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t e r f e r t t i ) Nr. 14 16.7.34 Der sächsische Gärtner Seit, 109 Regelung des Marktes für ^Reichsminister für Ernährung und d-S G-V-d°-°s Regelung des Marktes für Erzeugnisfe des Gartenbaues erlaffen (RGBl. I 518). Diefe Verordnung ist von großer Bedeutung für den ge- famten Erwerbsgartenbau; denn sie gibt dem Reichsnährstand die Er mächtigung, die erforderlichen Schritte zur Sicherung der Belieferung des deutfchen Volkes mit Gartenbauerzeugniffen zu angemeffenen Preifen zu unternehmen. Der Wortlaut der Verordnung ist in Nr. 26 der „Garten- bauwirtfchaft" erfchienen. Verwiefen fei auch auf die auf Grund der Ver ordnung erlaffene Anordnung des Reichsbauernführers („Gartenbau- wirtfchaft" Nr. 27 vom 5. Heumond (Juli) 1934). besondere in diesem Jahre stark zugenommen. Es ist damit zu rechnen, daß wie bei anderen Gewächsen auch für den Anbau von Gemüfesamen die Anerkennung zwangsweise eingeführt wird. Wenn auch noch nicht alle Samenfirmen und alle Anbauflächen für die Anerkennung gewonnen worden sind, so werden doch die anfallenden anerkannten Samenmengen nicht gering sein. Es sei deshalb ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß es wegen seiner vielen Vorteile durchaus im Interesse des Anbaues liegt, anerkanntes Saatgut zu verwenden. Ein Verzeichnis anerkannter Gemüsearten und -sorten wird im Spätherbst in der Geschäftsstelle der Ab teilung II L 3 — Garten — eingesehen werden können. Das Institut für Obstbau der Landwirtschaftlichen Obstvaum-Merkvtatter Hochschule Berlin (Direktor Professor E. Kemmer) an dessen enger Fühlung mit dem Obstbau in allen Teilen des Reiches dem Reichsnährstand besonders gelegen ist, hat zwei Merkblätter herausgegeben. Merkblatt 1 „Die Gestaltung der Obstbaumkrone unter dem Einfluß der Kronenentwicklung, der Kronenform und des Kronenbaues" und Merkblatt 2 „Die Gestaltung der Wurzelkronebei Obstgehölzen". Beide Merkblätter sind reich bebildert. Es kosten Merkblatt 1 40 Rpf. und Merkblatt 2 45 Rpf. je Stück zuzüglich Porto. Bei größeren Bezügen treten erhebliche Ermäßigungen ein. Beide Merkblätter bezwecken die Richtig stellung falscher Ansichten und die Klärung mancher Zweifelsfragen; sie dienen damit der Förderung des heimischen Obstbaues. Die Beschaffung wird Interessierten angelegentlich empfohlen. „ - Es wird um Mitteilung gebeten, ob in den letzten Nnbenutzte Felsenkeller Jahren unbenutzte Felsenkeller für die Zwecke für dre ^bstcurlagerung Obsteinlagerung bzw. des Ausgleiches der Saisonschwankungen ausgenutzt wurden und zustimmendenfalls in welchem Umfang und mit welchem Erfolg. Es ist dabei anzugeben, wo der betref fende Felsenkeller liegt. Meldungen sind möglichst bis zum 31. Heumond (Juli) einzureichen. Buchführungspflicht für Entschuldnngsbetricbe ld u n g sst e l ledie Deutsche Gartenbau-Kredit A.-G., Berlin NW 40, teilt der berufseigenen Buchstelle u. a. folgendes mit: