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FACHBLATT Gegründet von CARL HOFMANN Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Erfullungs- u. Zahlungsort Berlin Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends. Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelled. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. 50 Pf- Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 60 mm (1/, Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. Teuerungs-Zuschlag 10 t. H. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger 13 „ 20 „ - 26 „ - 80 . - 52 » w • <0 , • Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrle, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlln Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemlgraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Nr. 9 Berlin, Donnerstag, 1. Februar 1917 42. Jahrg. Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Post anstalten, ferner durch den Buchhandel: 2 M. 50 Pf. Vierteljährliches Bestellgeld 18 Pf. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. 50 Pf. Der vierteljährliche Belgien 2 Mark 50 Pf. (Postämter in Brüssel und Verviers) Bulgarien 5 Lew 48 stol Dänemark 2 Kronen 30 Oere Luxemburg 2 Mark 80 Pf. Postbezug kostet in: den Niederlanden 1 Fl. 95 Cts. Norwegen 2 Kronen 73 Oere Oesterreich 4 Kr. 28 Heller Schweden 2 Kr. 40 Oere der Schweiz 3 Frank Ungarn 4 Kr. 22 Heller Monatlicher Bezugspreis bei deutschen Postanstalten 84 Pf. Monatliches Bestellgeld 6 Pf. Die Postämter der meisten Staaten nehmen auch Bestellungen auf einen Monat oder auf zwei Monate entgegen. 1 N H Papier Erzeugung und -Großhandel: Das Handelsrecht nach dem Kriege . . . , 173 Bargeldloser Zahlungsverkehr . . ... 173 Warenumsatz-Steuer des Zwischenhändlers , 173 Pappe zu Ersatzsoblen u. dgl. . . 174 Behördliche Hilfeleistung bei Holzeinschlag und Holzabfuhr .... . . . . 174 Natronzellstoff im Lumpenkocher kochen . , 174 Beschlagnahme von Lumpen u. dJ. . . . . 174 Höchstpreise für Lumpen u dpi 174 Das Reißen von Lumpen (Hadern) . , , . 174 Suliitstoffmarkt in Kanada . . . , . 175 Harzpreise in Amerika und England ... 175 Neureglung der Zölle in Polen und „Ober-Ost“ 175 Papier Vera* bei’Ung, Buchgewerbe: Zuteilung von Kartoffelmehl und Dextrin an die Papierverarbeitung ... ... 177 | Die Facl verbände u. der vaterländ. Hilfsdienst 177 I Fachvertretung der Gummieranstalten . . . 177 | R LT Altpapier-Sammlung des Preußischen Landes- Kriegerverbandes (Korporation) ..... 177 Zeitungspapierpreis und Reicbsve gütung , . 178 Preiserhöhung für Buebbinderarbeiten . , . 178 Gummidruck-Rotationsmaschine ..... 179 Zahnrad aus Papier 179 Papier-Spinnerei : Feuchten der Papierbändcben ...... 180 Festigkeit und Reißlänge von Spinnpapier . 180 Schmale Rillen zum Spinnen schneiden , . 1:0 Papiergarn zum Isolieren von Kabeln . . . 180 Schreibwaren-Handel: Leipziger Frühjahrs-Mustermesse 1917 . . . 181 Papier waren in den Ländern an der unteren Donau ....... 181 Probenschau , . , . 181 Geschäfts-Nachrichten . 190 Briefkasten . ..... , ... 192 Das Handelsrecht nach dem Kriege Am 24. Januar hielt Landtagsabgeordneter Dr. Heilbrunn in der Vereinigung der Berliner Handelsrichter einen Vortrag über „Die gesetzgeberischen Aufgaben auf dem Gebiet des Handelsrechts nach dem Kriege”. Danach war die Gesetzgebung der letzten Jahr zehnte der Entwick’ung des Handelsverkehrs wenig günstig, teilweise sogar auf Einengung und Zurückdrängung des Handels gerichtet. Die Folgen hiervon haben sich währenf des Kireges, der eine immer stärkere Ausschaltung des Handels zeitigte, nicht zum Vorteile der deutschen Wirtschaft gezeigt. Die Aufgabe des Handels ist vorzugs weise die Bildung der erforderlichen Vorräte für die inländische Wirtschaft, wie der Absatz der Erzeugnisse für die Ausfuhr. Die Entwicklung der Vorratswirtschaft wird eine erhebliche Aufgabe der Gesetzgebung sein; daneben kommen Fragen des Kreditrechts in Betracht, da angesichts der Beanspruchung des Kreditmarktes durch die staatlichen Aufgaben der Kredit für die Privatwirtschaft wesent lich erschwert sein wird. Ein Mittel zur Förderung der Vorratswirtschaft ist die Ent wicklung des Lagerhauswesens und des Lagerscheinv erkehrs. Der Wiederaufbau der Schiffahrt, die Ausgestaltung des Binnenschiff fahrtswesens erfordert eine Neugestaltung des veralteten Legatpfand rechts zur Ermöglichung einer Entwicklung der Schiffshypothek und der Entstehung von Schiffshypothekenbanken. Zur Hebung unserer Ueberseeinteressen erscheint Einführung der Kleinaktie wünschenswert und Verschärfung des Kreditrechts notwendig. Die Sicherungsübereignung sowie die Diskontierung von Buchforde rungen erfordern zum Schutze des rechtmäßigen Warenverkehrs gesetzliche Maßnahmen. Der außergerichtliche Vergleich zur Ver meidung von Konkursen ist nach dem Kriege beizubehalten. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung bedarf schärferer Rechts sicherung gegen mißbräuchliche Benutzung, auch könnte eine Haf tungsbeschränkung auf das Unternehmen auch für den Einzelkauf mann unter bestimmten Schutzmaßnahmen eingeführt werden. Die Rechtsverhältnisse der Kartelle sind gesetzlich zu regeln. Erscheint nach dem Krieg Stärkung der Unternehmungslust des Einzelnen erforderlich, so darf auch die Hebung des Ansehens des Kaufmannsstandes durch Ausgestaltung seiner Verbände und Berufs vertretungen nicht außer acht gelassen werden; gegenüber der heutigen Ueberspannung der staatlichen Eingriffe ist die Kraft der Einzel- unternehmung zu stärken zur Ueberwindung der durch den Krieg geschaffenen Wirtschaftslage. Bargeldloser Zahlungsverkehr Billig und bequem zahlt ein Bankkonto-Inhaber an einen andern durch Verrechnungsscheck-Postkarten. Eine solche Scheck-Postkarte kostet nur eine Kleinigkeit für den Vordruck, 7% Pfg. Postgeld, erfordert keinen Brief-Umschlag, kein Begleitschreiben, wird in den nächsten Postkasten geworfen und kann für Zahlungen bis zu 1000 M. benutzt werden. Doch geben leider noch nicht alle Banken Scheck bücher in dieser Form an ihre Kunden aus. (Presse, Buch, Papier) Warenumsatz-Steuer des Zwischenhändlers Zu der Frage, wer im Zwischenhandel den Warenumsatzstempel zu zahlen hat, äußert sich das Reichsschatzamt wie folgt: „Wenn der Zwischenhändler die bei ihm bestellten Waren an seine Kunden (Kleinhändler, Fabriken, Privatkunden) durch die Werke, von denen er die Waren selbst bezieht, unmittelbar liefern läßt, ist Warenumsatz stempel nur von den Werken nicht von ihm zu entrichten, da in diesem Falle nur eine Lieferung in Natur erfolgt (siehe Tarifnummer 10 Zusatz 4 des Reichsstempelgesetzes neuer Fassung). Liefert das Werk die Waren erst an die Adresse des Zwischenhändlers, und ver treibt dieser sie von seinem Lager weiter an seine Kundschaft, so hat sowohl das Werk, wie der Zwischenhändler, und wenn von diesem an einen Kleinhändler geliefert war, auch dieser nochmals beim Weitervertrieb den Warenumsatzstempel zu entrichten. Daß bei jeder tatsächlichen Lieferung der Warenumsatzstempel von neuem zu zahlen ist, liegt in der Absicht des Gesetzes, dessen Ertrag wesentlich mit hierauf beruht.” Dieser Nummer liegt das Inhalts-Verzeichnis für das 2. Halbjahr 1916 bei