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^ 110, 14. Mar 1904. Nichtamtlicher Teil. 4211 Kleine Mitteilungen. Richtige Frankatur der Ausländsbriefe. — Zu unsrer Notiz in Nr. 105 des Börsenblatts wird uns geschrieben: Obwohl die Notiz auS einer amtlichen Bekanntmachung stammt, ist sie doch nicht ganz richtig. Briefe zwischen Deutschland und Österreich- Ungarn einerseits und zwischen der Schweiz anderseits dürfen für je ein einfaches Porto (20 §), resp. 25 Cts.) je 20 Gramm wiegen, nicht nur 15 Gramm, wie aus der veröffentlichten amtlichen Mitteilung zu schließen wäre. — Diese ergänzende Berichtigung entspricht den Tatsachen, denn Briefe nach der Schweiz aus Deutschland kosten für je 20 Gramm je 20 §). Aus dem Buchdruckgewerbe. — Gegen die Errichtung staatlicher Druckereien hat sich die Innung Dresdner Buch druckereibesitzer mit einer Eingabe an den Landtag gewendet. In derselben wird darauf hingewiesen, daß im Kriegsministerium, im Ministerium des Innern, in der Königlichen Generaldirektion der Staatsbahnen und in der Technischen Hochschule zu Dresden schon staatliche Druckereien vorhanden seien, und daß die Errichtung einer solchen nunmehr noch in dem neuen Ministerialgebäude be absichtigt sei. Dadurch werde den um ihre Existenz ringenden An- ehörigen des Standes der Vuchdruckereibesitzer ein großer Teil der lrbeit entzogen, und deshalb richte die Innung an den Landtag die Bitte, die »Königliche Staatsregierung ersuchen zu wollen, von der Einrichtung weiterer Druckereien im Staatsbetriebe Ab stand zu nehmen, eventuell bestehende einzuschränken und dem Druckgewerbe die staatlichen Aufträge ferner nicht zu entziehen«. Begründet wird die Petition mit der mißlichen Lage, unter der das Buchdruckgewerbe zurzeit leidet, sowie damit, daß Arbeiten, die in staatlicher Regie hergestellt werden, stets teurer zu stehen kommen, als wenn sie von konkurrierenden Gewerbetreibenden ge- Kaiser Wilhelm-Bibliothek in Posen. — Wie uns der anzeigen immer noch an die »Landesbibliothek in Posen« und außerdem an die dortige Kaiser Wilhelm-Bibliothek. In ihrem eignen Interesse seien die Firmen darauf aufmerksam ge macht, daß die Landesbibliothek nicht mehr existiert, sondern mit der am 14. November 1902 eröffneten Kaiser Wilhelm-Bibliothek vereinigt ist. Unzüchtige Photographien. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Vom Reichsgericht freigesprochen wurde am 6. März der Photograph M. L., der am 4. Novem ber v. I. vom Landgericht Leipzig wegen Verbreitung unzüch- worden war. Er war in Stellung bei dem Photographen H. Dieser hatte eine Anzahl photographischer Aufnahmen mehrerer »Damen« in höchst bedenklichen Stellungen gemacht und die Platten beiseite gelegt. Der Angeklagte hatte dann für die Damen auf ihren Wunsch einige Kopien von jeder Platte angefertigt und sie ihnen ausgehändigt. Das Gericht hat den unzüchtigen Charakter der Bilder festgestellt. — Auf die Revision des Angeklagten hob das Reichsgericht das Urteil jedoch auf, weil ein straf bares Inverkehrbringen nach ß 184, 1 nicht vorliege, und nommen ist, der Abgeordnete Schmid-Besigheim Bericht über die Ein gabe des Verbandes der selbständigen Buchbinder Würt tembergs, die eine Änderung in der Praxis der Schulverwaltung hinsichtlich des Vertriebs der Schulbücher und Schreibhefte wünscht. In der Eingabe wird vor allem geklagt über zu geringen Ver dienst der Buchbinder am Vertrieb der Schulbücher. Die Ver lagsbuchhandlungen gewährten den Wiederverkäufern einen Rabatt meist überhaupt nicht; dazu komme, daß viel zu häufig Wechsel in den Schulbüchern ohne eine angemessene übergangsfrist ein trete, so daß den Buchbindern große Posten vorrätiger Bücher und Hefte liegen blieben. An einer Reihe von Einzelfällen wird der Beweis hierfür geliefert. Der Verband wünscht, es möge höherer Preis vorgedruckt werde, oder daß der Preisvordruck ganz wegfalle. Nach der Ansicht des Berichterstatters sollte man auf diesen Preisvordruck nicht verzichten, der Preis sollte aber so bemessen werden, daß er einen angemessenen Verdienst für die Wiederverkäufer mitenthalte. Die Auffassung der Pe tenten, daß der Wechsel in den Schulbüchern ein zu häufiger sei, hält der Berichterstatter für richtig; er bezeichnet auch den Wunsch Berichterstatter stellte schließlich den Antrag, die Bitte des Buch binderverbandes der Regierung zur Berücksichtigung zu übergeben. Kultusminister vr. v. Weizsäcker trat einigen Einzelheiten der Eingabe entgegen, räumte dagegen ein, daß der Wechsel in die Ursachen hierfür lägen aber ausschließlich auf dem Gebiet der Schule. Die Fristen für den Wechsel seien jetzt schon lang be messen; es sei aber möglich, daß einzelne Lehrer beim Drängen zu Schulden kommen lassen. Bei der Einführung der neuen Rechtschreibung habe freilich eine große Übergangsfrist nicht ge währt werden können. Gegen den Antrag des Referenten habe ordneier Galler betonte, der Handel mit Schulbüchern sei ein äußerst undankbares Geschäft. Die Ursachen dafür liegen in dem Verfahren der Regierung, die die Herstellung der Bücher im Auf- daß den Buchbindern ein Rabatt nicht gemährt werde. Die Re gierung sollte bei der Vergebung von Schulbüchern das Unter bietungssystem beseitigen. Der Abgeordnete Rembold - Gmünd bob hervor, die Ansicht Gallers decke sich mit dem Standpunkt, den das Zentrum bezüglich des Submissionswesens einnehme. Zu dem Antrag des Referenten beantrage er deshalb den Zusatz, die Unterrichtsverwaltung solle für die Vergebung von Schul- Nach längerer Debatte wurde schließlich der Antrag des^Bericht- erstatters mit dem Zusatz Rembold einstimmig angenommen. Madame de Pompadours Bibliothek. — Der Katalog über Madame de Pompadours Bibliothek, herausgegeben im Jahre 1765, wurde vor kurzem in Paris unter einem Haufen Blatt »6i1 LIa8< mitteilt, geschriebene Randbemerkungen, die an geben, wie hoch jeder Band bezahlt wurde. So z. B. wurde »1-6 ll'beatre cko Noliers« in Originalausgabe, die heute einen Wert von 10000 Frcs. haben würde, für nur 6 Livres 10 Sols (1 Livre L 20 Sols entspricht ungefähr I Frc.) erworben, während »1-6 'I'tioLtrs äe Uoriwovä«, von einem jetzt völlig vergessenen Dichter und Schauspieler verfaßt, 10 Livres kostete. Aus dem Katalog erfährt man ferner, daß »I/Lperon äs vigoiple« von der Marquise de Pompadour geschmückt, mit 5 Livres bezahlt wurde — kürzlich erzielte dasselbe Buch bei einer Auktion im Ulotel ck68 V6nt68 890 Frcs. — Aus dem Katalog geht hervor, daß die Bibliothek der Marquise 206 theologische, 76 juristische, 511 wissenschaftliche und künstlerische Werke, sowie 3434 Bände aus dem Gebiet der schönen Literatur und 4892 historische Werke enthielt. Clsässische Druckerei und Verlagsanstalt vorm. G. Fischbach, Straßburg i. E. —Das Jahr 1903 brachte derGesell- schaft einen Bruttoüberschuß von 127194 ^ (im Vorjahr 125898.) Davon waren 91452 ^ (81972) zur Deckung von Unkosten, Zinsen und Verlusten erforderlich. Über die Höhe der letzteren sind iffernangaben nicht gemacht. 7460 ^ (7660) beanspruchte der bligationendienst, 6000 ^ (2000) wurden für Abschreibungen verwandt. Aus dem Reingewinn von 22283 ^ (34266) werden 4 Prozent (6 Prozent) Dividende verteilt. Technisches aus dem Druckgewerbe. — Einen Vier farbendruck ungewöhnlicher Art versendet die Kunstanstalt von vr. E. Albert L Co. in München und Berlin. Er ist ohne jede Zurichtung von Vierfarben-Reliefklischees, eine Er findung des Chefs dieser Firma, des Herrn vr. E. Albert, Sohn des Erfinders des Lichtdrucks (Albertotypie), hergestelll. Diese die Zurichtung ersparenden Reliefklischees haben begreiflicherweise unter den Buchdruckern großes Aufsehen erregt und sind für sie, wie auch für Verleger, von doppelter Bedeutung. Erstens fördern sie ungemein den Druck durch den Wegfall der viel Zeit in Anspruch nehmenden Zurichtung, mit welcher Zeitersparnis natürlich auch eine Ersparnis an Arbeitslöhnen für Drucker rc. Hand in Hand geht, und zweitens sichern sie auch einen günstigen Erfolg, denn es müßte schon ein recht ungeschickter Drucker sein, der mit diesen Klischees, in denen die Zurichtung in allen Fein heiten gegeben ist, sodaß sie kaum noch irgendwelcher Nachhilfe bedarf, nicht ein günstiges Resultat erzielen wollte. Der in Rede stehende Vierfarbendruck, die Reproduktion eines Ölgemäldes des 559*