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lich en H and, insonderheit auch der der Gemeinden, und die Übertragung der damit freiwerden- dcn gärtnerischen Lieferungen und Leistungen auf die freien Berufsstände der Gartenbauunter- uchmer, Baumschulenbesitzer und Gartengestalter (Landschaftsgärtner). In vielen Orten sind seit langem zwischen den Beteiligten Verhandlungen in dieser Richtung geführt worden. In manchen Fällen mit Erfolg, im ganzen gesehen war aber das Ergebnis unbesriedigend, weil die Einstellung der Verwaltungsbehörden zur Frage der Regiebetriebe in der Ver gangenheit grundsätzlich verschieden war von der des nationalsozialistischen Staates. Als Beispiele für die heutige Auffassung sei nur auf das bedeutungsvolle Rundschreiben des Reichswirtschaftsministers iw Schmitt an die Länderregierungen zur Frage Regiebetriebe der öffentlichen Hand Verlviesen, in dem es u. a. heißt, „daß bei der Neugestaltung des staatlichen und wirtschaftlichen Lebens für entbehrliche Regiebetriebe grund sätzlich kein Raum mehr sei" (Berliner Lokalanzeiger vom 5. Hartung 1934, Abend ausgabe) und auf die Verhandlungen des Dresdner Stadtverordnetenkollegiums am 5. Hornung 1934 über Beschränkung der Regiearbeit, insonderheit auf den Bericht des Stadt baurats Ur Leske, dessen Ausführungen in der Feststellung gipfelten, es gelte „rechtviele Loute einzustelleu, jedoch nicht bei der öffentlichen Hand, sondern bei dem privaten Unternehmertum" (Dresdner Anzeiger Nr. 36 vom 6. Hornung 1934). Im Hinblick aus diese Willenskundgebungen maßgebender Stellen wird die dringende Bitte ausgesprochen, von dort aus auf die größeren sächsischen Gemeinden einzuwirken und sie zu veranlassen, die Tätigkeit ihrer Gartenverwaltungen wieder auf ihr ursprüngliches Aufgabengebiet zurückzuführen: im Interesse der Volksgesundheit und zur Förderung der Schönheit des Stadtbildes Grün- und Sportanlagen zu verwalten und zu betreuen sowie für die gärtnerische Ausschmückung der öffentlichen Plätze und Gebäude zu sorgen. Würden sich die gemeindlichen Gartenverwaltungen auf diese ihre oberste Aufgabe, für die sie früher überhaupt ins Leben gerufen worden sind, beschränken, so wären die gärtnerischen Regie? betriebe entbehrlich. Dern Erwerbsgartenbau, der wirtschaftlich ganz darniederliegt, würde wesentlich geholfen, und vor allem würden Tausende, die jetzt noch untätig sein müssen, wieder Arbeit und Brot finden. Dieses Ziel kann im einzelnen in folgender Weise erreicht werden: 1. Die städtischen Gärtnereien einschließlich der gemeindlichen FriedhofsgLrt- nereien werden an steuerpflichtige Erwerbsgärtner verpachtet. Wenn aus recht lichen Gründen eine sofortige Verpachtung nicht möglich sein sollte, müßte wenig stens mit sofortiger Wirkung jeder Verkauf gärtnerischer Erzeugnisse aus gemeind lichen Gärtnereien an das Privatpublikum grundsätzlich und in jeder Form unter sagt werden. Die Anzuchtpläne der gemeindlichen Gärtnereien sind entsprechend auzupassen. 2. Dort, wo den Erwerbsgärtnern das Bepflanzen und Pflegen der Grabstätten auf den gemeindlichen Friedhöfen noch nicht gestattet ist, wird das sogenannte „Friedhofsmonopol" vor Beginn der Frühjahrsarbeiten ansgegeben und eine Regelung getrosfen, die sich möglichst an die beiliegenden Vorschläge anlehnt (Anlage 1). 3. Neuanlagen oder Umänderungen von Grünanlagen sowie Pflegearbeiten der öffentlichen Grünflächen sind im Verdingungswege an die freischaffenden Gartengestalter (Gartenarchitekten, Landschaftsgärtner) zu vergeben. Die Auf sicht liegt dem Städtischen Gartenamt ob, und die Unternehmer haben sich — gegebenenfalls bei Entzug der Arbeit — streug an die vom leitenden Gartenbeamten der Stadt gegebenen Richtlinien zu halten. Wegen Einzelheiten darf auf Anlage 2 verwiesen werden. 4. Im sozialen Interesse müssen die durch die Umstellung freiwerdenden städtischen Arbeitskräfte von den betreffenden Privatunternehmern restlos übernommen werden. Im Hinblick auf dis besonders ernste Lage des Erwerbsgartenbaues und die Notwendigkeit, auch dem Gartenbau die Möglichkeit zu geben, in umfassender und nach haltiger Weise beizutragen, die Arbeitslosigkeit zu verringern, wird gebeten, diese Vor schläge als vordringlich zu behandeln und möglichst bald wsiterzugeben. Es versteht sich von selbst, daß bei der praktischen Verwirklichung dieser Vorschläge die besonderen örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind. Fürs erste wäre den Gemeinden zu empfehlen, mit den Kreisgärtnerführern in Verhandlungen einzutretcm