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Berlin, Sonntag, 21. Januar 1917 42. Jahrg Nr. 6 20 80 40 13 26 62 BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höh« 60 mm (1/4 Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. Teuerungs-Zuschlag 10 t. h. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger 104 » » » 60 » Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuchezu halbem Preis Erfullungs- u.Zahlungsort Berlin FACHBLATT für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ deg Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrle, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker Organ deg Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsvirbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends. Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. 50 Pf- (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelled. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. 50 Pf. Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Post anstalten, ferner durch den Buchhandel: 2 M. 50 Pf. Vierteljährliches Bestellgeld 18 Pf. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. 50 Pf. Der vierteljährliche Belgien 2 Mark 50 Pf. (Postämter in Brüssel und Verviers) Bulgarien 5 Lew 48 stol Dänemark 2 Kronen 30 Oere Luxemburg 2 Mark 80 Pf. Postbezug kostet in: den Niederlanden 1 Fl. 95Cts Norwegen 2 Kronen 73 Oere Oesterreich 4 Kr. 28 Helle' Schweden 2 Kr. 40 Oere der Schweiz 3 Frank Ungarn 4 Kr. 22 Heller Monatlicher Bezugspreis bei deutschen Postanstalten 84 Pf. Monatliches Bestellgeld 6 Pf. Die Postämter der meisten Staaten nehmen auch Bestellunger auf einen Monat oder auf zwei Monate entgegen. INHALT Papier Erzeugung und -Großhandel: Papiermacher-Berufsgenossenschaft . . . , 105 Wahlen nach der Reichsversicherungsordnung 105 Regelung der Einfuhr , 105 Zolifreibeit für Druckpapier in Portugal . . 106 Kubikinhalt-Angabe von Rur dholz bei der Verzollung ] 06 Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker . . 106 Papier-Erzeugung in Holland 107 Zahlungsfrist .108 Bahnamtliches Gewicht . ...... 108 Zusatz-Lieferung (Schiedspiuch) ..... 108 Papierstoffmarkt ... 108 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Neue amtliche Vordrucke für Feldpostkarten und Feldpostbriefumschläge 111 Gebrauchte Walzenmasse . , ...... 11t | Anmeldung von Wischwalzenstoff 111 | Berliner Typographische‘Gesellschaft . . . . 111 Zentralstelle für Ausfuhrbewilligungen der papierverarbeitenden Industrie 111 Petroleum-Zuteilung für Buch- und Stein druckereien 111 Schellack-Ersatz, Papiersäcke 111 Versuche mit Papierrohr ea ....... 112 Zollwesen 113 Preiserhöhung für Buchbinderei-Arbeiten . , 114 Zeitschriftenschau, Büchertisch 111 Büro-Bedarf: Schutzverband f. d. Postkarten-Industrie, E. V. 115 Mietenacblässe für die Leipziger Frühjahrsmesse 115 Befugnisse des entlassenen Handlungsgehilfen:. 115 Bleistift .... 115 Probenschau .115 Geschäfts-Nachrichten .124 Deutsche Reichs-Patente 126 Briefkasten 128 Amllele bekamntmaclungen der berufsyemossensclalten Papiermacher-Berufsgenossenschaft Diejenigen Mitglieder der Genossenschaft, welche mit der Einreichung des Lohnnachweises für 1916 noch im Rückstände sind, ersuchen wir hierdurch, den Lohn nachweis umgehend, spätestens bis zum 12. Februar ds. Js. gemäß § 750 der Reichsversicherungsordnung an den Vorstand ihrer Sektion einzusenden. In denjenigen Fällen, in denen die Unter nehmer infolge Einziehung zum Heeresdienst den Lohnnachweis nicht selbst einreichen können, muß dies seitens der Angehörigen innerhalb der vorgeschriebenen Frist geschehen. Sollte den An gehörigen in einzelnen Fällen die Ausfüllung des Lohnnachweis vordrucks nicht möglich sein, so ist hiervon der zuständigen Sektion alsbald Kenntnis zu geben unter Angabe der Zahl der im Jahre 1916 beschäftigten Gesellen, Lehrlinge usw., sowie der von diesen geleisteten Arbeitstage. Falls der Betrieb eines Mitgliedes im Jahre 1916 gänzlich eingestellt war, bezw. Hilfs personen nicht beschäftigt wurden, ist gemäß § 31 der Satzung bis zu dem Eingangs erwähnten Zeitpunkt der Sektion Fehl anzeige zu erstatten. Im Falle der Nichteinreichung des Lohnnachweises oder der Fehlanzeige müßte die schätzungsweise Lohnfestsetzung durch die Sektion erfolgen, gegen die nach § 758 Absatz 3 der Reichsversicherungsordnung eine Beschwerde nicht zulässig ist, selbst wenn der von der Sektion festgesetzte Lohnbetrag die Summe des anrechnungsfähigen Entgelts übersteigen sollte. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß diejenigen Mitglieder, welche den Lohnnachweis oder die Fehlanzeige inner halb der gesetzlichen Frist nicht einreichen, gemäß § 909der Reichs- Versicherungsordnung in eine Geldstrafe bis zu 300 M. genommen werden können. Mainz, den 15. Januar 1917. Der Vorstand der Papiermacher-Berufsgenossenschaft A. Schinkel, Vorsitzender Wahlen nach der Reichsversicherungsordnung Durch Bekanntmachung des Bundesrats vom 11. Januar 1917 wird der in der Bekanntmachung betreffend die Wahlen nach der Reichsversicherungsordnung, vom 18. April 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 321) bestimmte Zeitpunkt, bis zu welchem die Amtsdauer der Ver treter der Unternehmer oder anderen Arbeitgeber und der Versicherten bei Versicherungsbehörden und Versicherungsträgern sowie der nicht ständigen Mitglieder des Reichsversicherungsamts und der Landes versicherungsämter längstens erstreckt worden ist, auf den Schluß des Kalenderjahres festgesetzt, das dem Jahre folgt, in welchem der Krieg beendet ist. Regelung der Einfuhr Verordnung des Bundesrats vom IG. Januar 1917 § 1. Die Einfuhr aller Waren über die Grenzen des Deutschen Reichs ist nur mit Bewilligung der zuständigen Behörde gestattet. § 2. Auf Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift des § 1 finden die Strafvorschriften des Vereinszollgesetzes über Konterbande An wendung. Der Reichskanzler kann anordnen, daß Waren, die auf Grund des Vereinszollgesetzes konfisziert werden, bestimmten Stellen zum Kaufe anzubieten sind. § 3. In den Fällen des § 139 des Vereinszollgesetzes bestimmt die Zollstelle, in Zollausschüssen die von der Landeszentralbehörde zu bezeichnende Stelle, ob die Ware zurückzuschaffen oder gegen