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Voigtländischer Anzeiger. 6. Stück. Sonnabends den 6. Februar rgog. Schöne Fürstenworte. LudwigFriedrichH. reckender Fürst zu Scbwarzburg-Rudolstadt, der am 28sten April >807 im vierzigsten Jahre starb, hinter ließ ein Testament, an dessen Schlüsse er sei nem Sohne und minderjährigen Nachfolger fol gende goldene Worte sagt: „Der mir nach folgende Fürst sey ein ehrlicher, gerechter, vor- urcheilsfreier deutscher Wann, — der erste und beste Uncerthan seiner Pflicht! Kein Gesetz gebe er, das er nicht reiflich überlegt; und es selbst zu halten sey seine einzige Leidenschaft. In der Wahl seiner Diener sey er so vorsichtig, als in der Wahl seiner Gattin und Freunde! Die reine Lehre Jesu sey ihm und dem ganzen Lande heilig! Aufklärung in jedem Fache, bessere Erziehung, Beförderung der Industrie rc. sey seine Freude! Er sey ein Vater des Vaterlan des " Der 2o.,Octbr. d. I. ist der assen Des sauern heilige Tag, an welchem ihr geliebter Herzog, Fürst Leopold Friedrich Franz, das fünfzigjährige Jubiläum seines Regierungsan tritts begeht. Die freudige Ungeduld seiner Unterthanen, wünschte zwar schon am l6, Dec. I8or dieses Jubelfest zu feiern, weil der Fürst za Jahre vorher Seinem Vater succedirte; al lein Er wosste nicht den Todestag Seines Va ters zum Volksfeste machen, sondern bestimmte den obigen Tag dazu, an welchem Er die Re gierung aus den Händen Seines Vormundes übernommen hatte. Diesen höchst merkwürdi gen Tag wollten nun wackere Männer aus assest Elasten des Volks durch Errichtung eines Denk mals verschönern, — denn das Andenken an diesen Fürsten wird sich ohnehin nicht aus den Herzen der Dessauer verlieren — und suchten daher um die hierzu erforderliche Erlaubnißan. Hierauf erhielten sie nun nachstehende Antwort: „Den assercrkenntlichsten Dank an ässe mich lie bende Meinigen für das, was sie für mich zu thun Wissens waren. Ich kann die Gefühle, die dieß in mir erweckt hat, unmöglich durch Worte ausdrücken. Es ist mir zwar höchst schmeichelhaft, ich kann aber den mir zugedach ten Beweis der Liebe und Achtung aus guten Gründen nicht annehmen. Eine jede Anwen dung dessen, was ein Jeder hierzu bestimmt haue, zum Nutzen der Seinigen oder anderer Hülfsbcdürftigen, wird mir ein werthcres Ge- schenk seyn, als alles, was man hierzu hätte anwen-