Volltext Seite (XML)
Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen - Annahme Donnerstag und Montag abends. Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. 50 Pf. Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe ÖO mm (1/. Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. Teuerungs-Zuschlag 10 v.H. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger -.2 n n « -- » " Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuchezu halbem Preis Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Papier-Zeitun Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des DeutschenPapier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Nr. 19 Berlin, Donnerstag, 8. März 1917 42. Jahrg. Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Post anstalten, ferner durch den Buchhandel: 2 M. 50 Pf. Vierteljährliches Bestellgeld 18 Pf. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteliährlich 6 M. 50 Pf. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: Belgien 2 Mark 50 Pf (Postämter in Brüssel und Verviers) Bulgarien 5 Lew 48 stol Dänemark 2 Krnen 30 Oere Luxemburg 2 Mark 80 Pf. den Niederlanden 1 Fl. 95Cts. Norwegen 2 Kronen 73 Oere Oesterreich 4 Kr. 28 Heller Schweden 2 Kr. 40 Oere der Schweiz 3 Frank Ungarn 4 Kr. 22 Heller Monatlicher Bezugspreis bei deutschen Postanstalten 84 Pf. Monatliches Bestellgeld 6 Pf. Die Postämter der meisten Staaten nehmen auch Bestellunger auf einen Monat oder auf zwei Monate entgegen. INHALT Anmeldung von Auslandsforderungen .... 381 Meldepflicht für Natronzellstoff, daraus her- gestelltes Papier, Spinnpapier, Papiergarn, Spinn- und Streifenschneidmaschinen . , . 382 Papier Erzeugung und -Großhandel: Verteuerung des Papierholzes aus „Ober-Ost" 382 Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker . . 382 Holzschliffgeruch des Abwassers .... 382 Zellpech-Gewinnung in Deutschland .... 383 Ka adas Papierausfuhr nach den Vereinigten Staaten 383 Frachtvergütung (Schiedspruch) ..... 383 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Deutsche Sprache, lateinische Schrift! . . . 385 Vorbenutzung eines eingetragenen Warenzeichens 38 5 K eine Mitteilungen ....... . . 385 Kalenderschau. . 886 | Schwere und Bogenzahl des Rollendruckpapiers 386 | Bogenabheber 387 | Stuttgarter Brief 387 Kohlennot in Norwegen ........ 387 Büchertisch . .......... 387 Papier-Spinnerei: Beschlagnahme von Spinnpapier . . . . e 388 Papiergarn-Abfälle . . ....... 388 Deutsche Webstoffe im Kriege 388 Schreibwaren-Handel: Reichsverband rür den Papier- u. Bürobedarfs- Handel . . 383 Verkaufsbedingungen für Schreibmaschinen . 389 Probenschau 390 Geschäfts-Nachrichten . 397 Briefkasten ........... 400 Anmeldung von Auslandsforderungen Hierüber ist in Nr. 37 des Reichs-Gesetzblattes (vom 1. März) folgende Verordnung des Reichskanzlers vom 23. Februar abgedruckt: Artikel 1.. Zur Anmeldung verpflichtet sind natürliche Personen, die im Reichsgebiet ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben, es sei denn, daß sie beim Kriegsausbruch ihren Wohnsitz oder dauern den Aufenthalt im Ausland hatten, sowie juristische Personen und Handelsgesellschaften, die im Reichsgebiet ihren Sitz haben. Nicht zur Anmeldung verpflichtet sind die Reichs-, Staats- und Ko mmunalver waltungen. Artikel 2. Der Anmeldung unterliegen diejenigen auf Geld lautenden Forderungen gegen im feindlichen Ausland ansässige Schuldner, welche bereits vor Ausbruch des Krieges mit dem betref fenden Lande als Geldforderungen bestanden haben. Als im feindlichen Ausland ansässige Schuldner im Sinne dieser Vorschrift sind natürliche Personen, die dort beim Kriegsausbruch ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt hatten, und juristische Personen und Handelsgesellschaften, die dort beim Kriegsausbruch ihren Sitz hatten, sowie insbesondere die feindlichen Staaten selbst anzusehen. Eine während des Krieges entstandene Nebenforderung einer nach Abs. 1 anzumeldenden Hauptforderung kann mit dieser angemeldet werden, wenn die Nebenforderung in Kosten und Auslagen besteht. Zinsen sind als Nebenforderung nicht anzumelden. Artikel 3. Nicht anzumelden sind: 1. Forderungen aus Verträgen, wenn der Anmeldepflichtige die ihm vertragsmäßig obliegende Gegenleistung weder ganz noch teilweise erfüllt hat; im Falle teilweiser Erfüllung ist die Anmeldung auf den der Leistung entsprechenden Teil der Gegenforderung zu be schränken ; 2. Forderungen, die in dem Geschäftsbetrieb einer inländischen Zweigniederlassung des ausländischen Schuldners entstanden sind; 3. Forderungen, die in dem Geschäftsbetrieb einer im feind lichen Ausland befindlichen Haupt- oder Zweigniederlassung des Gläubigers entstanden sind; 4. Forderungen aus Wertpapieren, die nach den Anschauungen des Handelsverkehrs zu den Effekten gehören, einschließlich der Zins- und Gewinnanteilscheine; 5. Bürgschafts- und Regreßforderungen, es sei denn, daß der Bürgschafts- oder Regreßfall schon eingetreten ist; nicht anzumelden sind ferner Regreßforderungen aus noch nicht protestierten Wechseln und Schecks; 6. Ansprüche auf Versicherungsprämien, es sei denn, daß ihr Jahresbetrag für einen und denselben Vertrag eintausend Mark übersteigt; 7. Ansprüche auf noch nicht fällige Versicherungsleistungen; Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen sind jedoch anzumelden, auch wenn sie noch nicht fällig sind; anzumelden ist hierbei die Ver sicherungssumme. Artikel 4. Die Anmeldung hat nach Maßgabe des beigefügten Anmeldebogens*) bis zum 15. April 1917 bei den auf Grund des § 2 der Verordnung vorn 16. Dezember 1916 von den Landeszentral behörden bezeichneten Stellen zu erfolgen. Dem Anmeldepflichtigen kann auf seinen Antrag von der Anmeldestelle eine Nachfrist ge währt werden. Artikel 5. Deutsche oder deutsche Gesellschaften, die im Aus land oder in den deutschen Schutzgebieten ansässig sind oder beim Kriegsausbruch ansässig waren, können Forderungen gegen im feindlichen Ausland ansässige Schuldner bei dem Reichskommissar zur Erörterung von Gewalttätigkeiten gegen deutsche Zivilpersonen in Feindesland (zur Zeit Berlin W 35, Potsdamer Straße 38) anmelden, sofern nicht bereits dort eine schriftliche Anmeldurg erfolgt ist. Das gleiche gilt für im Reichsgebiet ansässige Deutsche, soweit sie an Unternehmungen im Feindesland beteiligt sind oder bis zum *) Der Anmeldebogen ist hier nicht mit abgedruckt. /O\