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Erscheint Sonntags und Donnerstags. Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends. Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel: vierteljährlich 3 M. Vierteljährl. Bestellgeld 18 Pf. Von d. Geschäftsstelled. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. 50 Pf. Einzelnummer 30 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 60 mm (1/a Seite) Breite 50 Pf. auf Umschlagseiten bis 1 M. Teuerungs-Zuschlag 20 v. H. 13mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger 26 „ „ „ 20 „ 62 " „ „ 30 " 104»» » 40 » Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Amtsblatt der Berufsgenossenschaften sowie zahlreicher Vereine und Verbände des Papier- und Schreibwarenfaches Nr. 57 Berlin, Donnerstag, 19. Juli 1917 42. Jahrg. INHALT Besuche von Fabrikanten auf dem Waffen- und Munitions-Beschaffungs Amt 1145 Papier-Erzeugung una -Großhandel: Verkehr mit Sulfat (Glaubersalz) 1145 Papierholzpreise . ...» 1145 Ausfuhr von Zellstoffholz aus Ober-Ost 1145 Papiermacherei und Uebergangswirtschaft . . . . 1146 Schleifstein für Holzschleiferei 1146 Harz als Ersatz für Fichtenharz 1146 Kunstdruckpapier, Kleine Mitteilungen . . . , 1146 , Mindergewicht (Schiedspruch) ... 1147 Was sind Lumpen? . . . ... ... 1147 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Berliner Typographische Gesellschaft . . ... 1149 Verbindung für Mustertafeln, Fensterbriefumschlag . 1149 Zerteilen endloser Papierbahnen in rhombenförm. Stücke 1150 Bogenzuführer und 1150 ! Gießmaschine für Stereotypplatten 1150 I Papier-Spinnerei : Verein deutscher Papiergarnspinnereien 1150 I Kleben der Spinnpapierstreifen . ■ . . . . . . 1150 Die Papierspinnereien und Webereien, Spinnereifragen 1150 Schreibwa- en-Handel: Reichsverband rr den Papier- u. Bürobedarfs-Handel 1151 Preissteigerung, Handel und Reichsgericht .... 1151 Preiserhöhung für Postkarten 1151 Erhöhung der Preise für Spielkarten . . . . 1151 Keine Beanstandung unvorschriftsmäßiger Schulhefte 1151 Ansichtskartenheftchen für das Feld 1151 Geschäfts-Nachrichten . . ... 1164 Besuche von Fabrikanten auf dem Waffen- und Munitions-Beschaffungs-Amt zur Erlangung von Heeresaufträgen Beim Wumba findet sich täglich eine große Anzahl Besucher ein, die wegen der Vergebung von Heeresaufträgen nachfragen. Da an Heercslieferanten gegenwärtig kein Mangel ist, sind diese Besuche in der Regel ergebnislos. Aber auch die Aufnahme in die Vormerkungsliste kann in der Regel nicht erfolgen, weil’ die Besucher meist nicht die erforderlichen technischen Kenntnisse besitzen, um über die von ihnen vertretene Fabrik die notwendige Einzelauskunft geben zu können. Wenn daher ein gewerblicher Betrieb die mit einer persönlichen Vorsprache verbundenen Un kosten auf sich nehmen will, so wird empfohlen, mit dem Besuch einen Ingenieur oder Techniker zu betrauen, der über alle tech nischen Einrichtungen des Betriebes genau unterrichtet ist. Daß Neueinrichtungen gegenwärtig nicht in Frage kommen, wird wieder holt in Erinnerung gebracht. Verkehr mit Sulfat (Glaubersalz) Gemäß der Verordnung des Reichskanzlers (Reichsamts des Innern) vom 7. Juni dieses Jahres (s. Papier-Zeitung Nr. 49 S. 1014) darf Sulfat (kalziniertes, kristallisiertes Glaubersalz) nur mit Ge nehmigung der Zentralstelle für Sulfatverteilung abgesetzt werden. Die Zentralstelle für Sulfatverteilung in Berlin W 10, Regenten straße 23, macht bekannt, daß kristallisiertes Glaubersalz sowie raffiniertes, gesoggtes und chemisch reines Sulfat bis auf weiteres im freien Verkehr abgesetzt werden darf, ohne daß die Genehmi gung der Zentralstelle einzuholen ist. Verbranntes Scharrharz. Bei einem Waldbrand in der Nähe von Neustadt in Westpr. ist der gesamte Ertrag an Scharrharz, der am anderen Tage abgeliefert werden sollte, mit verbrannt. Ph. Kn. Papierholzpreise Ausfuhr von Zellstoffholz aus Ober-Ost Ausfuhr von Zellstoffholz aus dem unter der Verwaltung des Oberbefehlshabers Ost stehenden Gebiete Rußlands. Ein3 Verordnung des Oberbefehlshabers Ost Nr. 599 — VII B 3231/17 —vom 19. Juni 1917, lautet: Die Verordnung, betreffend die Ausfuhr von Zellstoff holz aus dem Gebiet Ob. Ost, vom 16. Juli 1916, VII B Nr. 3175 (Befehls- und Verordnungsblatt Ziffer 310) erhält mit Wirkung vom 16. Juli 1917 folgende Fassung: § 1. Die Ausfuhr von Zelluloseholz aus dem Gebiet Ob. Ost nach Deutschland ist vom 1. August 1916 ab nur gestattet gegen Vorlegung einer Bescheinigung der Papierholzbeschaffungsstelle G. m. b. H. Berlin, aus welcher hervorgeht, daß das auszuführende Holz der Be schaffungsstelle angemeldet ist, und daß die Verwendung des Holzes in Deutschland in Uebereinstimmung mit der Beschaffungsstelle erfolgt. § 2. Die Bescheinigung ist folgenden Dienststellen vorzulegen: a) bei der Ausfuhr über die Reichsgrenze und auf der Eisen bahnlinie Bialystok—Prostken dem preußischen Grenzzollamt, b) bei der Ausfuhr über die Seehäfen Libau bzw. Windau der Schiffahrtsgruppen Nebenstelle Libau bzw. Windau. § 3. (Strafbestimmungen). Eine Verordnung über den Ausfuhrzoll für Papierholz aus „Ober- Ost” enthält u. a. folgende Bestimmungen: Zellstoff holz, das aus dem Gebiete des Oberbefehlshabers Ost ausgeführt wird, unterliegt einem Ausfuhrzölle von 2 M. für 1 Raum meter oder 0,40 M. für 100 kg. Für den Zoll haftet neben dem Verfrachter (Ablader) der Emp fänger und bei Zellstoffholz, das aus Privatbesitz stammt, auch der Verkäufer. Bei der Ausfuhr auf dem Wasserweg und auf der Landstraße wird der Zoll stets nach Raummetern berechnet. Bei der Ausfuhr auf der Eisenbahn erfolgt die Verzollung entweder nach Raummetern oder — falls die zollamtliche Ermittelung des Raumgehalts auf Schwierigkeiten stößt — nach dem Gewichte. Die Ausfuhr von Zellstoffholz über die Grenze des General gouvernements Warschau und des anschließenden Etappengebiets auf der Lendstraße wird verboten. Im zweiten Vierteljahr wurden für Papierholz auf den Ver steigerungen der Oberförstereien in verschiedenen Gegenden Deutsch lands Preise erzielt, die sich zwischen 17,18 M. und 29,76 M., im Mittel auf 21,55 M. für den Raummeter hielten. Bei dem vorhandenen großen Bedarf der Zellstoff-Fabriken und Holzschleifereien stiegen die Preise im allgemeinen weiter. Die Holzabfuhr aus den Wäldern zu den Bahnhöfen hat sich noch nicht gebessert, da die Gespanne in der Landwirtschaft notwendig ge braucht werden. Hohe Selbstkosten. In einer Dampfschleiferei, deren Erzeugung in den letzten Monaten infolge Kohlenmangels stark zurückgegangen war, stellte sich der Selbstkostenpreis für Holzstoff auf 49,60 M. für 100 kg. In diesem Preis sind kein Nutzen und keine Fracht eingeschlossen, sondern nur die regelmäßigen Zinsen und Abschreibungen sowie Ge hälter und Löhne für die Arbeitskräfte, die nicht entlassen werden können. Dampjschleijerei