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FACHBLATT 20 SO 40 13 26 52 Für Annahme und freie Zu sendung: der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Erscheint Jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends. Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Ven d. Geschäftsstelled. Bl. unter Streifbaud — in- und Ausland — vierteljährlich 6 M. 50 PF. Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höh« 50 mm (11 Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. Teuerungs-Zuschlag 10 T. H. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen 2 ; Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Scbutzverbands für die Postkarten-Industrle, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker Organ des Deutschen Paplergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsv rbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Nr. 10 Berlin, Sonntag, 4. Februar 1917 42. Jahrg. Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Post anstalten, ferner durch den Buchhandel: 2 M. 50 Pf. Vierteljährliches Bestellgeld 18 Pf. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. 50 Pf. Der vierteljährliche Belgien 2 Mark 50 Pf. (Postämter in Brüssel und Verviers) Bulgarien 5 Lew 48 stol Dänemark 2 Kronen 30 Oere Luxemburg 2 Mark 80 Pf. Postbezug kostet in: den Niederlanden 1 Fl. 95Cts. Norwegen 2 Kronen 73 Oere Oesterreich 4 Kr. 28 Heller Schweden 2 Kr. 40 Oere der Schweiz 3 Frank Ungarn 4 Kr. 22 Heller Monatlicher Bezugspreis bei deutschen Postanstalten 84 Pf. Monatliches Bestellgeld 6 Pf. Die Postämter der meisten Staaten nehmen auch Bestellungen auf einen Monat oder auf zwei Monate entgegen. I N H Normalpapier , 193 Beschlagnahme von Natronzellstoff, Spinn papier und Papiergarnen 193 Polnische Maik — Reichsmark .... 193 Durchgehende Arbeitszeit ....... 194 Mauerarbeiten bei Kälte . 194 Papie: Erzeugung und -Großhandel: Sulfitspiritus als Motoi brennstoff 194 Fettdichtes Kartonpapier . . 194 Erfüllung alter Verträge nach dem Kriege , 195 Papierfabrik für die Staatsd. uckerei der Ver einigten Staaten? . , 195 Papier Verarbeitung, Buchgewerbe: Unterwegs feucht gewordenes Papier .... 197 Warenumsatz-Steuer . . 197 Verkehr mit Gummi arabikum u. dgl. . . ,197 Kleine Mitteilungen 197 R LT Neue amtliche Vordrucke für Feldpostkarten und Feldpost Briefumschläge 198 Kalenderschau 200 Zeitschriftenschau .......... 200 Büro Bedarf: Papi rwaren-Ausfuhr nach dem Königreich Polen ... . 201 Nachahmung der Leipziger Messe Vervielfältigungspapier und Briefumschläge . 201 Befestigen von Bindfäden an Etiketten . . . 201 Einrichtung und Betrieb einer Schreibwaren- Handlung: Gummistempel ...... 201 Probenschau 201 Geschäfts-Nachrichten .... .209 Telegramm-Adresse 211 Brietkasten ... . . 212 Normalpapier Königliches Materialprü/ungsamt. Berlin-Lichterlelde W., den 30. Januar 1917 Unter den Eichen 87. Der vorgesetzte Herr Minister hat dem Materialprü’ungsamt nachstehende Verfügung über die Aenderung in der Stoffzusammen- Setzung einiger Normalpapiere zugehen lassen. „Die Bestimmungen über das von den Staatsbehörden zu verwendende Papier vom 28. Januar 1904 werden wie folgt geändert: 1. für Normalpapiere der Klassen 2 b, 3 a, 3 b, 7 a und 8 a wird bis auf weiteres Stoffklasse III vorgeschrieben, 2. im Wasserzeichen der Papiere 2 b, 3 a und 3 b ist dem Worte „Normal” der Buchstabe K vorzusetzen”. Kudelo/f Beschlagnahme von Natron Zellstoff, Spinn papier und Papiergarnen Am 1. Februar 1917 erschien eine Bekanntmachung Nr. W. HI 4000/12 16. KRA. betreffend Beschlagnahme von Natron- (Sulfat-) Zellstoff, Spinnpapier und Papiergarn, durch die aller Natron- (Sulfat-)Zellstoff, alles unter Mitverwendung von Natron-(Sulfat-) Zellstoff hergestellte Spinnpapier, sowie alle Papiergarne, welche aus dem vorbezeichneten Spinnpapier allein oder unter Mitver wendung von Faserstoffen hergestellt sind, beschlagnahmt werden. Ausgenommen bleiben nur die Garne, die aus Papier und Bastfasern bestehen. Diese Garne unterliegen den Bestim mungen der Bekanntmachung Nr. W. III. 3000/9: 16. KRA. vom 10. November 1916. Trotz der Beschlagnahme bleibt die Lieferung von Natron-(Sulfat-)Zellstoffen, von Spinnpapier und von Papierflachgarn zur Herstellung von Papierrundgarn gestattet, während die Lieferung von Papierrund gam nur unter bestimmten Einschränkungen und Bedingungen zulässig ist. Ebenso bleibt trotz der Beschlagnahme die Verarbeitung von Spinnpapier zu Papierflachgarn und Papierrundgarn sowie die Verarbeitung und Verwendung von Papierrundgarn allgemein und die Verarbeitung von Papierflachgarn zu Papierrundgarn erlaubt, während die Verarbeitung von Natron-(Sulfat-)Zellstoff an bestimmte Bedingungen, insbeson dere an eine bestimmte Mischung mit Sulfit-Zellstoff geknüpft ist. Der Wortlaut der Bekanntmachung, deren einzelne Bestimmungen für die beteiligten Kreise von Wichtigkeit sind, ist bei den Polizei behörden einzusehen. Wie weiter mitgeteilt wird, steht auch die Festsetzung von Höchstpreisen für Papiergarne bevor. In Fach kreisen rechnet man damit, daß für grobe Garne, für welche bisher im freien Verkehr 2.50 M. für das kg erzielt wurden, sich der Höchst preis auf 2,35 M. stellen wird. (Voss. Zeitung vom 31. Jan. 1917.) Polnische Mark = Reichsmark Die in Nr. 2, Titelseite, auszugsweise abgedruckte Verordnung des Deutschen Generalgouverneurs des Generalgouvernements War schau vom 9. Dezember 1916 wird wie folgt geändert. Der letzte Absatz des § 1 muß lauten: Sämtliche auf Rubelwährung lautenden Zahlungsverbind lichkeiten können von dem Verpflichteten in polnischer Mark währung zu dem Kurse von 1 Rubel gleich 2,16 polnische Mark beglichen werden. § 4 muß lauten: Ai.e Rechtsgeschäfte, welche einen, Verstoß gegen diese Verordnung enthalten, sind nichtig. Außerdem erhält die Währungsverordnung vom 8. April 1916 zu § 1 folgenden Zusatz: /O