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FACHBLATT Erscheint Jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen-Annahme Denners tag; und Montag; abends. Bei der Post bestellt und ab- genonmen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag;) Yen d. Geschäftsstelled. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. 50 Pf. Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Erfüllungs- u.Zahlungsort Berlin BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 50 mm (1/, Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. Teuerungs-Zuschlag 10 v.H. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger 13 „ „ , 20 , „ 26 " " , 80 „ „ 52 „ " <0 " " für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspaplerwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsv jrbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Nr. 11 Berlin, Donnerstag, 8. Februar 1917 42. Jahrg. Vierteljährlicher Bezugspreis bei -allen deutschen Post anstalten, ferner durch den Buchhandel: 2 M. 50 Pf. Vierteljährliches Bestellgeld 18 Pf. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. 50 Pf. Der vierteljährliche Belgien 2 Mark 50 Pf. (Postämter in Brüssel und Verviers) Bulgarien 5 Lew 48 stol Dänemark 2 Kronen 30 Oere Luxemburg 2 Mark 80 Pf. Postbezug kostet in: den Niederlanden 1 Fl. 95Cts. Norwegen 2 Kronen 73 Oere Oesterreich 4 Kr. 28 Heller Schweden 2 Kr. 40 Oere der Schweiz 3 Frank Ungarn 4 Kr. 22 Heller Monatlicher Bezugspreis bei deutschen Postanstalten 84 Pf. Monatliches Bestellgeld 6 Pf. Dit Postämter der meisten Staaten nehmen auch Bestellungen auf einen Monat oder auf zwei Monate entgegen. I N H Papierverarbeitungs-Berufsgenossenscbaft . . 213 Gewerbe-Unfallversicherung der Heeres angehörigen 213 Kriegsamt . 214 Abkehrscheine an Hilfsdienstpflichtige . . . 214 Papier Erzeugung und -Großhandel: Beschlagnahme von Spionpapier 214 Schwefelofen 214 Kubikinhalt-Angabe von R ndholz bei der Verzollung . . ... ... 215 Knappheit an Zeitunespapier in England . . 215 Der neue polnische Zolltarif 215 Altpapier-Sammlung des Preußischen Landes- Kriegerverbandes (Korporation) 215 Bahnamtliches Gewicht 215 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Tarifamt für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker ..2171 Neue Zensur Vorschriften für Zeitungsanzeigen 217 | ALT Neue amtliche Vordrucke für Feldpostkarten und -Briefumschläge 217 Petroleum-Zuteilung für Buchdruckereien , , 217 Zeitungswesen im besetzten Teil Rumäniens. 217 Berliner Typographische Gesellschaft...» 218 Papier-Spinnerei: Beschlagnahme ven Spinnpapier 219 Papiergarn-Markt ... 219 Leimungsgrad von Spinn papieren 219 Rollenschneidemaschine für Spinnpapier j:. , 219 Schreibwaren-Handel: Reichsverband für den Papier- u. Bürobedarfs- Handel . . , . »221 Ladenschluß Londoner Messe (Industries Fair) ..... 221 Papierstoffmarkt ... 22 6 Geschäfts-Nachrichten .226 Briefkasten , » . , ... 228 Hebe bekamntmaclungen der berusgenossensclallen Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft Diejenigen Mitglieder der Berufsgenossenschaft, welche mit der Einreichung des Lohnnachweises für das Jahr 1916 noch im Rückstände sind, ersuchen wir hierdurch, den Lohnnachweis spätestens bis 11. Februar 1917 gemäß § 750 der Reichsversiche rungsordnung einzureichen, da andernfalls die Aufstellung des Lohnnachweises durch die Genossenschaft erfolgt. Gegen eine Aufstellung des Lohnnachweises durch die Genossenschaft ist nach § 758 Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung eine Beschwerde unzulässig. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß Berufs genossenschaftsmitglieder, welche den Lohnnachweis innerhalb der gesetzlichen Frist nicht einsenden, außerdem gemäß § 909 der Reichsversicherungsordnung in eine Geldstrafe bis zu 300 M. genommen werden können. Berlin den 5. Februar 1917 Der Vorstand der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft Carl Rudolf Bergmann E. Lüderitz Gewerbe-Unfallversicherung der Heeres angehörigen Geber das Versicherungsverhältnis der Militärpersonen, die in gewerblichen- Betrieben beschäftigt sind, herrscht noch immer Unklarheit, die zum Teil auch durch mißverständliche oder sich widersprechende behördliche Verfügungen hervorgerufen wird. Zur Klarstellung wird daher folgendes bemerkt: Beurlaubte oder entlassene Mannschaften unterliegender reichsgesetzlichen Unfallversicherung; ihre Bezüge sind daher der Berufsgenossenschaft mit nachzuweisen. Kommandierte Mann schaften fallen unter das Mannschaftsversorgungsgesetz und sind daher nicht versicherungspflichtig. Beurlaubung ist in allen Fällen anzunehmen, in denen nicht ausdrücklich eine Komman dierung ausgesprochen worden ist. Kriegsbeschädigte, die aus Gründen der Heilbehandlung einem versicherten Betrieb über wiesen sind, gelten als kommandiert und sind daher versicherungs frei, wenn sie während ihrer Beschäftigung einer gewissen ärzt lichen Aufsicht in einer der Sachlage angepaßten Form unter liegen. Sie werden auch dadurch nicht versicherungspflichtig, daß sie Lohn beziehen. Dagegen sind Genesende, die von Truppen teilen oder Lazaretten gewerblichen Betrieben überwiesen Werden, damit sie ihre freie Zeit nützlich ausfüllen und die lediglich zeit weise auf ihren Zustand ärztlich geprüft werden, als beurlaubt anzusehen und daher versicherungspflichtig, gleichviel ob sie in den Lazaretten untergebracht bleiben und verköstigt werden und ob sie Soldatenlöhnung bekommen oder nicht. Soldaten, die neben ihrem militärischen Dienst, d. h. neben der Kommandierung, in ihrer dienstfreien Zeit in versicherten Betrieben beschäftigt werden, sind für die Dauer dieser Be- schäftigung versicherungspflichtig. Zeitungspapierpreis in Kanada. Die kanadischen Papierfabriken haben sich in Uebereinstimmung mit der International Paper Co. in New York dahin geeinigt, den Preis von Zeitungspapier auf Rollen zur Lieferung im Jahre 1917 auf 3,1 Cent für das engl. Pfund, ab Fabrik festzusetzen. Ungefähr 80 v. H. der Erzeugung sind auf dieser Grund lage bereits abgeschlossen. Nachlässe für Rollen, welche die darauf angegebene Papierlänge nicht ergeben, werden nicht mehr eingeräumt. Bezahlt wird das rohe Gewicht abzüglich der Rollhülse. /O\