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Erscheint Jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends. Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. 50 Pf- Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 50 mm (1/, Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. Teuerungs-Zuschlag 10 v. H. 6mal In 1 Jahr 10 v. H. weniger 13 , , , 20 , 26 , , , 30 , 52 , , , 40 , 104 , Fftr Annahme und freie Zu- Sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zuhalbem Preis Erfallungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von io Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenscaaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Nr. 16 Berlin, Sonntag, 25. Februar 1917 42.[Jahrg. Vicrteljanrncher Bezugspreis bel allen deutschen Post anstalten, ferner durch den Buchhandel: 2 M. 50 Pf. Vierteljährliches Bestellgeld 18 Pf. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. 50 Pf. Der vierteljährliche Belgien 2 Mark 50 Pf. (Postämter in Brüssel und Verviers) Bulgarien 5 Lew 48 stol Dänemark 2 Kronen 30 Oere Luxemburg 2 Mark 80 Pf. Postbezug kostet in: den Niederlanden 1 Fl. 95Cts Norwegen 2 Kronen 73 Oere Oesterreich 4 Kr. 28 Heller Schweden 2 Kr. 40 Oere der Schweiz 3 Frank Ungarn 4 Kr. 22 Heller Monatlicher Bezugspreis bei deutschen Postanstalten 84 Pf. Monatliches Bestellgeld 6 Pf. Die Postämter der meisten Staaten nehmen auch Bestellunger auf einen Monat oder auf zwei Monate entgegen. INHRLT Höchstpreise für Spinnpapier 321 Lieferungsverträge und Preissteigerung . , . 821 Papier Erzeugung und -Großhandel: Verkehr mit Schwefelkies . 322 Verkehr mit Kienöl .... 322 Fachausschuß des deutschen Rohprodukten handels 322 Sulfitspiritus-Erzeugung in Königsberg . . : 323 Fachliteratur 323 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Berliner Typographische Gesellschaft. . , • 325 .Angebliche Papiernot? . 325 Verband Deutscher Steindruckerei-Besitzer. , 3 5 Berliner Brotkarten 325 Kleine Mitteilungen , , 325 Papier-Spinnerei: Höchstpreise für Spinnpapier u5unvennischtes Papiergarn . . . . . n • . . 326 Prüfung von Spinnpapier 327 Büro-Bedarf: Kündigung eines Teilnehmers der Briefordner- Konvention .... 329 Hektographenmasse 329 Betrügerischer Bilderhandel 329 Leipziger Messe 329 Neue Kriegssteuer-Vorlagen . 337 Papierstoffmarkt .......... , 337 Geschäfts-Nachrichten , 337 Briefkasten 340 Kaufmännische, technische und wissenschaftliche Stellen sowie Lehrstellen dürfen unter Zeichen (Chiffre) angeboten und gesucht werden. V Dfpnnin kostet die Papier-Zeitung für den Monat * Ic18 März (9 Nummern) am Postschalter oder beim Briefträger bestellt. Höchstpreise für Spinnpapier Eine Verordnung über Höchstpreise für Spinnpapier ist in der Abteilung für j Papier-Spinnerei auf Seite 326 dieser Nummer abgedruckt. Lieferungsverträge und Preissteigerung Die grundlegende Entscheidung des Reichsgerichts vom 21. März 1916, wonach der Verkäufer einer Ware von der Lieferpflicht nicht dadurch frei wird, daß der Marktpreis der gehandelten Ware infolge unvorhergesehener Ereignisse in außerordentlichem Maße gestiegen ist, liegt jetzt in der amtlichen Sammlung von Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen im Wortlaut vor. In den Entscheidungs gründen des II. Zivilsenates heißt es danach: Beim Großhandel in Waren ist es das Gegebene, daß der Ver käufer die verkaufte Ware, wenn er sie bei Vertragsschluß nicht schon besitzt, am Markte ankauft. Dabei macht eine außerordentliche Höhe des Marktpreises keinen Unterschied, solange ein solcher überhaupt besteht. Das Bestehen eines Marktpreises ergibt, daß eine Mehrheit von Kaufleuten die Ware zu diesem Preise kauft. Solange dies geschieht, kann nicht die Rede davon sein, daß der Ankauf zu solchem Preise niemandem zuzumuten wäre. Ebensolange ist also auch, die Leistung aus der Gattung nicht unmöglich. Wenn die Beschaffung der Ware zum Marktpreise dem Ver käufer ein besonders großes Opfer auferlegt, so fällt, wenn nicht ge liefert wird, der gleiche Schaden auf den Käufer. Ob er sich bei diesem als entgehender Gewinn darstellt, oder aber, wie sehr häufig der Fall sein wird, mit Rücksicht auf geschehene Wiederverkäufe oder auf den Bedarf des eigenen Gewerbebetriebes als positive Einbuße, das hängt von der jedesmaligen Geschäftslage des Käufers ab, die für seine ver traglichen Ansprüche gegen den Verkäufer keinen Unterschied machen kann. Würde durch nicht vorhersehbares, außerordentliches Steigen des Marktpreises der Verkäufer frei, so würde also der durch die Kon junktur verursachte Schaden nur -von einer Schulter auf die andere geschoben. Noch dazu würde er dem Käufer, der sich durch Vertrag gesichert hatte, aufgebürdet zum Vorteile des Verkäufers, der ihm gegenüber die Gefahr der Konjunktur übernommen, und zwar, soweit sie als mög ich vorauszusehen war, wissentlich übernommen hatte. Das kann unmöglich durch die Berufung auf Treu und Glauben gerechtfertigt werden, wie zwei Beispiele darstellen mögen. Die Annahme der Befreiung des Verkäufers wegen Unerschwing lichkeit der Leistung würde für den Handelsverkehr dahinführen, daß, wenn das Interesse an der Leistung besonders groß wird, der Verkäufer nicht mehr den geringsten Schadensersatz zu leisten hat. Das ist ganz besonders im Großhandel mit marktgängigen Waren unannehmbar, weil es bei dem Verkäufer steht, sich zeitig einzu decken, und die Befreiung nur dem wagenden, nicht dem vorsichtigen Verkäufer zugute kommt, Hat der Verkäufer Vorräte eingelagert, und kann er ohne besondere Opfer liefern, so befreit das ungeheuerste Steigen der Preise ihn nicht. Ebensowenig wird er frei, wenn er alsbald nach Ausbruch eines Krieges besonnener- und gewissen- hafterweise sich mit erheblichem, aber nicht unerschwinglichem Ver lust eingedeckt hat. Wenn er statt dessen die Gefahr des Marktes gelaufen ist, darf er nicht anders behandelt werden. Zwar ist es das Recht des Kaufmanns, Ware zu verkaufen, die er nicht besitzt, und auf das Fallen des Preises zu spekulieren. Er darf diese Spekulationen