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Nr. 33/1914 PAPIER-ZEITUNG 1123 Nichtrollendes gummiertes Papier Französisches Patent Nr. 464145 von Knappstein & Co. Um dieses Papier zu bereiten, bedient man sich zweier Walzen, deren eine, elastisch, die andere starr ist. Die starre Walze ist durch Vertiefungen oder durch Vorsprünge so ge mustert, daß ihre Oberfläche hohle oder vorstehende Pyramiden oder Kegel oder unregelmäßige Musterung aufweist. Preßt man gummiertes Papier zwischen diesen Walzen, so wird die Gummischicht in eine Unzahl kleiner gesonderter Flächen zer brochen, und so behandeltes Papier hat keinerlei Neigung, sich zu rollen. Folgendes Bild zeigt die Anordnung einer solchen Maschine. Die gravierte Walze a, welche die Gummischicht zerbrechen soll, dreht sich im Sinne des Pfeiles und ist zwischen den beiden elastischen Walzen b und c gelagert. Die Walzen d e f dienen als Glättwalzen. Das gummierte Papier rollt sich von der Rolle g ab, wird zwischen den Walzen a und b geprägt, worauf es die Spannwalze n passiert, wird zwischen den Walzen e und / ge glättet und zum Schluß zur Rolle h aufgerollt. Eine zweite Papierbahn gelangt von der Rolle i zwischen die Prägewalzen a und c, geht dann gleichfalls über die Spannwalze in und zwischen den Walzen d und e und rollt sich dann zur Rolle k auf. Die Spannwalzen m und n verkürzen sich Selbsttätig und gleichen die kleinen Unregelmäßigkeiten in der Umfangs geschwindigkeit der Walzen a b q d e / aus. Auf diese Weise werden gleichzeitig zwei gummierte Papierbahnen nichtrollend gemacht. Mißbrauch fremder Vorlagen Vor reichlich einem Jahre bestellte ich mir bei der Firma X in A ein Klischee unter Angabe des Textes, der genauen Größe sowie näherer Einzelheiten über die bildliche Darstellung unter Beifügung von ähnlichen Klischees. Danach erhielt ich zwei Skizzen, von denen ich eine als geeignet auswählte und für die An fertigung guthieß. Trotz genauer Angaben für die Größe (in Milli metern) erhielt ich das Klischee zu klein geliefert, aber auf meine Rüge ohne Schwierigkeit in der richtigen Größe, wovon ich einen Stempelabdruck beifüge. Das kleine Klischee wurde zurückverlangt. Für Herstellung der Skizze und Anfertigung des Klischees bezahlte ich 14 M. 50 Pf. Ich habe angenommen, daß dieses Klischee, welches auf meinen besonderen Auftrag hin angefertigt wurde und wofür ich auch den Entwurf bezahlt habe, nun auch lediglich für mich allein geliefert sei und dies als eine Selbstverständlichkeit betrachtet. Aus einem mir inzwischen zugänglich gewordenen Prospekt der Firma X ersehe ich jedoch, daß diese die beiden Klischees unter Weglassung meines Namens in der Originalausführung allgemein anbietet, und zwar zu einem Drittel des von mir gezahlten Preises. Ist die Firma zu diesem Vorgehen berechtigt, oder kann ich etwas gegen derartiges Gebaren unternehmen? Papierhandlung Die Klischee-Anzeige besteht aus einer Zusammenstellung von Positiv- und Negativ-Druckzeilen sowie der Abbildung eines Gesangbuches. Die Anzeige verkörpert keine künstlerische Arbeit und ist infolgedessen nicht ohne weiteres als Kunstwerk gegen Nachbildung geschützt. Es steht vielmehr jedermann frei, diese Anzeige nachzubilden. Der Klischeefabrikant hat aber den Ent wurf dieser Anzeige lediglich zu dem Zwecke bekommen, daß er danach einen Drückstock für den Fragesteller herstelle. Jede anderweitige Verwendung des Entwurfes war ihm also verboten und ist nach Ansicht der einschlägigen Geschäftskreise als ein Vertrauensmißbrauch anzusehen. Nun sagt § 18 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb: „Mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 500 M. oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer die ihm im geschäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen oder Vorschriften technischer Art, insbesonders Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Schnitte, Rezepte zu Zwecken des Wettbewerbs unbefugt verwertet oder an andere mitteilt." Auf Grund dieses Gesetzes-Paragraphen kann Fragesteller vielleicht gegen den Nachbildner des Druckstockes vorgehen. Sollte aber der Richter den Anzeigen-Entwurf nicht als Vorlage im Sinne des aufgeführten Paragraphen ansehen, oder die An wendung dieses § ablehnen, weil die Anzeige nach ihrem Er scheinen nicht mehr schutzfähig war, so ist doch der § 826 BGB. anwendbar, wonach derjenige zu Schadenersatz verpflichtet ist, der einem anderen in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise absichtlich Schaden zufügt. Denn der Klischeefabrikant, der in demselben Lande seinen Betrieb hat wie der Fragesteller, konnte voraussehen, daß nur Mitbewerber des Fragestellers diesen Anzeigendruckstock verwenden können, und daß durch diese Verwendung dem Fragesteller Schaden entstehen kann. Versandrollen von Hand kleben Ich verfertige seit vielen Jahren Versandrollen usw. und ver wende dazu als Klebemittel seit längerer Zeit gewöhnlichen Weizen mehlkleister. Wenn nun die fertigen Waren etwas, schnell trocknen, so lösen sich die einzelnen Lagen beim geringsten Drucke auf die Rollen, ein Zeichen dafür, daß der Kleister zu wenig „bindet". Um dies zu verhüten, mischte ich ihm Tierleim bei. Dadurch aber wird das Klebemittel während des Arbeitens „schaumig“, was wieder andere unangenehme Begleiterscheinungen zur Folge hat. Wodurch kann der Kleister „zügiger" gemacht werden ? Was muß dem Bindemittel beigemengt werden ? Wie ist der Kleister, dem Tierleim zugefügt wurde, zu behandeln, damit er während der Arbeit nicht mehr den lästigen Schaum entwickelt ? X. Aus der Frage geht nicht hervor, welches Papier zu den Ver sandrollen zur Verwendung gelangt, es ist deshalb nicht gut möglich einen entsprechenden Rat zu geben. Der Ausdruck „Versandrolle” allein sagt nicht, wie eine solche Rolle zu Stande kommt. Kleister mit Tierleim zu vermischen empfiehlt sich bei Arbeiten, wo es auf schnelles Binden ankommt, nicht. Rasches Binden ist aber hier erforderlich, denn sobald der Rohstoff, ob Pappe oder starkes Papier, gerundet ist, hat er stets das Be streben, sich wieder gerade zu richten, d. h. aus seiner Rundung in eine Ebene zurückzugehen. Das zur Verwendung gelangende Bindemittel muß deshalb in dem Augenblick, in welchem die Rolle „geschlossen” wird, binden. Zu solchen Arbeiten benutzt man guten bindefähigen Tierleim. Auch bei diesem kann sich unter Umständen, wenn nicht richtig verfahren wird, der beschriebene Mangel einstellen. Je nach dem Durchmesser der Rolle und dem zur Verwendung gelangenden Rohstoff ist es notwendig, den Klebstoff schmäler oder breiter aufzutragen. Je breiter man auf trägt, desto geschmeidiger wird der Rohstoff und desto leichter ist die Bindung, auch die Schließarbeit geht dann glatter von statten. Wenn Leim mit Kleister (oder umgekehrt) gemischt wird, so erhält man einen kalten, ziemlich wasserhaltigen Klebestoff, welcher erst nach längerem Trocknen binden kann. Es gibt auf buch binderischem Gebiete allerdings Fälle, wo das Gemisch einen vorzüglichen Klebestoff abgibt, so z. B. wenden dieses Verfahren manche Fachleute beim Hinterkleben von Büchern an. Es gibt auch Kaltleime von vorzüglicher Bindekraft, ich würde aber Tierleim vorziehen. F. K. Büchertisch Hendschels Luginsland. Heft 14: Genfer See-Chamonix-Mont- Blanc, Preis 1 M. 50 Pf.; Heft 43: Ueber Sibirien nach Ostasien von Dr. Otto Goebel, Preis 5 M. Verlag von Hendschels Telegraph in Frankfurt a. M. „Hendschels Luginsland“ ist eine zwanglose Sammlung von Heften, deren jedes eine Eisenbahn-, Post- oder Dampfschiffstrecke in Wort und Bild schildert. Die Hefte sollen den Reisenden bei aller Schnelligkeit der Fahrt mit der Eigenart der durchfahrenen Länder, Städte, Gebirge usw. wenigstens oberflächlich bekannt machen und dadurch die Reisebücher ergänzen. Die Gegend wird an Hand zweckentsprechend gezeichneter Karten erläutert. In unterhaltender Redeweise plaudert der Verfasser' über Flüsse, Ge birge und Städte der Strecke, lenkt den Blick auf bemerkenswerte Stellen der Bahnanlage und berichtet' über geschichtliche oder literarische Erinnerungen, die sich an die Gegend knüpfen. Gute Abbildungen beleben die Darstellung. Während in Heft 14 Dr. Mühlstädt in anregender und oft witziger Weise über wohlbekannte Gegenden berichtet, behandelt Dr. Goebel in dem Heft „Ueber Sibirien nach Ostasien" ein erst vor kurzem erschlossenes Gebiet. Die Sibirische Bahn ist die schnellste Verbindung Europas nach dem Fernen Osten. Nicht lange ist’s her, da galt Sibirien als eine Eiswüste, wo nur armselige Verbrecher und Verbannte ein elendes Dasein fristeten. Jetzt führt eine Ver kehrslinie von immer wachsender Weltbedeutung alljährlich Tausende durch Sibirien zur Küste des Großen Ozeans, und die hier gebotene sachkundige Beschreibung dieser Gegenden wird jedem Reisenden willkommen sein.