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M»MkM -- " ZK! - Z-LHLÄ H ! -LS- Hurerei braucl>t; die bösliche Verlassung als Hurerei zu bezeichnen, ist dach mehr als gewagt. Oder man sagt I>, Paulus gehe hier über Christus hinaus: aus den Verhält nissen heraus gäbe er neben dem Ehebruch noch einen anderen Scheidegrund an. Dies hat man sich dann weiter zu Nutze gemacht und gemeint, sei das Prinzip, daß nur Ehebruch scheidet, einmal durchbrochen, daun habe die Kirche auch das Recht, wie Paulus für andere Verhältnisse noch andere Scheidegründe zu construieren. Es wird schließlich der Willkür Tür und Tor geöffnet. Es will beachtet sein, was Münkel sagt: „Eine .Kirche, die ihre Glieder von dem Gehorsam gegen das Wort Christi über die Ehe entbindet, hat sich von dem Worte Christi losgesagt und ist keine wahre Kirche mehr. Denn so Jemand das ganze Gesetz hält und sündigt an Einem, der ists ganz schuldig." Paulus würde doch auch gewiß nicht eben erst Vers 10 den Satz Christi von der Unlöslichkeit der Ebe eingeschärft haben, wenn er ihn gleich hinterher durchlöchern wollte. — 3. Man legt den Nachdruck auf die Worte „in sulchen Fällen." Was sind das für Fälle? Paulus redet von dem Fall, daß zwei als Heiden die Ebe geschlossen haben und eins dann Christ wird, während das Andre Heide bleibt. Der christlich gewordene Teil soll die Ehe nicht auslösen: wird er aber vom Andern verlassen oder verstoßen, dann dars er — so kann man nun das „nicht gesangen" erklären — sich als frei betrachten. In die Gegenwart übersetzt, würde das einzig da der Fall sein, wo zwei Nichtchristen, also Juden oder religionslose Dissidenten, sich geheiratet haben und der eine Teil nach der Eheschließung Christ wird und deshalb vom Andern verlassen oder verstoßen wird; dann ist der christliche Teil „nicht gefangen", d. h. er hat das Recht, die staatliche Lösung der Ehe zu beantragen, für ihn also ist die bösliche Verlassung Scheidegrund. Nicht aber paßt Pauli Wort aus solche Ehen, bei denen die Religionsver schiedenheit von Anfang an, schon bei der Erschließung, vorbanden war; denn dann kann sie nicht der Anlaß für die bösliche Verlassung sein. Erst recht nicht paßt es auf Mischehen zwischen Gliedern verschiedener Konfessionen, welche beide Christen sind; denn deren Ebe steht unter dem allgemeinen christlichen Eherechte. Am allerwenigsten paßt es aus Ehen zwischen Christen, von denen der eine nur eiu Namenchrist ist und in diesem Sinne ein Ungläubiger. Besser sagt: „Ein ungeheures Mißverständnis ist es, wenn Etliche den Ungläubigen^ die hier gemeint sind, innerhalb der christlichen Gemeinde ihren Platz anweisen. Freilich sind der Versammlung der Heiligen Ungläubige beigemengt; aber apostolische Lehre und Ordnung ist es nicht, daß die Kirche solche Glieder, welche sie tragen muß, wie der Herr den Judas trug, von den Geboten des Herrn dispensieren dürfte. Vielmehr ist Pauli Grundsatz nur auf solche Ehen anwendbar, welche überhaupt nicht, auf keiner Seite, unter dem christlichen Ehrenrechte geschlossen worden sind. Faßt man die Sache so auf, so steht Paulus auch nicht im Widerspruche mit Christus. Christus redet nur davon, wie es ursprünglich war und in seinem Reiche wieder werden soll, gibt also nur den Grundsatz für die unter christlichem Ehrenrechre geschlossenen Ehen an; von dem Falle, den Paulus im Auge hat, redet er überhaupt nicht. Daß Ehebruch von Rechts wegen der einzige Scheide grund ist, ergibt sich auch aus einer Betrachtung des Wesens der Ehe. Es ist gewiß falsch, nach Art jesuitischer Moral theologie in der Ehe nur die fleischliche Gemeinschaft zu sehen. Das aber steht doch fest, daß eben diese fleischliche Gemeinschaft das Charakteristische des Ehebundes ist, das, wodurch er sich von jedem andern Bunde, z. B. dem Freund schaftsbunde, unterscheidet. Darum stellt sowohl Christus Matth. 19 als Paulus 1. Cor. 7 diesen Gesichtspunkt in den Vordergrund. Gewiß sollen Eheleute auch ein Herz und eine Seele sein, aber sie sind, das ist das Wesentliche, sie sind Ein Fleisch. Wenn sonach dieses Ein-Fleisch-sein wegfällt, ist die Ehe getrennt. Es fällt aber weg einzig und allein durch den Ehebruch. Auch durch die bösliche Verlassung an sich nicht; da wird es zwar suspendiert, aber nicht gänzlich aufgehoben, und der Grund der Verlassung kann wegfallen und daun das Ein-Fleisch-sein wieder her gestellt werden. In dem oben erwähnten Falle, wenn der gläubige Teil von den ungläubigen verlassen ist, könnte der Grund der Verlassung nur dadurch wegfallen, daß der christliche Teil wieder abfällt — dann geht uns vom christ lichen Standpunkte aus die ganze Sache nichts mehr an — oder daß der Ungläubige auch Christ wird — dann würde nunmehr von den Beiden eine christliche Ehe zu schließen sein. Wir stellen demnach fest: Der einzige Scheidegrund innerhalb des Reiches Christi ist Ehebruch. Bösliche Ver- lasfung ist uur dann Scheidegrund, wenn neubekehrte christ liche Ehegatten von den unchristlich gebliebenen Gatten ver lassen werden: dies trifft also nur Ehen, die nicht inner halb des Reiches Christi geschlossen sind. (Fortsetzung folgt.) Arzt und Seelsorger in ihrer gegenseitigen Ergänzung und Begrenzung. Vortrag, gehallen aus der Hobenüemer Konferenz am Ib. Juni tN02 von I)r. Kober, Superintendent in Auerbach i. B. (4. Fortsetzung., Aber man geht weiter. Stockmayer sagt in seiner in 3. Auflage erschienenen Schrift „Krankheit und Evangelium", der biblische Begriff der Heiligung sei „der einer Stellung der Verfügbarkeit für Gott", schließe also die Erlösung nicht uur von der Sünde, sondern auch von der Krank heit in sich, wie auch er aus Jes. 53, 4 in Verbindung mit Matth, K, 16. 17 zu beweisen sucht. Dagegen dürfe man nicht einweuden, daß wir nach der heiligen Schrift durch viel Trübsal eingehen müssen in das Reich Gottes, denn Trübsal leiden und krank sein sei nicht ein und das selbe, wie Jak. 5 beweise, wo V. 14 die Kranken aus drücklich den Leidenden V. 13 gegenübergestellt würden. Diese ermahne der Apostel zum Beten, jene aber, Heilung zu suchen. Denn (S. I I) um in tätigem Wirken oder im Leiden diesen Dienst des Herrn zu treiben, müßten unsres Leibe? Glieder, so gut als die Kräfte unsres Geistes, srei und verfügbar sein. Unsre Glieder dürften nicht durch Krankheit gebunden sein; unser Geist dürfe nicht dem Druck und den Anfechtungen preisgegeben sein, welche Krankheit unter den verschiedensten Formen mit sich bringt; wir müßten frei sein in unseren Bewegungen, los von unS selbst. So schließe also die Heiligung die Heilung in sich. Daher habe ja der Herr gelitten, sei aber nie krank ge wesen, habe uns daher auch wohl für das Leiden, nicht aber für das Kranksein eiu Vorbild gelassen (man vergl.: Hebr. 4, 15. 5, 7. K!). „Der gleiche Erlöser, der jedem ein Kreuz zu tragen gab, heilte alle Kranken, die man zu ihm brachte (Matth. 4, 23. 4, 16), und heißt die Jünger das Gleiche tun" (Luk. 10, 9). Nie habe er einen Kranken aufgefordert, seine Krankheit als den Willen Gottes anzu sehen und sie mir Geduld zu tragen. Er lege Leiden aus, aber er nehme Krankheit hinweg. Sy dürften wir also