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1158 PAPIER-ZEITUNG Nr. 34/1914 Bei Berücksichtigung guter Ware würden sich sämtliche 44 Posten auf rd. 220 M. belaufen. Daß der Magistrat den Mut hat, mit dieser kleinlichen Submission herauszukommen, beweist, daß auch solch kleine Submissionen lohnend sind. Papiergeschäfte, welche sich an solchen Submissionen beteiligen, stellen sich ein Armutszeugnis aus. Papierhändler. Irrtümliche Ausführung Ich bitte um Ihr Urteil über folgenden Fall: An das Gemeindeamt S., also Behörde, lieferte ich eine Kar- thotek-Einrichtung wie folgt: 2500 Notizkarten weiß, 200 ,, hellrot, 3000 ,, grau, 300 ,, dunkelrot oder hellblau. Bei Zusendung der Korrektur schrieb meine Fabrik unter übli chem Begleitschreiben folgenden Satz: „Wir teilen Ihnen mit, daß wir Karten in dunkelroter Farbe nicht führen, aus welchem Grunde wir Proben sämtlicher Farben beilegten. Wir bitten Sie, uns die von Ihnen gewünschte Farbe zu nennen“. Die Behörde mußte sich also zu einer anderen Farbe entschließen, schrieb aber die nunmehr zu liefernde Farbe anstatt auf einen be sonderen Bogen auf die Korrekturen. Ueber die Menge wurde nichts geschrieben, die Behörde schrieb nur, daß von der fraglichen Menge heute eine bestimmte Menge in der aufgegebenen Farbe zu liefern sei. Meine Fabrik hat nun, ohne zurückzufragen, den Auftrag ge ändert und sich nach den Notizen, welche auf den Korrekturen stan den, gerichtet. So ist es gekommen, daß die Behörde an Stelle von 500 5000 Karten, und von einem anderen Vordruck, von welchem 5000 gebraucht wurden, nur 500 bekam. Da die Kartothek für einen bestimmten Zweck war, konnte die Behörde angeblich die Karten nicht verwenden und stellt mir sie zur Verfügung oder verlangt Ersatz-Lieferung. Mein Fabrikant erklärt sich damit nicht einverstanden und will Ersatz nur liefern, wenn ich die Karten bezahle. Da ich aber dafür keinen Grund sehe, zumal mich keine Schuld trifft, so habe ich dies abgelehnt. Ist die Behörde berechtigt, aus genanntem Grunde die Lieferung zur Ver fügung zu stellen oder Ersatz zu verlangen ? Meines Erachtens hat meine Fabrik, da sie den Irrtum zufolge der. Nichtlieferung der Karten in gewünschter Farbe selbst verursachte, zurückfragen müssen und war nicht berechtigt, den Auftrag ohne weiteres abzuändern. Y, Bürobedarfs-Handlung Die Behörde hat lediglich mit dem Fragesteller und nicht mit dem Lieferer zu tun. Fragesteller hätte, bevot er die Vor schriften der Behörde an seinen Lieferer weiter gab, prüfen müssen, ob diese Vorschriften klar und deutlich sind, und hätte nötigenfalls diese Vorschriften deutlich auf ein besonderes Blatt schreiben oder bei der Behörde Rückfrage halten müssen. Da Fragesteller dies nicht getan hat, ist er der Behörde gegenüber verantwortlich und muß die zuviel gelieferten 4500 Karten zurücknehmen und an deren Stelle solche in richtiger Farbe liefern. Ob der Fragesteller dem Fabrikanten diese irrtümlich zuviel gelieferten Karten ganz oder zum Teil bezahlen muß, läßt sich aus Vorliegendem nicht beurteilen, man müßte erst die Bestellungen sehen und auch den Fabrikanten hören. Schreibmaschinen-Postkarten Seit wann sind die perforierten Postkarten mit gummierter Adreß-Seite im Handel, und sind sie irgendwie rechtsgültig geschützt ? Papierwaren-Fabrik. Wir verweisen auf die über diesen Gegenstand in unsern Nrn. 65, 97, 98, 101 und 104 von 1913 und Nrn. 23 und 30 von 1914 geführte Aussprache. Die Einzelnummer kostet 25 Pfennig. Jahresergebnisse amerikanischer Schreib maschinenfabriken Die Remington Typewriter Co. in New York verdiente in dem am 31. Dezember abgelaufenen Geschäftsjahr 1752 000 Dollar, d. i. um 13 000 Dollar weniger als im Vorjahre. Nach Abschreibungen bleibt ein Reingewinn von 1214 000 Dollar, um 111 000 Dollar weniger als im Vorjahre. Nach Bezahlung der Dividenden bleibt ein Ueberschuß von 434 000 Dollar, d. s. 211 000 Dollar weniger als im Vorjahre. Die gesamten Leber- schüsse der Gesellschaft betragen 4 836 000 Dollar. Die Dividende auf die Vorzugsaktien Nr. 1 beträgt 71 und die Dividende auf Vorzugsaktien Nr. 2 8 v. H. Die Underwood Typewriter Co. in New York verdiente in dem am 31. Dezember 1913 abgelaufenen Geschäftsjahr 1 803 000 Dollar, um 100 000 Dollar weniger als im Vorjahr. Nach 213 000 Dollar Abschreibungen werden aus dem Reingewinn verteilt: 430 000 Dollar auf die Stammaktien, 340 000 Dollar auf die Vorzugsaktien und 308 000 Dollar zum Einlösen eigener Aktien, worauf ein Ueberschuß von rund 745 000 Dollar bleibt, der den Gesamtüberschuß auf 3 189 000 Dollar erhöht. Das Vorzugs aktienkapital beträgt 4 800 000 Dollar und das Stammaktien kapital 8 500 000 Dollar. Die Schreibmaschine als Vorläuferin des Bürobedarfs. Ein amerikanischer Konsul berichtet, daß die Einführung einer Schreib maschine in fast jedem Büro der Stadt, in welcher der Konsul seinen Sitz hat, den Weg für alle Arten von Büroausrüstungen gebahnt hat. Remington-Junior-Schreibmaschine. Die Remington-Schreib- maschinen-Akt.-Ges. in New York hat eine neue Schreibmaschine auf den Markt gebracht, welcher sie den Namen Remington Junior gibt. Diese Maschine ist hauptsächlich für Privatleute bestimmt und soll trotz einfachen und leichten Baus dauerhaft und leistungs fähig sein. Sie hat sichtbare Schrift, ist mit verschiedenen Neue rungen und Verbesserungen ausgerüstet und kostet im Einzel verkauf 50 Dollar = ungefähr 200 M. Füllfederhalter mit Saugkolben von Paul Hoch in Eisenach DRP 268151 (Kl. 70). Bei diesem Füllfederhalter ist der Tintenbehälter nach unten und oben abgeschlossen; nach unten dient die ein geschobene Kolbenstange, nach oben die elastische Dichtung des Saugkolbens als Abdichtung. Die Kolbenstange m, c besitzt einen festen Ansatz g als Auf lager für die elastische Kolbenpackung /. Ueber das Ende c der Kolbenstange ist eine Hülse k geschoben, deren Ansatz h sich gegen die elastische Kolbenpackung / legt. Das Verschlußstück ist durchbohrt, über das Ende der Kolbenstange c und über die Hülse k geschoben und mit dem Halterschaft a verschraubt. Auf das Gewinde i der Kolbenstange ist die Mutter d geschraubt, die sich gegen die Hülse k legt. Durch Anziehen der Schraubenmutter d auf dem Gewinde i der Kolbenstange wird die Hülse k mit ihrem Ansatz h gegen die elastische Kolbenpackung / geschoben und preßt sie zusammen, wobei der Ansatz g der Kolben stange als Widerlager dient. Der Halter wird beim Funen mit der Schreibfeder in die Tinte getaucht, die Kolbenstange c bei der Mutter d erfaßt und hochgezogen. Hierbei tritt die Tinte in den unterhalb des Saugkolbens befind lichen Raum ein, und der Halter ist schreibfertig. Will man den Halter außer '"Gebrauch setzen, so schiebt man die Kolbenstange vor, welche , dabei mit ihrer Spitze n den Tintenzuführungskanal zur Schreibfeder abschließt. Nun wird durch Anziehen der Mutter d die Hülse k gegen die Kolben packung / gepreßt, die infolgedessen aus einandergeht und dichten Abschluß des Tintenraums bildet. Die Verschlußkapsel s wird darauf vom Verschlußstück ab genommen und über die Schreibfeder ge stülpt. Soll der Halter wieder benutzt werden, so braucht man nur die Kolbenstange etwas herauszuziehen und die Packung / zu lockern. Die Tinte fließt dann wieder sofort der Schreibfeder zu. Ist der Halter längere Zeit nicht gebraucht worden, die elastische Kolbenpackung f also eingetrocknet, so braucht man nur die Schraubenmutter d anzuziehen, wodurch der Kolben wieder dicht wird. Die Saugvorrichtung kann bequem heraus genommen und gereinigt werden, indem man das Verschlußstück löst, die Mutter d lockert und die Saugvorrichtung langsam heraus zieht. Um das Hervorquellen der Tinte beim Hineinschrauben des vorderen Teiles mit seinem Muttergewinde in die Bohrung des Halterschaftes zu vermeiden, ist der Halteteil wz auf die Außenwand des Halterschaftes geschraubt.