H. Nachlaß an, die er auch an genommen hat. Antwort: Wir konnten an den eingesandten Briefumschlägen nur bei genauem Betrachten eine kleine Abweichung in bezug auf die Stellung des Fensters finden. Daß dieses ein wenig schief gedruckt ist, merkt man kaum, da diese fast quadratischen Fensterbriefumschläge ohnehin recht unförmlich sind. Wir finden deshalb die Beanstandung nicht begründet und den an gebotenen Nachlaß von 10 v. H. reichlich. Etiketten-Nachdruck 13239. Frage: Anliegend übersende ich Ihnen ein Muster eines in vierfarbigem Steindruck hergestellten Faltschachtel-Beklebeetiketts. Dieses Muster wurde mir zur Kalkulation vorgelegt, mit der Frage, ob ich Etiketten in genau derselben Ausführung liefern könne. Da auf dem Muster die Firma des früheren Herstellers dieser Etiketten und auch der Vermerk des Musterschutzes nicht angegeben war, bejahte ich die an mich gestellte Frage, machte einen Preis, welcher zusagte und erhielt darauf eine größere Bestellung. Ich überschrieb den Auftrag meiner Firma, welche diesen dem Kunden wieder be stätigte und nun Maßnahmen zur Anfertigung traf. Das Papier wurde besonders angefertigt und dem Kunden ein fertiges Ausfall muster gesandt, nachdem die Lithographien fertig gestellt waren. Mein Kunde war mit dem Muster zufrieden und ersuchte um schnellste Lieferung. Wie nun meine Firma gerade mit dem Druck beginnen will, schreibt der Kunde, daß er doch die Lieferung nicht wünsche, da er befürchte, daß ihm der frühere Lieferant Schwierigkeiten wegen der Nachbildung machen würde. Zur Abnahme ist er nicht zu be wegen. Als Grund gibt er an, ich hätte wissen müssen, daß das Eti kett nicht nachgebildet werden darf. M. E. trifft dieses nur zu, wenn die Hersteller-Firma oder die Bezeichnung „gesetzlich geschützt“ auf dem Etikett angegeben war. Kann ich den Kunden zur Abnahme der Etiketten zwingen, und kann der frühere Lieferant die genaue Nachlieferung des Musters mir untersagen? Wenn ja, nach welchem Gesetz. Antwort: Fragesteller wie sein Auftraggeber hätten wissen müssen, daß Nachbildung künstlerischer Ausführungen wie des in 4 Farben gedruckten Etiketts verboten ist, daß dieselben keines Musterschutzes oder andern Vermerks bedürfen. Wer von beiden die Kosten der unerlaubten Herstellung zu tragen hat, läßt sich nur durch richterliches Verfahren ermitteln, wenn die Beteiligten sich nicht ohne Prozeß verständigen oder den Schiedspruch eines Dritten anrufen. Entlassung des erkrankten Reisenden 13240. Frage : Ich bin seit 3 Jahren in einer Papiergroßhandlung als Reisender gegen Gehalt und Provision angestellt. Infolge eines Lungenspitzenkatarrhs mußte ich mich einer Kur unterziehen (seit 30. April befinde ich mich hier). Bei meinem Weggange habe ich meiner Firma unterbreitet, daß die Kur 6—8 Wochen dauern würde, und habe mit ihr das Abkommen getroffen, daß sie mir während dieser Zeit Gehalt bezahlt aber nicht Provision. Nach Aussagen des Arztes wird sich die Kur bis Ende Juli hinziehen, also 4 Wochen länger. Kann mich infolge dieser Verlängerung meines Urlaubes meine Firma sofort entlassen ? Oder muß sie mir weiter Gehalt zahlen ? Antwort: Der Geschäftsherr muß nach dem Handelsgesetz dem erkrankten Reisenden 6 Wochen lang Gehalt und Unterhalt gewähren wie bisher. Da er ein Abkommen getroffen hat, daß er nur Gehalt und keine Provision gewährt, so muß er für die Dauer dieses Abkommens, d. s. 8 Wochen vom Beginn der Krank heit an, Gehalt bezahlen. Wenn Fragesteller nach Verlauf dieser 8 Wochen noch krank ist, so darf der Geschäftsherr den Frage steller sofort entlassen, da es nach dem Handelsgesetz ein Grund zur sofortigen Entlassung ist, wenn der Angestellte durch eine lange andauernde Krankheit an der Leistung der Dienste ver hindert ist. Verantwortlicher Schriftleiter i. V. Dr. Hans Hofmann, Berlin. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SIV 11, erbeten Druck von A. W. Hayn’s Erben, Berlin SW 68, Zimmerstraße 29