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Hagelversicherung des Obstes. Von Geh. Ökonomie-Rat Or. von Waechter. Keine Gegend ist absolut hagelsicher! Auch solche Gegenden, in denen es laut Aussage der bekannten „ältesten Leute" noch nie gehagelt hat, können über kurz oder lang durch schwere Hagel wetter heimgesucht werden, und gerade in solchen Gegenden treten leicht besonders schwere Hagel schäden auf, wie die Erfahrungen des letzten Jahrzehntes nur zu oft bewiesen. Es ist somit mit Freuden zu begrüßen, daß die so segensreiche Einrichtung der Hagelversicherung von Jahr zu Jahr mehr Boden gewinnt und das alte Vor urteil der Hagelsicherheit immer mehr verschwindet. Wo nun ein Hagelschlag eintritt, werden natürlich die Obstanlagen in ähnlichem Maße beschädigt, wie die Feldfrüchte, doch ist der Schaden bei ersteren ein doppelter, einmal an den Früchten, sodann aber auch an den Bäumen selbst. Ter Schaden an den Bäumen ist bei leichtem Hagel meist nur gering, dagegen bei schwerem Hagel um so bedeutender durch Beschädigung der jungen Triebe, Abschlagen der schwächeren Ästchen und selbst Verwundungen an Zweigen und Stamm. Diese Baumschäden sind natürlich sehr schwer zu versichern und noch schwerer behufs angemessener Entschädigung zu taxieren, weshalb ich hier nicht näher darauf eingehen will. Anders ist es nun mit der Versicherung be ziehentlich Entschädigung des Obstanhanges. Diese ist leicht vorzunehmen und kann namentlich für die Obstpüchter an Straßen sehr segensreich sein. So hat das Herzogtum Anhalt den Obstertrag seiner sämtlichen Staatsstraßen schon seit einer Reihe von Jahren bei der Gesellschaft zu gegen seitiger Hagelschädenvergütung in Leipzig ver sichert und dadurch, daß bei Vornahme der Obst verpachtungen bekannt gemacht wird, das Obst sei schon gegen Hagel versichert und erhalte der Pächter im Schadenfalle die Entschädigung, sind die Pachtpreise nicht unbedeutend gestiegen. Es ist zu bedauern, daß hier in Sachsen nicht seitens ter Regierung ähnliche Maßregeln getroffen worden sind, denn bei einem größeren Objekt verteilt sich das Risiko für die Versicherungs gesellschaft auf eine viel weitere Ausdehnung und können daher günstigere Prämiensätze ge währt werden; wie auch für die Versicherungen auf längere Dauer besondere Rabatte eintreten. Es sind das Vorteile, deren der einzelne Obst pächter leider nicht teilhastig werden kann, da dieser nur das Obst auf einer einzelnen Straßen strecke und auch nur auf das laufende Jahr ver sichern kann. Solange das indessen noch nicht erreicht ist, liegt es trotzdem im Interesse der einzelnen Pächter, sich durch Zahlung der sehr mäßigen Prämie vor Schaden zu schützen. In diesem Falle wären auf der Police die einzelnen Straßenstrecken anzugeben, sowie der Gesamtwert des auf jeder Strecke zu versichernden Obstes. Schäden an dem zu versichernden Obst sind natürlich erst nach erfolgtem Fruchtansatz ersatz fähig, denn früher wäre ja auch eine Schaden taxe fast unmöglich. Selbstverständlich muß die Regulierung nach erfolgtem Schaden sofort ein treten. Die Gesellschaft zu gegenseitiger Hagel- schädenvergütang in Leipzig (Promenadenstraße 14) nimmt auch Obst in Versicherung, ohne daß gleichzeitig von demselben Antragsteller Feld früchte versichert werden und ist darin kulanter als die meisten übrigen Hagelversicherungs gesellschaften, welche gewöhnlich Obst nur dann versichern, wenn gleichzeitig ein entsprechender Betrag an Feldfrüchten mit versichert wird. Wünschenswert wäre es, wenn unsere Obstpächter eine ihnen so bequem gebotene Versicherung gegenHagelschaden allgemeiner benützten, was leider bis jetzt nur ganz ausnahmsweise geschehen ist. Selbstverständlich gilt alles, was in vor stehendem von Obstpächtern gesagt ist, auch für sämtliche Obstbaumbesitzer, welche ihre Ernten selbst verwerten, und ist auch diesen Versicherung gegen Hagel dringend zu raten. Am besten nimmt ein solcher eine Versicherung auf 6 Jahre, dann bekommt er von der Prämie go/g Rabatt und genießt außerdem noch einen erhöhten Rabatt gleich vom Eintritt an (bis zu 20°/o), wenn er durch ortsbehördliche Bescheinigung nachweisen kann, daß er eine Reihe von Jahren keinen Hagelschaden erlitten hat. Infolge dieser Vergünstigungen, welche die Gesellschaft zu gegenseitiger Hagelschädenvergütung zu Leipzig (Promenadenstraße I4) gewährt, wird die Prämie billig. Natürlich ist bei einer derartigen mehr jährigen Versicherung jedes Jahr durch einen erneuten Antrag der ungefähre Wert des zu versichernden Obstes, welcher je von Jahr zu Jahr mit der Höhe des Ertrages wechselt, von neuem anzugeben. Ich bin überzeugt, daß jeder, der mit der so segensreichen Einrichtung der Hagelversicherung einen Versuch gemacht hat, sehr befriedigt davon sein wird. Nochmals: Der Schöne von Boskoop. In der Zeitschrift für Obst- und Gartenbau gehöre, welche bei nassem Wetter aufreißen. Das ist in Nr. 5 Seite 72 darauf hingewiesen, daß hat aber nichts zu sagen, die Risse heilen vor der Schöne von Boskoop zu den Apfelsorten züglich, denn es bildet sich ganz neue Schale in